«Arena»-Sendung «Die Schlacht der Veganer» beanstandet I

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Mit Ihrer E-Mail vom 6. November 2019 beanstandeten Sie die Sendung «Arena» (Fernsehen SRF) vom 1. November 2010 zum Thema «Die Schlacht der Veganer».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«1. Anliegen: Die Sendung Arena vom 1.11.19 wurde eröffnet mit den repräsentativen Umfrageergebnissen von Swissveg, ohne uns zu nennen. Wie kam das? Was veranlasst SRF dazu, unsere Arbeit in der Sendung zu nutzen, ohne Quellenangabe?

2. Anliegen: Es war Welt-Vegan-Tag und die Sendung hatte den Titel: ‘Die Schlacht der Veganer’. Dennoch wurde keine vegane Person in die erste Reihe eingeladen. Wieso? Wir haben uns im Vorfeld der Sendung bei SRF gemeldet und hätten uns zur Verfügung gestellt. Nebst Swissveg gäbe es auch weitere Organisationen, die sich dem Thema Veganismus widmen - SRF hätte hier sogar eine Auswahl an Vertretern gehabt. Wir fragen uns nun: Was bezweckt die Sendung genau, wenn es nicht darum geht, ebenbürtige Vertreter aus den einzelnen Interessenvertretungen einzuladen? Wertet SRF den Bekanntheitsgrad der Sprecher einer Seite höher, als die Fachkompetenz der Gäste und somit die inhaltliche Qualität der Sendung? (Wir bitten hierzu um eine Stellungnahme) Es wurden 7 Gesprächspartner eingeladen (4 vorne, 3 hinten). Davon hatten 4 einen professionellen Hintergrund in der Fleischbranche (Bauernverbandspräsident, Vorstand Fleischfachverband, Präsident Suisseporcs, Präsident KAG-Freiland). Dazwischen standen der Fleischesser, aber mit vegetarischem Hintergrund: Rolf Hiltl, und die Tierschützerin Meret Schneider, die auch nicht vegan lebt. Thomas Sigrist (in der zweiten Reihe) war somit der einzige Vertreter der veganen Ernährung gegen 6 andere (+ eine fleischessende EEK-Präsidentin), die entweder komplett die Fleischbranche schützen bzw. fördern wollen, oder die zumindest die Fleischproduktion mit dem Bio-Label versehen schützen und fördern. Es wurde kein einziger Vertreter von Veganern eingeladen. Keiner der Gäste vom letzten Freitag setzt sich hauptberuflich mit dem Thema Veganismus auseinander. Es hatte lediglich einen Veganer dabei, der in seiner Freizeit Aktivismus betreibt. Auf der Seite der Fleischbefürworter wurden auch nicht einfach jemand eingeladen, der sich omnivor ernährt, ohne sich mit dem Thema beruflich zu befassen. Nur bei den Veganern nahm SRF ‘Laien’. Swissveg blickt auf eine über 26-jährige Vereinsgeschichte zurück. Unser Präsident, Renato Pichler, lebt nicht nur seit bald 30 Jahren vegan, sondern widmet sich dem Veganismus seit bald drei Jahrzehnten hauptberuflich. Weniger Jahre, aber nicht minder engagiert, macht dies auch das restliche Team rund um Renato Pichler, inkl. mir, X, und ich habe mich im Vorfeld der Sendung gemeldet.

3. Anliegen: Meret Schneider wurde zu Beginn als Veganerin vorgestellt. Wir fragen uns hier, ob Herr Brotz hier den Anschein einer gewissen Neutralität der Sendung erwecken möchte? Wir gehen bei Swissveg davon aus, dass das SRF sowohl das Konzept von Veganismus als solches begreift und versteht (=eine Lebensweise komplett ohne Produkte tierischen Ursprungs), als auch, dass es über eine Recherchekompetenz verfügt, die vielen anderen Medien gegenüber fortgeschritten ist. Meret Schneider hat sich auch in der Sendung als Nicht-Veganerin geoutet, als es um das Thema Honig ging. Beim Thema Honig konnte man sehen, dass ein Veganer in der Runde gefehlt hat, der die Gründe gegen den Honigkonsum hätte vorbringen können. So konnte sich Ritter als Imker profilieren, ohne dass jemand mit Fakten widersprechen konnte, da sich ausser ihm bei dem Thema niemand auskannte.

