«Rundschau»-Beitrag «Zitterpartie für Cassis» beanstandet (II)

Symbolbild Ombudsstelle: Weisser Schriftzug Ombudsstelle auf rotem Hintergrund

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Mit Ihrer E-Mail vom 2. Dezember 2019 beanstandeten Sie die Sendung «Rundschau» (Fernsehen SRF) vom 13. November 2019 und dort den Beitrag «Zitterpartie für Cassis».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Diese Sendung, speziell der Teil ‘Zitterpartie’, unter der Leitung von Dominik Meier, verletzt Art. 4/5 RTVG in Sachen Stil, Ton, eingesetzter Mittel, Symbole und Effekte, bestimmter mündlicher Kommentare (Georg Humbel), in dem sie die Menschenwürde von Bundesrat Cassis verletzt, u.a. durch diffamierende, aggressive Aeusserungen, vor allem durch eine deplatzierte symbolische Demonstration seines möglichen Sturzes als Aussenminister (etappenweises Zersägen und Zusammenkrachen eines Sessels). Er wird auf eine despektierliche Art und Weise an den Pranger gestellt und wie erwähnt mittels des am Ende zusammenkrachenden Sessels dann auch symbolisch zu Fall gebracht - erinnernd an das Standbild Saddam Husseins, das nach dessem Sturz niedergerissen wurde. BR Cassis wurde keine Gelegenheit gegeben, sich vor der Kamera persönlich zu diversen ‘Anklagepunkten’ zu äussern. Dabei heisst es im RTGV: <Wer Anschuldigungen gegen eine Person oder eine Institution vorbringt, muss Betroffenen die Möglichkeit zur Stellungnahme geben (in diesem Fall ginge es um diverse Stellungnahmen).>

Von Sachgerechtigkeit - es geht um die Position von BR Cassis im Hinblick auf die kommenden Bundesrats-Erneuerungswahlen - kann daher nicht die Rede sein. Dies wegen des Mangel an Fairness, Anstand usw. sowie angesichts der teilweise hetzerischen, herabwürdigenden, mitunter auch in spöttischem wenn nicht hämischem Ton gehaltenen Aeusserungen des Sprechers – alles in allem ein Szenario eher an eine Treibjagd erinnernd. Die symbolische Parodie mit dem Sessel wirkt böswillig, bar jeglichen Stils und Anstands.

Dass in der Sendung Gegner und Befürworter einer Wiederwahl von BR Cassis zu Wort kamen (speziell im Teil 2 die Präsidentin FDP Petra Gössi), bildet in keiner Art und Weise eine Art ‘Kompensation’ für die hier kritisierte Fehlleistung.

Das Gebot der Sachgerechtigkeit wurde zudem speziell verletzt mit dem angeblichen ‘Tolggen im Reinheft’ von Bundesrat Cassis, nämlich seiner Kritik von 2018 an der UNRWA. Denn es hat sich längst erwiesen, dass Cassis Worte sehr wohl berechtigt waren. Ich verfolge die Aktivitäten der UNRWA seit Jahren, an deren Schulen der Konflikt mit Israel durch Indoktrination der Schülerinnen und Schüler gezielt perpetuiert wird. Krähenbühls alles andere als glaubwürdiges und neutrales Verhalten ist kein Geheimnis. Zum Fall UNRWA/Krähenbühl liegen genügend Berichte vor, auch seitens UN-Watch und NGO Monitor. Auch erinnere ich mich gut an ein persönliches Gespräch mit Krähenbühl.

Es wäre übrigens an der Zeit, dass bezüglich ‘Sachgerechtigkeit’ endlich der Satz weggelassen oder korrigiert wird: <...so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann>. Denn wie bereits x-fach kritisiert bildet sich das Publikum immer eine eigene Meinung, egal ob auf der Basis geglaubter Lügen oder von Tatsachen. Es kann also im Gesetz nicht um das Bilden einer „eigenen“ Meinung gehen, sondern um die Bildung einer Meinung, die auf seriös recherchierten Informationen beruht.

