«Wort zum Sonntag»-Beitrag «Dankbarkeit leben und sich und die Welt verändern» beanstandet

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Mit Ihrem Brief vom 14. Januar 2020 beanstandeten Sie das «Wort zum Sonntag» (Fernsehen SRF) vom 11. Januar 2020 zum Thema «Dankbarkeit leben und sich und die Welt verändern».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„Das Wort zum Sonntag vom 11. Januar 2020 - und weitere religiöse Sendungen stellen offensichtlich mit gezielten Verbreitungen- und Weiterverbreitungen linksfaschistischer politischer Behauptungen und vorsätzlichen Lügereien - unter dem Deckmantel einer gemässigten Religion - einen klaren Missbrauch der Medienfreiheit - und der Ihnen gewährten Sendezeit dar. Das Schweizer Fernsehen ermöglicht einer offensichtlich linksfaschistischen politischen Partei die unentgeltliche Nutzung von Medienplattformen und Sendezeiten. Diese Sendezeit werden offensichtlich jeweils unter Verweigerung jeglicher journalistischen Sorgfaltspflichten unkontrolliert dazu missbraucht, linksfaschistisches politisches Gedankengut- dumme unhaltbare politische Behauptungen -Wahlempfehlungen, vorsätzliche Lügereien- zu verbreiten und weiterzuverbreiten.

Ich protestiere in aller Form dagegen und erhebe Einspruch, dass diese mutmasslich linksfaschistische politische Partei, unter dem Vorwand und Deckmantel einer gemässigten Religion derart viel Medienpräsenz zur Verfügung gestellt bekommt. Es handelt sich dabei um die mutmasslich linksfaschistische politische Partei Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz EKS.“

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für das «Wort zum Sonntag» antwortete Frau Dr. Judith Hardegger, Redaktionsleiterin «Sternstunden»:

«Uns liegt die Beanstandung von Herrn X vor betreffend der Sendung ‘Wort zum Sonntag’ vom 11. Januar 2020 zum Thema Dankbarkeit. Gerne teile ich Ihnen hiermit meine Stellungnahme mit:

Das ‘Wort zum Sonntag’ ist fester Bestandteil des Pro­gramms des Schweizer Fernsehens. Im Sendungsportrait, das im Internet öffentlich einzusehen ist, wird es als ‘Kommentar aus christlicher Sicht’ bezeichnet.[2] Dabei ist diese Sendung nicht als ‚Predigt im Kleinen’ mit Verkündigungscharakter konzipiert, sondern soll ausdrücklich ein ‚christ­licher Kommentar zum Zeitgeschehen’ sein. Ein Kommentar zeichnet sich dadurch aus, dass die Kommentatorin oder der Kommentator die eigene Haltung und Mei­nung zu gesellschaftlichen Ereignissen und Debatten sichtbar machen soll und darf. Als Theologinnen und Theologen bringen die Kommentatorinnen und Kommentatoren des ‘Worts zum Sonntag’ eine christliche Sicht auf die von ihnen gewählten Themen mit.

In der zwischen Schweizer Radio und Fernsehen SRF und den Landeskirchen getroffenen Vereinbarungen heisst es denn auch:

Das WORT ZUM SONNTAG ist ein christlicher Kommentar zum Zeitgeschehen. Der Beitrag ist keine Kanzelrede, sondern ein persönlicher Kommentar. Christ­liche Theologinnen und Theologen greifen gesellschaftliche Themen und Fragen zur individuellen Lebensgestaltung auf, sie nehmen aus christlicher Perspektive dazu Stellung und verknüpfen diese mit eigenem Wissen und gelebter Spiritua­lität.

Und weiter: Die Sprechenden reden im eigenen Namen und wenden sich an ein breites Publikum, das religiöse Themen eher beiläufig zur Kenntnis nimmt. Sie verwenden eine gut verständliche Sprache, vermeiden kirchlichen Jargon und knüpfen bei Erfahrungen an, die allgemein nachvollziehbar sind. Die Spre­chenden überzeugen durch ihre Person, durch eine profilierte Rede und durch die Relevanz ihres Themas. Das Wort zum Sonntag führt, ob mit erzählerischen oder argumentativen Mitteln, immer zu einer christlichen Aussage für die Gegen­wart. Persönliche Wertungen machen die Sprechenden als solche erkennbar.

