«Tagesschau»-Beitrag «Demokraten machen Ernst» beanstandet

6272
Mit Ihrer E-Mail vom 6. Dezember 2019 beanstandeten Sie die «Tagesschau» (Fernsehen SRF) vom 5. Dezember 2019 und dort den Beitrag «Demokraten machen Ernst».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«In der gestrigen Ausgabe der Tagesschau HAUPTAUSGABE um 19.30 Uhr wurde ausführlich berichtet über das Impeachment der US-Demokraten; Frau Pelosi wurde zitiert. Die Moderatorin wiederholte klar (und genüsslich) die Behauptung, dass die Tatsache, dass ein Impeachment jetzt notwendig und angebracht sei, absolut UNBESTRITTEN sei! Sie erwähnte mit keinem Wort und mit keiner Silbe, dass diese Behauptung unwahr ist; wonach es eine Anhörung von vier Professoren gab, und der Professor Jonathan Turley sich absolut kritisch zum Impeachment, zum jetzigen Zeitpunkt auf alle Fälle, geäussert hat. Auch der Korrespondent aus USA, der zu Wort kam in der Sendung, äusserte kein Wort darüber, sondern meinte nur, dass die Erfolgsaussicht eines Impeachment zweifelhaft sei.

Die Radioabteilung von SRF hingegen hat absolut korrekt darüber berichtet, es wurde auch die Originaläusserung des Professors ausgestrahlt.

Demnach hat SRF ganz genau von der Aussage des Professors absolut gewusst, und demnach die Tageschau nicht die Wahrheit sagte, sondern offenbar bewusst (absolut nicht versehentlich!) diese Information dem Publikum vorenthalten und unterschlagen hat! Ich selber wusste dies, weil ich vorher Radio gehört habe, alle anderen Fernsehzuschauer haben dies nicht erfahren!

Es spielt hier absolut keine Rolle, wie man zu Trump steht und es ist durchaus bekannt, dass die Fernsehbetreiber Trump nicht mögen; dies gibt aber dem Fernsehen nicht das Recht, nur persönliche Meinungen vorzubringen. Service Publik verlangt eine absolut neutrale komplett wahrheitsgemässe Berichterstattung. Zur besseren Erläuterung meiner Beanstandung finden Sie im Anhang den zutreffenden Artikel aus der heutigen Ausgabe der NZZ.

Herr Blum, dies ist nicht eine Information an Sie, sondern eine offizielle Beanstandung mit dem Verlangen, dass Sie diese Angelegenheit bearbeiten und verlangen, dass die Berichterstattung vorschriftsmässig durchgeführt werden müsse. Auch muss das Publikum (auch zur einer Hauptausgabe) darüber informiert werden, dass die Berichterstattung gestern unkorrekt war und berichtigt werden muss. Die Angelegenheit ist tagesaktuell und darf nicht auf die lange Bank geschoben werden. Es muss unverzüglich über die Wahrheit berichtet werden.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Tagesschau» äußerte sich Herr Franz Lustenberger, ehemaliger stellvertretender Redaktionsleiter:

«Mit Mail vom 6. Dezember 2019 hat Herr X eine Beanstandung gegen die Tagesschau vom 5. Dezember eingereicht. Es geht um das Impeachment-Verfahren in den Vereinigten Staaten. Die Tagesschau nimmt wie folgt Stellung.

Fokus

Die Tagesschau hat am Donnerstag 5. Dezember den Fokus auf die Aktualität gelegt, nämlich auf den Auftritt von Nancy Pelosi, der Sprecherin des Repräsentantenhauses. Sie fordert den Justizausschuss des Repräsentantenhauses auf, das Amtsenthebungsverfahren gegen Präsident Donald Trump offiziell einzuleiten. Dies ist die relevante Aktualiiät des Tages.

Richtigerweise hat die Tagesschau in einem Rückblick die Beschuldigungen aufgeführt, die aus Sicht der Demokraten die Einleitung eines solchen Verfahrens rechtfertigen. Am Schluss des Beitrages wird erwähnt, dass Präsident Donald Trump die Vorwürfe stets zurückgewiesen hat. Der Präsident und das Weisse Haus werden mit aktuellen Tweets zitiert.