4. Anliegen: In jeder anderen Arena-Sendung macht SRF einen Kurzfilm, in dem das Thema anschaulich aufgezeigt wird. In dieser Sendung kam jedoch nichts über Veganismus, sondern ein reiner Werbefilm zur MTI (=Massentierhaltungsinitiative, folgend MTI genannt). Dabei wurde so stark für Bio-Fleisch geworben, als wäre es ein Werbefilm der Bio-Suisse. Das Thema Veganismus wurde vollständig ignoriert (Milch und Eier wurden nicht mal erwähnt, weitere Themen nebst der Ernährung ebenso wenig). Nebst dieser Schieflage an sich haben wir seitens Swissveg ein wichtiges, konkretes Anliegen: Als öffentlich-rechtliches Fernsehen ist SRF für den politischen Meinungsbildungsprozess massgeblich mitverantwortlich. Es ist uns daher wichtig, Sie um eine Richtigstellung dieses Kurzvideos zu bitten - wir gehen davon aus, dass es erneut verwendet wird, sobald die Initiative zur Abstimmung kommt. Zusätzlich ist es uns generell und über dieses Video hinaus ein Anliegen, dass diese Initiative bei den Zuschauern korrekt abgebildet wird.

1. Fehler: Text zum Bild: <Ungefähr so sollen alle Nutztiere leben können. Das fordert die Massentierhaltungsinitiative.> Dies ist inkorrekt und trifft nicht zu. Auch auf einem Biohof, wie ihn die MTI fordert, sieht es nicht so aus. (Das Bild finden Sie im Anhang, wo das Mail an SRF als PDF beigefügt ist) Dort sind tausende Hühner im Stall erlaubt und die meisten Tiere leben auch dort hauptsächlich im Stall (mit kleinem Auslauf). Die Darstellungsweise hinterlässt beim Betrachter einen verfälschten Eindruck.

2. Fehler Weiterer Text: <[In der Massentierhaltung] werde das Tierwohl verletzt, weil viele Tiere auf kleinem Raum gehalten werden. Das will die MTI verbieten.> Dabei wird eine Schweinemastanlage gezeigt, obwohl die MTI gar keine Vorschriften zur maximalen Anzahl Tiere bei Schweinen macht. Auch hier werden dem Betrachter falsche Änderungen suggeriert, die mit der Annahme der MTI folgen würden.

3. Fehler <..Streu am Boden ist keine Pflicht...> und dazu wird ein nackter Betonboden mit Schweinen ohne jede Beschäftigungsmöglichkeit gezeigt. Das ist falsch: Schweine müssen Einstreu haben. Tierschutzverordnung: <Schweine müssen sich jederzeit mit Stroh, Raufutter oder anderem gleichwertigem Material beschäftigen können.[2] Dass dies kaum eingehalten wird, ist ein Vollzugs- und Kontrollproblem, nicht ein Gesetzesproblem. Und darauf geht die MTI nicht ein. Es wird also nicht besser mit den Kontrollen und somit auch nicht mit der Einstreu.Das von SRF erstellte Bild zeigt ganz klar eine schon heute illegale Haltung (wie sie leider aber noch immer vor kommt). Im Initiativtext der MTI steht zwar: <3 Der Bund legt die Kriterien für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung und die maximale Gruppengrösse je Stall fest.> Allerdings hat der Bund die Gruppengrösse längst festgelegt (auch für Schweine). In der Bio-Suisse-Verordnung, die gemäss MTI als Grundlage für die Umsetzung der Initiative genommen werden muss, hat es keine maximalen Gruppengrössen für die Schweine. Deshalb wird es dazu auch keine Änderung geben. Anschliessend wird auch der suisseporcs-Präsident interviewt, um aufzuzeigen, dass er mit der MTI alles ändern müsste in seiner Haltung, obwohl er seinen Tierbestand nicht reduzieren müsste und schon jetzt einen Auslauf hat. Auch dies suggeriert den Zuschauern, dass die MTI alle Probleme der Tierhaltung lösen würde, obwohl sie de facto nur einen kleinen Teil evtl. verbessern kann und ganz sicher nicht das idylische Idealbild eines kleinen Bauernhofes fordert, wie in der SRF-Werbung gezeigt wird. Unsere ausführliche Stellungnahme zur MTI kennt SRF bereits.[3] Für zukünftige Beiträge zum Thema Veganismus bitten wir SRF inständig, kompetente Vertreter der Interessenvertretung beizuziehen. Bei Swissveg sind wir jederzeit bereit, Auskunft zu geben und/oder Sie mit Infomaterial zu versorgen. Sehr gerne sind wir auch für einen persönlichen, konstruktiven Austausch bereit.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Arena» äußerte sich Frau Franziska Egli, Teamleiterin der Sendung:

