SRF-«DOK» «Interrail – Freiheit auf Schienen» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 16. November 2019 beanstandeten Sie die Sendung «DOK» vom 15. November 2019 («Interrail – Freiheit auf Schienen».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Also jetzt reicht uns diese Sendung. Wir hofften mit jedem Mal um Verbesserungen. Dieser Quatch, ohne viel von der Reise an sich zu sehen. Grosses Geschwader und Nichts dahinter. Bitte schalten Sie diese Sendung ab. Wir alle haben bessere Dok Sendungen verdient.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «DOK» äußerte sich Herr Marc Gieriet, Executive Producer DOK Serien:

„Gerne nehme ich, als Verantwortlicher der dokumentarischen Serien von SRF, zur Beanstandung von Frau X der dreiteiligen DOK-Serie ‚ Interrail – Freiheit auf Schienen ‘ vom 01./ 08./ und 15. November 2019 Stellung:

Ich bedaure ausserordentlich, dass der Beanstanderin die dreiteilige Serie ‘Interrail – Freiheit auf Schienen’ offensichtlich nicht gefallen hat. Wenn ich Frau X richtig verstehe, fehlten ihres Erachtens Bilder der eigentlichen Reisen, bzw. Hintergrundinformationen zu den bereisten Städten und Ländern. Ausserdem missfiel ihr das grosse Geschwader, was ich – in Ermangelung von militärischen Einheiten in der Darstellung – frei als Synonym für ‘Geschwätz’ interpretiere. Ich teile zwar die Einschätzung von Frau X in keiner Weise, kann mir aber gut vorstellen, dass man die Serie genauso wahrnehmen konnte, wie sie es tat.

Zu sehen waren acht junge Schweizerinnen und Schweizer. In drei Gruppen bereisten sie Europa mit dem Zug. Fast ebenso junge Videojournalistinnen und -journalisten begleiteten diese acht Protagonisten. Es war das explizite Ziel dieser Serie, Inhalt und Form so aufeinander abzustimmen, dass sowohl erwachsene, ältere Menschen mit einer natürlichen Neugier für die Jugend erreicht werden, als auch ein jugendliches Publikum. Die Reisenden sollten so authentisch wie möglich gezeigt werden. Ihre ureigenen Themen sollten aus Sicht der Jugendlichen zur Sprache kommen. Ihre eigenen Fragen zu ihrem eigenen Leben sollten gestellt und beantwortet werden und nicht die typischen Fragen der Erwachsenen. Dazu gehört, dass viele Jugendliche ihre Reisen nicht in erster Linie als Bildungsreise interpretieren, sondern als Erlebnisreise, in der es weniger darauf ankommt, in welcher Stadt vor welchem Dom man das Erinnerungsfoto schiesst, sondern darum, wie man sich dabei fühlt, wenn man die ersten gemeinsamen Ferien ohne Eltern unternimmt. Ich fühlte mich um 30 Jahre zurück in meine eigene Jugend versetzt.

Die Auswertung der Publikumszahlen mit markant tieferem Altersdurchschnitt, sowie die Feedbacks von jungen Menschen, vor allem aber die Nutzung im Internet (srf.ch/play) zeigen, dass das Ziel durchaus erreicht wurde. Dass es möglicherweise nicht allen gefallen würde, war abzusehen.

Als regelmässige Zuschauerin wird Frau X mir beipflichten, dass das Programm auf SRF1 die jugendlichen Zuschauerinnen und Zuschauer nur spärlich bedient. Der Altersdurchschnitt des Publikums bewegt sich in der Primetime bei ungefähr 60 Jahren. ‘Interrail’ konnte den Durchschnitt auf 55 Jahre senken und erreichte, wie erwünscht, die Jungen überdurchschnittlich gut.

Es spricht immerhin für die Serie und insbesondere für die Beanstanderin, dass sie sich alle drei Folgen angeschaut hat, in der Hoffnung, es stelle sich Besserung ein. Leider wurde Ihr Durchhaltewille für einmal nicht belohnt.

Ich wünsche Frau X, dass das SRF-Programm sie in Zukunft wieder erfreuen kann, würde mich freuen, sie weiterhin zum treuen Publikum zählen zu dürfen und beantrage, die Beanstandung in allen Punkten abzuweisen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Sie erwarteten einen touristischen Reisebericht oder gar einen Reiseführer. Das wäre möglich, aber es ist Sache der Redaktion, das Thema und den Fokus einer Sendung zu bestimmen. Das gehört zu ihrer Programmautonomie nach Artikel 6 des Radio- und Fernsehgesetzes (Absätze 2 und 3). Dort steht:[2]

<Sie – die Programmveranstalter - sind in der Gestaltung, namentlich in der Wahl der Themen, der inhaltlichen Bearbeitung und der Darstellung ihrer redaktionellen Publikationen und der Werbung frei und tragen dafür die Verantwortung.

Niemand kann von einem Programmveranstalter die Verbreitung bestimmter Darbietungen und Informationen verlangen.>

Die Redaktion hat sich entschieden, die Interrail-Reisen aus der Perspektive der Jugendlichen zu schildern. Und das ist nicht nur legitim, sondern auch interessant. So erfährt man, was die Jugendlichen unterwegs erleben. Man merkt auch, wie leicht sie überall Kontakt finden, weil sie Englisch können. Der Zuspruch des jungen Publikums hat die Entscheidung der Redaktion bestätigt.

Meine Aufgabe als Ombudsmann ist es, zu prüfen, ob die Redaktion das mal gewählte Thema und den gewählten Fokus verzerrt oder manipulativ bearbeitet hat. Das ist in dieser «DOK» nicht der Fall. Deshalb kann ich Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann

[1] https://www.srf.ch/sendungen/dok/dok-serien

[2] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html#a7

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