Teletext-Meldung «Befragung: Erstwähler waren für Grüne» beanstandet
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Mit Ihrer E-Mail vom 9. November 2019 haben Sie die Teletext-Meldung «Befragung: Erstwähler waren für Grüne» vom 21. Oktober 2019 beanstandet. In Absprache mit dem Ombudsmann, Hr. Roger Blum, kommen wir Ihnen aus Kulanzgründen entgegen und ich übernehme als sein Stellvertreter den Fall. Ihre Eingabe erfüllt die formalen Voraussetzungen an eine Beanstandung. Somit kann ich auf sie eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
Vorwort. Als rechtschaffener Bürger dieses Landes, welcher die genau gleichen verfassungsmässigen Rechte hat wie Linke Bürger welche sich im Sinne der SRG manipulieren lassen. .Mit diesem Recht reiche ich diese Beanstandung ein. Und werde selbstverständlich auf die Wahrung meiner verfassungsmässigen Rechte achten.
Vorwort2. Ich lehne Herr Roger Blum Aufgrund etlicher schwerwiegenden Vorfällen und aus mehreren Gründen als Ombudsmann ab. U.a. wurde ich -so habe, musste ich es empfinden. Sprich das ist meine persönliches empfinden- genötigt auf Beanstandungen zu verzichten. Nachdem SRFNews mich bereits diskriminierend aus den Kommentarforen ausgeschlossen hatte. Während SRFNews aber tagtäglich Diffamierungen und Ehrverletzungen und Hetze von Linken Kommentarschreibern freischaltet. Gehe ich schon dagegen vor, werde ich mich nicht auch noch beim Einreichen vom Beanstandungen DISKRIMINIEREN lassen. Ich ersuche daher die Stellvertretung meine Beanstandung zu behandeln.
Ich beanstande Form- und Fristgerecht diese im Anhang ersichtliche GELOGENE Meldung von Teletext der SRG vom 21.10.2019
Die SRG behauptet eine Mehrheit von 20000 befragten Personen -genau angeblich 60 Prozent- würden sich für einen Grünen Bundesrat aussprechen.
Mal abgesehen davon, dass es keine 20000 Teilnehmer waren, sondern nur 17'392 Stimmberechtigten wird hier behauptet dass 60 Prozent von den 20000 Befragten sich für einen Bundesratssitz der SRG-Grünen Partei ausgesprochen hätten.
In dieser Sendung räumte Michael Hermann -zwar betont leise aber doch erkennbar- ein, ab dem Zeitpunkt der Frage nach dem Bundesrat, der Bundesratszusammensetzung nur noch gut 4100 an der Umfrage teilgenommen haben. Er sprach in der Sendung von 4000.[1]
Auch hier wird es betont versteckt durch SRFNews aber immerhin erwähnt. Hinter einem Balken, welche man erst aufklicken muss. Dennoch hat es SRFNews wenigstens erwähnt.[2
Ich beanstande die falsche Berichterstattung vom Teletext SRF. Denn so gibt es keinen Spielraum für Interpretationen. Welche von der Ombudsstelle so gerne gesucht und so unendlich gerne immer und immer wieder zugunsten der SRG ausgelegt wird. SRF Teletixt schreibt eindeutig von einer angeblichen Mehrheit DER 20 000 Befragten.
Hier beim Teletext der SRG gibt es keinen doppelten Boden, keinen Interpretationsspielraum. Kein "teilweise recht geben". Hier reden wir von erwiesenen FAKENEWS. Von falscher Behauptungen mit falschen Zahlen. Nur um die Grüne Partei weiter zu supporten und die Meinungsbildung mit falschen Zahlen zu beeinflussen. Menschen für die "grüne Welle" zu gewinnen und manipulieren.
SRF verwendet somit sogar Fakenews. Es reicht SRF nicht alle Kommentarschreiber, Sympathisanten oder Politiker welche sich als rechtsbürgerlich bezeichnen zu benachteiligen, verunglimpfen etc. Während Linksextreme Kommentarschreiber jede Freiheiten haben und jeden verunglimpfen können. Es reicht der SRG nicht manipulativ einseitig die Grüne Partei zu bevorteilen. Sogar eine nicht Regierungspartei in die Elefantenrunde einzuladen. Und unterschiedliche Meinungen und jede Kritik an der Grünen Partei zu zensieren, zu verbieten oder zu verunglimpfen. Nein, SRF muss für den Support ihrer Grünen Partei sogar Fakenews verwenden.
Das ist ein gravierender Verstoss der SRG. Wer sich nicht auf SRF.ch mühsam auf die Suche nach der Information macht und wer die Sendung im TV nicht gesehen hat, kann durch das Lesen der Teletext-Seite zu keiner anderen Schlussfolgerung gelangen, als dass 20000 Menschen zur Bundesratszusammensetzung befragt wurden und davon 60 Prozent die gleiche Meinung hätten wie die SRG. Nämlich dass die Grünen in den BR gehörten.
