«Arena»-Sendung «Kampf ums Stöckli» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 25. September 2019 beanstandeten Sie die Sendung «Arena» (Fernsehen SRF) vom 20. Dezember 2019 zum Thema «Kampf ums Stöckli» mit den Zürcher Ständeratskandidierenden.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Moderator Sandro Brotz hat in der Sendung Arena einen gewählten Nationalrat (Roger Köppel) ständig unterbrochen, diskriminiert und blossgestellt. Dieser Moderator ist für den neutralen Zuschauer unhaltbar.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Arena» antwortete deren Leiterin, Frau Franziska Egli:

«Herr X kritisiert in seiner Nachricht vom 25. September die Moderation der Sendung vom 20. September 2019 ‘Kampf ums Stöckli’. Im Besonderen bemängelt er, dass Sandro Brotz Herrn Köppel aus seiner Sicht ‘ständig unterbrochen, diskriminiert und blossgestellt’ habe. Hieraus schliesst er, Herr Brotz sei als Moderator der ‘Arena’ für ‘den neutralen Zuschauer unhaltbar’. Gerne nehme ich dazu Stellung.

Die beanstandete Sendung fand im Rahmen der SRF-Ständeratswoche statt: ‘Schweiz aktuell’ berichtete die ganze Woche aus verschiedenen Kantonen, im ‘Club’ diskutierten am Dienstag die Kandidierenden des Kantons Aargau und am Freitag in der ‘Arena’ jene des Kantons Zürich.

In der ‘Arena’ in der Hauptrunde vertreten waren jene Kandidatinnen und Kandidaten mit den grössten Wahlchancen: Nationalrat Roger Köppel (SVP), Ständerat Ruedi Noser (FDP), Nationalrätin Tiana Angelina Moser (GLP) und Ständerat Daniel Jositsch (SP). Ebenfalls im Studio, in der sogenannten ‘Loge’ hinter der Hauptrunde, vertreten waren alt Kantonsrätin Nicole Barandun (CVP), Kantonsrätin Marionna Schlatter (Grüne) und Nationalrat Nik Gugger (EVP), welche ebenfalls für die beiden Ständeratssitze des Kantons Zürich kandidieren.

Grundsätzlich muss der ‘Arena’-Moderator das Gespräch so leiten, dass die Debatte sowohl informativ wie auch spannend ist. Die verschiedenen Gäste müssen fair zum Zug kommen. Wenn nötig, fasst der Moderator zudem genannte Informationen zusammen, damit sich der Zuschauer oder die Zuschauerin aufgrund der verschiedenen Voten eine eigene Meinung bilden kann. In der Sendung vom 20. September kamen die Gäste der Hauptrunde ausgewogen zu Wort: Herr Noser redete 13 Mal, Tiana Moser konnte ihren Standpunkt insgesamt 14 Mal vertreten. Daniel Jositsch ergriff 16 Mal das Wort, Roger Köppel kam insgesamt mit 18 Wortmeldungen zum Zuge. Herr Köppel hatte demnach die meisten Wortmeldungen der Hauptrunde. Aufgrund dessen kann aus Sicht der ‘Arena’ nicht von einer Diskriminierung von Herrn Köppel die Rede sein.

Es ist nicht immer einfach, eine Diskussionsrunde wie die ‘Arena’ zu leiten. Des Öfteren wird heftig diskutiert, was zur Folge hat, dass die Rededisziplin von Zeit zu Zeit vernachlässigt wird. Sandro Brotz greift ausgleichend ein, wenn eine Seite unterzugehen droht oder zu oft das Wort an sich reisst. Dazu gehört es auch – gerade auch bei eloquenten und durchsetzungsfähigen Gästen wie Herrn Köppel – diese falls notwendig zu unterbrechen. Dies ist keinesfalls eine Blosstellung, sondern vielmehr nötig, damit die Zuschauerinnen und Zuschauer der Diskussion folgen können und gewisse Punkte, welche die Redaktion als journalistisch wichtig erachtet, in der Debatte vertieft werden können.

