«Tagesschau»-Beitrag «Immer mehr Automaten-Fahrer» beanstandet
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Mit Ihrer E-Mail vom 27. August 2019 beanstandeten Sie die «Tagesschau» (Fernsehen SRF) vom 26. August 2019 und dort den Beitrag «Immer mehr Automaten-Fahrer». [1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
«Ein Beitrag über eine im Februar in Kraft getretene Gesetzesänderung nach welcher nun auch Personen, welche mit Automatikgetriebe ihre Fahrprüfung absolvieren, danach mit einem geschalteten Getriebe fahren dürfen. Es wurde kein einziger kritischer Kommentar gezeigt, es wurde zur besten Sendezeit Werbung gemacht für die erleichterte Fahrprüfung. Die Gefahr welche dies mit sich bringt wurde komplett ignoriert. Finde ich sehr kritisch und nicht angebracht in der Tagesschau.»
B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Tagesschau» äußerte sich Herr Franz Lustenberger, ehemaliger stellvertretender Redaktionsleiter der Sendung:
„Mit Mail vom 26. August 2019 hat Herr X eine Beanstandung gegen die Tagesschau vom gleichen Abend eingereicht. Es geht um den Beitrag über Fahrprüfungen mit Fahrzeugen mit Automatik-Getriebe. Der Beitrag schliesst sich an den vorangegangenen Beitrag an, in dem es um die Mobilität der Zukunft ging – daher der verknüpfende Übergangssatz zu Beginn der Moderation.
Die Tagesschau nimmt zur Beanstandung wie folgt Stellung:
Neuerung im Strassenverkehrsrecht
Im Dezember 2018 hat der Bundesrat über die Abschaffung des sogenannten Automateneintrags informiert. Gleichzeitig hat der Bund unter dem Namen ‚Opera-3‘ weitere Änderungen im Strassenverkehrsrecht beschlossen. Die Neuerungen sind per 1. Februar 2019 in Kraft getreten. Die Tagesschau hat das Thema am 4. Januar 2019, also vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen, aufgegriffen und der von Fahrlehrern geäusserten Kritik Raum gegeben. Willi Wismer, Präsident des Zürcher Fahrlehrerverbandes, drückt sein Unverständnis über die Neuregelung aus. Die Reportage mit einer Fahrschülerin zeigt zudem Schwierigkeiten beim Fahren mit einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe im Gegensatz zu einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe.[2]
Als die Neuregelung am 1. Februar 2019 in Kraft getreten ist, hat ‚Swissinfo‘ über die neue Rechtslage berichtet. Der Tagesschau-Beitrag vom 4. Januar mit den kritischen Bemerkungen von Seiten der Fahrlehrer wurde in den Text integriert. Der Artikel zeigt zudem auf, wie in verschiedenen Ländern Automaten an Beliebtheit gewinnen oder wie etwa in den USA schon längst in der Überzahl sind. Im Bericht steht: <Die Schweiz folgt diesem Trend. Autos mit Automatikgetriebe oder noch moderneren Schaltsystemen machten 1990 noch 19 Prozent der Neuwagen-Verkäufe aus, 2000 waren es 26 Prozent, heute 45 Prozent.> [3]
Das Konsumenten-Magazin ‚Espresso‘ von Radio SRF1 hat sich in der Sendung von 17. Mai 2019 unter dem Titel ‚Automaten-Fahrschüler fahren handgeschaltet: Gefährlich!‘ intensiv mit der Änderung im Strassenverkehrsrecht auseinandergesetzt. In der Sendung kommen Fahrlehrer sowie die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) zu Wort, beide äussern Kritik. Die Recherchen von ‚Espresso‘ zeigen auch, dass jede dritte Fahrprüfung im Kanton Aargau und jede zweite in den Kantonen Luzern und Graubünden mit einem Automaten absolviert wird.[4] Schweizer Radio und Fernsehen SRF hat vor und nach dem Inkrafttreten der neuen Regelung breit berichtet; die Kritiker (Fahrlehrer, Beratungsstelle für Unfallverhütung BfU) kamen ausführlich zu Wort.