Im anschliessenden In-Statement aus Washington ordnet SRF-Korrespondent Peter Düggeli den Schritt der demokratischen Mehrheit im Repräsentantenhaus ein. Er stellt fest, dass die Demokraten es nicht geschafft haben, <eine klare Mehrheit der Amerikaner zu überzeugen, dass Donald Trumps Fehlverhalten eine Amtsenthebung rechtfertigt.> So bleibe letztlich alles ein erbitterter Kampf zwischen zwei Parteien, die je eine Kammer des US-Kongresses beherrschten.

Die Tagesschau hat ausgewogen und fair über die relevante Aktualität des Sendetages, 5. Dezember, berichtet.

Anhörungen vor dem Justizausschuss

Am Vortag des Donnerstags, also am 4. Dezember, hat die Rechtskommission des Repräsentantenhauses, Rechtsprofessoren angehört. Drei auf Einladung der Demokraten, einer auf Einladung der Republikaner, eben den in der Beanstandung erwähnten Jonathan Turley.

Die Tagesschau hat richtig und präzis formuliert: <Der Justizausschuss hat gestern auf Einladung der Demokraten drei Rechtsprofessoren befragt>, die sich alle für die Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens ausgesprochen hätten. Die Formulierung in der Tagesschau war also faktengetreu; sie vermittelte zudem klar (‘auf Einladung der Demokraten”), dass diese drei Rechtsprofessoren wohl die Position der Demokraten unterstützen würden.

Es ist richtig, dass sich Professor Jonathan Turley, von den Republikanern eingeladen, laut NZZ (Beilage des Beanstanders) vor dem Justizausschuss kritisch zum Verfahren äusserte und gegen ein überstürztes Verfahren plädierte, weil man riskiere, die Hälfte des Landes abzuhängen. Dieser Einwand wird von Peter Düggeli im Im-Instatement auch aufgenommen, indem er auf die Zerrissenheit der amerikanischen Bevölkerung hinweist, die von den Demokraten nicht von einem Amtsenthebungsverfahren hätte überzeugt werden können.

Die Anhörung von Rechtsexperten am Vortag kann auch als Alibi-Übung gesehen werden; die Parteien laden diejenigen Experten ein, welche die jeweilige Meinung stützen. Die Meinungen im US-Kongress (Repräsentantenhaus mit demokratischer Mehrheit, Senat mit republikanischer Mehrheit) waren auch ohne Anhörung gemacht. Entsprechend lag der Fokus am Sendetag auf den Demokraten und den von ihnen aufgebotenen Experten. Im nun folgenden Verfahren vor dem Senat mit seiner republikanischen Mehrheit wird dann der Fokus entsprechend mehr auf den Republikanern und ihrem Vorgehen liegen.

Die Formulierung in Moderation und Text der Tagesschau ist zudem zurückhaltender, als der Beanstander schreibt. Es ist nicht von ‘unbestritten’ die Rede – im Text wird gesagt, dass die drei Rechtsexperten der Meinung seien, dass es genügend Gründe für ein Amtsenthebungsverfahren gebe.

Fazit

Die Tagesschau hat sich am Donnerstag 5. Dezember auf die Aktualität des Tages konzentriert, nämlich auf das Vorgehen der Demokraten, angeführt von Nancy Pelosi, mit dem Amtsenthebungsverfahren schnell vorwärts zu machen. Dies ist die relevante News des Tages, nicht die Anhörung von bestellten Rechtsexperten vor einem Ausschuss am Vortag.

