SRF News Online-Umfrage «Wie stimmen Sie ab?» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 17. Januar 2020 beanstandeten Sie die Online-Umfrage «Wie stimmen Sie ab?» auf SRF News vom 16. Januar 2020.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Auf der SRF WEB Seite wird eine online Umfrage zum Stimmverhalten bei den eidgenössischen Abstimmungen von 7. Februar geschaltet. Ich habe so zu sagen aus Versehen bei der Umfrage mitgemacht, da ich davon ausgegangen bin, es handle sich um eine Umfrage von SRF. Diese wird aber von der Firma gsfbern durchgeführt. Das wird aber erst am Schluss ersichtlich, da erst dann die Reklame Web Seite der Firma sichtbar wird. Ich erachte es im Rahmen des Datenschutzes heikel, wenn solche sensible Daten durch private Firmen erhoben, bearbeitet und allenfalls im Rahmen anderer Tätigkeiten von gfsbern auch anderen Kunden zur Verfügung gestellt werden (Kampagnen politischer Parteien etc). Daraus folgt die Beanstandung:

(i) Die Webseite des SRF muss zu Beginn daraufhinweisen, dass die Umfrage durch gfsbern durchgeführt wird.

(ii) Dass die erhobenen Daten im Besitze von SRF bleiben und nicht für andere Zwecke durch gfsbern verwendet werden dürfen (Anonym reicht nicht aus).

(iii) Dass die Datenbanken nach erfolgter Abstimmung gelöscht werden (Gegenstand des Dienstleistungsvertrages SRF/ gfsbern).

Grundsätzlich finde ich die von SRF präsentierten Ergebnisse - z.B. zu den Nationalratswahlen vom letzten Herbst - recht aufschlussreich und für den politischen Diskurs bereichernd. Auf der anderen Seite muss ich aber als SRF Konsument die Sicherheit haben, dass meine Angaben nicht plötzlich durch gfsbern gegen meine politischen Ansichten weiter verwendet werden werden.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für SRF News äußerte sic Frau Sandra Manca, Bereichsleiterin von SRF News:

Mit Mail vom 16. Januar 2020 beanstandet Herr X eine Onlineumfrage zum Stimmverhalten bei den eidgenössischen Abstimmungen vom 9. Februar.

Herr X kritisiert u.a., dass nicht ersichtlich gewesen sei, dass die Umfrage durch das Forschungsinstitut gfs.bern durchgeführt worden ist.

In der Tat fehlte beim Aufruf auf srf.ch zur Umfrage dieser Hinweis. Dabei handelte es sich um einen Fehler, welcher nach Eingang der Beanstandung noch am gleichen Tag korrigiert worden ist. Wir danken deshalb Herrn X, dass er uns darauf aufmerksam gemacht hat.

Zu betonen ist, dass in den vergangenen Jahren der Hinweis jeweils vorhanden war und es sich um einen erstmaligen Fehler handelt.

Nicht nachvollziehbar ist für uns, dass Herr X erst am Schluss der Teilnahme bemerkt haben will, dass es sich um eine Umfrage von gfs.bern handelt. Nach dem Klick auf den Umfragelink öffnet sich ein neues Fenster und der User befindet sich auch optisch nicht mehr in der Umgebung von SRF. Bis zum Ende der Umfrage braucht es 34 Klicks. Nach jedem Klick erscheint eine neue Site, auf welcher prominent das Logo von gfs.bern zu sehen ist (siehe Sreenshot und Beilage).

Zu den datenschutzrechtlichen Fragen der Beanstandung:

Wir sind uns der Sensibilität der Datenverarbeitung bewusst. In den Verträgen mit gfs.bern wurde daher vereinbart, dass gfs.bern keine Daten ohne Vorliegen der Einwilligung der betroffenen Personen und der SRG zu einem bestimmten Zweck bearbeiten darf. Die Daten wurden irreversibel anonymisiert und die Auswertungen und Berichte durch gfs.bern werden exklusiv für die SRG erstellt. Zudem ist gfs.bern zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet.

Wir bitten Sie, sehr geehrter Herr Blum, die Beanstandung in diesem Sinne zu beantworten.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Umfrage-Präsentation. Es ist verdienstvoll, dass SRF solche Umfragen durchführt, denn die Meinungsforschung trägt zur vertieften Kenntnis über den Zustand der direkten Demokratie und über die Meinungstrends und das politische Verhalten der Bevölkerung bei. Sie gibt Parlament und Regierung Aufschlüsse darüber, wie Politik zu gestalten ist. Ich habe diese Umfrage für mich auch durchgespielt, und ich bin sicher, dass sie wertvolle Daten hervorbrachte. Und das Institut GfS-Bern, mit dem die SRG schon lange zusammenarbeitet, verfügt über große Erfahrung in der Demoskopie und in der Politikanalyse. SRF News hat in der Präsentation sozusagen alles richtig gemacht, und auch die spätere Verwendung der Daten ist vertraglich abgesichert.

Und nun haben Sie einen Fehler entdeckt, und das ist ebenfalls verdienstvoll. Auch ich danke Ihnen dafür. Doch: Der Fehler wurde erstens nach dem Eingang Ihrer Beanstandung sofort behoben. Zweitens ist der Fehler nicht derart fundamental, dass sich das Publikum hätte manipuliert fühlen müssen. Im Gegenteil: Es handelt sich um einen Fehler in einem Nebenpunkt, der nicht geeignet war, die freie Meinungsbildung des Publikums zu beeinflussen. Das führt mich zu folgendem Fazit: In der Sache freue ich mich, dass Sie so aufmerksam waren, den Fehler zu bemerken. Rein formal aber unterstütze ich Ihre Beanstandung nicht, weil das Publikum wegen des Fehlers nicht manipuliert war.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann

[1] https://www.srf.ch/news/schweiz/abstimmungen-oberrubrik/abstimmungen/online-umfrage-wie-stimmen-sie-ab

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