Dies ist somit die Definition von Fakenews. Mit der Verwendung von falschen Zahlen die Menschen zu manipulieren und anzulügen. Um die Menschen in die gewünschte Richtung zu lenken und treiben.
Es passt natürlich in die gesamte Berichterstattung der SRG (Dies wird separat noch beanstandet) wo die Grünen Tagtäglich supportet wurden. Beinahe so oft wie die SRFNews Hass-Hetzkommentare von Linksextremen freischaltet und tagtäglich Verleumdungen von den linksextremen Kommentarschreibern erlaubt. Wo SRF ständig fragwürdige Zahlen als angebliche Tatsache kommunizieren. Immer streng dass es für die Grüne Partei positiv ist. Wie auch etwa bei der Klimademo, wo SRF ständig die Zahlen nimmt welche die parteiischen Organisatoren verwendet. Und nicht etwa offizielle Zahlen von der Polizei. Wie erwähnt in diesem Fall verwendet die SRG bewusst und manipulativ nachweislich FALSCHE Zahlen.
Ich ersuche die Ombudsstelle die Tatsache der manipulativen Berichterstattung durch den SRF Teletext anzuerkennen. Sollten die Ombudsstelle auch hier wieder ein Schlupfloch suchen. Etwa dass es nur ein bedauerliches Versehen gewesen sein sollte. Dann bin ich der Meinung schuldet die Ombudssstelle oder die SRG BEWEISE. Wann wurden jemals in der jüngeren Geschichte der SRG falsche Zahlen verwendet -obschon die SRG die richtigen Zahlen zur Verfügung hatte- welche den Bürgerlichen bevorteilten und ihre Linken benachteiligten. Wann gab es jemals eine solches ANGEBLICHES Versehen? Das war keine Versehen. Die SRG arbeitet da zuverlässig und macht nicht solche Fehler. Das ist eine beabsichtige falsche Darstellung.
Denn natürlich kommt diese manipulative Berichterstattung und Fakenews der Grünen Partei zu Gute. Welche ja -obschon sie dieses Recht Jahrelang der SVP verweigerten- einen Bundesratssitz für sich einfordern. Und so auf die Mehrheit von 20000 Menschen verweisen, welche dies auch angeblich wollen würden.
SRF arbeitet sehr gerne mit Fakenews. Auch in den Kommentarpalten schaltet SRF reihenweise Verleumdungen und Fakenews gegen Bürgerliche, gegen die SVP auf. Während SRF fanatisch alle SVPer SPERRT UND ZENSIERT
Ich bin entsetzt über dieses manipulative Schweizer Fernsehen. Welche nun sogar mit Fakenews die Grüne Partei supportet.
Ich ersuche die Ombudsstelle weiter die Verwerflichkeit festzuhalten, sollte SRF auch weiterhin von einer Mehrheit der 20000 berichten, welche einen BR-Sitz für die Grünen forderten.
B. Ihre Beanstandung wurde der zuständigen Redaktion zur Stellungnahme vorgelegt. Herr Jan Grüebler, Stellvertretender Redaktionsleiter Nachrichten/Info 3/Teletext, schrieb:
Besten Dank für die Gelegenheit, Stellung zu nehmen zur Beanstandung von Herrn X. Er kritisiert die Teletext-Meldung mit dem Titel «Befragung: Erstwähler waren für Grüne» vom Wahlsonntag, dem 21.10.19. Die Meldung wurde um 18 Uhr aufgeschaltet. Der vollständige Text der Meldung lautet:
Befragung: Erstwähler waren für Grüne
Vor allem Erstwähler und bisherige Nichtwähler haben den Grünen und den Grünliberalen zum Sieg bei den gestrigen Nationalratswahlen verholfen. Dies zeigt die Wahltagsbefragung der SRG.
Bei den unter 25-Jährigen haben mehr als 20 Prozent die Grünen gewählt, fast 15 Prozent entschieden sich für die GLP. Damit sind die Grünen bei den jungen Wählerinnen und Wählern auf Platz 1, die GLP auf Rang 3.
Eine Mehrheit der rund 20'000 online Befragten spricht sich ausserdem für eine grüne Vertretung im Bundesrat aus. 60 Prozent fänden eine solche richtig.
Herr X kritisiert, den letzten Absatz der Meldung. Es seien nicht 20'000 Personen zu einer grünen Vertretung im Bundesrat befragt worden, sondern nur 4000.
