«Echo der Zeit»-Beitrag «Wenn jeder Flüchtling zum potenziellen Täter wird» beanstandet
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Mit Ihrem Brief vom 2. August 2019 beanstandeten Sie die Sendung «Echo der Zeit» (Radio SRF) vom 31. Juli 2019 und dort den Beitrag «Wenn jeder Flüchtling zum potenziellen Täter wird»).[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
«Ich erhebe Beanstandung gegen die oben erwähnte Sendung wegen Pietätlosigkeit und falscher Behauptungen:
1. Es ist pietätlos, am Tag nach einem furchtbaren Mord an einem unschuldigen Kind diese Tat politisch auszuschlachten, wie dies der Soziologe aus Bielefeld tat und SRF ihn gewähren liess.
- Für die Ausstrahlung dieses Interviews hätte man aus Pietätsgründen mindestens eine Woche warten sollen.
- Für die Angehörigen der Opfer war (wäre) dieser Beitrag zu diesem Zeitpunkt sehr verletzend.
2. Ebenfalls behauptete der erwähnte Soziologe, dass die AfD eine autoritär-nationalistische Partei sei.
- Die AfD ist eine klar rechtsbürgerliche Partei, die auf dem Boden des Rechtsstaat steht. Ein unbefangener Zuhörer hätte durch das Interview glauben können, die AfD wäre eine rechtsextremistische Partei und das ist eine Manipulation der Zuhörer und nach RTVG nicht gestattet.
- Die AfD benennt einfach Probleme, welche dem Volk unter den Nägeln brennen, sei dies die zunehmende Islamisierung Deutschlands, sowie die Angst vor einer Umvolkung durch kulturfremde Menschen. (SVP, FPÖ, LEGA, Fidesz, PiS und weitere tun Gleiches und stehen deshalb hoch in der Wählergunst).
- Die AfD hat die Schreckenstat nicht politisch ausgeschlachtet, wie dies der Soziologe aus Bielefeld behauptete.
Ich bitte Sie, vorliegende Beanstandung gutzuheissen, bzw. die von mir beanstandeten Punkte zu rügen. Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen im Voraus.»
B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für das «Echo der Zeit» schrieb Herr Fredy Gsteiger, stellvertretender Chefredaktor von Radio SRF:
«Der Beanstander, Herr X, wendet sich in hoher Kadenz an die Ombudsstelle. Und zwar immer mit denselben Anliegen. Er beanstandet ein ums andere Mal, dass wir Parteien, die sich ganz am rechten Rand positioniert haben, zu kritisch beleuchten und nicht bereit sind, sie dem bürgerlichen Lager im Parteienspektrum zuzuordnen.
Aus unserer Sicht ist die Inanspruchnahme der Ombudsstelle in dieser Häufigkeit und mit stets denselben Zielen und Argumenten missbräuchlich. Hinzu kommt: Das Verfassen von Stellungnahmen absorbiert unsere Ressourcen ohnehin in stark zunehmendem Masse. Angesichts der aufgrund des Sparauftrags von drei Millionen für Radio SRF erforderlichen umfangreichen Stellenkürzungen sind wir schlicht ausserstande, zusätzliche personelle Mittel in diese Aufgabe zu investieren.
Wir verzichten deshalb im Fall der beiden Beanstandungen 6079 und 6083 auf das uns von Ihnen eingeräumte Recht, Stellung zu nehmen. Selbstverständlich werden wir uns aber auch künftig in anderen Fällen um sorgfältige Stellungnahmen bemühen.»