Zur einigen kritischen Aussagen in der Sendung: (Es ist die Summe dieser Aussagen, die schwer wiegt, nicht der Einzelfall)

  • ‘Wackelsitz – Bundesrat Cassis unter Druck....’
  • ‘Zur beliebten Zielscheibe geworden’
  • ‘Und er fühlt sich sichtlich wohl, endlich wieder einmal ein Lob, endlich wieder einmal ein Schulterklopfen für den Aussenminister, er geniesst es sichtlich...’(dazu ‘passend’ einige Filmausschnitte...)
    (Man scheint sich über ihn geradezu lustig zu machen, vergisst auch, dass ein Tessiner extrovertierter ist als ein Deutschschweizer...)
  • ‘Doch die bittere Wahrheit ist: Der Stuhl des freisinnigen Magistraten wackelt’
  • ‘Linksgrün lauert und sägt an Cassis Stuhl.’
  • ‘Dabei war der Tessiner mit viel Vorschusslorbeeren angetreten.’
  • ‘Doch schon sehr früh hat er erste Tolggen im Reinheft...’
  • ‘Cassis Kritik an der UNRWA – ein gewaltiger diplomatischer Eclat, ein weiterer grosser Tolggen im Reinheft’.
  • ‘doch als Bundesrat erweist er sich als unberechenbar, als Wundertüte’
  • ‘Sägen an Cassis Stuhl, auch von rechts kommen die Angriffe...’
  • ‘Der Stuhl von Ignazio Cassis, arg lädiert und instabil’. (gefolgt von Bildern vom zusammenkrachenden Stuhl)
  • ‘Doch ob der Stuhl jemals wieder richtig stabil steht ist eine andere Frage...’ (und dann kracht der Stuhl zusammen, offenbar wurde erfolgreich ‘gesägt’...)

(Zwischen den Aussagen wird etwa ein Duzend mal am Sessel gesägt, oder es werden Bilder vom angesägten, zersägten oder zusammengekrachten Sessel gezeigt...)

Interview mit Petra Gössi:

  • ‘Herr Cassis ist im Bundesrat isoliert’ - woher nimmt Dominik Meier das, was sagt BR Cassis dazu?
  • ‘Der Gedanke, er sei nicht mehr der Richtige...’ – ist offenbar die Meinung der Rundschau, aber was sagt BR Cassis dazu?

(Positiv kann hier vermerkt werden, dass Dominik Meier Frau Gössi meistens hat ausreden lassen)

Zu meiner Beanstandung:

Es ist mir wichtig, präzise Antworten und keine pauschalen Zurückweisungen resp. Rechtfertigungen zu erhalten, dies auch in Sachen der sog. Medien- und Gestaltungsfreiheit etc.. Hier wurde klar eine Grenze überschritten.

P.S. Die recht selbstherrlichen ‘Macher’ des Berichts vergessen eines: <Allen Leuten Recht getan ist eine Kunst, die niemand kann!> Patzer passieren jedem Bundesrat, es werden nie alle Erwartungen erfüllt.... Wie steht es bei den anderen Bundesräten? Ein wirkliches Problem war z.B. Bundesrat Burkhalter, der vieles auch intern nicht im Griff hatte, vieles nicht wusste und einige Leute tun und lassen liess, wie es ihnen gerade passte. (Meine Erinnerung an ein persönliches Gespräch).»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Rundschau» antwortete Herr Mario Poletti, Redaktionsleiter der Sendung:

«Gerne nehmen wir Stellung zur Beanstandung von Herrn X.

Mit der Inszenierung rund um den Sessel hat die Rundschau auf eine ungewöhnliche, aber sehr anschauliche Bildidee gesetzt. Das Bildmotiv ist in keiner Art und Weise rufschädigend. Das Bild macht keinerlei Aussage über die politische Leistung von Bundesrat Cassis. Die Säge und der Stuhl zeigen viel mehr einfach und allgemein verständlich, dass der Sitz von Bundesrat Cassis aus ganz verschiedenen Gründen und Richtungen angegriffen wird.

