Themenwahl der «Wahl-Arena» 2019 beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 11. Oktober 2019 beanstandeten Sie die Themenwahl der «Wahl-Arenen» (Fernsehen SRF) im Vorfeld der eidgenössischen Wahlen 2019. Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Die Parlamentswahlen finden nur alle 4 Jahre statt. Die Informationen einer speziellen ARENA- Sendung zu diesem Ereignis, sollen dem Wähler ermöglichen, die Positionen der Parteien zu vergleichen. SRF publiziert am 3.6.2019 unter dem Stichwort ‘Wahlen2019 ; Sorgenbarometer’, dass das Thema ‘Flüchtling/Asyl’ auf Platz 4 bei den Bürgern steht. Wenn nun dieses Thema in der ‘Wahl-ARENA’ mit keinem Wort erwähnt oder gar beleuchtet wird, so verstösst das gegen das Gebot der Ausgewogenheit und Vielfalt....und ignoriert die Sorgen der Wähler. Es ist politische Desinformation, wenn man relevante Themen ignoriert. Das Totschweigen hat eine lange Tradition. Das gilt insbesondere, wenn im Vorfeld der Sendung die angesprochene Frage der Redaktion bekannt gegeben wird.»

B. Ich gebe gerne meinen Kommentar zu Ihrer Kritik ab:

1. Es trifft zu, dass SRF im Radio und online am 3. Juni 2019 die neusten Ergebnisse des Schweizer Sorgenbarometers verbreitet hat.[1] Danach ergab sich folgende Themen-Rangliste:

  1. AHV/Altersvorsorge
  2. Gesundheit/Krankenkassen
  3. Ausländer
  4. Flüchtlinge/Asyl
  5. Umweltschutz
  6. Arbeitslosigkeit

Nimmt man die Sorgen im 3. und 4. Rang (Ausländer; Flüchtlinge/Asyl) zum Thema «Immigration» zusammen, so belegte dieses in der Tat den 3. Platz. Sie haben aber womöglich übersehen, dass sich das Sorgenbarometer auf eine Befragung stützt, die 2018 durchgeführt wurde. Es drückt also die Sorgen-Rangliste aus, die die Schweizer Bevölkerung 2018 zum Ausdruck brachte.

2. Im Juni 2019 kam ein neues Wahlbarometer heraus, für das die Forschungsstelle sotomo im Mai 2019 die Menschen auch nach den wichtigsten politischen Herausforderungen befragt hatte.[2] Danach ergab sich folgende aktuelle Rangliste:

  1. Krankenkassenprämien
  2. Klimawandel
  3. Beziehungen zur EU
  4. Reform Altersvorsorge
  5. Zuwanderung, Ausländer
  6. Unabhängigkeit, Souveränität
  7. Gleichstellung der Frauen

Daraus wird offensichtlich, dass der Wind in der Bevölkerung gedreht hat und dass die Sorgen um den Klimawandel und um die Beziehungen zur Europäischen Union an Gewicht gewonnen, während die Sorgen um die Altersvorsorge und um die Immigration an Bedeutung verloren haben.

3. Die «Arena» hat den eidgenössischen Wahlen acht Sendungen gewidmet. Die Redaktion hat sich entschieden, drei den drängendsten Themen zu widmen, nämlich «Schweiz und Europa» (30. August 2019), «Klima» (6. September 2019) und «Gesundheitskosten» (13. September 2019). Sie hat die Sendungen damit genau den Themen gewidmet, die die Bevölkerung per Umfrage als die wichtigsten bezeichnet hat. Die anderen fünf «Arena»-Sendungen galten dem Wahlkampf-Start mit den Parteipräsidenten (23. August 2019), dem Kampf um Ständeratssitze (20. September 2019), den Jungen (27. September 2019), dem Wahlkampf-Endspurt mit den Parteipräsidenten (4. Oktober 2019) und den Abtretenden sowie den Neuwählern (11. Oktober 2019).

4. Es ist das Recht jeder Redaktion im Bereich von Radio und Fernsehen, selber zu entscheiden, welche Themen sie wählt und wie sie diese Themen angeht. Dies entspricht der Programmautonomie, die das Radio- und Fernsehgesetz in Artikel 6 Absätze 2 und 3 gewährt:[3]

2 Sie (die Programmveranstalter) sind in der Gestaltung, namentlich in der Wahl der Themen, der inhaltlichen Bearbeitung und der Darstellung ihrer redaktionellen Publikationen und der Werbung frei und tragen dafür die Verantwortung.

3 Niemand kann von einem Programmveranstalter die Verbreitung bestimmter Darbietungen und Informationen verlangen.

5. Die Redaktion hat sich somit programmrechtskonform verhalten. Sie hat in der «Arena» die wichtigsten Themen, jene, die die Bevölkerung zurzeit am meisten umtreiben, zur Debatte gestellt. Andere Themen, auch die Migration, kamen in anderen Sendungen zur Sprache, haben Radio und Fernsehen SRF doch über 150 Beiträge zu den Wahlen 2019 ausgestrahlt. Die Verantwortlichen von Radio und Fernsehen SRF haben somit die Sorgen der Bevölkerung nicht ignoriert, keine Desinformation betrieben und nichts totgeschwiegen. Ich kann folglich Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

C. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann

[1] https://www.srf.ch/news/schweiz/wahlen-2019/wahlen-2019-die-groessten-sorgen-der-schweiz-und-womit-sie-zusammenhaengen

[2] https://sotomo.ch/site/wp-content/uploads/2019/06/SRG-SSR-Wahlbarometer-2019.06-Bericht.pdf

[3] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html

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