Die Gesprächsführung ist bei einer Talk-Sendung wie der ‘Arena’ zentral: Der Moderator hat darauf zu achten, dass die Gäste bei einem entsprechenden, von der Redaktion definierten Thema bleiben und miteinander debattieren. Zu Beginn der beanstandeten Sendung wollte Roger Köppel jedoch nicht darüber diskutieren, was und in welchem Umfang die Schweiz gegen den Klimawandel unternehmen sollte oder nicht, sondern versuchte stattdessen mehrmals vehement, eine Diskussion über den Lobbyismus im Parlament zu lancieren. Hier ist Moderator Sandro Brotz aus Sicht der Redaktion mehr als angemessen eingeschritten (ca. min 16.50): Er hat Herrn Köppel bestimmt und klar darauf hingewiesen, dass das von ihm lancierte Thema nicht Thema der aktuellen Sendung ist.

Roger Köppel selbst hat sich übrigens im Nachgang zur Sendung bei Sandro Brotz für die «’ebendige und sicher auch für das Publikum spannende Sendung’ bedankt. Die Moderation bezeichnete er als ‘souverän’.

Aufgrund obiger Ausführungen ist die Redaktion davon überzeugt, dass der Moderator Sandro Brotz Nationalrat Roger Köppel weder diskriminiert noch blossgestellt hat. Sofern für den Diskussionsfluss und die Verständlichkeit von Zuschauerinnen und Zuschauer notwendig, hat er sämtliche Gäste der beanstandeten ‘Arena’ gleichermassen unterbrochen. Auch deshalb ist er aus Sicht der Leitung der ‘Arena’ – gerade auch für den neutralen Zuschauer – sehr geeignet, um diese Sendung im Speziellen und das Format der «Arena» im Allgemeinen zu moderieren. Ich bitte Sie daher, die Beanstandung nicht zu unterstützen.

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Die «Arena» vom 20. September 2019 setzte den Schlusspunkt zu einer Woche, in der Fernsehen SRF in verschiedenen Sendegefäßen («Schweiz aktuell», «Club», «Arena») den Ständeratswahlkampf in ausgewählten Kantonen (Wallis, Genf, Aargau, St. Gallen, Luzern, Baselland, Zürich) beleuchtete. Die Sendung spiegelte die Kandidaten-Konstellation des größten Schweizer Kantons, des Kantons Zürich, behandelte aber Themen, die die eidgenössische Politik beschäftigen, nämlich Klima, Europa und Gleichstellung. Diese Themen hatte die Senderedaktion im Vorfeld mit den Gästen abgemacht. In der Sendung standen vier jener Kandidierenden, die bereits im eidgenössischen Parlament sitzen (Ständerat Prof. Dr. Daniel Jositsch, SP, Ständerat Ruedi Noser, FDP, Nationalrätin Tiana Angelina Moser, GLP, und Nationalrat Roger Köppel, SVP), vorne an den Pulten, während die übrigen Kandidierend (Nationalrat Dr. h.c. Niklaus-Samuel Gugger, EVP, Kantonsrätin Marionna Schlatter, GPS und alt Kantonsrätin Nicole Barandun, CVP) hinten auf der Bank Platz genommen hatten. Ebenfalls im Studio war Dr. Michael Hermann, Politikgeograf und Leiter der Forschungsstelle sotomo. Im Rahmen der Diskussion nahm Moderator Sandro Brotz jeden der vier Hauptprotagonisten einmal ins direkte «Verhör».

Die erste Frage, die ich prüfte, war, ob die Platzierung der Kandidierenden in den vorderen und hinteren Rängen gerechtfertigt war. Auf eidgenössischer Ebene sind die vier größten Parteien die SVP, die SP, die FDP und die CVP, aber die Kandidatin der CVP sass hinten. Ebenso sind auf eidgenössischer Ebene die Grünen stärker als die Grünliberalen, aber die Kandidatin der Grünen sass hinten, während jene der Grünliberalen vorne am Pult stand. Doch für diese Sendung waren die Parteistärken im Kanton Zürich massgebend. Bei den Zürcher Kantonsratswahlen vom vergangenen Frühling ergaben sich folgende Wähleranteile jener Parteien, die Kandidaten für den Ständerat aufgestellt haben:[2]

