Radio SRF-Sendung «Rendez-vous», Beitrag «’Heiratsstrafe’: Vorerst keine Einigung» beanstandet
6256
Mit Ihrer E-Mail vom 19. Dezember 2019 beanstandeten Sie die Sendung «Rendez-vous» (Radio SRF) vom 18. Dezember 2019 und dort den Beitrag: «’Heiratsstrafe’: Vorerst keine Einigung».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
«In der Sendung Rendez-Vous am Mittag auf Radio SRF 1 vom 18. Dezember
2019 berichtete SRF über die Familienbesteuerung und erklärte dabei, das Verheiratete mehr Steuern zahlen müssten, nur weil sie verheiratet seien. Zudem verwendete sie im Zusammenhang mit dieser Behauptung mehrmals den Framing-Begriff ‘Heiratsstrafe’.
Beides verstösst gegen das Gesetz, das eine sachgerechte Berichterstattung fordert.
Die Behauptungen zu den Steuern sind falsch: der Tarif für Verheiratete ist nicht höher, sondern tiefer als der für Alleinstehende. Ehepaare mit ungleicher Einkommensverteilung zahlen damit weniger Einkommenssteuern als Konkubinatspartner. Ehepaare mit gleichmässig verteilten Einkommen können mehr zahlen, weil die Einkommen in der gemeinsamen Steuererklärung zusammengezählt werden durch die Progression der Steuersatz steigt.
Dieser zweite Effekt sollte vermutlich beschrieben werden, die Radioleute unterschlugen aber nicht nur den umgekehrten Fall, sondern auch alle anderen Fälle, in denen Ehepartner finanziell bevorzugt werden (Sozialversicherungen, Erbschaftssteuern). Seriöse Medien können das besser, hier nur zwei Artikel.[2]
Zum Framing-Begriff ‘Heiratsstrafe’: Wenn ein Gemeinwesen Geld nimmt und verteilt und dazu Regeln aufstellt, wird jede Regel und jede Änderung einer Regel für die meisten Angehörigen mit Vorteilen oder mit Nachteilen oder beidem verbunden sein. Das ist auch bei der Familienbesteuerung der Fall.
Wer sich gegen die Benachteiligung wehrt, kann sie benennen und begründen, warum er sie für falsch hält. Vielleicht interessiert das jemanden, vielleicht auch nicht.
Wenn nicht, rüstet man verbal auf und nennt den Nachteil eine Strafe. Das ist sachlich falsch, weckt aber Emotionen: Ein Mensch wird bestraft, obwohl er nichts verbrochen hat: ein skandalöses Justizverbrechen wird sofort erkennbar.
Einen tatsächlichen oder vermeintlichen, sinnvollen oder schrecklich ungerechten (jeweils Ansichtssache) Nachteil eine Strafe zu nennen, beendet die Diskussion der Fakten - die sind ja gar nicht mehr Thema, sondern eben die schreckliche Ungerechtigkeit der Strafe ohne Verbrechen. Genau das will haben, wer die Information unterbinden und stattdessen emotionalisieren, polemisieren, hetzen und spalten will.
Die Frage ist nun, wie man das gesetzliche Gebot einer sachgerechten Berichterstattung einhält, wenn man die Sprache der Hetzer systematisch nachplappert. Und dabei auch ihre Lügen ungeprüft übernimmt.»
In einer Ergänzung vom 5. Januar 2020 fügten Sie Ihrer Beanstandung auch das «Echo der Zeit» vom 4. Januar 2020 an und dort den Beitrag «Heiratsstrafe: CVP plant neue Initiative».[3] Zu diesem Zeitpunkt war allerdings die Stellungnahme der Redaktion schon geschrieben.
B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für das «Rendez-vous» antwortete Herr Fredy Gsteiger, stellvertretender Chefredaktor von Radio SRF:
«Besten Dank für die Gelegenheit, Stellung zu nehmen zur Beanstandung von Herrn X. Herr X kritisiert, dass wir in unserer Berichterstattung zur Besteuerung von Ehepaaren, beziehungsweise von Unverheirateten den Begriff ‘Heiratsstrafe’ verwenden. Er nennt als Beispiel einen Bericht in der Sendung ‘Rendezvous’ vom 18. Dezember. Der Begriff ‘Heiratsstrafe’ sei tendenziös. Dessen Verwendung verstosse gegen die Sachgerechtigkeit.
Herr X behauptet ausserdem, wir würden ‘unterschlagen’, dass es auch Ehepaare gibt, die vom gegenwärtigen System profitierten. Ausserdem würden andere, ‘seriöse Medien’, den Begriff ‘Heiratsstrafe’ nicht verwenden.
Wir können die Kritik von Herrn X ein Stück weit nachvollziehen, ja teilen sie sogar. Das Wort ‘Heiratsstrafe’ ist nicht neutral, sondern negativ besetzt. Es handelt sich bei der damit gemeinten Steuerregelung zudem nicht um eine bewusste Massnahme zur Benachteiligung einzelner Bevölkerungsgruppe. Das heisst: Aus Sicht des Staates ist es gar keine Strafe, da eine solche ja eine Absicht voraussetzt. Vielmehr allenfalls ein ‘Kollateralschaden’. Allerdings kann die aktuelle Steuerregelung aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger, die negativ davon betroffen sind, subjektiv als Bestrafung empfunden werden.
