«Tagesschau»-Beitrag «Spektakulärer Raub in Dresden» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 25. November 2019 beanstandeten Sie die «Tagesschau» (Fernsehen SRF) vom gleichen Tag und dort den Beitrag «Spektakulärer Raub in Dresden».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Die Tagesschau hat sich heute eine unsägliche Dummheit geleistet. Der Kunstraub treffe Dresden stärker als 300 Jahre Stadtgeschichte. Ich bitte um einen deutlichen Rüffel an die verantwortlichen Urheber dieser idiotischen Aussage. Die Begründung dürfte evident sein...»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Tagesschau» antworteten Frau Regula Messerli, Redaktionsleiterin, und Frau Corinne Stöckli, Fachspezialistin SRF:

Herr X beanstandet den Beitrag ‘Spektakulärer Raub in Dresden’, den wir in der Hauptausgabe der Tagesschau vom 25. November 2019 ausgestrahlt haben. Im Beitrag ging es um den Einbruch in das ‘Grüne Gewölbe’ des Residenzschlosses in Dresden. Dabei sind aus der staatlichen Kunstsammlungen Schmuck und Edelsteine von unschätzbarem Wert gestohlen worden.

Im Beitrag wurde zuerst beschrieben, wie August der Starke im 17. und 18. Jahrhundert im Residenzschloss in Dresden Schätze angehäuft hatte, ‘die weltweit einzigartig sind’. Darauf kam der Direktor der staatlichen Kunstsammlung im Grünen Gewölbe zu Wort, der die Bedeutung der Juwelengarnituren als ‘eine Art Weltkulturerbe’ bezeichnete. Dann schilderte der Beitrag den mutmasslichen Ablauf des Raubes, ergänzt durch ein Zitat des Leiters der Kriminalpolizei Dresden, der weitere Details zum Ablauf erwähnte. Nach den Bildern der gestohlenen Juwelen- und Perlen-Ensembles folgte die Stellungnahme des Ministerpräsidenten von Sachsen, der offenbar davon ausgegangen war, dass die <Sicherheitsmassnahmen der staatlichen Kunstsammlung hier am Residenzschloss (...) ausgezeichnet und umfassend> seien. Die Schlusspassage des Beitrages lautete wörtlich:

<Die Schätze im Residenzschloss haben die Nazis, den zweiten Weltkrieg und die DDR überlebt. Dreiste Diebe haben Dresden heute empfindlicher getroffen als die letzten 300 Jahre Geschichte.>

Der Beanstander schreibt zu dieser Schlusspassage: <Die Tagesschau hat sich heute eine unsägliche Dummheit geleistet. Der Kunstraub treffe Dresden stärker als 300 Jahre Stadtgeschichte. Ich bitte um einen deutlichen Rüffel an die verantwortlichen Urheber dieser idiotischen Aussage. Die Begründung dürfte evident sein...>

Diese Interpretation der Schlusspassage unseres Beitrages teilen wir nicht. Uns ist selbstverständlich bewusst, dass allein die Geschichte der letzten hundert Jahre der Stadt Dresden unermessliches Leid gebracht hat, welches in keiner Weise mit einem Museumseinbruch zu vergleichen ist.

Im Beitrag ging es aber nicht etwa um die Geschichte Dresdens im Allgemeinen, sondern konkret um den Raub der Juwelengarnituren aus dem Residenzschloss, welche – wie am Anfang des Beitrages erwähnt - August der Starke vor rund 300 Jahren gesammelt hatte. Auch die Schlusspassage bezog sich klar auf diese ‘Schätze im Residenzschloss’. Wir haben festgehalten, welche Gefahren diese bereits überlebt haben (‘Nazis, den zweiten Weltkrieg und die DDR’) und schliesslich darauf hingewiesen, dass ‘dreiste Diebe’ (die Schätze von) Dresden heute ‘empfindlicher getroffen’ haben ‘als die letzten 300 Jahre Geschichte’. Der letzte Satz spielte sprachlich mit der Fallhöhe zwischen den grossen Gefahren, welche die Juwelen bereits überlebt haben, und dem dilettantisch wirkenden Vorgehen der ‘dreisten Diebe’, denen diese nun zum Opfer gefallen sind. Inhaltlich mag der Schlusssatz tatsächlich etwas verkürzt gewesen sein, indem wir an dieser Stelle von ‘Dresden’ statt nochmals von den ‘Schätzen Dresdens’ gesprochen haben. Wir sind jedoch der Meinung, dass er im Gesamtkontext für das Publikum verständlich und offensichtlich auf die Schätze Dresdens zu beziehen war.

Aus den genannten Gründen bitten wir Sie, die Beanstandung zurückzuweisen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Ich glaube nicht, dass man den Fehler auf die Art und Weise zurechtbiegen kann, wie es in der redaktionellen Stellungnahme versucht wird. Bettina Ramseier ist eine ausgezeichnete Journalistin; sie kennt das aktuelle Deutschland und auch die deutsche Geschichte bestens. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie nichts von der Bombardierung Dresdens durch die Briten in der Nacht vom 13. auf den 14. Februar 1945 weiß. Es war eines der größten Verbrechen der Alliierten im Zweiten Weltkrieg. Durch den Bombenangriff wurden 88'000 Wohnungen zerstört und rund 25'000 Menschen umgebracht, acht Mal so viele wie beim Terrorangriff auf die Twin Towers in New York (9/11). Diese Katastrophe hat Dresden in den letzten 300 Jahren am empfindlichsten getroffen. Ich glaube gerne, dass Bettina Ramseier sagen wollte, der Raub habe den Schatz im Residenzschloss empfindlicher getroffen als 300 Jahre Stadtgeschichte. Aber sie hat es nicht gesagt. Und entscheidend ist, was das Publikum mitbekommt und wie es das Gesagte interpretiert. In diesem Fall konnte das Publikum die Formulierung nicht anders verstehen, als Sie sie verstanden haben: Nämlich auf die Stadt Dresden bezogen. Und das war nicht sachgerecht, weil es falsch war. Ich kann deshalb Ihre Beanstandung unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann

[1] https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/spektakulaerer-raub-in-dresden?id=7769a193-46ff-47b2-b0da-f705a5001d30

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