«Mona mittendrin – bei der Berufsfeuerwehr» beanstandet VI

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Mit Ihrer E-Mail vom 17. November 2019 beanstandeten Sie die Sendung «Mona mittendrin – bei der Berufsfeuerwehr» (Fernsehen SRF) vom 14. November 2019.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Verletzung des Rechts am eigenen Bild: Weder habe ich mündlich noch schriftlich einer Veröffentlichung meines Bildes zugestimmt. Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht: Die Ausstrahlung der beanstandeten Sequenz dient in erster Linie der Befriedigung der Neugier, Sensationslust und des Unterhaltungsbedürfnisses. Die Sequenz ist aus dem Zusammenhang gerissen und unsere Bezeichnung als Anwohner ist unwahr.» (Sequenz 30:16-30:41).

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für «Mona mittendrin» äußerte sich Herr Daniel Pünter, Bereichsleiter DOK und Reportagen:

« Gegen die Publikation der Sendung ‘Mona mittendrin – Bei der Berufsfeuerwehr’ vom
14. November 2019, gingen nach einer öffentlichen Debatte mehrere Beanstandungen ein.

Gerne nehmen wir Stellung zur Beschwerde von Herrn X:

Aufgrund der knappen Angaben des Verfassers der Beanstandung musste ich zuerst die entsprechende Szene im Film richtiggehend suchen. Herr X bezieht sich auf eine kurze Szene, die in der Sendung ab Minute 29:00 ff. zu sehen ist. Sie stellt einen Teil eines Einsatzes der Berufsfeuerwehr Basel dar, der das Publikum an einen vermeintlichen Wohnungsbrand führt. Wir sind sehr überrascht, dass der Beanstander SRF vorwirft, gegen das Gesetz zu verstossen und die journalistische Sorgfaltspflicht zu verletzen.

Die Sendung ‘Mona mittendrin’ taucht immer wieder in Milieus und Situationen ein, die zwar alltäglich, aber einem breiten Publikum nicht bekannt sind. Das Kamerateam und die Reporterin Mona Vetsch versuchen, mittels authentischer Reportagen diese Welten erlebbar zu machen, indem sie beobachten und filmen, was tatsächlich geschieht. Die Reporterin und die Kamera sind am Ort des Geschehens mittendrin. Während der Ereignisse kommentiert und reflektiert die Reporterin das Erlebte. Sie nimmt relevante gesellschaftliche Fragen auf, die sie beschäftigen. Sie vertieft diese, indem sie mit anwesenden Personen spricht und nachfragt.

Die Macher legten in dieser Folge ihren Fokus auf die Berufswelt der Feuerwehr Basel. Das Publikum sieht und erlebt den Alltag der Feuerwehrleute und erfährt, dass die Organisation nicht nur hilft und kommt, wenn es brennt oder Bergungsarbeiten anstehen, sondern auch dann, wenn es nur vermeintlich brennt oder ein Storch nicht mehr fliegen kann.

Bei Reportagen treffen Kamerateams sehr oft auf Situationen, die nicht planbar sind. Wenn dabei unverhofft Menschen in den Fokus einer Kamera treten, dann achten SRF-Mitarbeitende darauf, dass nicht ungerechtfertigt in das Persönlichkeitsrecht eingegriffen wird. In der Regel fragen Kameraleute oder Reporter und Reporterinnen bei Reportagen nach, ob gefilmtes Material verwendet werden darf. Wenn die Umstände dies nicht ermöglichen und Zweifel bestehen, dass jemand nicht öffentlich erscheinen will, dann verzichtet SRF auf diese Bilder.

Wenn aber in einer solchen Situation betroffene Personen nicht den geringsten Anlass geben zu zweifeln, dass Bilder verwendet werden dürfen, dann müssen die Macher und Macherinnen davon ausgehen, dass die Personen nichts einzuwenden haben, gefilmt zu werden.

Beim Dreh im Juli 2019 in Basel begleitete das TV-Team die Feuerwehrmänner unter anderem bei einem nächtlichen Einsatz, der aufgrund einer Meldung aus der Bevölkerung ausgelöst worden war. Vor Ort erwies sich der Alarm zwar als harmlos. Die Feuerwehrleute versuchten trotzdem herauszufinden, woher der Brandgeruch kam, der mutmasslich den privaten Rauchmelder zum Piepsen gebracht hatte.

Der Kameramann begleitete einen Feuerwehrmann, der sich in der unmittelbaren Umgebung des Wohnhauses erkundigte. Er trifft auf zwei junge Männer, die ihn vermuten lassen, den Grund für den Brandgeruch gefunden zu haben. Der Kameramann drehte, wie der Feuerwehrmann in der Nachbarschaft des Hauses auf zwei Männer traf, die ihm erklärten, dass sie ganz in der Nähe beim gemütlichen Zusammensein ein Feuer auf einer Dachterrasse entfacht hätten.

Die beiden jungen Männer waren sich bewusst, dass sie gefilmt wurden. Der Kameramann, der die Szene drehte, war als solcher gut erkenntlich, er drehte mit einer grossen TV-Kamera mit einem eingeschalteten Headlight (Kameralicht).

Die beiden Männer haben sich nicht kritisch geäussert, weder gegenüber dem Kameramann noch dem TV-Team oder den Feuerwehrleuten. Vor dem Dreh nicht - auch nicht während oder nach den Dreharbeiten. Auf dem gedrehten Material ist nicht zu erkennen oder zu hören, dass die beiden Männer irritiert gewesen wären, dass sie gefilmt wurden. Es gab folglich für die SRF-Mitarbeitenden keine Anzeichen, dass die beiden Männer irritiert gewesen wären oder nicht wollten, Teil einer TV-Reportage zu werden.

