«Tagesschau am Mittag»-Beitrag über neue russische Eisenbahnbrücke auf die Krim beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 26. Dezember 2019 beanstandeten Sie die «Tagesschau am Mittag» (Fernsehen SRF) vom 23. Dezember 2019 und dort den Bericht über die neue Eisenbahnbrücke zwischen dem russischen Festland und der Krim.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Im Bericht wird von Annexion der Krim durch Russland gesprochen; dabei hat die Bevölkerung der Krim im Rahmen eines Referendums für den Anschluss der Krim an Russland gestimmt.

später; die Krim gehöre völkerrechtlich immer noch zur Ukraine.

Beide Aussagen, Annexion und Zugehörigkeit sind falsch und somit Gegenstand der Beanstandung

(die neuen Bundesländer der BRD wurden nicht einmal gefragt ob sie ‘wiedervereinigt’ werden wollen, niemand spricht hier von Annexion)»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Tagesschau am Mittag» antwortete Frau Sandra Manca, Bereichsleiterin von SRF News:

Herr X beanstandet die Berichterstattung zur Krim in der Tagesschau am Mittag vom 23. Dezember 2019. Konkret kritisiert Herr X das Wort ‘Annexion’ und die Formulierung, die Krim gehöre völkerrechtlich weiterhin zur Ukraine.

Zum Thema «Annexion hat SRF und auch die Ombudsstelle in den letzten Jahren schon mehrfach Stellung genommen, weshalb wir hier auf eine Auswahl der entsprechenden Stellungnahmen und Schlussberichte verweisen.[2]

Völkerrechtlich gesehen ist die Sachlage ebenfalls eindeutig: So schreibt u.a. Urs Saxer, Professor am Institut für Völkerrecht und ausländisches Verfassungsrecht an der Universätzt Zürich in der NZZ:[3]

<Der Anschluss, die Annexion der Krim kann völkerrechtlich nicht anerkannt werden. Volksabstimmungen über die Regelung territorialer Statusfragen sind nur legitim, wenn sie auf Vereinbarungen mit dem betroffenen Staat beruhen und international überwacht werden.>

Wir bitten Sie, sehr geehrter Herr Blum, die Beanstandung in diesem Sinne zu beantworten.

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Wenn Gebiete getauscht werden oder von einem Staat zum andern wechseln wollen, gilt das Völkerrecht. Das Völkerrecht verlangt, dass sich die betroffenen Staaten einigen. Im Falle von Ländern mit direkter Demokratie müsste die Bevölkerung der wechselnden Region und müssten die Völkerschaften der beiden Staaten in Volksabstimmungen zustimmen, dass der Wechsel stattfindet. Im Falle von Ländern mit repräsentativer Demokratie müssten die Parlamente zustimmen. Das hat bei der Krim nie stattgefunden. Die Bevölkerung der Krim hat abgestimmt, als die russischen Truppen schon auf der Halbinsel standen. Das Parlament der Ukraine hat nie einem Übertrittsvertrag der Krim zugestimmt. Deshalb handelt es sich völkerrechtlich um eine Annexion.

Somit hat die Redaktion im Bericht der «Tagesschau am Mittag» vom 23. Dezember 2019 nichts falsch gemacht. Der Bericht war sachgerecht. Ich kann Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

Und was Ihren Vergleich mit der Wiedervereinigung Deutschlands betrifft, so hinkt er. Zwar handelte es sich inhaltlich in der Tat um einen «Anschluss», denn den Rahmen gab die Bundesrepublik Deutschland vor: Die DDR übernahm deren Staatsstruktur, deren Institutionen, deren Wirtschafts- und Sozialverfassung, deren Währung, deren Armee, deren Recht usw. Der Größere und Reichere bestimmte alles. Es gab keine gesamtdeutsche verfassungsgebende Versammlung, die eine neue Verfassung für das vereinigte Deutschland ausarbeitete. Es gab keine gesamtdeutsche Volksabstimmung über eine solche Verfassung. Nein, die Länder Brandenburg, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern sowie das Stadtgebiet von Ostberlin traten einfach der Bundesrepublik bei. Formal war indes insofern alles in Ordnung, als sowohl der Deutsche Bundestag als auch die Volkskammer der DDR dem Vereinigungsvertrag zustimmten. Die völkerrechtlichen Regeln wurden eingehalten. Inhaltlich hingegen war es ein «Anschluss», weil von den Errungenschaften der DDR nichts übrigblieb, und ich habe den Vorgang damals auch «Anschluss» genannt, musste mir allerdings von Chefredakteur Robert Leicht via Leitartikel in der «Zeit» sagen lassen: «Ein Schuft ist, wer von Anschluss spricht».[4] Letztlich zählte das Formal-Völkerrechtliche, und das entsprach den internationalen Regeln.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann

[1] https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/tagesschau-vom-23-12-2019-mittagsausgabe?id=4e9db094-c4bd-4709-94ea-241d2022e7cd

[2] https://www.srgd.ch/de/aktuelles/news/2016/12/12/srf-news-online-artikel-uber-russland-beanstandet/

https://www.srgd.ch/de/aktuelles/news/2019/01/29/fernsehen-srf-srfglobal-sendungen-zu-russland-vom-6-september-und-vom-1-november-2018-beanstandet/

https://www.srgd.ch/de/aktuelles/news/2017/09/18/russlandberichterstattung-von-srf-news-zwischen-29-april-2017-und-12-juli-2017-zeitraumbeanstandung-beanstandet/

[3] https://www.nzz.ch/meinung/debatte/der-krim-konflikt-und-das-voelkerrecht-1.18265005

[4] https://www.zeit.de/1990/08/zur-einheit-per-diktat/komplettansicht

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