«DOK» über Whistleblower Adam Quadroni war mehrheitlich korrekt

Adam Quadroni, der Whistleblower, der 2009 das Bündner Baukartell aufdeckte, stand im Fokus des «DOK»-Films «Der Preis der Aufrichtigkeit - Adam Quadronis Leben nach dem Baukartell» vom 4. Dezember 2019. In den Augen eines Beanstanders verstösst der Film gegen das Sachgerechtigkeitsgebot, das Gebot der Objektivität und der Fairness. Ombudsmann Roger Blum kann die Beanstandung mehrheitlich nicht unterstützen, gibt dem Beanstander aber in drei Detailpunkten Recht.

Der Fall hatte landesweit hohe Wellen geworfen: Über Jahre hinweg fanden illegale Preisabsprachen unter Bauunternehmern im Kanton Graubünden, besonders im Engadin, statt. Die Baufirmen schoben sich Aufträge zu und verlangten jahrelang überhöhte Preise. Adam Quadroni, ehemaliger Bauunternehmer aus dem Unterengadin, deckte 2009 das Bündner Baukartell auf. Quadroni steht im Zentrum des beanstandeten «DOK»-Films. Der Film geht der Frage nach, welche Folgen die Enthüllung des Baukartells für den Whistleblower Quadroni gehabt hat.

Der Beanstander des «DOK»-Films ist Rechtsanwalt und ehemaliger Regional- und Kantonspolitiker im Kanton Graubünden. Er war nach eigenen Angaben jahrelanger Unterstützer von Adam Quadroni und hatte ihn ermuntert, mit den enthüllenden Unterlagen zum Tiefbauamt in Chur zu gehen. Der Beanstander kritisiert den «DOK»-Film als nicht sachgerecht und nicht fair: Es würden Informationen unterschlagen und unwahre Aussagen gemacht.

Gegenstimmen hätten gefehlt

Insgesamt habe der Film ein voreingenommenes Bild einer total korrupten Region zementiert. Damit sei ein immenser Schaden für das Unterengadin entstanden. Besonders Regionalgerichtspräsident Orlando Zegg komme zu schlecht weg. Er werde im Film als korrupt, parteiisch und als Teil des Baukartells dargestellt. Das Kantonsgericht und auch das Bundesgericht hätten die Entscheidungen des Regionalgerichtspräsidenten überprüft und diese jeweils für korrekt und rechtmässig befunden. Der Film erwähne diese entlastenden Entscheide mit keinem Wort. Vielmehr lasse er die schweren Anschuldigungen und Unwahrheiten von Quadronis Anwalt gegenüber Zegg einfach so stehen. Es habe im Film keine entlastende Gegenstimme gegeben. So sei auch ein Interview der Filmemacherin mit dem Beanstander im Vorfeld des Films – die einzige Gegenstimme zugunsten von Zegg – im «DOK» nicht verwendet worden.

In den Augen des Beanstanders werde Adam Quadroni nicht ausgegrenzt, weil er als «Verräter» und «Nestbeschmutzer» angesehen werde, sondern weil seine Vertreter die ganze Region bis hinauf zum Regionalgericht als völlig korrupt darstellten, nebst dem «DOK»-Film auch in der «Rundschau» und in «Schawinski».

Gelegenheit zur Stellungnahme

Belinda Sallin, Executive Producer «DOK», nimmt seitens SRF Stellung zur Beanstandung. Sie weist die Vorwürfe, der «DOK»-Film habe das Sachgerechtigkeitsgebot und den Journalistencodex des Schweizer Presserats «massiv» verletzt, in aller Form zurück. Ziel und Aufgabe des Dokumentarfilms sei nicht gewesen, das Image einer Randregion zu korrigieren. Der Film wollte vielmehr den Mann, der den ganzen Fall ins Rollen gebracht hatte, porträtieren. «Insbesondere wollte der Film beleuchten, was es für einen Menschen bedeutet, wenn er sich gegen ein illegales System wendet, welches über Jahrzehnte gewachsen ist und von vielen Beteiligten mitgetragen wurde», so Sallin in ihrer schriftlichen Stellungnahme. Die Redaktion habe das Thema differenziert beleuchtet. Allen im Film genannten Personen seien die Fragen und Vorwürfe im Detail bekannt gemacht worden. Sie hätten die Möglichkeit erhalten, Stellung zu nehmen.

Man habe den Beanstander im Vorfeld des Films für ein Interview kontaktiert, um die Geschehnisse rund um den Menschen Adam Quadroni einordnen zu können. Der Beanstander habe einige Bedingungen an die Verwendung des Interviews geknüpft, etwa dass er sich auch zum Regionalgerichtspräsidenten Orlando Zegg äussern könne. Da die Antworten zu Quadroni sehr allgemein ausgefallen seien, habe SRF auf die Verwendung des Interviews verzichtet. Der Beanstander ist Vize-Regionalgerichtspräsident. Daher wäre es gemäss Sallin nicht sachgerecht gewesen, den Beanstander mit Vorhaltungen gegen den Regionalgerichtspräsidenten zu konfrontieren.