Der Beanstander moniert zudem, die Kritik von Bundesrat Cassis am Palästinenser-Hilfswerk der UNO (UNWRA) könne nicht als ‘Tolggen im Reinheft’ von Bundesrat Cassis bezeichnet werden. Bundesrat Cassis formulierte seine Kritik im Frühling 2018 völlig überraschend in einem Zeitungsinterview. Es handelte sich nicht um die konsolidierte Meinung des Bundesrates. Es handelte sich um eine erstmals formulierte und nicht abgesprochene Abkehr von der bisherigen Nahost-Politik des Bundesrates. Deshalb haben die Äusserungen von Bundesrat Cassis national und international auch hohe Wellen geschlagen. So hat unter anderem Bundespräsident Alain Berset interveniert und Bundesrat Cassis ‘zurückgepfiffen’, wie das ‘St. Galler Tagblatt’ am 19. Mai 2018 schrieb. ‘Cassis irritiert UNO und eigene Beamte’ titelte die ‘Sonntagszeitung’ am 3. Juni 2018. Weiter heisst es im Artikel über die diplomatischen Querelen wegen Cassis’ Aussagen: <Nicht nur die UNO hat interveniert, auch mehrere Staaten haben Fragen zu Cassis’ Palästina-Politik und der Kandidatur für den Sicherheitsrat gestellt – allen voran Jordanien und Libanon, wo am meisten Palästina-Flüchtlinge leben.> Die internationale Reaktion zeigt, dass die überraschend formulierte Kritik von Bundesrat Cassis durchaus als grosser diplomatischer Eklat bezeichnet werden kann. Deshalb ist es aus Sicht der Rundschau auch legitim, von einem ‘Tolggen im Reinheft’ zu reden.

Der Beitrag war transparent und kontrovers erzählt, das Publikum konnte sich eine eigene Meinung bilden. Im Anschluss an den Beitrag hatte zudem FDP-Präsidentin Petra Gössi an der Rundschau-Theke ausführlich Gelegenheit, ihre besten Argumente zugunsten von Herrn Bundesrat Cassis zu platzieren.

Aus diesen Gründen bitten sie Sie, sehr geehrter Herr Blum, die Beanstandung abzuweisen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Sie kritisieren den Beitrag der «Rundschau» auf vierfache Weise:

  1. Ihnen missfiel «der Stil, der Ton, die eingesetzten Mittel, die Symbole und Effekte, die mündlichen Kommentare».
  2. Sie fanden den Beitrag voller «diffamierender, aggressiver, hetzerischer, herabwürdigender, spöttischer und hämischer Äusserungen». Es sei klar eine Grenze überschritten worden.
  3. Sie stießen sich an der «deplatzierten Demonstration eines möglichen Sturzes, bar jeglichen Stils und Anstands» in der Form des Sessels, der angesägt wird.
  4. Sie bemängelten, dass es keine Gelegenheit für Bundesrat Cassis gab, «sich persönlich zu den Klagepunkten zu äußern».

Sie machten zudem drei Bemerkungen in formaler Hinsicht:

  • Sie verlangten präzise Antworten. Die sollen Sie bekommen.
  • Sie kritisierten, dass als Kriterium der Sachgerechtigkeit gelte, dass «sich das Publikum eine eigene Meinung bilden» könne. Das Publikum könne sich aber auch aufgrund falscher Fakten eine Meinung bilden. Deshalb solle man dieses Kriterium streichen. Sie zitieren indes falsch: UBI und Ombudsstelle verlangen stets, dass sich «das Publikum frei eine eigene Meinung bilden kann». Und «frei» heißt: unbeeinflusst von Querschlägern, Lügen, Desinformationen.
  • Sie wiesen ferner darauf hin, dass im Radio- und Fernsehgesetz stehe: «Wer Anschuldigungen gegen eine Person oder eine Institution vorbringt, muss Betroffenen die Möglichkeit zur Stellungnahme geben.» Hier zitieren Sie wieder falsch. Im Radio- und Fernsehgesetz steht nichts dergleichen. Vielleicht meinten Sie die Richtlinie 3.8. des Presserates, die lautet: «Aus dem Fairnessprinzip und dem ethischen Gebot der Anhörung beider Seiten (‘audiatur et altera pars’) leitet sich die Pflicht der Journalistinnen und Journalisten ab, Betroffene vor der Publikation schwerer Vorwürfe anzuhören.» Oder Sie meinten Punkt 9.2. der Publizistischen Leitlinien von SRF, wo steht: „Wo Anschuldigungen oder Vorwürfe gegen Dritte erhoben werden, müssen Beschuldigte zu Wort kommen. Wenn sie nicht zur Verfügung stehen, muss die Moderation ihren Standpunkt oder ihren mutmasslichen Standpunkt zur Sprache bringen.“

