«1 gegen 100», Bemerkung der Moderatorin beanstandet
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Mit Ihrer E-Mail vom 8. Oktober 2019 beanstandeten Sie die Sendung «1 gegen 100» vom 7. Oktober 2019 und dort eine Bemerkung der Moderatorin Susanne Kunz.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
„Moderatorin Susanne Kunz sagt, Männer waschen doch schon lange und fügt salopp an: <Vilech schlächt, aber si wäsche>. Das ist in meinen Augen grob verallgemeinernd, diskriminierend und ich vermisse das Fingerspitzengefühl gegenüber allen im Haushalt tätigen Männern.>
B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für «1 gegen 100» antwortete Herr Marco Krämer, Senior Producer Show:
«Besten Dank für Ihr Schreiben vom 8.10.2019 zur Beanstandung von Herrn X bezüglich eines Gesprächs in der Sendung ‘1 gegen 100’ zwischen Moderatorin Susanne Kunz und einer Kandidatin. Die Redaktion nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Die Aussage von Susanne Kunz soll, laut der Beanstandung, diskriminierend und grob verallgemeinernd gewesen sein. Richtig ist, sie war verallgemeinernd, da sie sich auf ‘Männer, die waschen’ bezog. Diskriminierung hingegen wird in den meisten Fällen als Benachteiligung oder Herabwürdigung von Personen definiert. Die diskriminierten Personen erfahren hierdurch einen persönlichen Schaden oder werden grundsätzlich benachteiligt. Im Dialog zwischen der Kandidatin und Susanne Kunz handelte es sich um einen witzigen Dialog um stereotypisierte Ansichten. Der Impuls dafür kam im ersten Moment sogar von der Kandidatin selbst, die mit der Aussage: ‘Soll ich jetzt das Thema Waschen nehmen, in der Hoffnung, dass viele Männer rausfallen’, den Einstieg in das Gespräch lieferte. Susanne Kunz entkräftete dann sogar noch die vorurteilsbehaftete Aussage, in dem sie sagte: ‘Wieso? Die Männer waschen doch schon lange’. Mit dem Zusatz: ‘Vielleicht schlecht, aber sie waschen’, setzte sie die Pointe in diesem kurzen Dialog. Diesen Spruch kann man nun lustig finden oder nicht. Angebracht oder nicht. Auch verallgemeinernd, natürlich. Aber mit Diskriminierung, also der Herabwürdigung oder der Benachteiligung von Personen, hat das schlicht nichts zu tun. Es war einfach eine Pointe auf Kosten, einer Gruppe von Männern, die dadurch aber nicht geschädigt wurde. Jedenfalls erhielten wir hierzu keine weiteren Reaktionen, auch nicht vom SRF Kundendienst.
Der Beschwerdeführer findet auch, dass Susanne Kunz hier mehr Fingerspitzengefühl hätte zeigen müssen. Sie hätte also auf den Zusatz ‘vielleicht schlecht, aber sie waschen’ verzichten sollen. Nun, eine Unterhaltungssendung lebt insbesondere davon, dass sie unterhält. Gespräche sind hier oft spontan, aus dem Bauch heraus, humorvoll, locker, vielleicht mal sarkastisch und pointiert. Wären sie das nicht und jede Aussage würde auf die Goldwaage gelegt, wäre das eine furchtbar trockene Angelegenheit.
Die Redaktion dankt aber Herrn X fürs aufmerksame Zuschauen und nimmt seine Kritik gerne mit als Diskussionsgrundlage einer kommenden Redaktionssitzung.»
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der kurzen Sequenz. Die Kandidatin geht auf das Stichwort «Waschen» und nicht auf «Computer», «in der Hoffnig, dass die meischte Männer uusegheje», wie sie lachend sagt. Ihr Lachen beweist, dass sie es nicht ernst meint, sondern «spitzbübisch» ein Klischee bedient. Susanne Kunz nimmt die Aussage auf und widerspricht einerseits, relativiert anderseits: «Die wäsche doch scho lang, villicht schlächt, aber si wäsche». In der Sache also protestiert sie gegen die Vermutung, dass Männer vom Waschen keine Ahnung haben, konzediert aber, dass sie möglicherweise nicht ganz das Niveau der Frauen erreichen. Da sie «villicht» sagt, schliesst sie aus, alle Männer zu meinen. Sie ist also mitnichten diskriminierend gegenüber den Männern.
Und es war einfach lustig. Und zudem wahr: Es gibt immer noch viele Männer, die sich im Haushalt auf Nageln und Schrauben und allenfalls Kochen beschränken und das Putzen und Waschen und Bügeln den Frauen überlassen. Andere wiederum haben Mühe, beispielsweise Wäsche so perfekt zusammenzufalten wie es Frauen können. Was nicht heißt, dass nicht längst sehr viele Männer entweder die Haushaltarbeit mit ihrer Frau teilen oder vollständig Hausmänner sind. Was Susanne Kunz und die Kandidatin betrieben, war leichtfüssige Unterhaltung, die zu einer Sendung wie «1 gegen 100» gehört. Wie todlangweilig wäre doch die Quizsendung, wenn sich die Moderatorin darauf beschränkte, die Fragen zu stellen, die herausgefallenen Mitspielerinnen und Mitspieler zu konstatieren und die Antworten zu registrieren! Zum Glück beschränkt sie sich nicht.
Da die Aussage von Susanne Kunz nicht diskriminierend war, hat die Sendung das Radio- und Fernsehgesetz nicht verletzt. Ich kann daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen,Roger Blum, Ombudsmann
[1] https://www.srf.ch/play/tv/1-gegen-100/video/das-ziel-ist-in-sichtweite-samuel-nyfeler-aus-hilterfingen?id=bc86a15b-4ceb-4137-8f21-4db73d027f16&startTime=739 (Dialog bei 12:20)
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