«Happy Day»-Sendung beanstandet I

6189
Mit Ihrer E-Mail vom 10. November 2019 beanstandeten Sie die Sendung «Happy Day» vom 9. November 2019.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Die Sendung, happy day von Röbi Koller, damit haben wir meist Probleme. Müssen denn soviel Geschenke verteilt werden an bestimmte Leute? Dieser Mann nach Island, samt Röby Koller als Begleitperson, dann noch die ganze Familie hintennach. Wer bezahlt dies Alles? Wer hat soviel Geld zum Verteilen? Dann bekam Röby Koller noch als Geschenk das Bild von Island? Wir können uns vorstellen, dass da viele Geschenke an den Moderator fallen? Dann wieder dieser Mann im Rollstuhl mit dem Dankesagen an seine Partnerin, Warum bekommt er soviel Geld für eine Amerika-Reise? Danke sagen, kann man auch zu Hause, was die Meisten tun und keine Reise gewinnen? Bezahlen wir Steuerzahlen all diese Reisen und Geschenke? Wir meinten doch das CH-Fernsehen hätte zuwenig Geld? Es gibt zahlreiche Familien, Paare, Einzelpersonen, die es viel nötiger hätten. Man könnte weniger, aber an mehr Personen verteilen? Diese alle Mitglieder hätten doch Familien oder können arbeiten, um diesen solche Reisen zu ermöglichen. Aber Shou muss sein, koste es was es wolle und meist ist diese Sendung sehr ungerecht.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Die Antwort kam von Herrn Marco Krämer, Senior Producer Show:

«Besten Dank für Ihr Schreiben vom 15.11.2019 zur Beanstandung von Frau X bezüglich der Sendung ‘Happy Day’ vom 9.11.2019. Die Redaktion nimmt hierzu wie folgt Stellung:

‘Happy Day’ erfüllt Herzenswünsche, die nicht in erster Linie Geld kosten. Oft erfüllt die Sendung Wünsche, bei denen das Fernsehen als Türöffner dient und so ohne viel Aufwand einen Wunsch erfüllen kann. ‘Happy Day’ überrascht Menschen, die sich einen Wunsch selbst nicht erfüllen können, weil ihnen die Kraft oder die Möglichkeiten fehlen. Bei jeder Geschichte ist es uns wichtig, dass man den Protagonisten die Wunscherfüllung gönnt. Das gelingt uns mal besser und mal weniger gut. Wir hüten uns aber davor, Geschichten gegeneinander abzuwiegen und nur die besonders tragischen Schicksale zu thematisieren.

Wenn ein Wunsch finanziellen Aufwand verursacht, wird er wenn möglich von Sponsoren getragen, die SRF für einzelne Wunscherfüllungen verpflichtet. Diese Sponsoren werden gemäss den gesetzlichen Vorgaben zu Beginn der Sendung aufgeführt. Die Sendung hält Reisen so kurz wie möglich und um weitere Kosten tief zu halten, arbeitet das Team beispielsweise mit lokalen Kamera- oder Tonleuten zusammen. Die restlichen Kosten, die bei der Realisation einer Sendung ‘Happy Day’ entstehen, sind ein Teil des Redaktionsbudgets, das jede SRF-Sendung hat und mit dem es sorgfältig zu haushalten gilt.

Betreffend die Kritik der Geschenkannahme von Röbi Koller: Ein Geschenk, das nur symbolischen Gegenwert hat, wie das Bild des ‘Island’-Protagonisten, darf ein Moderator unserer Meinung nach annehmen. Zudem war es in diesem Fall ein runder Abschluss der Geschichte. Hätte Röbi Koller das Geschenk in der Sendung abgelehnt, hätte das sehr unhöflich gewirkt.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Ich habe mir die Sendung genau angeschaut, gerade vor dem Hintergrund Ihrer Kritik. Ich kann Ihr Unbehagen gut verstehen: Die SRG lebt vornehmlich von den Publikumsgebühren, und sie betreibt Service public, dient also der Allgemeinheit, und darum sollen auch die Gebühreneinnahmen der Allgemeinheit zugutekommen. Eine Sendung wie «Happy Day» steht aber nicht zum vorneherein dazu im Widerspruch. Wenn das Fernsehen Menschen, die es schwer hatten im Leben, glücklich machen kann, dann freut sich auch die Allgemeinheit. Es tut gut, neben all den negativen Nachrichten, die täglich auf uns einströmen, mal eine Sendung zu erleben, die positive Emotionen weckt. «Happy Day» stellt auf, die Sendung dient der Gratifikations- und Rekreationsfunktion der Medien.

Sie kritisieren einerseits die Sendung an sich, anderseits vor allem, dass SRF großzügig Reisen von Drittpersonen nach Island und in die USA finanziert. Und Sie kritisieren, dass Röbi Koller das Aquarell des Island-Reisenden als Geschenk annahm. Journalistinnen und Journalisten sollen sich nicht bestechen lassen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Autojournalist ein Auto geschenkt erhält, bevor er darüber einen Fahrbericht schreibt. Es ist aber nicht der Fall, wenn kleine Aufmerksamkeiten ausgetauscht werden. Röbi Koller hat ja nicht gerade einen Picasso erhalten, sondern das von einem Laien gemalte Bild. Da kann ich keinen Regelverstoß erkennen.

Da Sie im Übrigen keine publizistischen Inhalte bemängeln, bin ich eigentlich gar nicht gefragt, ob die Finanzierung der Reisen «richtig» oder «falsch» war. Ich möchte aber etwas sagen zur Transparenz. Das Transparenzgebot verlangt, dass die Journalistinnen und Journalisten ihre Quellen nennen. Das Transparenzgebot würde aber eigentlich auch verlangen, dass offengelegt wird, wie Sendungen, in denen viel Geld ausgegeben wird, finanziert werden. Zwar werden gleich am Anfang, vor dem Beginn der Sendung, die Sponsoren genannt: Swisslos, Bosch und der Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten (VSSM). Aber man würde gerne wissen, welchen Anteil die Sponsoren übernommen haben und welcher Anteil dem Redaktionsbudget anheimfällt. Ich empfehle deshalb der Redaktion, hier künftig noch offener zu sein. Auf diese Weise wird das Misstrauen im Publikum abgebaut. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass SRF Gebührengelder verschleudert.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann

[1]https://www.srf.ch/play/tv/happy-day/video/wo-ein-besonderer-zauber-in-der-luft-liegt?id=842131a5-bf70-49ef-bc3a-9e61bbb15db

Tags

Alle Schlussberichte der Ombudsstelle jetzt ansehen

Kommentar

Bitte beachten Sie, dass Ihr Kommentar inkl. Name in unserem LINK-Magazin veröffentlicht werden kann

Leider konnte dein Kommentar nicht verarbeitet werden. Bitte versuche es später nochmals.

Ihr Kommentar wurde erfolgreich gespeichert und wird nach der Freigabe durch SRG Deutschschweiz hier veröffentlicht

Weitere Neuigkeiten