«Tagesschau am Mittag»-Beitrag «CO2-Konzentration auf Rekordwert» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 25. November 2019 beanstandeten Sie die «Tagesschau am Mittag» (Fernsehen SRF) vom gleichen Tag und dort den Beitrag «CO2-Konzentration auf Rekordwert».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Der Beitrag bezüglich CO2/Klima anlässlich der Tagesschau am Mittag vom 25.11.2019 war nicht nur einseitig sondern ein weiteres Mal tendenziös. Diese unwidersprochenen klimahysterischen Beitraege stelle ich bei srf schon seit Jahren fest, weshalb ich von srf verlange, dass ein Streitgespräch zwischen einem, von srf ausgewähltem Klima-Hysteriker, wie z.B. ein Reto Knutti, gegen Professor Limburg aus Deutschland, zur besten Sendezeit ausgestrahlt wird.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Tagesschau am Mittag» äußerte sich Frau Sandra Manca, Bereichsleiterin von SRF News und ebenfalls zuständig für diese Sendung:

«Mit Mail vom 24. November 2019 beanstandet Herr X den Beitrag in der Mittagstagesschau über eine Studie der WMO zum CO2-Ausstoss.

Der Beitrag thematisiert eine Studie der Welt-Wetter-Organisation WMO. Der Beitrag ist sachlich und vermittelt die wichtigsten Fakten, dass es nämlich trotz aller Zusagen im Pariser Klimaabkommen keine Zeichen auf einen Rückgang der Luftschadstoffe gebe.

Die Studie wird im anschliessenden Gespräch mit SRF-Wissenschaftsredaktor Thomas Häusler eingeordnet. Dabei wird explizit auch der zeitliche Zusammenhang zwischen Veröffentlichung der Studie und der Weltklimakonferenz der UNO thematisiert.

Die Berichterstattung war also sachgerecht, das Publikum konnte sich zu jedem Zeitpunkt eine eigene Meinung bilden.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Die «Tagesschau» erfüllte in der von Ihnen kritisierten Sendung zunächst einmal ihre Berichterstattungspflicht. Wenn ein Bericht einer Uno-Organisation zu einem im Jahr 2019 zentralen Thema herauskommt, dann muss darüber berichtet werden. Und der neuste Bericht der Weltwetterorganisation (World Meteorological Organization, WMO)[2] erfüllt alle Faktoren, die einen hohen Nachrichtenwert generieren: Es handelt sich um eine wichtige Organisation, es handelt sich um ein aktuelles Thema und es handelt sich um brisante Inhalte. Da die Meteorologen messen, basiert der Bericht auf Fakten, und SRF-Wissenschaftsredaktor Thomas Häusler hatte denn auch keinen Anlass, die Fakten in Zweifel zu ziehen. Sie hingegen nennen das «klimahysterisch». Man kann natürlich, wenn das eigene Haus brennt, immer behaupten, es sei alles nur eingebildet oder ein Witz, wie Herr Biedermann in Max Frischs Stück «Biedermann und die Brandstifter», das sei Ihnen unbenommen. Aber dass Sie Faktenberichterstattung als «hysterisch» und «tendenziös» bezeichnen, finde ich befremdlich.

Sie regen an, im Fernsehen ein Streitgespräch zwischen Professor Michael Limburg und Professor Reto Knutti durchzuführen. Während Reto Knutti an der ETH Professor für Klimaphysik ist[3], ist Michael Limburg ein diplomierter Elektrotechniker und keineswegs ein Professor, er ist nicht einmal promoviert und schon gar nicht habilitiert. Er leitet das Europäische Institut für Klima & Energie e.V.[4], das keineswegs ein wissenschaftliches Institut ist, sondern nichts anderes als die Denkfabrik der «Alternative für Deutschland» (AfD) für deren Klimapolitik. Limburg verneint jeglichen menschlichen Einfluss auf den Klimawandel. Ein Streitgespräch mit ihm wäre daher keineswegs wissenschaftlicher Natur, sondern politisch-polemischer Art. Ich werde daher Ihren Wunsch nicht als Empfehlung an die Redaktion weiterleiten, und ich mache Sie zudem darauf aufmerksam, dass im Radio- und Fernsehgesetz steht (Artikel 6, Absatz 3):

«Niemand kann von einem Programmveranstalter die Verbreitung bestimmter Darbietungen und Informationen verlangen.»[5]

Das heißt: Die Redaktionen von Radio und Fernsehen SRF entscheiden selber, welche Themen sie wie aufgreifen (Programmautonomie), selbstverständlich unter Beachtung des Sachgerechtigkeitsgebots und des Vielfaltsgebots. Alles in allem komme ich zum Schluss, dass ich Ihre Beanstandung nicht unterstütze.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann

Korrigierender Nachsatz:
Der im Schlussbericht erwähnte Klimaspezialist Michael Limburg legt Wert auf die Feststellung,

  • dass er nicht dipl. Elektrotechniker, sondern dipl. Ing. in Elektrotechnik mit Zusatzausbildung in Mess- und Regeltechnik sei;
  • dass er als Vizepräsident das Europäische Institut für Klima und Energie nicht leite;
  • dass dieses Institut durchaus wissenschaftlich forsche und keineswegs eine klimapolitische Denkfabrik der AfD, sondern überparteilich sei;
  • dass lediglich er selber sich in der AfD engagiere;
  • und dass er den menschlichen Einfluss auf den Klimawandel nur weltweit ablehne, nicht aber lokal.

Ombudsmann Roger Blum entschuldigt sich für die Ungenauigkeiten.

[1] https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/mittagsausgabe?id=2f1a565e-f5c2-4f95-9ef2-66c3f1a13d41&startTime=381

[2] https://library.wmo.int/doc_num.php?explnum_id=5789

[3] https://usys.ethz.ch/en/people/profile.reto-knutti.html

[4] https://www.eike-klima-energie.eu/author/michael-limburg/

[5] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html

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