Beim ‘Wort zum Sonntag’ von Pfrn. Nathalie Dürrmüller gelten diese Grundsätze des Kommentars.

Da mir aus Herrn Xs Schreiben nicht klar wird, was konkret er am beanstandeten ‘Wort zum Sonntag’ inhaltlich bemängelt, ist es mir leider nicht möglich, genauer darauf einzugehen. Nathalie Dürrmüller erwähnt den UN-Welternährungsbericht, den Zusammenhang von Hungersnöten mit Dürreereignissen, die ihrerseits mit dem Klimawandel zusammenhängen, sie spricht übers Verzichten und über die Grundhaltung der Dankbarkeit. Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, wo in dieser Sendung das Sachgerechtigkeitsgebot, das Medienrecht oder die journalistische Sorgfaltspflicht verletzt worden wäre. Die Form des persönlichen Kommentars war klar erkennbar, und es gab keinerlei parteipolitische Bezüge.

Somit halte ich fest, dass aus Sicht der Redaktion die Sendung das ihr zugesprochene Mandat erfüllt hat.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. In Ihrer Beanstandung kritisieren Sie ersten das «Wort zum Sonntag» von Pfarrerin Natalie Dürrmüller, zweitens die verantwortliche Redaktion und drittens die Evangelisch-Reformierte Kirche der Schweiz. Dabei ist nicht ganz klar, wem Sie was vorwerfen.

Zu 1) Sie werfen der Theologin unter anderem <dumme unhaltbare politische Behauptungen, Wahlempfehlungen, vorsätzliche Lügereien> vor, belegen aber nichts. Ich habe auch nach mehrmaligem Anhören der Sendung keine Wahlempfehlung erkennen können. Die Pfarrerin hat in ihrem Kommentar ein paar Fakten aufgezählt, die die heutige Welt prägen. Und sie hat zur Dankbarkeit und zur Selbstbeschränkung ermuntert. Wenn Sie Mühe haben mit den Gedankengängen von Frau Dürrmüller, dann müssten Sie sich überlegen, wie Jesus argumentieren würde, wenn er plötzlich auftauchte. Er wäre auf jeden Fall für den Ausgleich zwischen Reich und Arm, und er wäre auf jeden Fall dafür, die Ressourcen zu schonen. Frau Dürrmüller hat darum das Selbstverständliche gesagt.

Zu 2) Die Redaktion gibt in der Tat christlichen Theologinnen und Theologen eine Plattform, aber auf der Basis des Sendekonzepts und der geschlossenen Vereinbarung. Ihren Vorwurf, dass hier Sendezeit zur Verfügung gestellt werde, die bar jeder journalistischen Sorgfaltspflicht unkontrolliert missbraucht werden könne, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Im Gegenteil: Die Redaktion bemüht sich sehr gewissenhaft, das Konzept der Sendung umzusetzen.

Zu 3) Es ist ein starkes Stück, den Schweizer Reformierten linksfaschistisches politisches Gedankengut vorzuwerfen. Was ist überhaupt Linksfaschismus? In der polemischen Variante wurde der Begriff verschiedentlich gebraucht, um die Erstarrung, Dogmatisierung und den Missbrauch des Sozialismus zu geißeln, etwa in der Form der Diktatur von Stalin oder in der Form der Entartung durch die «Ausserparlamentarische Opposition» (APO) und die «Rote Armee Fraktion» (RAF). In der sachlichen Variante geht es um die Kategorisierung der Linken im Nationalsozialismus um Gregor Strasser (1892-1934) und Otto Strasser (1897-1974), die einen antikapitalistischen, sozialrevolutionären Faschismus propagierten. Auf die Evangelische-Reformierte Kirche der Schweiz, die breit und bunt ist, passt weder das eine noch das andere. Ich finde den Anwurf im Gegenteil im höchsten Masse beleidigend.

Da die Redaktion ihre Pflicht erfüllt hat und da die Sprecherin sich an das Konzept gehalten hat, ist das Radio- und Fernsehgesetz in keiner Weise verletzt. Ich kann daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann

[1] https://www.srf.ch/play/tv/wort-zum-sonntag/video/dankbarkeit-leben-und-sich-und-die-welt-veraendern?id=67bd3cf2-1a8e-4d0c-b3f2-54003e7da9a7

[2] https://www.srf.ch/sendungen/wort-zum-sonntag/mehr-zur-sendung

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