Der Grund, weshalb wir trotzdem in unseren Sendungen und in Online-Beiträge von ‘Heiratsstrafe’ sprechen, ist, dass sich der Begriff in der politischen Debatte durchgesetzt hat, und zwar flächendeckend. Es gibt keinen alternativen Begriff, der ebenso allgemein verständlich ist.
Tatsache ist, dass praktisch sämtliche Medien in der Deutschschweiz regelmässig von der ‘Heiratsstrafe’’ sprechen. Und zwar auch jene beiden, die der Beanstander als ‘seriös’ bezeichnet. Sie tun das zwar nicht in den beiden explizit genannten Beiträgen. Es lassen sich aber zahlreiche Artikel finden, in denen auch die ‘Berner Zeitung’ - die ihre Inlandberichterstattung vom Zürcher ‘Tages-Anzeiger’ bezieht – sowie die Basler ‘Tageswoche’ von Heiratsstrafe sprechen. Dafür bloss vier Beispiele.[4]
Es sind aber keineswegs nur die Medien, die fast in ihrer Gesamtheit den Ausdruck verwenden, es ist ebenso der Staat selber in offiziellen Verlautbarungen und Dokumenten, und zwar mal mit, mal ohne Gänsefüsschen. Auch dafür bloss ein Beispiel.[5] Auch das Bundesgericht verwendet den Begriff und beruft sich darauf, dass der entsprechende Punkt in der Ehe- und Familienbesteuerung als ‘Heiratsstrafe’ bezeichnet werde.[6]
Schliesslich wird die Bezeichnung sowohl von Befürwortern als auch von Gegnern der aktuellen Steuerordnung regelmässig benützt. Sie kann deshalb nicht als ‘Kampfbegriff’ gesehen werden, dessen sich einzig die Gegner der heutigen Regelung bedienen – beziehungsweise die ‘Hetzer’, wie Herr X sie nennt. Entsprechend wäre es für unser Publikum kaum nachvollziehbar, wenn SRF als praktisch einziges Medium den Begriff konsequent vermeiden und ihn mit recht umständlichen Formulierungen umschreiben würde.
Hingegen zeigen wir mit unserer Berichterstattung über die Thematik, dass wir in der Frage keineswegs Partei beziehen. Die Argumente der Befürworter wie der Gegner einer Änderung der Besteuerung kommen bei uns regelmässig zu Wort. Wir haben auch die Debatte darüber, wer von der jetzigen Situation profitiert und wer verliert, nüchtern abgebildet. Und wir weisen den Vorwurf entschieden zurück, dass wir ‘Radioleute’ wichtige Tatsachen zur Thematik ‘unterschlagen’ würden. Wer unsere umfangreiche Berichterstattung zur Ehe- und Familienbesteuerung verfolgt, wird feststellen, dass das keineswegs der Fall ist und wir nicht den geringsten Anspruch erheben, selber Politik zu machen.
Wir bitten Sie daher, sehr geehrter Herr Blum, die Beanstandung von Herrn X abzulehnen.»
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendungen. Es ist ein Faktum, dass doppelverdienende Ehepaare und Paare eingetragener Partnerschaft mehr Bundessteuern bezahlen als Konkubinatspaare. Und es ist ein Faktum, dass sich für diese Ungerechtigkeit der Begriff «Heiratsstrafe» eingebürgert hat. Die Politik arbeitet immer wieder mit solch eingängigen Begriffen, die nicht durchweg ganz genau sind. Denken wir an den Begriff «Zauberformel»: Weder hat da jemand gezaubert, noch geht von ihr ein Zauber aus. Es ist eine Formel, die Machtpolitik und Proporzdenken festzurrt. Oder der Begriff «No Billag-Initiative»: Die Initiative wandte sich nicht gegen die Firma Billag, sondern gegen die Radio- und Fernsehgebühren. Mit solchen Begriffen müssen wir leben. Immerhin setzt Radio SRF den Begriff «Heiratsstrafe» auf der Website in Anführungszeichen.
Ich habe mir beide von Ihnen beanstandeten Sendungen, das «Rendez-vous» vom 18. Dezember 2019 und das «Echo der Zeit» vom 4. Januar 2020, angehört und finde nichts, was dem Sachgerechtigkeitsgebot, dem Transparenzgebot und dem Diskriminierungsverbot widerspräche. Ich kann daher Ihrer Beanstandung nicht beipflichten.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann
[1] https://www.srf.ch/sendungen/rendez-vous/protest-richterwahl-im-bundeshaus
[2] https://www.bernerzeitung.ch/schweiz/standard/Das-Maerchen-von-der-Heiratsstrafe-bei-der-AHV/story/11554560 ; https://tageswoche.ch/politik/von-wegen-heiratsstrafe-konkubinatspaare-sind-viel-aermer-dran/ ; https://www.infosperber.ch/Artikel/Gesellschaft/Heiratsstrafe-sollte-zum-Unwort-des-Jahres-gekurt-werden
[3] https://www.srf.ch/sendungen/echo-der-zeit/heiratsstrafe-cvp-plant-neue-initiative
[4] https://tageswoche.ch/form/kommentar/was-geht-den-bundesrat-mein-lebensstil-an/
https://tageswoche.ch/allgemein/bdp-delegierte-sagen-nein-zur-abschaffung-der-heiratsstrafe/
[5] https://www.efd.admin.ch/efd/de/home/themen/steuern/steuern-national/reform-der-ehe--und-familienbesteuerung.html
[6] https://www.bger.ch/files/live/sites/bger/files/pdf/de/1C_315_2018_yyyy_mm_dd_T_d_13_11_34.pd
Kommentar