«Frau X beanstandet in ihrem Mail vom 6. November die Sendung vom 1. November ‘Die Schlacht der Veganer’. Einerseits kritisiert sie, dass aus ihrer Sicht ‘kein einziger Vertreter von Veganern’ in die Sendung eingeladen worden sei. Andererseits bemängelt die Beanstanderin das Fehlen einer Quellenangabe zu Beginn der Sendung. Des Weiteren beanstandet Frau X das Erklärstück zur Massentierhaltungsinitiative (MTI). Gerne nehme ich dazu Stellung.

Gästerunde und Verlauf der Sendung

In die Sendung eingeladen waren in der Hauptrunde Mike Egger, Nationalrat SVP/SG und Vorstand des Fleischfachverbands St. Gallen/Liechtenstein, Rolf Hiltl, Gastronom und Inhaber zahlreicher vegetarischer Restaurants, Markus Ritter, Nationalrat CVP/AR und Präsident des Bauernverbands, Meret Schneider, neu gewählte Nationalrätin im Kanton Zürich und Co-Geschäftsleiterin von Sentience Politics.

In der Loge vertreten waren als Befürworter der Massentierhaltungsinitiative Herr Jakob Treichler von KAG Freiland, als Gegner dieser der Präsident von Swissporc, Herr Meinrad Pfister. Ausserdem war Thomas Sigrist in die Sendung eingeladen, der sich als Publikumsgast bei uns gemeldet hatte und sich und seine Familie vegan ernährt.

Ganz zu Beginn der Sendung wurde die Frage thematisiert, ob vegane Ernährung gesund ist oder nicht. In diesem Zusammenhang kam auch sogleich der Veganer Thomas Sigrist zu Wort. Unmittelbar im Anschluss daran (ca. 12:42) thematisierte Moderator Sandro Brotz die politischen Forderungen der sogenannten ‘Veganer-Initiativen’ auf kantonaler und städtischer Ebene. Diese fordern ein Ernährungs-Leitbild, das ein fleischloses Leben propagiert, und verlangen, dass in öffentlichen Institutionen täglich ein veganes Menu angeboten wird. Darauf lanciert die Moderation die Frage, ob vegetarische und vegane Ernährung umweltfreundlicher und ökologischer sei als wenn man Fleisch zu sich nimmt (ca. 18:00). Etwa ab Minute 30 wird - eingeleitet durch ein Erklärstück - über die Forderungen der Massentierhaltungsinitiative (MTI) gesprochen. Im Rahmen dessen kommen auch die beiden Bauern Meinrad Pfister (ca. 39:42) und Jakob Treichler (ca. 41:21), welche jeweils unterschiedliche Standpunkte bezüglich der MTI vertreten, erneut zu Wort. Aufbauend darauf debattiert die Runde dann über die Grundsatzfrage, ob der Mensch Tiere überhaupt töten darf (ca. 50:10) und ob der Staat den Konsum von Fleisch fördern sollte oder nicht (ca. 56:10).

Gästewahl

In der Sendung ging es demnach einleitend allgemein um Veganismus, im Rahmen dessen auch der Publikumsast und Veganer Thomas Sigrist ausführlich zu Wort kam (ca. 06:10). Im Anschluss daran (ca. 12:42) wurden konkrete politische Forderungen, die in diesem Zusammenhang im Raum stehen, debattiert. Meret Schneider spielt bei diesen politischen Forderungen jeweils eine Schlüsselrolle: Sie ist Co-Geschäftsleiterin von Sentience Politics, also jenes Verbandes, der auf städtischer und kantonaler Ebene die pro-veganen Initiativen <für nachhaltige und faire Ernährung> lanciert hat.[4] Diese Forderungen wurden ausführlich thematisiert. Ebenso ist die neu gewählte Nationalrätin Teil des Initiativkomitees der MIT [5], welche ursprünglich ebenfalls vom von ihr co-geleiteten Verband Sentience Politics ins Leben gerufen wurde. Unabhängig davon, ob Meret Schneider in den Augen der Beanstanderin eine ‘richtige’ Veganerin ist oder nicht, setzt sie sich auf politischer Ebene für vegane Anliegen ein, während Rolf Hiltl den Vegetarierinnen und Vegetariern eine Stimme in der Sendung gab.

