«Arena»-Sendung «Die Schlacht der Veganer» beanstandet II
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Mit Ihrer E-Mail vom 7. November 2019 beanstandeten Sie die Sendung «Arena» (Fernsehen SRF) vom 1. November 2010 zum Thema «Die Schlacht der Veganer».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
«Sexistisch-- <Absolut nicht. Wir hatten nie das Ziel – und ich auch nicht – jemandem sein Fleisch oder sein Würstli wegzunehmen – auf gar keinen Fall. Schon gar nicht einem Mann.> --Sexistisch.»
B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Arena» äußerte sich Frau Franziska Egli, Teamleiterin der Sendung:
«In seiner sehr knapp gehaltenen Nachricht vom 7. November beanstandet Herr X die Sendung vom 1. November ‘Die Schlacht der Veganer’. Herr X kritisiert die Aussage von Frau Nationalrätin Meret Schneider, dass sie keinem sein ‘Würstli’ wegnehmen wolle, schon gar nicht einem Mann. Der Beanstander stuft diese Aussage als sexistisch ein. Gerne nehme ich dazu Stellung.
Gleich zu Beginn der Sendung stellt Moderator Sandro Brotz der neu gewählten Nationalrätin des Kantons Zürich, Meret Schneider, die Frage, ob sie Mike Egger seine Olma-Bratwurst wegnehmen wolle (ca. 03:26). Auf diese Frage erwidert Meret Schneider Folgendes: <Absolut nicht. Unser Ziel war es nie - und mein Ziel wird es nie sein - irgendjemandem sein Fleisch oder sein Würstchen wegzunehmen, auf gar keinen Fall, schon gar keinem Mann. Aber was ich gerne möchte: dass alle auch ein Angebot an pflanzlichen Lebensmitteln haben. Damit man, wenn man in ein Restaurant oder in die Kantine geht, auch ein pflanzliches Menü hat. Dass man einfach die Wahlvielfalt erhöht. Wer eine Bratwurst essen will, der isst eine Bratwurst, mit oder ohne Senf. Wer ein pflanzliches Menü möchte, der nimmt ein pflanzliches Menü. Und das möchte ich.>
Herr Xs Beanstandung wirf die Frage auf, welche Verantwortung die Redaktion der ‘Arena’ für die Aussagen einzelner Gäste übernehmen kann. Die Arena wird ‘live on tape’ aufgezeichnet, d.h. ab Beginn der Aufnahme wird sie am Stück aufgezeichnet. Es gibt keine Unterbrechung der Sendung und keine Schnitte, die im Nachhinein vorgenommen würden. Aufgrund dessen hat der Moderator der Sendung, Sandro Brotz, nach Aussagen von Gästen nur Sekundenbruchteile Zeit, sich zu überlegen, ob und wie er darauf reagieren soll: d ie ‘Arena’ ist eine Diskussionssendung, die von den Voten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer lebt. Lebhafte, angeregte Diskussionen sowie ein natürlicher Diskussionsfluss sind erwünscht und ein ständiges Eingreifen durch den Moderator wäre störend. In diesem Fall hat er sich gegen eine unmittelbare Reaktion entschieden. Wenn offensichtlich beleidigende, verleumderische, rassistische oder sexistische Aussagen gemacht würden, wäre ein Eingreifen seitens des Moderators unabdingbar – er hat die beanstandete Wortwahl aber nicht so gewertet und es Herrn Egger überlassen, ob dieser darauf reagieren will.
Aus Sicht der Redaktion ist jedoch festzuhalten, dass für die Aussagen von Gästen grundsätzlich diese selbst verantwortlich sind – und nicht die Redaktion. Diese kann in einer quasi-live Situation unmöglich kontrollieren, welcher Gast wann welche Aussage macht. Auch war die betroffene Person – Nationalrat Mike Egger – im Studio und hätte, sofern er die beanstandete Aussage von Frau Schneider als beleidigend empfunden hätte, unmittelbar darauf reagieren können. Gespräche mit Herrn Egger im Nachgang der Sendung liessen jedoch nicht darauf schliessen.
