«Tagesschau am Mittag»-Beitrag «Gemischte Gefühle» beanstandet

6179
Mit Ihrer E-Mail vom 4. November 2019 beanstandeten Sie die «Tagesschau am Mittag» vom gleichen Tag und dort den Beitrag «Gemischte Gefühle» über die neue Kondom-Kampagne des Bundesamts für Gesundheit und über eine Umfrage von Sotomo dazu.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Tagesschau Mittag, zur Kinderstunde, Titelstory: Gefühlsechte Pariser. Dann Spermien usw. Sind das die Neuigkeiten des Tages? Schämt Ihr euch nicht?»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Tagesschau am Mittag» antwortete Frau Sandra Manca, Bereichsleiterin von SRF News:

«Mit Mail vom 04. November 2019 beanstanden X und X die Berichterstattung über die Love-Life-Kampagne in der Tagesschau am Mittag des selbigen Tages.

Die ‘Love Life’-Kampagnen des Bundesamtes für Gesundheit gibt es seit 1987. Ihr Ziel ist es, die Menschen über den Schutz vor HIV und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten zu informieren.

Praktisch jede dieser Kampagnen wird von den Medien aufgenommen, auch von uns. Die Prävention dieser Krankheiten ist ein relevantes Thema – die Experten gehen davon aus, dass nicht zuletzt die Aufklärungskampagnen zum Rückgang der Ansteckungen geführt haben.

Dass die Sujets der Kampagne immer wieder sehr explizit und provokativ sind, stimmt – teilweise wurden sie bis vors Bundesgericht bekämpft.

Angesichts ihrer Relevanz halten wir die Berichterstattung darüber für gerechtfertigt. Zudem thematisierte der Beitrag nicht nur die neue Kampagne, sondern auch die repräsentative Umfrage des Instituts Sotomo zur Verwendung von Kondomen in der Schweiz.

Die gewählten Bilder sind nicht explizit, sondern deuten den Geschlechtsakt nur an.

Die Berichterstattung erfolgt im Einklang mit den geltenden internen Regeln zum Thema Jugendmedienschutz. So heisst es in den SRF Kinder- und Jugendmedienschutzrichtlinien unter 4.1.2 (siehe Beilage):

<Sendungen vor 20 Uhr können ausnahmsweise Darstellungen von Sex, Gewalt oder anderen heiklen Inhalten enthalten. Dies ist insbesondere im Rahmen von Informationssendungen, welche über Aktualitäten berichten, möglich.>

Die von den Beanstandern erwähnten Begriffe wie ‘gefühlsechte Pariser’ oder ‘Spermien’ kommen weder in Anmoderation noch Beitrag vor.

Wir bitten Sie, sehr geehrter Herr Blum, die Beanstandung in diesem Sinne zu beantworten.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Ich kann Ihre Entrüstung gut nachvollziehen: Die Bilder sind für eine Informationssendung gewagt. Nur: Es gab zwei «Ereignisse», über die das Fernsehen berichten musste, nämlich erstens die neue Kampagne des Bundesamts für Gesundheit für sicheren Sex, und zweitens die Umfrage des Forschungsinstituts Sotomo über die Akzeptanz von Kondomen. Wie soll das Fernsehen darüber berichten, wenn nicht mit Bildern? Das Zeitalter, als am Fernsehen Nachrichten verlesen wurden, ist definitiv und seit langem vorbei. Die «Tagesschau am Mittag» ist mit den Bildern meines Erachtens an die Grenze gegangen, aber nicht darüber hinaus, zumal alles nur angedeutet wurde und die Begriffe, die Sie dem Fernsehen vorwerfen, gar nicht fielen. Solche Bilder sind sogar Kindern zuzumuten, wenn nicht, dann müssten Kinder ja auch dann jedes Mal weggeschickt werden, wenn Bilder von Kriegen oder Katastrophen gezeigt werden. Die formalen Regeln wurden sowieso nicht verletzt. Obschon ich Ihre Gefühle nachvollziehen kann, gibt es daher kein sachliches Argument, Ihre Beanstandung zu unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann

[1] https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/mittagsausgabe?id=b6b57acd-c554-42b5-aae2-5bf81f53c49

Tags

Alle Schlussberichte der Ombudsstelle jetzt ansehen

Kommentar

Bitte beachten Sie, dass Ihr Kommentar inkl. Name in unserem LINK-Magazin veröffentlicht werden kann

Leider konnte dein Kommentar nicht verarbeitet werden. Bitte versuche es später nochmals.

Ihr Kommentar wurde erfolgreich gespeichert und wird nach der Freigabe durch SRG Deutschschweiz hier veröffentlicht

Weitere Neuigkeiten