«Tagesschau»-Beitrag «Ja zur Kohäsionsmilliarde – aber nicht ohne Bedingungen» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 4. Dezember 2020 beanstandeten Sie die Sendung «Tagesschau» (Fernsehen SRF) vom 3. Dezember 2019 und dort den Beitrag «Ja zur Kohäsionsmilliarde – aber nicht ohne Bedingungen».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Thema Kohäsionsmilliarde Journalistin Notter lies sowohl Arslan (SP) als auch Moser (GLP) ausreden, beide hatten zwischen 20 und 30 Sekunden Zeit. Köppel (SVP) dagegen wurde nur kurz eingeblendet und durch Notter stimmlich übertönt, so dass sein Argument nicht hörbar war. Meines Erachtens hat die Tagesschau ihren Auftrag einer ausgewogenen Berichterstattung einmal mehr verletzt.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Tagesschau» antworteten Frau Regula Messerli, Redaktionsleiterin, und Frau Corinne Stöckli, Fachspezialistin SRF:

«Herr X beanstandet den Beitrag ‘Ja zur Kohäsionsmilliars – aber niocht ohne Bedingungen’, den wir in der Hauptausgabe der Tagesschau vom 3. Dezember 2019 ausgestrahlt haben.

Der Beanstander kritisiert, dass die Journalistin im Beitrag <sowohl Arslan (SP) als auch Moser (GLP) ausreden< liess. <Köppel (SVP) dagegen wurde nur kurz eingeblendet und durch Notter [die Journalistin] stimmlich übertönt, so dass sein Argument nicht hörbar war.> Der Beanstander ist deshalb der Meinung, dass die <Tagesschau ihren Auftrag einer ausgewogenen Berichterstattung einmal mehr verletzt> habe.

Das sehen wir anders. Es ist zwar richtig, dass wir je ein Zitat von Sibel Arslan (Grüne/BS) und Tiana Angelina Moser (GLP/ZH) gezeigt haben, Roger Köppel hingegen nur im Bild zu sehen war. Daraus auf eine unausgewogene Berichterstattung zu schliessen ist unserer Meinung nach hingegen falsch. Gerne legen wir unsere Gründe dar.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass wir aufgrund der gesetzlich garantierten Programmautonomie frei in der Wahl des Themas und dessen Umsetzung sind. Es ist journalistisch nicht möglich, in einem kurzen Fernsehbeitrag ein Thema umfassend abzuhandeln. Deshalb müssen wir uns in einem solchen Format immer auf einzelne Aspekte eines Themas konzentrieren. Im konkreten Fall handelte es sich zudem nicht um einen kontradiktorischen Beitrag im Vorfeld einer Abstimmung, bei dem Pro und Contra zwingend gleichwertig abgebildet werden müssen. Vielmehr ging es darum, den Entscheid des Nationalrates an diesem Tag aufzuzeigen: Der Rat will das Ja zur Kohäsionsmilliarde für EU-Mitglieder aus Ostereuropa an die Bedingung binden, dass die EU die Börsenäquivalenz anerkennt.

Inhaltlich thematisierte der Beitrag die Verknüpfung der Auszahlung der Kohäsionsmilliarde für osteuropäische EU-Mitglieder mit der Anerkennung der Börsenäquivalenz. Konkret lag der Fokus auf dem Kern der Debatte an jenem 3. Dezember 2019 im Nationalrat: Sie stand im Zeichen der Verzögerung durch die Kommission und des Auftrages der Ratsmehrheit an den Bundesrat, die Kohäsionsmilliarde nur im Falle einer Anerkennung der Börsenäquivalenz auszuzahlen. Es ging im Beitrag also nicht um die Kohäsionsmilliarde an sich.

Im ersten Teil des Beitrages ging es darum, dass das neu gewählte Parlament nun vorwärts machte mit der Kohäsionsmilliarde. Wörtlich hiess es:

Durchs neue Parlament klingen alte Töne zur Europapolitik. Die Neugewählten halten sich mit Voten zurück. Doch nun soll es vorwärts gehen mit der sogenannten Kohäsionsmilliarde, die monatelang blockiert war.

Sibel Arslan, Nationalrätin Grüne/BS:

<Wir müssen das EU-Dossier mit neuem Elan und Mut angehen, denn nicht nur unser Parlament wurde erneuert, sondern auch die Institutionen der EU. Erbringen wir heute den Tatbeweis für den Neuaufbruch, setzen wir ein Zeichen unseres guten Willens.>

Darin ist sich die Ratsmehrheit im Grundsatz einig, gegen den Widerstand der SVP.

Das vom Beanstander erwähnte Zitat von Arslan verwies also einerseits auf die Erneuerung des Parlaments und rief zum Vorwärtsmachen auf. Inhaltlich entsprach es der Ansicht der Ratsmehrheit. Dabei wurde der ‘Widerstand der SVP’ gleich im Anschluss im Beitragstext explizit erwähnt. Dazu haben wir das Bild von Roger Köppel am Rednerpult eingeblendet. Seine Aussage wörtlich zu bringen war an dieser Stelle nicht zwingend, zumal an diesem Tag nicht die Grundsatzdebatte zur Kohäsionsmilliarde im Zentrum des Beitrags stand, sondern die Verknüpfung der Zahlung der Kohäsionsmilliarde mit der Anerkennung der Börsenäquivalenz.

