«Tagesschau»-Beitrag «USA halten Israels Siedlungsbau nicht mehr für illegal» beanstandet
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Mit Ihrer E-Mail vom 19. November 2019 beanstandeten Sie die «Tagesschau» (Fernsehen SRF) vom gleichen Tag und dort den Beitrag «USA halten Israels Siedlungsbau nicht mehr für illegal».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
«Bei der Berichterstattung über die besetzten Gebiete von Israel und deren rechtmässigen Anerkennung durch USA wurde ein äusserst wichtiges Detail über den verfehlten Friedensprozess unterschlagen. Warum wurde bei der Chronologie der Friedensverhandlungen nur die fortgeschrittene Einigung zwischen Rabin Perez und Arafat gesprochen und ganz speziell und darum die wichtige Tatsache, dass Rabin Perez von einem jungen ultra-orthodoxen Juden aus nächster Nähe ermordet wurde. Parteiische oder mangelhafte Berichterstattung?»
B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Tagesschau» äußerte sich Herr Franz Lustenberger, ehemaliger stellvertretender Redaktionsleiter der Sendung:
«Mit Mail vom 19. November 2019 hat Frau X eine Beanstandung gegen die Tagesschau vom gleichen Abend eingereicht. Es geht um die Berichterstattung zum Beschluss der US-Regierung, die israelischen Siedlungen im Westjordanland nicht mehr als illegal zu betrachten. Die Beanstanderin kritisiert, dass im Hintergrund-Bericht zur Zwei-Staaten-Lösung nicht explizit erwähnt wurde, dass der israelische Premierminister Yitzhak Rabin im November 1995 von einem ultra-orthodoxen Juden ermordet wurde.
Die Tagesschau nimmt dazu Stellung; sie stellt den kritisierten Aspekt in den Gesamtzusammenhang der Berichterstattung vom 19. November. Die Tagesschau hat dem Thema breiten Raum eingeräumt.
Aufbau des Schwerpunktes
Im ersten, dem Aktualitäts-Bericht, werden die entscheidenden Worte aus der Medienkonferenz von Aussenminister Mike Pompeo im Original-Ton wiedergegeben, Es folgt eine Karte mit den bestehenden Siedlungen im Westjordanland. Dann die Reaktionen der beiden politischen Seiten – zuerst vom israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und dann von Saeb Erekat von der Palästinensischen Autonomiebehörde.
Im zweiten, dem hintergründigen Beitrag, werden der Siedlungsbau seit dem Sechstage-Krieg von 1967 sowie die Bemühungen um eine Zweistaatenlösung aufgezeigt, und zwar immer auch mit einem speziellen Blick auf die Haltung der Vereinigten Staaten zum Konflikt und zur Konfliktlösung. Der Bericht zeigt die wesentlichen Eckpunkte im Verhältnis zwischen Israel und den Palästinensern.
Im Jahre 1993 reichen sich der israelische Ministerpräsident Yitzhak Rabin und PLO-Chef Yassir Arafat in Washington die Hand; die PLO erkennt das Existenzrecht des Staates Israel an. Israel anerkennt die PLO als Vertretung des palästinensischen Volkes an. Man vereinbart Schritte zur palästinensischen Selbstverwaltung und zeigt damit den Weg in Richtung Zweistaaten-Lösung.
Im Jahre 2000 kommt es zu einem weiteren Gipfel, diesmal in Camp David. Beide Seiten – Ehud Barak und Yassir Arafat – stimmten darin überein, dass der jahrzehntelange Konflikt beendet werden und ein gerechter und dauerhafter Frieden erreicht werden soll. Beide Seiten wollten sich verpflichten, ihre Bemühungen um ein Abkommen weiter zu führen. Die UNO-Resolutionen 242 und 338, welche den Rückzug aus den besetzten Gebieten und die Wahrung der Sicherheitsinteressen Israels vorsieht, werden explizit erwähnt Doch die Differenzen zwischen Israel und der palästinensischen Autonomiebehörde blieben unüberbrückbar, respektive sehr zentrale Fragen blieben offen: so die Frage des zukünftigen Status von (Ost)-Jerusalem, die Zukunft der Siedlungen auf der Westbank, die genaue Grenzziehung oder die Wassernutzung des Flusses Jordan.
Dann wird ausgeführt, dass nach dem Scheitern der Camp-David II Gespräche keine weiteren Fortschritte in Richtung eines Friedensvertrages gemacht wurden. Die Zweistaaten-Lösung und damit verbunden ein Rückzug (in welchem Umfang auch immer) blieben Lippenbekenntnisse.
In den Live-Schaltungen mit den beiden Korrespondenten Peter Düggeli (SRF in Washington) und Tim Cupal (ORF in Tel Aviv) wird der Entscheid der USA sowohl innenpolitisch wie auch aussenpolitisch (Auswirkungen auf den ‘Friedensprozess’) eingeordnet.