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Ich habe großes Verständnis für die Position von Radio SRF, in diesem Fall auf eine Stellungnahme zu verzichten. Sie beanspruchen die Ombudsstelle und damit auch die betroffenen Redaktionen in einem Maß, das in der Tat als missbräuchlich bezeichnet werden kann. Seit ich Ombudsmann bin, haben Sie 20 Beanstandungen eingereicht, von denen 18 schon erledigt sind. Keine dieser 18 Eingaben wurde vom stellvertretenden Ombudsmann Manfred Pfiffner oder von mir unterstützt, in keinem Fall erwies sich, dass die Bestimmungen des Radio- und Fernsehgesetzes verletzt waren. Dies ist die Liste:
Die Liste Ihrer bisherigen Beanstandungen
Fall-Nr. | Datum | Bescheid |
5128 | 11.7.2017 | Nicht unterstützt |
5418 | 5.4.2018 | Nicht unterstützt |
5427 | 9.4.2018 | Nicht unterstützt |
5558 | 26.8.2018 | Nicht unterstützt |
5594 | 3.10.2018 | Nicht unterstützt |
5599 | 7.10.2018 | Nicht unterstützt |
5617 | 24.10.2018 | Nicht unterstützt |
5724 | 17.1.2019 | Nicht unterstützt |
5729 | 20.1.2019 | Nicht unterstützt |
5745 | 27.1.2019 | Nicht unterstützt |
5777 | 18.2.2019 | Nicht unterstützt |
5831 | 18.3.2019 | Nicht unterstützt |
5832 | 18.3.2019 | Nicht unterstützt |
5850 | 28.3.2019 | Nicht unterstützt |
5856 | 30.3.2019 | Nicht unterstützt |
5859 | 1.4.2019 | Nicht unterstützt |
5861 | 3.4.2019 | Nicht unterstützt |
5911 | 9.4.2019 | Nicht unterstützt |
Diese Liste und die Bilanz sollte Ihnen längst zu denken geben: Sie haben offensichtlich eine falsche Vorstellung von den Grenzen der Medienfreiheit und von dem, was unter fairem, faktentreuem Journalismus zu verstehen ist. Sie erwarten eine rechtsbürgerliche Berichterstattung statt eine differenziert-distanzierte. Sie wollen die Wahrheit nicht hören.
Auch im konkreten Fall, beim Interview mit dem Bielefelder Soziologen und Konfliktforscher Wilhelm Heitmeyer nach dem Totschlag im Frankfurter Hauptbahnhof, sind Sie wieder auf dem Holzweg. Erstens ist ein Interview immer eine Darstellungsform, die Raum lässt für die eigene Meinung des Gesprächspartners. Zweitens war es wichtig und richtig, die Reaktionen auf die schreckliche Tat zu analysieren, die eine Welle der Fremdenfeindlichkeit ausdrückten (Man muss sich besser vor den Fremden schützen/ man kann den Afrikanern nicht trauen/die Eritreer sind falsch). Heitmeyer pochte just darauf, dass man nach einer so grässlichen Tat geneigt ist, ganze Gruppen in «Sippenhaft» zu nehmen, aber eben einseitig. So kam von Rechtsaußen Hass auf gegen Flüchtlinge generell, gegen Schwarze speziell und gegen Eritreer ganz besonders. Warum aber hat man nach dem Massaker von Oslo und Utøya nicht gesagt, man könne keinem Norweger mehr trauen, denn Breivik ist ja Norweger? Und warum hat man nach dem Vierfachmord von Rupperswil nicht gesagt, man müsste alle Schweizer ausweisen, denn der Täter war ja ein Schweizer? Wegen der Fremdenfeindlichkeit wird diese Gruppenzugehörigkeit bei «Fremden» eher betont als bei «Einheimischen». Und die AfD bewirtschaftet das.
Der Soziologe Wilhelm Heitmeyer hat außerdem Recht, dass die AfD mittlerweile eine Partei des «autoritären Radikalnationalismus» ist. Dies bestätigen journalistische Recherchen, beispielsweise des «Spiegel» (Nr. 37 vom 7. September 2019, S. 20-31). Die bürgerlichen Mitglieder, die einst wegen des Euro beigetreten waren, sind längst in der Defensive oder ausgetreten. Sie hingegen beschwören eine «rechtsbürgerliche» AfD, verwenden aber gleichzeitig nationalsozialistisches Vokabular («Umvolkung»).
Ich kann an keiner Stelle erkennen, dass das «Echo der Zeit» manipulativ war. Ich kann daher – einmal mehr – Ihre Beanstandung nicht unterstützen.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen,Roger Blum, Ombudsmann
[1] https://www.srf.ch/sendungen/echo-der-zeit/britischer-premierminister-ist-auf-reisen
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