Daher bitte ich Sie, die Beanstandung von Herrn X zur ‘Arena’ vom 1. November ‘Die Schlacht der Veganer’ nicht zu unterstützen.»
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der kurzen Sequenz. Die Aussage von Nationalrätin Meret Schneider kann man auf zweierlei Arten lesen: Die eine Lesart ist die, dass Männer die größeren Wurstliebhaber sind als Frauen, man denke bloss an die vielen männerdominierten festlichen Anlässe, an denen Würste eine große Rolle spielen, wie Schützenfeste oder Schwingfeste, die Olma in St. Gallen, die frühere Landsgemeinde in Trogen oder Hundwil («Landsgmeendwoscht») oder den Banntag in Liestal (Schüblig): Männer an und für sich, und nicht nur Gerhard Schröder, sind Würsten in besonderer Weise zugetan. Die andere Lesart ist die, dass die Nationalrätin auf das männliche Geschlechtsorgan anspielte. Ob sie es so meinte oder nicht, weiß man nicht, aber die verhaltene Heiterkeit unter den Anwesenden, als sie sagte: «...schon gar nicht einem Mann», deutet darauf hin, dass der Halbsatz so verstanden wurde.
Fest steht, dass die Anwesenden und auch Nationalrat Mike Egger den Halbsatz mit Humor nahmen. Der Betroffene fühlte sich offensichtlich nicht diskriminiert, und so hatte der Moderator auch keinen Anlass einzuschreiten. Zwar verbietet das Radio- und Fernsehgesetz in Artikel 4, Absatz 1 jegliche Diskriminierung. Er lautet:[2]
«1 Alle Sendungen eines Radio- oder Fernsehprogramms müssen die Grundrechte beachten. Die Sendungen haben insbesondere die Menschenwürde zu achten, dürfen weder diskriminierend sein noch zu Rassenhass beitragen noch die öffentliche Sittlichkeit gefährden noch Gewalt verherrlichen oder verharmlosen.»
Ob aber eine Diskriminierung vorliegt, kommt auf die Schwere und auf die Reaktion der Betroffenen an und auch darauf, ob sie von den Programmveranstaltern ausgeht oder von Gästen.
Das Bundesgericht hat in einem früheren Fall festgehalten, dass für Diskussionssendungen weniger strenge Regeln gelten als für Informationssendungen, weil die Sendeverantwortlichen nur beschränkt Einfluss auf die gemachten Aussagen haben, ganz im Unterschied zu Informationssendungen, wo sie alles gestalten und kontrollieren können.[3] Das damalige Urteil bezog sich zwar auf das Sachgerechtigkeitsgebot, aber man kann annehmen, dass das Bundesgericht in Bezug auf Grundrechte und speziell auf das Diskriminierungsverbot ebenfalls einen Unterschied machen würde zwischen Diskussionssendungen und Informationssendungen, da ja die Rolle der Redaktion und des Moderators die gleiche ist. Vor diesem Hintergrund komme ich zum Schluss, dass der Moderator zu Recht nicht intervenierte, weil alle den Ausspruch auf die leichte Schulter nahmen und sich Nationalrat Mike Egger nicht sexistisch diskriminiert fühlte. Ob es sich objektiv um Sexismus handelte, kann daher offenbleiben. Ihre Beanstandung, die als Kritik am Moderator verstanden werden muss, kann ich hingegen nicht unterstützen.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann
[1] https://www.srf.ch/sendungen/arena/die-schlacht-der-veganer
[2] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html
[3] Bundesgerichtsurteil vom 11. Oktober 2013, 2C_321/2013, http://www.bger.ch/index/juridiction/jurisdiction-inherit-template/jurisdiction-recht/jurisdiction-recht-urteile2000.htm
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