Parteien

Wählerstärke in Prozent

SVP

24,5

SP

19,3

FDP

15,7

GLP

12,9

Grüne

11,9

CVP

4,3

EVP

3,1

Dabei zeigt sich: Im Kanton Zürich sind die CVP und die EVP «Mini-Parteien». Ihre Kandidierenden saßen zu Recht auf der Hinterbank. Und die Grünen sind, wenn auch knapp, weniger stark als die Grünliberalen. Es war also richtig, dass die Kandidierenden der SVP, der SP, der FDP und der Grünliberalen vorne an den Pulten standen.

Die zweite Frage, die ich zu prüfen hatte, war, ob während der Diskussion die Spiesse für die Kandidierenden gleich lang waren, und zwar separat für die Gäste an den Pulten und für die Gäste auf der Hinterbank je untereinander. Ich habe mir dazu die Sendung genau angeschaut. Dabei war vor allem zu prüfen, ob der Moderator eine Partei bevorzugte bzw. eine Partei benachteiligte. Letztlich ging es um die Frage, ob das Vielfaltsgebot und das Diskriminierungsverbot eingehalten wurden. Ich komme zu folgenden Schlüssen:

  • Der Moderator achtete darauf, dass die drei vereinbarten Themen alle etwa gleich viel Zeit beanspruchten und dass jeweils alle Kandidierenden zu Wort kamen.
  • Er nahm alle vier Hauptprotagonisten jeweils einzeln ins «Verhör» und konfrontierte dabei alle gleichermassen mit Schwächen oder Widersprüchen.
  • Er unterbrach Roger Köppel, als dieser nicht die Frage zur Klimapolitik beantwortete, sondern die amtierenden Ständeräte Daniel Jositsch und Ruedi Noser als «gekaufte Politiker» angriff. Der Moderator liess es zu, dass Köppel sein Argument vortragen konnte und dass Jositsch und Noser kurz darauf reagierten. Als Köppel mit dem Thema weitermachen wollte, stoppte ihn der Moderator und spielte ein kurzes Video über die «Demo» der SVP-Fraktion im Nationalrat ein. Köppel setzte dann nochmals mit seinem Thema der «gekauften Politiker» an, aber der Moderator rief ihn zur Ordnung. Als Roger Köppel nach der Direktbefragung von Tiana Angelina Moser einen Angriff auf GLP-Präsident Jürg Grossen startete, unterbrach ihn der Moderator erneut. Darauf versprach ihm Roger Köppel in die Hand, nicht mehr auf das Thema «gekaufte Politiker» zurückzukommen, und Tiana Angelina Moser konnte auf den Angriff kurz reagieren. Mit all diesen Interventionen hat der Moderator dafür gesorgt, dass die Runde beim Thema blieb und die Diskussion nicht ausuferte.

Es war offensichtlich, dass sich Nationalrat Roger Köppel bestimmte Aussagen vorgenommen hatte, die er in der «Arena» platzieren wollte. Sein Mantra war der Vorwurf, dass die bisherigen Ständeräte von Interessen «gekauft» seien, sich bereicherten und nicht das Volk verträten. Er antworte daher praktisch nie auf die gestellten Fragen, sondern nutzte sie, um die von ihm geplanten Aussagen zu machen. Ein Moderator, der da nicht eingriffe, würde seine Aufgabe verfehlen.

Ich ziehe daher das Fazit, dass Moderator Sandro Brotz den Ständeratskandidaten Roger Köppel zu Recht jeweils unterbrach, wenn dieser sein eigenes Thema einbringen wollte. Und ich stelle fest, dass die Spiesse für die Kandidierenden je vorne an den Pulten und hinten auf der Bank gleich lang waren und dass folglich a) das Vielfaltsgebot beachtet und b) niemand diskriminiert wurde. Ich kann deshalb Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann

[1] https://www.srf.ch/sendungen/arena/kampf-ums-stoeckli

[2] https://www.wahlen.zh.ch/wahlen2019/public/dist/index.html#/krw/hochrechnung

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