«Arena»-Sendung Trailer zum Thema «Jetzt reden die Jungen»
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Mit Ihrer E-Mail vom 16. Januar 2020 beanstandeten Sie den Trailer im Hinblick auf die Sendung «Arena» (Fernsehen SRF) vom 17. Januar 2020 zum Thema «Jetzt reden die Jungen».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
«Ich bin mir sehr wohl bewusst, dass die Arena auf die der von mir beanstandete Trailer hinweist, heute, am 16. Januar 2020, ca. 13.00 h, noch nicht ausgestrahlt ist. Ich beanstande einzig und allein einen Teil des erwähnten Trailers. In diesem Trailer äussern drei Jugendliche in einem Satz ihre Meinung zu einem aktuellen Thema oder sie fordern die zeitnahe Beschäftigung der Gesellschaft und Politik mit drängenden Problemen. Eine Jugendliche namens Lorin (ob ich den Namen richtig verstanden habe weiss ich nicht, daher zur Identifikation: Haarfarbe blond, hellgrauer Fliesspullover) erklärt, die Frauen sollen (gefälligst [Einschub der Autorin]) zuerst die gleichen Pflichten übernehmen wie die Männer, bevor sie die gleichen Rechte beanspruchen.
Die besagte Jugendliche hat selbstverständlich das Recht, diese Meinung auch in der Öffentlichkeit zu äussern. Es ist aber absolut inakzeptabel und unerträglich, dass sich das Fernsehen als sehr wirksamer Multiplikator für die erwähnte Meinung betätigt, angesichts der grossen Anzahl von Zuschauern, welche den Trailer bereits gesehen haben und noch sehen werden. Diese Meinung bleibt im Trailer unwidersprochen.
Die mehrfach erwähnte Meinung ist sachlich falsch! Im zweiten Weltkrieg leisteten eine nicht unbeträchtliche Anzahl von Frauen Dienst, FHD (obwohl politisch unmündig). Eine weit grössere Anzahl der Frauen hat in der Arbeitswelt die Arbeit von Männern übernommen, während diese Aktivdienst leisteten. So haben während des Krieges bei der VBZ im Fahrdienst Frauen gearbeitet, was nach Ende des zweiten Weltkrieges erst Jahrzehnte später wieder möglich wurde. Je nach Lebenssituation haben Frauen im zweiten Weltkrieg mehr als ein Arbeitspensum übernommen, um die Aktivdienst leistenden Männer zu ersetzen. Die Mittelschülerinnen und Mittelschüler mussten im Krieg in den Sommerferien Landdienst leisten. Die Mittelschülerinnen waren davon nicht befreit, obwohl klar war, dass sie nach Erlangen der zivilen Volljährigkeit politisch unmündig bleiben werden und bei Heirat teilentmündigt werden.
Die Frauen haben im zweiten Weltkrieg einen sehr erheblichen Einsatz geleistet, ungeachtet dessen, dass sie politisch unmündig waren und die verheirateten Frauen waren auf Grund des damals geltenden Eherechts (1. Januar 1912 bis 31. Dezember 1987 in Kraft) teilentmündigt. Die Mehrheit der Männer hatte knapp vierzehn Jahre später allerdings ein kurzes Gedächtnis, wenn sie überhaupt ein Gedächtnis hatten. In der Abstimmung vom 1. Februar 1959, d.h. knapp vierzehn Jahre nach Ende des zweiten Weltkrieges hatten die Männer darüber zu befinden, ob sie den Frauen die politischen Rechte zugestehen wollten. Trotz des Einsatzes der Frauen im zweiten Weltkrieg hat eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmberechtigten (Männer) die Gewährung der politischen Rechte an die Frauen abgelehnt. Volksmehr: Ja, 33,1 %; Nein, 66,9 %. Ständemehr: Ja, 3 Stände; Nein 16 6/2 Stände.
Wir Frauen geniessen in der Gegenwart einen weit besseren rechtlichen und gesellschaftlichen Status als die Frauen im 19. Jhd. und früher, auch wenn die volle Gleichberechtigung noch nicht gegeben ist. Den heutigen Status haben wir den Suffragetten und allen Frauen, die sich in der Folge für Frauenrechte (namentlich Revision des Verfassungsrechts, des Familienrechts) einsetzten, zu verdanken. Jede Verbesserung des Status der Frauen hat bis heute einen Kampf erfordert.
Hätten wir Frauen, wie von der erwähnten Jugendlichen gefordert, im 19. Jhd. gehorsam und demütig die Pflichten der Männer eingefordert statt der Rechte, wären wir heute u.a. dienstpflichtig (Militär, Zivildienst, Feuerwehrdienst), was die Rechte anbelangt, wären die Frauen so rechtlos wie im 19. Jhd. oder früher.
