SRF News sowie «Tagesschau am Mittag»-Beitrag «Gegner der erweiterten Antirassismus-Strafnorm fürchten Zensur» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 12. November 2019 beanstandeten Sie den Online-Artikel zur Medienkonferenz der Gegner der erweiterten Antirassismus-Strafnorm vom 11. November 2019.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Der Titel des Beitrages missachtet das Sachgerechtigkeitsgebot. Die Erweiterung der Rassismusstrafnorm beinhaltet den Wortlaut sexuelle Orientierung ist somit kein Sonderrecht, da es alle sexuellen Orientierungen einschliesst (Zbsp. auch heterosexualität). Der Begriff Sonderrecht wird von den Gegnern verwendet um die Wähler*innen zu täuschen und zu suggerieren, das Gesetz gelte nur für Homosexuelle. Hier wäre es zu begrüssen, das SRF auf den Irrtum hinweist.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für SRF News antwortete Frau Sandra Manca, Bereichsleiterin von SRF News:

«Mit Mail vom 12. November 2019 beanstandet Frau X die Spitzmarke zum Online-Beitrag über die Rassismusstrafnorm.

Frau X hat natürlich recht. In der Spitzmarke übernahmen wir fälschlicherweise eine Formulierung, wie sie von den Gegnern der Vorlage verwendet wird. Wir haben deshalb nach Eingang der Beanstandung eine neutrale Formulierung verwendet.

Im TV-Beitrag der Tagesschau am Mittag hiess es bereits korrekt:

<Am 9. Februar wird das Schweizer Stimmvolk über die Ausdehnung der Anti-Rassismus-Strafnorm abstimmen. Neu sollen neben Rassendiskriminierung auch Hass oder Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung strafbar sein. Dagegen hat ein Komitee das Referendum ergriffen und heute seine Argumente präsentiert.>

Der vorliegende Fall wurde an unserer internen Redaktionssitzung mündlich diskutiert. Für den Fehler möchten wir uns entschuldigen.

Wir bitten Sie, sehr geehrter Herr Blum, die Beanstandung in diesem Sinne zu beantworten.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung des Textes und der Sendung. Der ursprüngliche Online-Artikel war fehlerhaft. Sie haben Recht und ich kann deshalb Ihre Beanstandung unterstützen. Die Redaktion von SRF News hat dies rasch korrigiert und sich entschuldigt, und die «Tagesschau am Mittag» ist von Anfang an nicht in die Falle getappt, die das gegnerische Komitee aus homosexuellen Kreisen mit dem Namen «Sonderrechte Nein!» gelegt hat.[2] Das andere gegnerische Komitee nennt sich «Nein zum Zensurgesetz».[3] Ich danke der Redaktion für die unkomplizierte Korrektur, die der bei SRF hochgehaltenen Fehlerkultur entspricht.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann

[1] https://www.srf.ch/news/schweiz/argumente-des-nein-komitees-gegner-der-erweiterten-anti-rassismus-strafnorm-fuerchten-zensur ; https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/mittagsausgabe?id=1712718c-4282-46f3-bca6-3818db858833

[2] https://sonderrecht-nein.ch/

[3] https://zensurgesetz-nein.ch/

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