Direktübertragung des Fußball-EM-Qualifikationsspiels Schweiz-Irland beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 16. Oktober 2019 beanstandeten Sie die Direktübertragung des Fußball-EM-Qualifikationsspiels Schweiz-Irland vom 15. Oktober 2019 und dort den Kommentar des Moderators zu einem missglückten Elfmeter der Schweizer Nationalmannschaft. Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„Herr Ruefer urteilt nach dem verschossenen Elfmeter, über die Person von R. Rodriguez. Er bezeichnet ihn als überheblich und arrogant. Solche Aussagen gehören nicht zu seiner Aussage und sind extrem beleidigend. Ausserdem bezweifle ich das Herr Ruefer, den angesprochenen Spieler genug kennt um dies zu beurteilen.“

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für SRF Sport antwortete Herr Hansjörg Wyss, Inputer der Chefredaktion Sport:

«Ein Zuschauer beanstandet, dass sich der SRF-Kommentator Sascha Ruefer beim verschossenen Penalty im EM-Qualifikations-Match gegen Irland abschätzig über den Penaltyschützen Ricardo Rodriguez geäussert haben soll. So soll er ihn als überheblich und arrogant bezeichnet haben. Zudem soll Ruefer den Spieler viel zu wenig gut kennen, um derartige Wertungen abzugeben.

Generell möchte ich festhalten, dass Sascha Ruefer seit 11 Jahren (Herbst 2008) die Spiele der Schweizer Nationalmannschaft kommentiert und mit ihr Grossanlässe wie Weltmeisterschaften und Europameisterschaften, sowie alle Nationalteam-Zusammenzüge miterlebt hat. Er ist nahe bei den Spielern dran, kennt sie einzeln sehr gut und ist regelmässig mit ihnen im Austausch, ohne dass damit seine journalistische, kritische Einordnung verloren geht.

Hier die Abschrift, was Sascha Ruefer rund um den verschossenen Penalty wortgenau kommentiert hat:

«.... Riicaaardo Rrrooodriguez...(schiesst Penalty– Goalie hält)....das gibt es einfach nicht. Das ist mehr als der erste Elfmeter, den die Schweizer Nationalmannschaft versiebt hat. Das gibt’s doch gar nicht....Wo bitte ist die Entschlossenheit, ein solches Ding mal reinzumachen? ..Aaaahh ...schlecht geschossen. Haut doch einfach mal auf diesen Ball, versenkt ihn im Netz...das gibt’s doch gar nicht! Dieses Überhebliche, dieses ..Aaahhh –(Sprechpause - Spiel geht weiter, folgt Chance Embolo) – Ruefer kommentiert das Spielgeschehe weiter.

Ich kann bei der Nachbetrachtung dieser Penaltyszene keine abschätzenden Bemerkungen zu Ricardo Rodgrigues finden. Weder dass er überheblich, noch dass er arrogant sei. Zu Recht wird der schlechte Penalty-Schuss und Rodrigues Unfähigkeit, den Penalty zu versenken, kritisiert, was sich aber aufs Spielgeschehen abstützt. Deshalb bitte ich Sie, diese Beanstandung nicht zu unterstützen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Szene. Kein Zweifel, Sascha Ruefer hat sich bei der Penalty-Szene emotional erregt. Dagegen ist nichts einzuwenden, ein Kommentator soll durchaus mitgehen und mitfiebern dürfen. Und er hat seinem Unmut Ausdruck gegeben, weil die Schweizer Nationalmannschaft ihre Chancen nicht ausschöpft. Sein Appell, einfach auf den Ball zu hauen und ihn zu versenken, richtete sich nicht an einen einzelnen Spieler, sondern an das ganze Team. Und er fand, die Mannschaft insgesamt sei zu überheblich. Das Recht, so etwas zu sagen, gehört zu seiner Kommentarfreiheit. Der Moderator einer Direktübertragung ist immer Berichterstatter und Kommentator zugleich. Er hat keineswegs einen einzelnen Spieler erniedrigt. Auch wenn die Emotion vielleicht ein wenig mit ihm durchging und er zu wenig Zeit hatte für eine ruhige Analyse, hat er den Bogen nicht überspannt und niemanden diskriminiert. Aus diesem Grund kann ich Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann

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