Auch im Schnittraum gab es keine Zweifel: Die beiden Personen werden nicht unvorteilhaft dargestellt. Im Gegensteil: Sie wirken in der Szene authentisch, locker und sympathisch. Es entsteht ein aufklärendes und für das Publikum interessantes Gespräch. Die Sympathie ist auf der Seite der jungen Männer. Man sagt sich: gut zu wissen, dass eine Feuerschale auf der Dachterrasse einen Feueralarm im Nachbarhaus auslösen kann. Könnte mir auch passieren. Der Kameramann und das Produktionsteam, das die Szene im Schnittraum bearbeitete, zweifelten nie daran, dass die Verwendung der Szene ein Problem darstellen könnte.

Offensichtlich war der Kommentartext bei der Bezeichnung der beiden Männer falsch. Herr X weist darauf hin, dass die Bezeichnung ‘Anwohner’ unwahr sei. Ein solcher Fehler ist unschön, kann aber leider passieren. Die Redaktion hat die Bezeichnung daraus gefolgert, dass die Männer auf einer Dachterrasse gleich nebenan ein Feuer gemacht hatten. Im Rohmaterial ist zudem zu sehen, wie die beiden jungen Männer mit einem Feuerwehrmann zur Kontrolle in ein Haus in unmittelbarer Nachbarschaft gehen.

Wir verstehen nicht, dass Herr X sich nicht nach dem Dreh aktiv gemeldet hat. Feuerwehr und Produktionsteam wären nach dem Dreh der Szene noch mindestens eine Viertelstunde vor Ort gewesen. Herr X hätte damals mehr als genügend Zeit gehabt, sich an die Feuerwehr oder an das TV-Team zu wenden. Auch nach dem Dreh vergingen Monate, bis die Sendung publiziert wurde. Herr X hätte sich bei SRF melden können.

Die beanstandete kurze Szene ist aus unserer Sicht nicht aus dem Zusammenhang gerissen oder Teil der Reportage zur reinen Unterhaltung des Publikums. Sie dient nicht der Befriedigung eines reinen Sensationsbedürfnisses oder der Neugier. Die Szene liefert aus unserer Sicht eine mögliche Erklärung, weshalb der Feueralarm ausgelöst wurde und dient so der Logik der Ereignisse.

Der Auftritt der beiden Männer und ihre Aussage sind ein authentisches Abbild der Realität und logisch in der Erzählung bzw. Sendung eingebettet. Wir kommen deshalb zum Schluss, dass SRF sorgfältig gearbeitet und die Persönlichkeitsrechte von Herr X nicht verletzt hat.

Wir bitten Sie die Beanstandung abzuweisen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Die Serie «Mona mittendrin» hat gesellschaftlich aufklärerischen Charakter. Sie ist darum wichtig. In der hier zur Debatte stehenden Sendung ging es um verschiedene Einsätze der Berufsfeuerwehr Basel.[2] Das Publikum erhielt einen Einblick in die Vielfalt und die unterschiedliche Schwere der Einsätze. Insofern war der Film eine gelungene Sache.

Umstritten sind aufgrund der eingegangenen Beanstandungen nur zwei kurze Szenen: Sieben Beanstandungen kritisieren, dass gezeigt worden ist, wie ein Mann aus einer Toilette geborgen wurde, in der er eingeschlossen war, und wie er erfolglos wiederbelebt wurde. Das Publikum bekam also mit, dass es im Laufe des Einsatzes einen Toten gab. Und Sie kritisieren mit Ihrer Beanstandung, dass bei einem anderen Einsatz zwei Personen (darunter Sie) gezeigt wurden, die auf einem Balkon ein Feuer gemacht hatten, ohne dass Sie Ihr Einverständnis zur Ausstrahlung der Fernsehaufnahmen gegeben hatten.

Ihre Beanstandung ist in der Tat kurz, und man muss rätseln, was Sie wirklich meinen. Sie seien kein Anwohner, schrieben Sie, aber was denn? Offensichtlich waren Sie auf einem benachbarten Balkon zugange.

Als Ombudsmann habe ich das Publikum als Gesamtes zu schützen, nicht Einzelpersonen. Wenn sich Einzelpersonen in ihren Persönlichkeitsrechten tangiert fühlen, müssen sie den Zivilrichter anrufen. Ich hingegen muss prüfen, ob Sie in den Augen des Publikums diskriminiert wurden. Für Sie gilt wahrscheinlich Ziffer 6.5. der Publizistischen Leitlinien von Radio und Fernsehen SRF, wo steht:

«Personen, die sich offensichtlich freiwillig in der Öffentlichkeit exponieren (...) und Personen, die zufällig aufgenommen werden oder auf ein Bildsujet geraten (...), müssen sich eine Film- oder Tonaufnahme ohne Rücksprache gefallen lassen».

Sie waren Teil des «Falls», den die Berufsfeuerwehr abzuklären hatte, folglich gerieten Sie ein Stück weit in die Öffentlichkeit. Ihre Aussagen trugen zur Aufklärung des «Falls» bei. Da das Fernsehen den ganzen Einsatz dokumentierte, filmte es logischerweise auch Ihre Aussagen. Ich sehe nicht, wie Sie negativ oder falsch dargestellt worden sein könnten. Das Publikum hat mit Sicherheit kein schlechtes Bild von Ihnen erhalten. Insofern wurden Sie in keiner Weise diskriminiert. Ich kann daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann

[1] https://www.srf.ch/play/tv/mona-mittendrin/video/mona-mittendrin-bei-der-berufsfeuerwehr?id=cfe2e812-85e1-4c7a-826b-ca65969cbcf

[2] https://www.rettung.bs.ch/feuerwehr/bfbs.html

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