Die 20'000 (laut der Forschungsstelle Sotomo waren es exakt 20'645[3]) beziehen sich auf die gesamte Befragung von Sotomo. Die zusätzliche Frage nach dem Bundesrat wurde erst nach Bekanntwerden der ersten Hochrechnung um 16 Uhr in die Umfrage aufgenommen. Diese ergänzende Frage haben dann nur noch 4194 Personen beantwortet. Diese Präzisierung fehlte in der Teletext-Meldung. Somit ist die Teletextmeldung bei der Beschreibung der verwendeten Methode ungenau. Dafür bitten wir um Entschuldigung. Und wir haben die im Archiv abrufbare Version der Meldung entsprechend ergänzt.
Herr X liegt aber falsch, wenn er von sogenannten «Fake News», von falscher und manipulativer Berichterstattung schreibt. Denn der Begriff «Fake News» meint eine mutwillige, bewusste Verfälschung von Inhalten. Hier handelt es sich aber um ein Versäumnis.
Ausserdem verändert dieses die Grundaussage der Meldung nicht, nämlich dass eine Mehrheit von rund 60 Prozent der Befragten den Einsitz der Grünen in den Bundesrat als richtig erachtet. Gemäss der Forschungsstelle Sotomo wurden die Daten mittels einer gewichteten Online-Befragung erhoben. Der Stichprobenfehler beträgt demnach für die ganze Befragung +/- 1,2 Prozent. Bei der Zusatzfrage zur Bundesratszusammensetzung beträgt der Stichprobenfehler +/- 2,5 Prozent[4]. Das heisst, die zentrale Botschaft der Meldung bleibt sachgerecht, trotz der grösseren Stichprobenungenauigkeit
Wir bitten Sie deshalb, sehr geehrter Herr Pfiffner, die Beanstandung von Herrn X im Wesentlichen zurückzuweisen. Wir räumen ein, dass wir bei der Formulierung präzisierend hätten darauf hinweisen sollen, dass bei der ergänzenden Bundesratsfrage die Stichprobe deutlich kleiner war als bei der Umfrage insgesamt. Die Grundaussage der Teletext-Meldung war aber korrekt.
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung des Teletext-Beitrags. Sie kritisieren in Ihrer Beanstandung die Teletext-Meldung vom Wahlsonntag, dem 21. Oktober 2017 mit dem Titel «Befragung: Erstwähler waren für Grüne».
Es geht beim Teletext darum, sich schnellstmöglich eine Information holen zu können; da verwirren präzise Zahlen mehr, als sie nützen. Es ist also durchaus üblich, dass Zahlen nicht in ihrer absoluten Grösse genannt, sondern auf- oder abgerundet werden. Zudem dürfte jedem Leser und jeder Leserin klar sein, dass es nicht exakt 20'000 Personen sein können, die befragt wurden. So ist es verständlich, dass von 20'000 und nicht von exakt 20'645 Personen die Rede war. Ausserdem steht den Verantwortlichen bei einer Teletext-Meldung – im Gegensatz zu einer Meldung auf einer Internetseite – nur ganz beschränkt Platz zur Verfügung. Eine Konzentration aufs Wesentliche ist zwingend nötig.
Sie haben aber richtig bemerkt, dass es die Verantwortlichen der von Ihnen beanstandeten Teletext-Meldung versäumt haben, den Leserinnen und Lesern zu kommunizieren, dass die ergänzende Frage lediglich noch 4194 Personen beantwortet haben. Die Teletext-Meldung war in diesem Bereich nicht präzise. In diesem Punkt haben Sie recht, und ich kann deshalb Ihre Beanstandung teilweise unterstützen. Die Verantwortlichen haben die mangelhafte Stelle in der Zwischenzeit korrigiert und sich in ihrer Stellungnahme entschuldigt. Die im Archiv abrufbare Version der Meldung wurde entsprechend ergänzt. Dies zeugt von einer guten Fehlerkultur.
Indes kann Ihre unhaltbaren und unflätigen Vorwürfe bezüglich Fakenews in keiner Art und Weise akzeptieren. Sie unterstellen den Verantwortlichen Manipulation von Daten. Diesen Vorwurf kann ich nicht gelten lassen, ist doch an keiner Stelle ersichtlich, dass hier mutwillig gehandelt wurde. Insofern kann in keiner Weise davon ausgegangen werden, dass das Publikum manipuliert wurde.
Ich weise Sie im Weiteren darauf hin, dass die Ombudsstelle auf Kommentare – wie wir Ihnen schon mehrfach erklärt haben – nicht eintritt.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen,
Manfred Pfiffner, stv. Ombudsmann
[1] https://www.srf.ch/sendungen/arena/wahlen-19-nachwahlsendung
[2] SRG-Nachwahlbefragung - Deutliches Ja zu einem grünen Bundesrat
[3] https://sotomo.ch/site/wp-content/uploads/2019/10/SRG-SSR-Wahltagsbefragung-Bericht.pdf S. 45
[4] https://sotomo.ch/site/wp-content/uploads/2019/10/SRG-SSR-Wahltagsbefragung-Bericht.pdf S. 45
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