SRF-Fernsehsendung «1 gegen 100» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 30. Dezember 2019 beanstandeten Sie die Sendung «1 gegen 100» (Fernsehen SRF) vom gleichen Tag und dort das Intro.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Ich beanstande den beginn der Sendung 1 gege 100 bei dem ein Junger Mann mit entblösstem Oberkörper gezeigt wird. (Am schlimmsten die Herablassende Geste der Wegweisung) Ich habe grundsätzlich kein Problem mit der Scene jedoch ist es nicht ihn Ordnung da diese in einem umgekehrten Rollenbild nicht vertretbar gewesen wäre. Ich finde hier wird die Gleichstellung von Mann und Frau in keiner weise geachtet. Ich finde eine Solche Darstellung kann nicht unter Humor / Spass definiert und abgelegt werden. Ich betrachte die gezeigte Szenerie als eine Art von Sexismus.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für «1 gegen 100» antwortete Herr Marco Krämer, Senior Producer Show:

«Besten Dank für Ihr Schreiben vom 9. Januar 2020 zur Beanstandung von Herrn X bezüglich einer Szene von ‘1 gegen 100’ vom 30.12.2019. Die Redaktion nimmt hierzu wie folgt Stellung: Die Szene war Teil eines überzeichneten Vorfilms für die letzte Sendung von Susanne Kunz. Wir spielten in diesem Film mit einer selbstbewussten und ein bisschen arroganten ‘Starmoderatorin’, die nach 11 Jahren auf dem Sender sagt, was sie will, oft extrovertierte Frisuren trägt und sich auch bei den Outfits nicht reinreden lässt. Der ‘Diener’ mit nacktem Oberkörper passte für uns in die überzeichnete Darstellung von Susanne Kunz und ihrem Quiz-Abgang. Es war eine fiktive, humoristische Szenerie, in der alle Beteiligten mit ihren Auftritten und Rollen einverstanden waren und auch nach der Ausstrahlung der Sendung nicht zu Schaden kamen.

Wir geben dem Beanstander insofern Recht, dass diese Szene im umgekehrten Rollenbild nicht vertretbar gewesen wäre. Wir würden das auch nie machen, weil dies (selbst mit einer Dame im Badeanzug) logischerweise zu einem Aufschrei bei den Zuschauern führen würde und wir müssten uns zu Recht dem Vorwurf, sexistisch zu sein, stellen. Nun, in der umgekehrten Situation, ist nichts dergleichen passiert. Es haben sich keine Männer (oder Männer-Vertreter) bei uns gemeldet, die sich persönlich verletzt oder diskriminiert fühlten. Auch der Beanstander selbst hat mit der Szene ‘grundsätzlich kein Problem’. Weshalb es keine Reaktionen gab, könnte man nun versuchen, soziologisch zu erklären. Dies führt aber wohl zu weit. Grundsätzlich ist es doch so, dass aktuell unter ‘Sexismus’ vor allem die Diskriminierung der Frau(en) thematisiert wird. Eine Berichterstattung über die sexistische Diskriminierung von Männern gibt es kaum. Dies hat wohl dazu geführt, dass für uns in der Vorbereitung der Sendung gar nie Zweifel aufkamen, dass die beanstandete Szene problematisch sein könnte. Wir bedanken uns aber beim Beanstander für das aufmerksame Schauen der Sendung und für seine Kritik, die uns für zukünftige Inhalte zu ähnlichen Themen sicher sensibilisiert hat.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung des Intros. Es ging um die letzte Sendung von Susanne Kunz. Es sollte offensichtlich alles etwas ungewöhnlich, extravagant, provokant, überraschend und unvergesslich sein: die Schuhe, die Frisur, der Drink, die Bedienung. Natürlich ist ein halbnackter Mann als «Kellner» nichts Alltägliches, aber das sollte es auch nicht sein. Der Mann nahm ja in diesem «Aufzug» nicht an der eigentlichen Sendung teil, ging nicht ins Quiz, sondern spielte nur eine Rolle im halbprivaten Bereich des Schminkraums, einem Bereich der Bademäntel und der Kleiderständer. Hier passte er, auch wenn er selbst hier provokant wirkte. Nur: Die öffentliche Sittlichkeit wurde durch die Szenen nicht verletzt. Denn durch einen nackten männlichen Oberkörper wird nichts Intimes enthüllt. Männer arbeiten im Sommer mit nacktem Oberkörper auf dem Bau, sitzen so auf ihren öffentlich einsehbaren Balkonen, mähen so ihren Rasen – das ist in unseren Breitengraden akzeptiert. Und auch wenn diese Figur in diesem Dress überraschte, war sie nicht anstössig. Ich kann daher – bei allem Verständnis für ihre Verwunderung – Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann

[1] https://www.srf.ch/play/tv/1-gegen-100/video/susanne-kunz-letzte-sendung?id=7134b5b1-b3ce-4feb-a5e7-81e7950999db

(1.00 min - 1.16 min)

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