Grundsätzlich vertritt die Redaktion die Auffassung, dass jemand durchaus auch ohne persönliche Betroffenheit in einer Sendung einen bestimmten Standpunkt vertreten kann. Allerdings sollte, wenn immer möglich, nicht in Abwesenheit von Betroffenen über diese, sondern mit ihnen diskutiert werden: So ist es z.B. in einer Sendung über Sozialhilfe nicht zwingend, dass ein Sozialhilfebezüger oder eine Sozialhilfebezügerin in der Hauptrunde vertreten ist. Allerdings sollte – sofern irgend möglich – eine betroffene Person im Studio anwesend sein. Diesem Umstand wurde, wenn nicht mit der Anwesenheit von Meret Schneider, dann mit der Anwesenheit von Veganer Thomas Sigrist, Rechnung getragen.

In der Sendung ging es nicht nur um Vegetarismus und Veganismus, sondern auch um konkrete politische Forderungen, welche Meret Schneider massgebend vertritt. In jenen Sequenzen, in denen es spezifisch um Veganismus ging, kam der eloquente Publikumsgast Thomas Sigrist zu Wort, der sich und seine Familie vegan ernährt. Auch wenn wir die Arbeit von Verbänden wie Swissveg, dem Frau X angehört, schätzen, so gibt es kein Anrecht von Verbänden in Sendungen, die sich mit ‘ihren’ Themenbereichen befassen, eingeladen zu werden.

Quellenangabe

Eingangs der Sendung (ca. 02:13) fragt Sandro Brotz nach der Anzahl Veganerinnen und Veganer im Studio und verweist dabei auf zwei repräsentative Untersuchungen: <Laut einer repräsentativen Untersuchung sollten in diesem Studio drei Veganer sein (...). (...) Wir passen gerade so in diese Untersuchung rein. Die besagt nämlich, dass sich 3 % in der Schweiz vegan ernähren, sie verzichten also auf tierische Produkte: neben Fleisch auch auf Milch und Eier. 11 % bezeichnen sich als Vegetarier. Und noch eine Zahl: 52 kg Fleisch pro Jahr, das ist etwa der Pro-Kopf-Fleischkonsum in der Schweiz. D.h., ca. 1 kg Fleisch pro Woche.> Die geschätzte Anzahl Veganer und Vegetarierinnen beziehen sich, wie von der Beanstanderin angemerkt, auf eine repräsentative Untersuchung des Verbands Swissveg.[6] Die Angabe des Fleischkonsums bezieht sich hingegen auf eine Erhebung von Proviande, der Branchenorganisation der Schweizer Fleischwirtschaft.[7] Illustriert wurden diese Zahlen mit einer Auslage an Früchten, Gemüsen aber auch mit tierischen Produkten wie etwa Eiern. Dadurch sollten die verschiedenen Ernährungsweisen attraktiv illustriert und in Szene gesetzt werden. Wie bereits erwähnt, stammen die Zahlen hierbei aus unterschiedlichen Quellen (Swissveg und Proviande). Anders als bei eingeblendeten Grafiken, kann hier die Quellenangabe nicht im Vorhinein erfasst werden, sondern müsste an entsprechender Stelle eingeblendet oder genannt werden. Eine Einblendung ausserhalb eines Beitrags mit Bewegtbild über Talk-Gäste wäre kaum lesbar und daher nicht zielführend. Einzig eine Nennung wäre möglich. Hier stellt sich die Frage, ob die Nennung zweier verschiedener Quellenangaben für die Vermittlung zahlreicher Informationen, nämlich wie viel Prozent der Schweizer Bevölkerung sich wie ernährt bzw. wie viel Fleisch die Schweizer Bevölkerung pro Kopf konsumiert, für die Vermittlung des Inhaltes sinnvoll ist oder nicht.