Regionalgerichtspräsident Orlando Zegg liess eine E-Mail der «DOK»-Redaktion mit Fragen an ihn unbeantwortet, so Sallin. Gemäss Beanstander war Zegg an das Amtsgeheimnis gebunden, seinem Gesuch um Entbindung vom Amtsgeheimnis sei nicht stattgegeben worden. Hätte die «DOK»-Redaktion davon gewusst, hätte sie das im Film erwähnt, sagt Sallin.

Entscheide zum Nachteil von Quadroni

Orlando Zegg führte bis Ende 2018 verschiedene Verfahren gegen Adam Quadroni, vor allem Konkurs-, Eheschutz- und Scheidungsverfahren. Er hat 2015 und im Dezember 2017 Gefährdungsmeldungen gemacht wegen Selbst- oder Drittgefährdung.

Ein Hauptvorwurf gegen Zegg äussert im Film Quadronis Anwalt: Zegg habe während des gesamten Verfahrens in der Regel Entscheide zuungunsten Adam Quadronis gefällt. Das Kantonsgericht musste verschiedene Entscheide Zeggs sowie eine mögliche Befangenheit überprüfen, habe aber seine Entscheide gefällt, ohne Kenntnis von mehreren substantiellen Gründen zu haben, meint Sallin. Zum Beispiel habe es nicht gewusst, dass die Gefährdungsmeldung ohne jede Verifizierung der Gründe erfolgte, wie der später erschienene Teilbericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission festhält. Dies hätte zu einem anderen Entscheid geführt und werde jetzt zu einem anderen Entscheid führen, ist Sallin überzeugt. Zurzeit seien Berufungsverfahren sowie verschiedene Strafverfahren hängig.

Film zeigt vielschichtiges Bild

Ombudsmann Roger Blum erinnert an die Programmautonomie. So können die Redaktionen von Radio und Fernsehen selber bestimmen, welchen Fokus sie in Sendungen und Beiträgen wählen. Sie können auch entscheiden, ob sie geführte Interviews senden. Der Beanstander ist nach Ansicht von Blum mitverantwortlich, dass das Interview nicht verwendet worden ist – aufgrund seiner gestellten Bedingungen und seiner vagen Ausführungen.

Den Vorwurf des Beanstanders, dass nur Parteivertreter von Quadroni im Film reden konnten, hält Blum für unbegründet. Die Kritik an Quadroni werde breit vorgebracht, vor allem durch Unternehmens- und Kulturberaterin Urezza Famos. Das Publikum erhalte von Adam Quadroni ein vielschichtiges Bild und könne sich frei eine eigene Meinung bilden.

Schwere Kritik nicht unterstützt

Insgesamt weist der Ombudsmann die schwere Kritik am beanstandeten Film zurück. Lediglich in drei Detailpunkten gibt er dem Beanstander Recht:

Quadronis Aussage «Der Richter ist selber ein Unternehmer, der am Tisch sitzt und Preisabsprachen macht» könne missverstanden werden. Während es für die «DOK»-Redaktion aus dem Film-Zusammenhang klar ist, dass damit der frühere und nicht der amtierende Regionalgerichtspräsident gemeint ist, hätte Roger Blum einen erläuternden Satz der Filmemacher für notwendig gehalten.

Die beiden anderen Detailpunkte betreffen Vorwürfe von Quadronis Anwalt im Film. Gemäss Blum hätte sich der Film von zwei Aussagen distanzieren sollen: Nämlich dass Richter Zegg wegen der Geschäftsbeziehungen seines Vaters und seines Onkels Teil des Netzwerkes sei. Diese Aussage ist gemäss Blum Sippenhaft. Zudem findet Blum die Behauptung des Anwalts haltlos, das Flugblatt zur Unterstützung von Zegg im Wahlkampf um das Gerichtspräsidium sei aus dem Baukartell heraus entstanden.

Insgesamt wertet Blum es als Verdienst des «DOK»-Films, einen genaueren Blick auf den Whistleblower Quadroni, der für viele als «Verräter» gilt, geworfen zu haben. Blum gibt zu bedenken, dass die «schwarzen Schafe» weder die Unterengadiner an sich noch der Whistleblower noch die Medien seien, sondern die Drahtzieher des Kartells.

Schlussbericht Ombudsstelle 6278

Zum «Dok»-Film «Der Preis der Aufrichtigkeit» vom 4. Dezember 2019

Text: SRG.D/dl

Bild: Der im «DOK»-Film porträtierte Adam Quadroni. Illustration: Cleverclip/SRG.D

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