Ich ersuche Sie daher, den mehrfach erwähnten Trailer in dem von mir angesprochenen Punkt als unausgewogen zu erklären, da er in diesem Punkt sachlich falsch ist und im Trailer selbst kein Widerspruch erfolgt. Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Blum, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.»
B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Arena» antwortete Frau Franziska Egli, Leiterin der Sendung:
Mit Mail vom 16. Januar hat Frau Dr. iur. X eine Beanstandung gegen den Trailer zur ‘Arena’ vom 17. Januar ‘Jetzt reden die Jungen!’ eingereicht.[2] Der Text des Trailers lautete folgendermassen:
Sandro Brotz: <D’Arena ide Jugendmediewuche mit drü Jugendliche und was sie bewegt.>
Laurine Frauchiger: <Ich bin d’Laurine und ich finde, mir Fraue sölled zersch die gliiche Pflichte ha bevormer Gliichstellig mit de Mane fordere chönd.>
Aneschka Berchtold: <I heisse Aneschka und mir müesse ez sofort öppis für z’Klima mache.>
Jonas Lüthi: <Mi Name isch Jonas, ich find, mir münd s’Räntealter erhöhe, damit mer d’AHV könne rette.>
Sandro Brotz: <Drü Jugentlichi wo under anderem mit de Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga diskutiered>.
Frau X kritisiert den Satz von Laurine Frauchiger, <Ich bin d’Laurine und ich finde, mir Fraue sölled zersch die gliiche Pflichte ha, bevormer Gliichstellig mit de Mane fordere chönd.>. Sie beanstandet einerseits, dass Laurine Frauchigers Aussage im Trailer nicht widersprochen wird. Andererseits kritisiert sie Laurine Frauchigers Aussage als sachlich falsch. Gerne nehme ich dazu Stellung.
Ausgangslage
Der betreffende Trailer wurde im Vorfeld der ‘Arena’ zur Jugendmedienwoche ausgestrahlt. Die Jugendmedienwoche fand vom 13. bis zum 19. Januar statt. Neben verschiedenen Formaten von SRF (u.a. Club, 10 vor 10) nehmen auch zahlreiche andere Schweizer Medien an der Jugendmedienwoche Teil (u.a. Tages-Anzeiger, Blick, NZZ, Watson). Ziel ist es, Jugendlichen einen vertieften Einblick in die verschiedenen Sparten des Journalismus zu geben. Um den drei Jugendlichen, welche in der ‘Arena’ ‘Jetzt reden die Jungen!’ vom 17. Januar mitdiskutiert haben, die Grundlagen des Journalismus und die Arbeitsweise der ‘Arena’ näherzubringen, haben sie nebst ihrer Mitwirkung als Gäste der Sendung einen zweitägigen Workshop unter der Leitung von ‘Arena’-Produzent Michael Zollinger besucht.
Im Vorfeld der Sendung hatte die Redaktion Jugendliche gesucht, denen ein bestimmtes Thema unter den Nägeln brennt und die bereit sind, mit Politikerinnen und Politikern darüber zu diskutieren. Zahlreiche Jugendliche wurden deshalb vorab in einem Casting auf ihre rhetorischen Fähigkeiten, ihre Präsenz vor der Kamera und ihre argumentative Stärke getestet: Für die Redaktion war es zentral, dass Jugendlichen, die an der Sendung teilnehmen, ihre Position selbstbewusst vertreten können und ihre Sicht der Dinge in die Sendung einbringen wollen. Aber auch andere Kriterien waren von Bedeutung: So war es der Redaktion etwa wichtig, dass unter den Jugendlichen auch jemand ist, der eine Sekundar- oder Berufsschule besucht, beide Geschlechter vertreten sind und die politischen Positionen divers sind.