Die Redaktion ist der Auffassung, dass eine Nennung von zwei Quellen und zahlreichen Zahlen nicht zum Verständnis beigetragen hätte. Allerdings nimmt die Redaktion die Kritik ernst: Wenn eine Nennung verschiedener Quellen und zahlreicher Zahlen gleichzeitig dazu führt, dass der Inhalt für die Zuschauerinnen und Zuschauer unverständlich wird, hätte vielleicht auf eine andere Form der Umsetzung gesetzt werden müssen, die eine (schriftliche) Nennung der Quellen möglich macht. Allerdings bleibt festzuhalten, dass die für die Zuschauerinnen und Zuschauer relevante Information – nämlich, dass es sich um eine repräsentative Umfrage handelt und nicht etwa um eine Schätzung – von der Moderation geliefert wurde.

Erklärstück zur Massentierhaltungsinitiative

Die Beanstanderin kritisiert im Weiteren das Erklärstück zur Massentierhaltungsinitiative, welches ca. 30 Minuten nach Beginn der Sendung eingespielt wurde. Einleitend dazu bemängelt sie, dass ‘nichts über Veganismus’ darin enthalten war. Dies trifft durchaus zu: Das Erklärvideo zur Massentierhaltungsinitiative hatte die Funktion, besagte Initiative und deren Forderungen vorzustellen – und nicht Veganismus genauer zu erklären. Vielleicht hätte man das im Rahmen dieser Sendung in einem anderen Erklärvideo tatsächlich tun können, allerdings stehen der Redaktion dafür nur begrenzte Mittel zur Verfügung. Da die Massentierhaltungsinitiative eine konkrete politische Forderung darstellt, über welche die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dieses Landes abstimmen werden, hat sich die Redaktion entschieden, die betreffende Initiative genauer darzustellen.

Im Folgenden gehe ich gerne auf die einzelnen Punkte ein, welche von der Beanstanderin kritisiert werden. Vorab ist jedoch festzuhalten, dass es grundsätzlich kein einfaches Unterfangen ist, Initiativen, die häufig sehr allgemein gehalten sind, kurz und verständlich zusammenzufassen und grafisch aufzubereiten. Dies erfordert, dass aus abstrakten Verfassungsartikeln die zentralen Punkte herausgearbeitet und in konkrete Bilder gefasst werden müssen. Dass die grafische Darstellung dadurch schematisch bleiben muss, liegt in der Natur der Sache.

Der gesamte Text des Erklärvideos (ca. 30:00) lautet wie folgt:

<Ein Bauernhof wie aus dem Bilderbuch mit Kühen auf der Weide, frei herumlaufenden Hühnern und Schweinen, die sich im Schlamm suhlen. Ungefähr so sollen alle Nutztiere leben können. Das fordert die sogenannte Massentierhaltungs-Initiative. Diese will die Massentierhaltung verbieten, wie sie in der industriellen Landwirtschaft vorkommt. Dort werde das Tierwohl verletzt, weil viele Tiere auf kleinem Raum gehalten werden. Nach heutigem Recht muss man z.B. einem Mastschwein weniger als 1 m2 Gesamtfläche bereitstellen. Und keinen Auslauf gewähren. Auch Streu am Boden ist keine Pflicht. Zudem sollen auch keine Tiere oder Produkte aus Massentierhaltung importiert werden dürfen.>

1. Die Beanstanderin zitiert das Erklärstück in ihrem ersten Kritikpunkt wie folgt: <Ungefähr so sollen Nutztiere leben können. Das fordert die Massentierhaltungsinitiative.> Allerdings gibt sie die betreffende Passage in verkürzter Weise wieder. Im Erklärstück heisst es wörtlich: <Ein Bauernhof wie aus dem Bilderbuch – mit Kühen auf der Weide, frei herumlaufenden Hühnern und Schweinen, die sich im Schlamm suhlen. Ungefähr so sollen alle Nutztiere leben können. Das fordert die sogenannte Massentierhaltungs-Initiative.>

Insbesondere der erste Halbsatz ‘wie aus dem Bilderbuch’ macht deutlich, dass der Hof, wie er im betreffenden Erklärvideo gezeigt wird, einem Idealbild entspricht. Dieses entspricht der Maxime der Massentierhaltungsinitiative, wie sie auch aus dem Positionspapier der InitiantInnen hervorgeht: Die Haltung von Nutztieren soll in der Realität möglichst nah an dieses Ideal herankommen (deshalb heisst es im Erklärstück ‘ungefähr so’) (Positionspapier Massentierhaltung, z.B. S. 11f). Das ‘sollen’ im zweiten Satz des Erklärstücks ist demnach normativ zu verstehen.