Und nun zur Sache: Es ist legitim, dass Medien und Politik die Zusammensetzung des Bundesrates diskutieren. Das eidgenössische Parlament erlebte 2019 die größte Veränderung seit 100 Jahren: Während 1919 die Sozialdemokraten und die Bauernpartei vormarschierten (die SP gewann 19 Sitze und hatte neu 41, die BGB gewann 27 Sitze und hatte neu 30, die FDP verlor 43 Sitze und hielt noch 60), gewannen diesmal die Grünen und die Grünliberalen in einzigartiger Weise. 1959, als die drei damals wichtigsten Parteien – die FDP, die CVP und die SP – mit je um 25 Prozent der Stimmen quasi Gleichstand erreicht hatten, wurde die „Zauberformel“ erfunden (mit 2 FDP, 2 CVP, 2 SP und 1 SVP). Seit sich die SVP unter der Führung von Christoph Blocher zur größten Partei emporschwang, stand von 1999 an eine Korrektur der „Zauberformel“ zur Debatte, die 2003 vorläufig und 2015 definitiv in die Formel 2 SVP, 2 SP, 2 FDP, 1 CVP mündete. Jetzt, mit dem Aufschwung der Grünen, wird eine weitere Korrektur der „Zauberformel“ erwogen, und eine Variante ist, dass die FDP einen Sitz an die Grünen abgeben müsste. Ob jetzt, ob in vier Jahren oder wann auch immer, ist eine andere Frage.

Ein politisches Faktum ist, dass sich der Angriff der Grünen gegen Bundesrat Ignazio Cassis richtet, weil er mehr Angriffsflächen bietet als Bundesrätin Karin Keller-Sutter. Der Beitrag der „Rundschau“ hat diese Faktenlage gespiegelt. Bundesrat Cassis hat in der Tat seit seinem Amtsantritt den einen oder anderen Fehler gemacht. Allerdings würde ich die fünf «Tolggen im Reinheft», die die «Rundschau» aufzählt, teilweise anders bewerten:

  1. Es war sicherlich ungeschickt, dass Ignazio Cassis kurz vor seiner Wahl der Waffenlobby «Pro Tell» beitrat, und diesen Beitritt unmittelbar nach seiner Wahl in die Landesregierung wieder annullierte. Bundesräte sollten sich von allen Lobbies fernhalten, und wenn man darauf hofft, in die nationale Regierung gewählt zu werden, dann sollte man einer Lobby schon mal gar nicht beitreten.
  2. Es war nochmals ungeschickt, dass der neue Außenminister auf seiner Afrika-Reise die Umwelt-Werte von Glencore in Sambia schöngeredet hat. Ein Außenminister ist glaubwürdiger, wenn er nicht nur die Leistungen einer Schweizer Firma im Ausland lobt, sondern auch ihre Sünden und Fehlleistungen kritisiert.
  3. Dass Bundesrat Cassis hingegen die UNRWA (United Nations relief and works agency for palestine refugees in the near east)[2] kritisierte und die Schweizer Beiträge bis zum Ende der UNO-internen Untersuchung blockierte, war mutig und richtig. Eine Organisation, die den Status quo zementiert, die in ihren Schulen antisemitische Lehrbücher verwendet, deren Mitarbeitende zu einem großen Teil mit der Hamas sympathisieren und gegen deren – jetzt zurücktretenden – Schweizer Direktor Vorwürfe vorliegen, kann nicht weiter blind unterstützt werden.[3]
  4. Dass das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) gegen die Lieferung von Pilatus-Flugzeugen nach Saudi-Arabien Einspruch erhob, ist vor dem Hintergrund der humanitären Tradition der Schweiz und ihrer Verpflichtung auf die Menschenrechte nur konsequent. Denn wenn die Gefahr besteht, dass Saudi-Arabien Schweizer Flugzeuge für den illegalen Krieg in Jemen einsetzt, muss die Notbremse gezogen werden.
  5. Das Rahmenabkommen mit der EU kam nur dank Bundesrat Cassis überhaupt zum Abschluss. Zwar sind noch einige Fragen offen, und natürlich wird dem Außenminister sowohl von den Gewerkschaften als auch der SVP opponiert, aber man war noch nie so weit wie jetzt.

