«Tagesschau»-Beitrag «Präsident Trump nicht willkommen» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 8. August 2019 beanstandeten Sie die «Tagesschau» (Fernsehen SRF) vom 7. August 2019 und dort den Beitrag «Präsident Trump nicht willkommen».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Als erstes, als Headline, wichtigstes Ereignis des Tages, brachte gestern das SRF um 1930 Uhr in den Nachrichten statt eine schweizerische Information, Tatsache oder Analyse, dass Donald Trump an beiden Orten der in Texas verübten Anschläge von einigen wenigen Protestierenden anlässlich seiner Besuche empfangen wurde. Ich bin nicht Trump-Fan. Doch zeigt sich erneut dieser Journalismus, dass ich für solche Informationen SRF hohe Gebühren zahle muss. Dieser Trend ist die Forsetzung der seinerzeitigen Reportagen von Stephan Klapproth und Arthur Honegger anlässlich Wahlen in USA, als Trump statt Clinton gewählt wurde. Diese Berichte waren bekanntlich alles andere als objektiver Journalismus, sondern Reportagen unter der Gürtellinie. In der Person von Arthur Honegger hat Trump einen leidenschaftlichen Twitter-Beschimpfer gefunden. Zu Recht wurde in diesem Zusammenhang in einer Zeitung letztes Jahr erwähnt, dass Artikel 296 des Schweizerischen Strafgesetzbuches auch für Journalisten gilt.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Tagesschau» äusserte sich Herr Franz Lustenberger, ehemaliger stellvertretender Redaktionsleiter der Sendung:

„Mit Mail vom 8. August 2019 hat Herr X eine Beanstandung gegen die Tagesschau vom 7. August eingereicht. Er kritisiert darin nicht einen Beitrag, er kritisiert darin die Gewichtung der Sendung, insbesondere die Positionierung des Themas “Massaker in den USA / Besuch Donald Trump” an erster Stelle der Sendung. Die Redaktion Tagesschau nimmt dazu wie folgt Stellung:

Grundsätzliches

Die Medienfreiheit hat in der Schweizer Demokratie einen sehr hohen Stellenwert. Die Bundesverfassung gewährleistet in Art. 93, Abs. 3 ‚die Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen sowie die Autonomie in der Programmgestaltung‘. Im Bundesgesetz für Radio und Fernsehen (RTVG) wird diese Programmautonomie noch verdeutlicht: Die Programmveranstalter <sind in der Gestaltung, namentlich in der Wahl der Themen, der inhaltlichen Bearbeitung und der Darstellung ihrer Programme frei und tragen dafür die Verantwortung> (Art. 6, Abs. 2 RTVG). Die Tagesschau richtet sich in der Themenwahl nach den Kriterien der Aktualität und der Relevanz.

Besuch von Präsident Trump

Die Massaker in El Paso (Texas) und Dayton (Ohio) mit insgesamt 31 ermordeten Menschen haben seit dem Wochenende die Aktualität dominiert. Sie haben Menschen auch in der Schweiz erschüttert. Das Massaker in El Paso, der Grenzstadt USA/Mexiko, hatte zudem mutmasslich einen rassistischen Hintergrund. Diese Grenze und die Migration aus Lateinamerika sind seit langem auch im Fokus von Präsident Donald Trump. Zudem haben die beiden Massaker die Frage nach dem Waffenbesitz und dem Waffenrecht in den USA erneut aufs Tapet gebracht. Präsident Trump ist erst Tage nach dem Massaker an die Tatorte gereist; dies hat in der Bevölkerung und unter Politikern für weitere Irritationen gesorgt.

Die aufgeworfenen Themen (Migration und Recht auf Waffenbesitz) sind also aktuell und – auch mit Blick auf die bereits anlaufenden Präsidentschaftswahlen 2020 von hoher Relevanz. Beide Themen werden im Wahlkampf wichtige Themen sein.

Die Ausführungen des Beanstanders zur Berichterstattung über die Wahlen in den USA im Jahre 2016 können nicht Gegenstand dieses Verfahrens sein.