Anlage der Sendung
In der betreffenden ‘Arena’ standen die drei Jugendlichen mit ihren Positionen im Zentrum. Dementsprechend wurde die ganze Anlage speziell auf sie und die Themen, welche sie beschäftigen, fokussiert: Thematisiert wurden in der Sendung die Themenbereiche Klima (Aneschka Berchtold), AHV (Jonas Lüthi) und Gleichstellung (Laurine Frauchiger). Während Jonas Lüthi und Laurine Frauchiger eher bürgerliche Positionen vertraten, machte sich Aneschka Berchtold eher für linke Positionen in Bezug auf die Klimapolitik stark. Neben den drei Jugendlichen nahmen ausserdem Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga, Christian Wasserfallen, Nationalrat FDP, Mike Egger, Nationalrat SVP und Balthasar Glättli, Nationalrat Grüne teil. Um die Gästerunde innerhalb der einzelnen Themenblöcke ausgewogen zu gestalten, wurde die Hauptrunde – mit Ausnahme von Bundesrätin Simonetta Sommaruga – jeweils ausgetauscht. Die Runden wurden wie folgt gestaltet:
Klima
Mike Egger, Nationalrat SVP und Christian Wasserfallen, Nationalrat FDP
gegenüber von
Bundespräsidentin Sommaruga und Aneschka Berchtold
AHV
Mike Egger, Nationalrat SVP und Jonas Lüthi
gegenüber von
Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga und Balthasar Glättli, Nationalrat Grüne
Gleichstellung
Christian Wasserfallen, Nationalrat FDP und Laurine Frauchiger
gegenüber von
Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga und Balthasar Glättli
Trailer
Im Vorfeld der Sendung wurde mit einem klassischen Ankündigungs-Trailer auf diese hingewiesen. Im Zentrum standen dabei – wie auch in der gesamten Sendung – die drei Jugendlichen mit ihren jeweiligen Positionen. Die Beanstanderin kritisiert in ihrem Schreiben, dass der Meinung von Laurine Frauchiger innerhalb des Trailers nicht widersprochen wird. Dies trifft durchaus zu. Allerdings bleibt nicht nur Laurine Frauchigers Satz unwidersprochen, auch die Aussage von Jonas Lüthi bezüglich der Erhöhung des Rentenalters und jene von Aneschka Berchtold bleibt innerhalb des Trailers so im Raum stehen.
Die Beanstanderin sieht das Fernsehen als ‘sehr wirksamen Multiplikator’ für ein so erwähnte Meinung und empfindet den betreffenden Trailer deshalb als ‘absolut inakzeptabel und unerträglich’. Würde es sich um den Ankündigungs-Trailer einer Abstimmungssendung handeln, würde ich Frau X beipflichten: Im Vorfeld von Abstimmungssendungen, die unmittelbar vor anstehenden Abstimmungen stattfinden, achtet die Redaktion genau darauf, dass Pro- und Kontra-Argumente zu jedem Zeitpunkt gleichermassen genannt werden. Allerdings wäre es auch undenkbar, dass in einem Trailer zu einer Abstimmungsarena einer der Protagonistinnen auftreten darf, um ihre Meinung zu vertreten.
Bei der betreffenden Sendung handelt es sich jedoch nicht um eine Abstimmungsarena und auch nicht um eine reguläre, ‘normale’ Sendung: Im Zentrum der Jugendmedienwoche standen die drei jugendlichen Arena-Gäste, die jeweils keiner Partei angehören, jedoch durchaus ihre eigene Meinung vertreten. Diesen Umstand sollte auch der betreffende Trailer zeigen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Jugendlichen zwar durchaus klare Haltungen zu einzelnen Themen haben, aber die Positionen sind nicht mit Parteipolitikern und ihren entsprechenden Parteibüchern zu vergleichen. Des Weiteren kommt hinzu, dass ein solcher Ankündigungs-Trailer eine maximale Länge von 30 Sekunden nicht überschreiten darf. Selbst wenn man also das jeweilige Gegenargument nennen wollte, wäre dies im gleichen Rahmen schlicht nicht möglich. Nun könnte man argumentieren, dass man im betreffenden Trailer auf die Nennung der politischen Positionen der Jugendlichen gänzlich hätte verzichten können. Stattdessen hätten sie einfach nur den Themenbereich nennen können, über den sie diskutieren werden. Dies wäre durchaus möglich; hätte jedoch einen grossen inhaltlichen Verlust zur Folge: Anders als bei bekannten politischen Figuren, weiss der Zuschauer oder die Zuschauerin nicht automatisch, welche Positionen die drei Jugendlichen in der Sendung vertreten werden. Und der Redaktion war es ein grosses Anliegen, genau diese Positionen nicht nur ernst zu nehmen, sondern die drei Jugendlichen als vollwertige Gäste in die Sendung zu integrieren. Auch ist nicht von der Hand zu weisen, dass ein solcher Ankündigungs-Trailer wie der beanstandete vor allem ein Ziel verfolgt, nämlich auf eine kommende Sendung hinzuweisen. Wenn ich als Zuschauerin im Vorfeld einer ‘Arena’-Sendung, die im Kontext der Jugendmedienwoche stattfindet, eine Ankündigung mit drei Jugendlichen sehe, zwar erfahre, welche Themenbereiche sie interessieren, aber nicht, welche Positionen sie vertreten, dann stösst die beworbene Sendung bei mir automatisch auf etwas weniger Interesse als im anderen Fall. Dieser Umstand rechtfertigt die betreffende Vorgehensweise selbstverständlich nicht in jedem Fall. Allerdings ist der beanstandete Trailer im entsprechenden Kontext zu sehen: Der Trailer wies auf eine Sendung hin, die im Rahmen der Jugendmedienwoche stattfand. Dabei standen die Jugendlichen und ihre Positionen im Zentrum. Das sollte auch durch den betreffenden Sendungshinweis verdeutlicht werden.