Es gibt also eigentlich nur zwei wirkliche «Tolggen im Reinheft». Allerdings ist die Redaktion der «Rundschau» nicht von eigenen Beurteilungen der Taten des Außenministers ausgegangen, sondern von der vorgetragenen Kritik, und Kritik gibt es natürlich aus je unterschiedlichen Lagern bei allen fünf Themen. So gab es beispielsweise bei den Themen Glencore und UNRWA linke Kritik, beim Thema Pilatus-Exporte bürgerliche Kritik und beim Rahmenabkommen Kritik von beiden Seiten. Es ist legitim, diese Kritik zu spiegeln. In der Sendung wird sie von den Nationalräten Irène Kälin (Grüne, Aargau), Fabian Molina (SP, Zürich), Balthasar Glättli (Grüne, Zürich), Peter Keller (SVP, Nidwalden) und Lukas Reimann (SVP, St. Gallen) sowie von Ständerat Hans Wicki (FDP, Nidwalden) geäußert. Die Politik von Bundesrat Cassis wird aber von den Nationalräten Hans-Peter Portmann (FDP, Zürich), Elisabeth Schneider-Schneiter (CVP, Baselland), Christa Markwalder (FDP, Bern) und Tiana Angelina Moser (GLP, Zürich) unterstützt.

Ich komme nun zu Ihren vier Kritikpunkten:

1. Die Programmautonomie von Radio und Fernsehen, festgehalten in Artikel 6 des Radio- und Fernsehgesetzes, welcher in Absatz 2 und 3 lautet:
2 Sie - die Programmveranstalter - sind in der Gestaltung, namentlich in der Wahl der Themen, der inhaltlichen Bearbeitung und der Darstellung ihrer redaktionellen Publikationen und der Werbung frei und tragen dafür die Verantwortung.
3 Niemand kann von einem Programmveranstalter die Verbreitung bestimmter Darbietungen und Informationen verlangen.

erlaubt der Redaktion, eine Sendung mit jenen Stilmitteln anzugehen, die sie für richtig findet. Ich kann im Stil, in der Tonalität und in den Kommentaren nichts finden, was den Rahmen des Radio- und Fernsehgesetzes sprengt.

2. Der Beitrag war in keiner Weise diffamierend. Er war kritisch gegenüber Bundesrat Cassis, aber ein Politiker auf dieser Ebene muss Kritik aushalten können. Da kommen im Parlament manchmal viel härtere Angriffe! Und außerdem wurde der Außenminister durch mehrere Mitglieder des Nationalrates verschiedener Provenienz und durch FDP-Parteipräsidentin Petra Gössi eloquent, sachkundig und teilweise geradezu warmherzig verteidigt.

3. Das Bild mit dem angesägten Sessel war sehr anschaulich und passt gut zum Fernsehen. Es ist nun einmal eine Tatsache, dass die Grünen am Bundesratssessel des Außenministers sägen, ob erfolgreich oder nicht, spielte aus der Perspektive des 13. November 2019 zunächst keine Rolle. Wenn Sie zum Ausdruck bringen, dass dieses Bild bar jeglichen Anstandes sei, dann hängen Sie einem monarchischen Politikverständnis an, das jede Infragestellung eines Regierungsmitglieds als Majestätsbeleidigung auffasst.

4. Bundesrat Ignazio Cassis nahm in der «Rundschau» nicht selber Stellung, aber an seiner Stelle verteidigte ihn Nationalrätin Petra Gössi, die Parteipräsidentin der FDP, und zwar gut. Die Argumente zu seinen Gunsten waren daher in der Sendung voll präsent.

Aus all diesen Gründen komme ich zum Schluss, dass ich Ihre Beanstandung nicht unterstützen kann.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Roger Blum, Ombudsmann

[1] https://www.srf.ch/play/tv/rundschau/video/zitterpartie-fuer-cassis-st--galler-kantonalbank-unter-druck-kampf-um-arktis?id=29e313f6-e16d-479c-be8c-d7c31827cdff

[2] https://www.unrwa.org/

[3] https://www.cicero.de/aussenpolitik/palaestinenser-hilfswerk-unrwa-schweiz-usa-deutschland

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