Berichterstattung in weiteren Medien

Auch viele andere Medien in der ganzen Welt haben dem Besuch von Präsident Donald Trump in Texas und Ohio grosses Gewicht beigemessen.[2] Die Tagesschau hat am 7. August von den Kriterien der Aktualität und der Relevanz ausgehend eine richtige Gewichtung der Tagesereignisse vorgenommen.

Weitere Themen

Die beanstandete Tagesschau vom 7. August hat schweizerische Themen nicht vernachlässigt - im Gegenteil: Mit den Beiträgen zur Boden-Luft-Verteidigung (Bodluv) und dem Zentrum für renitente Asylbewerber im Kanton Neuenburg wurden zwei Inland-Themen weit vorne in der Sendung platziert. Auch die Auseinandersetzung in Italien um die alpenquerende Bahnlinie Turin – Lyon ist auch für Schweiz von Interesse; abgesehen davon, dass auch an dieser Frage die Fragilität der italienischen Regierung aufgezeigt werden konnte; diese Koalition ist mittlerweile zerbrochen. Mit den Beiträgen über Cyberattacken aus Nordkorea und der Lage der Schweizer Industrie findet ein weiteres Themenfeld in der Sendung ihren Platz. Ein historischer Blick auf den Kupferabbau am Julierpass, die Touristensituation in Rom, der Rücktritt einer Spielerin aus der Fussball-Nationalmannschaft sowie die Eröffnung des Filmfestivals in Locarno runden die Sendung ab.

Fazit

Die Tagesschau hat am 7. August breit und in der Gewichtung nach den Kriterien von Aktualität und Relevanz über das Tagesgeschehen aus verschiedenen Themenbereichen berichtet. Ich bitte Sie, die Beanstandung in diesem Sinne zu beantworten.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Ich verstehe nicht, was Sie mit Ihrer Beanstandung überhaupt wollen. Die «Tagesschau» hat am 7. August 2019 eine ganz normale Aktualitätssendung ausgestrahlt mit neun relevanten außen- und innenpolitischen, sportlichen und kulturellen Themen. An der Spitze stand zu Recht der Besuch des amerikanischen Präsidenten an den Orten der tragischen Verbrechen. Dass er dort wenig willkommen war, entsprach der Wahrheit. New York-Korrespondent Thomas von Grünigen hat das nüchtern und zutreffend eingeordnet. Sie beklagen sich über «diesen Journalismus», für den Sie keine Gebühren zahlen wollen. Aber just «dieser Journalismus» ist ein Journalismus mit Augenmaß, basierend auf Engagement und Kenntnissen. Ich kann daher Ihrer Beanstandung nichts abgewinnen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann

[1] https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/tagesschau-vom-07-08-2019-1930?id=a2f6fad7-92b7-4ce5-a220-662ffa9339a7

[2] https://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/morgenmagazin/politik/El-Paso-Dayton-vor-Trump-Besuch-100.html

https://www.derstandard.de/story/2000107136266/schuetze-von-dayton-hatte-laut-fbi-seit-langem-gewaltfantasien

https://www.welt.de/politik/ausland/donald-trump/article198113489/Trump-Besuch-in-El-Paso-und-Dayton-Er-ist-hier-nicht-willkommen.html

https://www.welt.de/politik/ausland/article198166551/El-Paso-und-Dayton-Trump-besucht-die-Tatorte-Kritik-weist-er-zurueck.html

https://www.spiegel.de/video/donald-trump-in-el-paso-wut-und-proteste-video-99028918.html

https://www.blick.ch/news/ausland/usa-trump-besucht-dayton-und-el-paso-ruf-nach-strikterem-waffengesetz-id15455409.html

https://www.zeit.de/politik/ausland/2019-08/usa-proteste-besuch-trump-dayton-el-paso

https://www.handelsblatt.com/politik/international/nach-schiessereien-proteste-bei-trump-besuchen-in-texas-und-ohio-us-praesident-weist-kritik-zurueck/24879658.html?ticket=ST-7121115-WAHevqMOtOuxtkhRIVaB-ap4

https://www.nzz.ch/international/el-paso-und-dayton-schiesserei-in-trumps-amerika-ld.149980

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