Welche Positionen einen enorm stören und welche nicht, hat nicht zuletzt auch damit zu tun, wo man selbst inhaltlich steht. So fällt der Beanstanderin besonders Laurine Frauchigers Satz negativ auf, nicht aber jener von Aneschka Berchtold oder Jonas Lüthi. Dies gilt es selbstverständlich zu respektieren. Dennoch lässt sich daraus herleiten, dass sich unterschiedliche Personen – abhängig von ihrem eigenen politischen Standpunkt – unterschiedlich stark an einer bestimmten Aussage stören können.
Sachlich falsche Meinung
Die Beanstanderin kritisiert die Meinung von Laurine Frauchiger als ‘sachlich falsch’. An der Position von Laurine Frauchiger kann man sich durchaus inhaltlich stören, aber es handelt sich hier um eine Meinung. Der Duden definiert den Begriff ‘Meinung’ als <persönliche Ansicht, Überzeugung, Einstellung o.Ä., die jemand in Bezug auf jemanden, etwas hat (und die sein Urteil bestimmt)>.[3] Insofern kann es keine sachlich falschen Meinungen geben, wenn überhaupt, dann ist allenfalls deren Begründung oder Herleitung falsch. Diese führt Laurine Frauchiger in der beanstandeten Sequenz jedoch nicht aus.
Dass sehr junge Frauen die Gleichstellungsfrage oftmals ganz anders beurteilen als Frauen, die für ihre Gleichberechtigung kämpfen mussten, liegt in der Natur der Sache. Diese jungen Frauen profitieren gewissermassen vom Resultat des Erfolgs der ihnen vorangegangenen Generationen von Frauen: Viele von ihnen erleben ihre Umwelt heute oftmals als weitestgehend gleichberechtigt. Insofern kann Laurine Frauchigers Position je nach Perspektive allenfalls als ‘undankbar’ oder ‘ignorant’ gegenüber vorhergegangenen Generationen gesehen werden, nicht aber als sachlich falsch.
Fazit
Der beanstandete Trailer wurde im Vorfeld der Jugendmedienwoche ausgestrahlt. Bei dieser standen drei Jugendliche, deren Themen und Positionen im Zentrum. Darauf hat der Trailer hingewiesen. Innerhalb der betreffenden Sendung waren in allen Runden sämtliche Positionen ausgewogen vertreten. Da es sich bei der Aussage von Laurine Frauchiger um eine Meinung handelt, kann diese nicht sachlich falsch sein.
Aufgrund obiger Ausführungen bitte ich Sie die Beanstandung von Frau Dr. iur. X zur ‘Arena’ vom 17. Januar ‘Jetzt reden die Jungen!’ nicht zu unterstützen. Für Nachfragen stehen ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.»
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Ich kann beiden Seiten zustimmen, aber nicht im selben Punkt. Sie, Frau Dr. X, haben Recht, was den Kampf der Frauen um Gleichberechtigung betrifft. Es war unsäglich, wie lange es gedauert hat. Der Entscheid der Männermehrheit von 1959 – gegen den Antrag des Bundesrates und der Parlamentsmehrheit – war ein Affront. Immerhin haben als Protest dagegen am Tag danach die Lehrerinnen des Basler Mädchengymnasiums gestreikt, und meine Gotte in Wettingen hat ihrem Mann und ihren beiden Söhnen kein Mittagessen gekocht! Danach kam einiges in Bewegung, zuerst in den Kantonen, dann im Bund, aber noch 1980 rief Gewerbedirektor Otto Fischer im Nationalrat «Bravo», als Kommissionspräsidentin Cornelia Füeg mitteilte, die Aargauer Regierung habe in der Vernehmlassung geschrieben, es brauche keine Gleichberechtigung von Mann und Frau. Der Kampf war lang und mühselig, und er dauert an. Der Film «Die göttliche Ordnung» bringt es auf den Punkt.
Das Argument, dass Frauen zuerst Pflichten übernehmen müssen, ist leicht zu widerlegen. Man muss nur in Rechnung stellen, wie viele Frauen Freiwilligenarbeit leisten. In der «Arena» wurde dann ja auch genau dies diskutiert.
Umgekehrt muss ich hingegen der Redaktion Recht geben, was den Trailer betrifft. Die «Arena» ist eine Diskussionssendung. In einer Diskussionssendung prallen unterschiedliche Meinungen aufeinander. Um zu zeigen, was für Meinungen aufeinanderprallen, ist eigentlich logisch, dass im Trailer einzelne herausgegriffen werden. Da es sich nicht um eine Sendung in der heiklen Phase von sechs Wochen vor einer Volksabstimmung handelte, musste der Trailer nicht ausgewogen sein. Ich kann daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann
[2] https://www.srf.ch/sendungen/arena/jetzt-reden-die-jungen-2
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