Ermordung von Yitzhak Rabin
Yitzhak Rabin war als Premierminister einer der Promotoren des Friedensprozesses, der mit den Gesprächen von Oslo ihren eigentlichen Anfang nahm. Diese Politik wurde von seinem Nachfolger Ehud Barak weitergeführt; dies zeigt der Beitrag ausdrücklich mit dem Treffen von Camp David im Jahre 2000. Die Ermordung von Yitzhak Rabin im Jahre 1995 hat die Suche nach einer Friedenslösung erschwert, sie kann aber nicht die Ursache für das Scheitern des Friedensprozesses sein. Die Camp-David-Gespräche wurden von Rabins Nachfolger Ehud Bahrak geführt.
Die Errichtung von Siedlungen im Westjordanland ist durch Israel kontinuierlich fortgesetzt worden. So hält beispielsweise die Washington Post in einem Überblick über die Siedlungspolitik unter dem Titel ‘The U.S. never really tried to stop Israel’s West Bank setllements’ fest, dass auch in den 90er Jahren, also während der Amtszeit von Yitzhak Rabin, der Siedlungsbau weiter vorangetrieben wurde. <Throughout the 1990s, as settlement activity continued and expanded, even after the Madrid Peace Conference and the Oslo accords, Washington confined itself to rhetorical objections.> (Washington Post, 24. November 2019). Die Tagesschau ist nicht der Ansicht, dass die Berichterstattung parteiisch oder mangelhaft war.
Fazit
Die Tagesschau hat umfassend über den Beschluss der US-Regierung berichtet, den Bau von Siedlungen für israelische Zivilisten als nicht mehr per se unvereinbar mit internationalem Recht zu betrachten. Sie hat über den Entscheid und die Reaktionen berichtet, sie hat diese neue Aussage der US-Regierung in den Zusammenhang mit dem Siedlungsbau und den Friedensbemühungen seit 1967 (Eroberung Ost-Jerusalems und des Westjordanlands) gestellt und dies in live-Gesprächen mit zwei Korrespondenten in Washington und Tel Aviv vertieft. Sie hat sich auf die wesentlichen Punkte konzentriert, insbesondere auch auf die Rolle der USA. Auslöser für die Berichterstattung war ja auch die neu formulierte Haltung der Trump-Administration zum Siedlungsbau.
In einem Überblick über 50 Jahre Siedlungsbau im Westjordanland und der Suche nach einer Zweistaatenlösung können nicht alle Einzelereignisse Platz finden. Der Beitrag hat sich auf die wesentlichen Punkte konzentriert; nämlich die Ausgangslage (Eroberungen im Sechstage Krieg), Siedlungsbau über die Jahrzehnte, Bemühungen um eine dauerhafte Konfliktregelung und das Versanden/Stillstand im Friedensprozess.
Ich bitte Sie, die Beanstandung in diesem Sinne zu beantworten.»
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Der Beitrag war nicht eine Geschichte der israelischen Nahost-Politik, sondern ein Rückblick auf das Engagement der USA im israelisch-palästinensischen Friedensprozess. In einer Geschichte der israelischen Nahost-Politik hätte nicht nur die Ermordung Rabins erwähnt werden müssen, sondern auch der Yom Kippur-Krieg von 1973, Sadats Reise nach Jerusalem von 1977, der Abschluss des ägyptisch-israelischen Friedensvertrags von 1979, der israelische Libanon-Feldzug von 1982, das Genozid von Schaba und Schatila von 1982, der israelisch-libanesische Friedensvertrag von 1983, die erste Intifada 1987-1993, das Abkommen von Oslo 1993, die zweite Intifada 2000-2005, der Bau der Sperrwalls, der Abzug der israelischen Truppen aus Gaza 2005, die neuen gegenseitigen Angriffe zwischen Gaza und Israel seit 2012 usw. Das, was Sie erwarteten, wäre eine ganz andere Sendung gewesen. Ein «Tagesschau»-Beitrag muss sich aber auf das Wesentliche konzentrieren, und das Wesentliche war: Die Abkehr der USA vom Vermittler im Nahost-Konflikt hin zum einseitigen Anwalt Israels. Dies hat die «Tagesschau» sachgerecht und verständlich rübergebracht. Der Beitrag war weder mangelhaft noch parteiisch. Ich kann keinerlei Verstoß gegen das Radio- und Fernsehgesetz erkennen. Aus diesem Grund kann ich Ihre Beanstandung nicht unterstützen.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann
[1] https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/tagesschau-vom-19-11-2019-hauptausgabe?id=6e1dbb76-fc2e-4c6e-a8d4-c8224752aba
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