Anzumerken ist hier, dass sich Exponenten der SVP zu diesem Thema in früheren Beiträgen verschiedentlich äussern konnten (vgl. z.B. ‘Tagesschau’ vom 18. März 2019).[2]

Dass die Bedingung, die Kohäsionsmilliarde an die Anerkennung der Börsenäquivalenz zu knüpfen, umstritten ist, haben wir mit dem zweiten – vom Beanstander ebenfalls erwähnten - Zitat im Beitrag aufgezeigt. Wörtlich hiess es:

Doch bereits beschlossen ist, dass der Bundesrat erst bezahlen soll, wenn die EU die Börsenäquivalenz wieder anerkennt, die sie im Juli auslaufen liess. Eine umstrittene Bedingung.

Tiana Angelina Moser, Nationalrätin GLP/ZH:

<Es ist ein positives Signal mit angezogener Handbremse. Es ist bedauerlich, dass wir damit nur bedingt einen deeskalierenden Schritt machen können.>

Moser äusserte sich in ihrem Zitat also kritisch zum Thema des Beitrages, nämlich zur Anknüpfung der Kohäsionsmilliarde an die Anerkennung der Börsenäquivalenz. Inhaltlich gehörte sie mit ihrem Votum – im Unterschied zum Votum von Arslan – zur Ratsminderheit. Im Beitrag konnte der Botschafter von Finnland (das derzeit die EU-Ratspräsidentschaft innehat) im dritten und letzten Zitat schliesslich noch seine Sichtweise auf den Entscheid des Parlaments, die Kohäsionsmilliarde mit der Börsenäquivalenz zu verknüpfen, darlegen.

Zusammenfassend sind wir der Meinung, dass die drei ausgewählten Zitate einen guten Eindruck von der Debatte und der Aussensicht darauf gaben. Die Minderheitsmeinung der SVP haben wir im Beitragstext explizit erwähnt. Wir sind deshalb der Ansicht, dass wir sachgerecht über das Thema berichtet haben, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden konnte.

Aus den genannten Gründen bitten wir Sie, die Beanstandung nicht zu unterstützen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Es ist unbestritten, dass die garantierte Programmautonomie den Radio- und Fernsehveranstaltern (und damit der jeweiligen Redaktion) die Freiheit verschafft, selber zu bestimmen, wie ein Thema angegangen wird. Aber: die Fakten müssen stimmen. Das ist hier leider nicht der Fall.

Der Nationalrat behandelte am 3. Dezember 2019, dem zweiten Tag der Wintersession und der neuen Legislaturperiode, eine letzte Differenz zum Ständerat bei der Kohäsionsmilliarde, also beim Beitrag zugunsten der osteuropäischen (neueren) EU-Mitglieder. Die Differenz bestand darin, dass der Ständerat beschlossen hatte, die Kohäsionsmilliarde nur freizugeben, wenn die Europäische Union (EU) diskriminierende Massnahmen beseitigt, konkret: die Börsenäquivalenz mit der Schweiz wiederherstellt. Die Außenpolitische Kommission beantragte dem Nationalrat, sich dem Ständerat anzuschliessen.

In der Debatte im Nationalrat bestand Einigkeit, dass man die Differenz beseitigen müsse.[3] Es gab eigentlich drei Lager: Die FDP und die CVP/EVP/BDP stimmten dem Antrag der Kommission praktisch vorbehaltlos zu. Die SVP machte deutlich, dass sie im Prinzip weiter gegen die Kohäsionsmilliarde sei, dass es jetzt aber vor allem darum gehe, die Diskriminierung der Schweiz zu beseitigen (Köppel). SP, Grüne und Grünliberale hätten zwar am liebsten den Diskriminierungszusatz weggelassen, schluckten ihn aber, während sie den Zusatzantrag stellten, der Bundesrat sei zu beauftragen, eine engere Kooperation mit der EU in den Bereichen Bildung, Forschung und Kultur auszuhandeln.

Faktisch gab es darum letztlich zwei Lager: Die Mehrheit (aus FDP, CVP/EVP/BDP und SVP), die die Kohäsionsmilliarde als Druckmittel einsetzen wollte, um die Börsenäquivalenz zu erreichen, und die Minderheit (aus SP, GPS und GLP), die das Druckmittel zwar nutzlos und störend fand, aber vor allem den Hebel für mehr Kooperationsmöglichkeiten im Bildungs-, Forschungs- und Kulturbereich ansetzen wollte. Zur Minderheit, die von SP-Nationalrat Eric Nussbaumer (Baselland) angeführt wurde, gehörten auch die Grüne Sibel Arslan (Basel-Stadt) und die Grünliberale Tiana Angelina Moser (Zürich). In der Abstimmung unterlag die Minderheit mit 110:86 Stimmen.

Was hat nun die «Tagesschau» aus dieser Konstellation gemacht? Sie hat zwei Rednerinnen der Minderheit auftreten lassen. Die Behauptung, dass Sibel Arslan für das Druckmittel gegen die Diskriminierung sei und Tiana Angelina Moser dagegen, ist falsch. Nicht nur die SVP kam nicht zum Zug, die (bürgerliche) Mehrheit kam überhaupt nicht zum Zug. Auch der Eindruck, dass die SVP gegen die Vorlage stimmte, war falsch. Und das war nicht sachgerecht. Deshalb kann ich Ihre Beanstandung unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann

[1] https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/ja-zur-kohaesionsmilliarde---aber-nicht-ohne-bedingungen?id=fa67d73e-4f08-4fc7-979d-6d779602d00c

[2] https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/parlament-knuepft-weitere-kohaesionsmilliarde-an-bedingungen?id=c30ed6ae-c91e-4b58-a3c1-80574e2cc008&expandDescription=true

[3] https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=47818

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