Ich bitte Sie, die Beanstandung in diesem Sinne zu beantworten.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung des Beitrags. Die «Tagesschau» hat korrekt berichtet, was die demokratische Mehrheit des Repräsentantenhauses am 5. Dezember 2019 getan hat: Diese hat entschieden, das Amtsenthebungsverfahren gegen Präsident Trump nun in Gang zu setzen. Aber der darauffolgende Satz in der Sendung war nicht korrekt, weil er nicht vollständig war. Er lautete: «Der Justizausschuss hat gestern auf Einladung der Demokraten drei Rechtsprofessoren befragt, die aussagten, es gebe eindeutig genügend Gründe für ein Amtsenthebungsverfahren.» Dieser Satz erweckt den Eindruck, dass alle befragten Rechtsprofessoren einer Meinung waren, nämlich, dass die verfassungsrechtlichen Argumente für ein Impeachment ausreichen und dass die vorgelegten Anklagepunkte allesamt begründet sind. In der Tat hat aber der Justizausschuss vier Professoren angehört[2], nämlich Prof. Noah Feldmann, Rechtsprofessor an der Harvard University[3], Prof. Pamela S. Karlan, Professorin für öffentliches Recht an der Stanford University[4], Prof. Michael Gerhardt, Professor für Verfassungsrecht an der University of North Carolina,[5] und Prof. Jonathan Turley, Professor für Verfassungsrecht an der George Washington University in Washington D.C.[6] Es stimmt zwar, dass die ersten drei Experten von den Demokraten vorgeschlagen worden waren und der vierte von den Republikanern, aber der Vorsitzende des Justizausschusses hat alle vier Experten in genau gleicher Weise vorgestellt und ihnen die gleiche Redezeit gegeben. Und Turley trug als einziger Bedenken gegen die Mehrheit der Gründe für die Anklage vor, weil er sie nicht für erfüllt hielt, und er hatte Erfolg: Der Justizausschuss strich vier der sechs Gründe und beschränkte sich auf zwei: auf Machtmissbrauch und auf Behinderung des Kongresses.[7] (Vgl. auch Video der Anhörung ab 1:45).[8] Die Darstellung der «Tagesschau» war also verzerrt. Kommt dazu, dass auch Washington-Korrespondent Peter Düggeli einen irreführenden Satz sagte, der lautete: «Präsident Trump wird nun mit größter Wahrscheinlichkeit vom Repräsentantenhaus des Amtes enthoben werden.» Das Repräsentantenhaus kann aber keinen Präsidenten des Amtes entheben, es kann ihn nur anklagen. Die Amtsenthebung beschließt der Senat. Das Publikum war nicht adäquat informiert worden.

Ich habe in einem früheren Schlussbericht betont, dass Radio und Fernsehen SRF gerade bei Nachrichten auch in den Details genau sein muss. Das ist zwar nicht immer einfach, weil stets die Zeit drängt und eigene Zusatzrecherchen nicht mehr möglich sind. Aber als Devise bleibt die Forderung dennoch wichtig.

Ich kann daher ihre Beanstandung unterstützen. Aber Ihrer Forderung, dass Ihre Beanstandung beschleunigt behandelt und der Fehler sofort in der «Tagesschau» selber berichtigt würde, konnte und wollte ich nicht Rechnung tragen. Ich handle nur in zwei Fällen unverzüglich: bei Beanstandungen wegen des verweigerten Zugangs zum Programm und bei Beanstandungen wegen Persönlichkeitsverletzung (beispielsweise: Recht am eigenen Bild). In allen anderen Fällen hat die Redaktion zuerst das Recht, Stellung zu nehmen, und erst danach äußere ich mich. Und mit größerem zeitlichem Abstand hat auch eine Berichtigung in der Sendung keinen Sinn. Ich empfehle jedoch der Redaktion, auf der Korrektur-Website eine Klarstellung einzufügen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann

[1] https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/tagesschau-vom-05-12-2019-hauptausgabe?id=4f05aef6-11e7-4d27-bee8-51fff70ce9f5

[2] https://judiciary.house.gov/calendar/eventsingle.aspx?EventID=2269

[3] https://hls.harvard.edu/faculty/directory/10257/Feldman

[4] https://law.stanford.edu/directory/pamela-s-karlan/

[5] https://constitutioncenter.org/media/files/Michael_Gerhardt_Bio_2016FINAL.pdf

[6] https://jonathanturley.org/about/

[7] «Professor Turley disagreed with this fellow witnesses in opposing the proposed articles of impeachments on bribery, extortion, campaign finance violations or obstruction of justice (...) The committee ultimately rejected those articles and adopted the only two articles that Professor Turley said could be legitimately advanced: abuse of power, obstruction of Congress.» https://jonathanturley.org/about/

[8] https://judiciary.house.gov/calendar/eventsingle.aspx?EventID=2269

Tags

Alle Schlussberichte der Ombudsstelle jetzt ansehen

Kommentar

Bitte beachten Sie, dass Ihr Kommentar inkl. Name in unserem LINK-Magazin veröffentlicht werden kann

Leider konnte dein Kommentar nicht verarbeitet werden. Bitte versuche es später nochmals.

Ihr Kommentar wurde erfolgreich gespeichert und wird nach der Freigabe durch SRG Deutschschweiz hier veröffentlicht

Weitere Neuigkeiten