«Samstagsrundschau» fair ohne zu glänzen

SVP-Präsident Albert Rösti gab in der Radiosendung «Samstagsrundschau» vom 25. Mai 2019 ein Interview. Der Politiker sei unfair behandelt worden, findet ein Beanstander und kritisiert das Interview als «rücksichtslos». Ombudsmann Blum kann die Beanstandung nicht unterstützen.
Der Beanstander kritisiert die Gesprächsführung und Moderation innerhalb der Sendung. Der Gast sei mehrfach unterbrochen worden. Dadurch habe die Verständlichkeit des Gesprächs gelitten. Der Journalist habe sich zudem anstandslos verhalten und der Beitrag sei insgesamt unsachlich gewesen.

Kritik als Konzept

In der Stellungnahme der Redaktion erklärt Michael Bolliger, stellvertretender Chefredaktor von Radio SRF, zunächst die Entstehung und das Konzept der «Samstagsrundschau». Es handelt sich dabei um das älteste Gesprächsformat von Radio SRF, das heute noch produziert wird. In den Jahren seit 1950 hat sich das Format kaum verändert. Das Motto lautet damals wie heute: Der Kopf der Woche wird kontrovers befragt. Die Idee ist es, durch kritische Fragen und durch Beharrlichkeit zu klaren Antworten seitens des Gastes zu kommen. Wer in die «Samstagsrundschau» kommt, wisse, dass er oder sie zu einem kontroversen Gespräch eingeladen wurde, betont Bolliger. Das Ziel der Sendung ist es, die Position des Gastes zum jeweiligen Gesprächsthema für das Publikum klar erkennbar zu machen.
In der beanstandeten Sendung ging es darum, dass die SVP in den letzten Jahren in den kantonalen Parlamenten so viele Sitze verloren hat wie keine andere Partei. Auch ging die Partei aus den meisten wichtigen Abstimmungen der letzten Jahre als Verliererin hervor. Das ist zusätzlich erstaunlich, weil die Schweizerische Volkspartei bei den Nationalratswahlen 2015 einen Rekordanteil von fast dreissig Prozent erreicht hatte. Fünf Monate vor den nächsten Nationalratswahlen wurde daher der Parteipräsident Albert Rösti zum Gespräch eingeladen.

Fakten sind Fakten

Ombudsmann Roger Blum widerspricht dem Vorwurf der Unsachlichkeit deutlich. Die Fragestellung der beanstandeten Ausgabe der «Samstagsrundschau» beruht auf Fakten und ist deshalb gerechtfertigt.

Keine «Glanzleistung»

Blum räumt jedoch ein, dass die Moderation keine «Glanzleistung» gezeigt hat. Hans-Peter Künzi intervenierte zu oft an unpassenden Stellen. Teilweise setzte er sich dann mit seinen Einsprüchen oder Anschlussfragen nicht sogleich durch, so dass ein Redegewirr entstand. Er klebte wohl etwas zu stark an seinem Fragekatalog und war nicht bereit, ihn aufgrund der Antworten seines Gastes umzustellen. Die Gesprächsführung empfand der Ombudsmann als nicht souverän.

Keine Unterstützung

Trotz dieser Kritik beurteilt Blum das Interview als sachgerecht. Der Berner Nationalrat konnte seine Sicht der Dinge ausführlich darlegen und die Position seiner Partei einlässlich begründen. Das Publikum wusste am Ende, wie Albert Rösti denkt, wie er die Lage seiner Partei einschätzt und mit welchen Themen und Akzenten die SVP den eidgenössischen Wahlkampf bestreiten will. Auch wurde der Parteipräsident im Interview nicht diskriminiert. Insgesamt kommt Roger Blum zum Schluss, dass die Beanstandung nicht unterstützt werden kann.

Schlussbericht Ombudsstelle 6006

Schlussbericht Ombudsstelle 6007

Zur Radiosendung «Samstagsrundschau» vom 25. Mai 2019

Text: SRG.D/lh

Bild: SRG.D/Cleverclip

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