Fokus des Beitrages
Der beanstandete Bericht in der Tagesschau vom 26. August hatte nicht zum Ziel, über die Neuregelung und die unterschiedlichen Standpunkte zu informieren. Dies wurde im zeitlichen Umfeld der Neuerung mehrfach gemacht. Die Tagesschau hat bewusst den Fokus anders gesetzt; sie hat nicht nochmals die Argumente pro und contra wiederholt. Sie hat vielmehr nach einem halben Jahr Bilanz gezogen. Welche Auswirkungen hat die Gesetzesänderung für die Schweizer Fahrschulen? Im Beitrag geht es darum, die Entwicklung aufzuzeigen und mit Zahlen zu untermauern. Diesem Anspruch wird der Bericht gerecht, wenn ein Fahrlehrer sagt, dass vor der Neuregelung die grosse Mehrheit mit einem Fahrzeug mit manuellem Getriebe Autofahren gelernt hat und sich diese Fahrschüler nach dem 1. Februar 2019 nun in der Minderzahl befinden. Der Fahrlehrer spricht jedoch nur für seine eigene Fahrschule. Deshalb zeigt der Beitrag Zahlen, die durch die kantonalen Strassenverkehrsämter erhoben werden. Auch dort zeichnet sich ein deutlicher Trend zu mehr Prüfungen mit automatikgetriebenen Fahrzeugen ab.
Der Beitrag schliesst mit einer zusätzlichen Information, dass heute ein Viertel der Fahrzeuge auf den Strassen Automatikwagen sind. Dass diese Zahl aber bald steigen dürfte, zeigt die Fahrzeugstatistik 2018. Seit Jahren steigt der Anteil neuangemeldeter Automatikwagen in der Schweiz, während jener mit manuellem Schaltgetriebe sinkt.[5]
Dieser Trend hat auch Auswirkung auf die Herstellung von Fahrzeugen. Der Markt für geschaltete Fahrzeuge ist in Nordamerika so klein, dass Audi ab diesem Jahr nur noch Automatikwagen vertreibt. Auch in anderen grossen Ländern mit Fahrzeug-Produktionsstätten wie China und Japan sind Schaltgetriebe selten anzutreffen.
Der Beanstander bemängelt, dass die Gefahr ‚komplett ignoriert‘ wurde. Dazu hält die Tagesschau fest: Die entsprechende Kritik kam in mehreren Beiträgen vor. Ob die Umstellung letztlich eine Gefahr darstellt oder nicht, wird erst eine genaue Zahlenanalyse der Unfälle 2019 (Zahl der Unfälle mit Automatik-Fahrzeugen, Ausbildung/Prüfung der Unfallverursacher, etc) ergeben. Es liegen derzeit keine fundierten Zahlen dazu vor.
Die Tagesschau kann im Beitrag nicht erkennen, dass Werbung für die Fahrprüfung mit Automatikgetriebe gemacht wurde. Der Beitrag hält die Fakten fest, wie sie sich nach der Neuregelung im Februar 2019 präsentieren. Der Beitrag zeigt, wie sich Fahrschulen an die neuen gesetzlichen Bedingungen anpassen, indem sie ihre Fahrzeugflotte ergänzen.
Fazit
Der beanstandete Beitrag zeigt die Entwicklung bei den Fahrschulen, ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der neuen Regelung für Fahrprüfungen. Sie wiederholt die Grundsatzkritik nicht nochmals, da diese im Umfeld der behördlichen Beschlüsse im Februar ausführlich in verschiedenen Sendungen von SRF zu Wort kam. Ich bitte Sie, die Beanstandung in diesem Sinne zu beantworten.“
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Vor dem Hintergrund der vorangegangenen Sendungen und Beiträge der «Tagesschau», von swissinfo und «Espresso», die die Problematik breit diskutierten und die Kritik an der Neuregelung transportierten, war der neue Beitrag absolut unproblematisch. Man kann nicht jedes Mal das ganze Feld neu aufrollen. Der Fokus war auf die Halbjahresbilanz gerichtet und sie zeigt den deutlichen Vormarsch der Automaten. Der Bund lag mit der Neuregelung also richtig. Und der «Tagesschau»-Beitrag war als das, was er sein wollte, sachgerecht. Ich kann daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen,Roger Blum, Ombudsmann
[1] https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/immer-mehr-automaten-fahrer?id=c9485606-e47e-4fd0-b58b-1c784063d0ac
[2] https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/neuregelung-fuer-automatikfahrer?id=f7a63678-4b4a-4135-bec4-c0ad0f91cd85
[3] https://www.swissinfo.ch/ger/gesellschaft/automarkt-schweiz_automatikgetriebe-schaltet-einen-gang-hoch/44726496
[4] https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/automaten-fahrschueler-fahren-handgeschaltet-gefaehrlich-2
[5] https://www.astra.admin.ch/astra/de/home/dokumentation/strassen-verkehr.htm
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