SRF News- und «Regionaljournal Bern Freiburg Wallis»-Beiträge zum Thema 5G beanstandet
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Mit Ihrer E-Mail vom 31. Oktober 2019 beanstandeten Sie Beiträge auf SRF News und im «Regionaljournal Bern Freiburg Wallis» vom 29. Oktober 2019 über die Bewilligungspraxis von G5-Antennen in Berner Gemeinden.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
«Unglaublicherweise verharmlost das SRF die Gefahr von Mobilfunk, elektromagnetischer Strahlung usw. weiterhin, trotz massivem Widerstand aus der Bevölkerung und besonders auch trotz Tausender von Studien, die die schädlichen Auswirkungen dieser Technologien belegen. Auch in diesem Beitrag wird dies bewusst verschwiegen. Zudem wird die Tatsache verschwiegen, dass der Einsatz von 5G mit den aktuellen Grenzwerten unmöglich ist und die Messung der Strahlung sehr schwierig ist. Es ist untragbar, dass das SRF derart tendenziös Bericht erstattet. Damit werden Zuschauer/Leser gezielt irre geleitet.»
B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für SRF News antwortete Frau Sandra Manca, Bereichsleiterin SRF News:
«Mit Mail vom 31. Oktober 2019 beanstandet Frau X einen Online-Beitrag zum Thema 5G, welcher auf der Regionalsite von Bern/Freiburg/Wallis publiziert wurde.
Es folgt die Stellungnahme von Peter Brandenberger, Leiter Regionaljournal BE FR VS:
<Im beanstandeten Beitrag geht es nicht um die Gefahr von 5G grundsätzlich, sondern um die Praxis der Behörden beim Bewilligen solcher Gesuche. Dabei wird im Radiobeitrag wie auch im Internetartikel aufgezeigt, wie das Vorgehen ist beim Bau bzw. Umrüsten von Mobilfunkantennen.
Dabei wird gesagt, dass das Verfahren komplex sei – und insofern für die Bürgerinnen und Bürger nicht immer einsehbar, weil Umrüstungen im sogenannten Bagatellverfahren entschieden werden, also ohne öffentliche Publikation. Dabei achteten die Behörden auf die Einhaltung der Grenzwerte, die der Bund vorgibt. Ob diese Grenzwerte richtig sind, wird in diesem Beitrag/Artikel nicht thematisiert. Es wird aber darauf hingewiesen, dass der Widerstand in der Bevölkerung gross sei und dass der Bau von Mobilfunkantennen durch viele Einsprachen und Beschwerden bei allen Instanzen bestritten werde. Der kritisierende Grossrat (Bruno Vanoni, Grüne) kommt ebenso zu Wort wie Vertreter der Behörden.
Fazit: Auch wenn es nicht um ein grundsätzliches Pro- und Kontra zum Thema 5G-Antennen ging, wurde darauf hingewiesen, dass diese Mobilfunktechnologie umstritten sei und auf verschiedensten Ebenen und Wegen bestritten werde.
Thema des Beitrags war es, ob, wie und auf welchen Grundlagen die Behörden den Bau bzw. das Umrüsten prüfen und bewilligen. Dabei kamen sowohl der kritisierende Grossrat wie auch Behördenvertreter in einem ausgewogenen Verhältnis zu Wort. Von tendenziöser Berichterstattung kann somit eben so wenig die Rede sein wie von Verharmlosung. Im Online-Beitrag wurden ausserdem zahlreiche frühere Beiträge angefügt, durchaus auch solche mit der Kontroverse um 5G.>
Wir bitten Sie, sehr geehrter Herr Blum, die Beanstandung in diesem Sinne zu beantworten.»
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung des Artikels und der Sendung. Es besteht ein eklatanter Unterschied zwischen Radiobeitrag und Onlineartikel: Der Beitrag im «Regionaljournal» ist klar, er zeigt die Zuständigkeiten je nach Vorgang auf und schildert auch, wo und welchem Ausmaß es Opposition gibt. Der Online-Artikel hingegen ist verwirrlich. Wer nur diesen Text liest, begreift die Zuständigkeitsordnung nicht auf Anhieb. Nachdem ich mir alles zu Gemüte geführt habe, glaube ich gelernt zu haben:
- Bei der Installation neuer Antennen ist die Bauverwaltung der jeweiligen Gemeinde zuständig. Das Verfahren ist öffentlich.
- Handelt es sich um die Installation neuer Antennen in kleinen Gemeinden, ist das Regierungsstatthalteramt zuständig.
- Geht es um die Umrüstung bestehender Antennen, ist im sogenannten «Bagatellverfahren» die Fachstelle für nichtionisierende Strahlung bei der kantonalen Volkswirtschaftsdirektion zuständig. Das Verfahren ist nicht öffentlich. Wenn die Grenzwerte eingehalten sind, wird das Gesuch bewilligt.
Um diese Zuständigkeiten geht es. Im Sinne des Public Journalism hätte die Redaktion durchaus noch kritischer und fordernder sein können. Denn der Mangel ist die Intransparenz der Verfahren. Vor diesem Hintergrund liegt der Vorstoß der Grünen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger.
Was hingegen Ihre Kritik an den Beiträgen betrifft, so geht sie fehl. Es ging gar nicht um Gefährlichkeit oder Harmlosigkeit von 5G-Antennen, es ging um das Vorgehen der Verwaltung. Insofern hat SRF nichts verharmlost, und die Beiträge waren nicht tendenziös. Und darum kann ich Ihre Beanstandung nicht unterstützen.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann
[1] https://www.srf.ch/news/regional/bern-freiburg-wallis/bau-von-5g-antennen-sind-die-berner-gemeinden-mit-5g-ueberfordert
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