Zudem fordert der Initiativtext (Initiativtext, Abs. 3) <eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege [und] den Zugang ins Freie>. Dieser einzigen konkreten Forderung, welche die Haltung von Tieren betrifft, tragen Text und grafische Aufbereitung im Rahmen der oben geschilderten grundsätzlichen Herausforderungen Rechnung.

2. Im Weiteren kritisiert die Beanstanderin die Sequenz, in der es aus ihrer Sicht heisst <(In der Massentierhaltung) werde das Tierwohl verletzt, weil viele Tiere auf kleinem Raum gehalten werden.> Dabei werde <eine Schweinemastanlage gezeigt, obwohl die Massentierhaltungsinitiative gar keine Vorschriften zur maximalen Anzahl Tiere bei Schweinen macht>.

Die Massentierhaltungsinitiative fordert jedoch, dass ‘Massentierhaltung’ verboten wird und dass der Bund Kriterien für ‘die maximale Gruppengrösse je Stall fest[legt]’ (Initiativtext, Abs. 3). Konkrete Höchstzahlen werden für keine Tierarten genannt, die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes überlassen die Initianten gemäss Initiativtext demnach dem Parlament.

Aus dem Positionspapier der InitiantInnen geht indes hervor, dass die InitiantInnen die momentanen Höchstbestände auch bei Schweinen für problematisch halten: <Mithin werden heute pro Betrieb erheblich mehr Tiere gehalten als früher, was sich tendenziell zu Ungunsten des Tierwohls auswirkt. Bis zu 300 Mastkälber, 1'500 Mastschweine und 18’000 Lege- beziehungsweise (je nach Alter) rund 20’000 Mastpoulets dürfen auf einem Betrieb gehalten werden.> (Positionspapier Massentierhaltung, S.8)

Aufgrund dessen ist die Redaktion der Ansicht, dass mit der Formulierung <[In der industriellen Landwirtschaft] werde das Tierwohl verletzt, weil viele Tiere auf kleinem Raum gehalten werden> die Motivation der Initiative korrekt vermittelt wird. Ausserdem hält die Redaktion die Aussage, dass die Massentierhaltungsinitiative verbieten will, dass viele Tiere auf kleinem Raum gehalten werden, weil dadurch (nach Ansicht der Initiantinnen) das Tierwohl verletzt werde, generell für unbestritten.

3. In einem dritten Punkt bezeichnet die Beanstanderin, die Sequenz <Streu am Boden ist keine Pflicht...> und die Bebilderung dazu als falsch. Dies trifft jedoch nicht zu: Schweinen muss laut Tierschutzverordnung tatsächlich keine Einstreu am Boden zur Verfügung gestellt werden (Tierschutzverordnung, Art. 44). Diesen Punkt kritisieren auch die InitiantInnen in ihrem Positionspapier explizit: <Anders als bei vielen anderen Tieren, haben Schweine grundsätzlich kein Recht auf Einstreu.> (Positionspapier Massentierhaltung, S. 21).

Die Beanstanderin zitiert den betreffenden Artikel 44 der Tierschutzverordnung zwar korrekt <Schweine müssen sich jederzeit mit Stroh, Raufutter oder anderem gleichwertigen Material beschäftigen können>, allerdings ist <beschäftigen können> nicht mit Einstreu gleichzusetzen. So ist etwa in Bezug auf Schafe explizit von ‘Einstreu’ die Rede: <Für Schafe muss ein Liegebereich vorhanden sein, der mit ausreichend geeigneter Einstreu versehen ist.> (Tierschutzverordnung, Art. 52 Abs. 4) Dies trifft auf Schweine jedoch nicht zu.

Die Redaktion lässt sämtliche Erklärstücke immer auch von Experten gegenlesen und auf die Korrektheit ihrer Inhalte überprüfen. In diesem Falle haben uns auch Experten des Bundesamts für

Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (Abteilung Tierschutz, Zentrum für tiergerechte Haltung: Wiederkäuer und Schweine) bestätigt, dass Schweine heute ohne Einstreu gehalten werden dürfen.

Eine der grössten Schwierigkeiten und Herausforderungen bei den grafischen Darstellungen dieser Erkärstücke ist jedoch immer, etwas zu zeigen, das nicht vorhanden ist. Das funktioniert nur, indem man den Unterschied zu einer Situation, in der in diesem Fall die Einstreu vorhanden ist, schematisch darstellt. Würden wir also eine Situation, in der Einstreu am Boden liegt, mit einer Situation vergleichen, in der einfach weniger Stroh zur Beschäftigung der Tiere am Boden liegt, während es im Text heisst, dass <Streu am Boden ist keine Pflicht> sei, würde das eher Verwirrung stiften als zur Klärung beitragen.

Aufgrund obiger Ausführungen bitte ich Sie, die Beanstandung von Frau X zur ‘Arena’ vom 1. November ‘Die Schlacht der Veganer’ nicht zu unterstützen. »

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Ich verstehe gut, dass Sie die Sendung kritisch sehen, gehören Sie doch mit Ihrer Organisation zu den Engagierten im Bereich Veganismus.[8] Und hier beginnt schon das Problem: Der Titel der Sendung «Die Schlacht der Veganer» wurde dem Thema der Sendung nicht ganz gerecht. Es handelte sich zwar um einen griffigen, anspielungsreichen Titel, der das Fleischlose mit dem Fleisch konfrontierte («Schlachten», «Schlachtplatte»), und dennoch entsprach er nicht dem, was die Sendung wollte. Denn neben der Frage, wie man sich ernähren soll, stand die Frage nach dem Tierwohl stark im Zentrum, und Anlass dafür bot die Massentierhaltungsinitiative, die vor kurzem zustande gekommen ist.[9] Es ging also sowohl darum, was den Menschen guttut, als auch darum, was den Tieren guttut. Auf jeden Fall war es nicht eine Sendung ausschließlich über vegane oder vegetarische Ernährung. Von daher war es auch nicht zwingend, dass jemand von Swissveg vorne an den Pulten stand, wie es überhaupt allein Sache der Redaktion ist, zu entscheiden, wenn sie in eine Sendung einlädt, sagt doch Artikel 6 des Radio- und Fernsehgesetzes in den Absätzen 2 und 3:

«2 Sie – die Programmveranstalter - sind in der Gestaltung, namentlich in der Wahl der Themen, der inhaltlichen Bearbeitung und der Darstellung ihrer redaktionellen Publikationen und der Werbung frei und tragen dafür die Verantwortung.

3 Niemand kann von einem Programmveranstalter die Verbreitung bestimmter Darbietungen und Informationen verlangen.“

Die Redaktion besitzt die Programmautonomie, und sie muss jeweils Gäste einladen, die die aus ihrer Sicht wichtigen Positionen abdecken. Das hat sie getan, und da ist es nebensächlich, dass Nationalrätin Meret Schneider keine hundertprozentige Veganerin ist. Ich hatte auch nicht den Eindruck, dass Bekanntheitsgrad vor Sachverstand kam, waren doch die Gäste sowohl vorne an den Pulten wie auch hinten in der Loge durchaus sachlich versiert. Ein Fehler war sicher, dass die Quelle Ihrer Umfrage nicht genannt wurde, und unglücklich war der Titel der Sendung. Beides waren aber Fehler in Nebenpunkten, die nicht geeignet waren, die freie Meinungsbildung des Publikums zu beeinträchtigen. Und die drei Punkte, die Sie im Detail bemängelten, hat Frau Egli in der redaktionellen Stellungnahme meines Erachtens erschöpfend geklärt, so dass ich mich nicht weiter dazu äußern muss. Ich kann daher insgesamt Ihre Beanstandung nicht unterstützen. Gerne bin ich aber bereit, falls das gewünscht wird, eine Aussprache zwischen veganen Organisationen einerseits und Vertretern von Redaktionen wie «Tagesschau», «10 vor 10», «Rundschau», «Arena», «Club» oder «Echo der Zeit» anderseits zu organisieren, die einen Beitrag zum gegenseitigen Kennenlernen und Verständnis leisten könnte.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann

[1] https://www.srf.ch/sendungen/arena/die-schlacht-der-veganer

[2] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20080796/index.html#a44

[3] https://www.swissveg.ch/massentierhaltungsinitiative

[4] https://sentience-politics.org/de/unsere-initiativen-in-zuerich-und-basel-sind-zustande-gekommen/

[5] https://massentierhaltung.ch/ueber-uns/#initiativkomitee

[6] https://www.swissveg.ch/veg-umfrage

[7] file:///C:/Users/eglifr/Downloads/Medienmitteilung_Konsum_DE_190328%20(2).pdf

[8] www.swissveg.ch/

[9] https://massentierhaltung.ch/

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