«Echo der Zeit»-Beiträge zu Neuwahlen in Thüringen beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 7. Februar 2020 beanstandeten Sie die Sendung «Echo der Zeit» (Radio SRF) vom 5. und vom 6. Februar 2020 und zwar die Beiträge «Thüringen: Komplott zwischen FDP, CDU und AfD» [1] sowie [2]Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Die SRF-Sendung ‘Echo der Zeit’ berichtete am 5.2. sowie am 6.2. über die Wahl des Ministerpräsidenten in Thüringen. Diese Beiträge will ich beanstanden.

Im ersten Beitrag werden die Vorgänge um Kemmerichs Wahl als ‘Komplott’ (d.h., als Verabredung zu einem Verbrechen oder einer moralisch verwerflichen Handlung), die Intriganten als ‘Brandstifter’ und die AfD-Abgeordneten als ‘Nazis’ bezeichnet. Im zweiten Beitrag wird die Wahl des Sprengkandidaten Kemmerich von diversen Stimmen als ein Vergehen an der Demokratie an sich besprochen, das unbedingt rückgängig gemacht und korrigiert werden musste (wie geschehen). Derartige Voten werden in diesen Beiträgen nicht kommentiert oder eingeordnet; tatsächlich schliessen sich die Moderatoren dieser Sprache an.

Immerhin relativiert Herr Mitsch die Untergangsstimmung; nachdem er darauf hingewiesen hat, dass die CDU-Abgeordneten von drei Kandidaten eben den einzigen Mitte-Mann gewählt haben, könnte man festhalten, dass dies eben Demokratie sei (genau so wie Ramelow vermutlich nicht wiederum zurücktreten müsste, sollte er bei den Neuwahlen Stimmen der AfD-Abgeordneten erhalten). Stattdessen implizieren die Beiträge, dass es richtig und gegebenenfalls gute demokratische Praxis ist, die unliebsame aber zweifellos freie Wahl eines Ministerpräsidenten durch Rücktritt und Neuwahlen zu korrigieren. Eine solche Feststellung ist nur unter Voraussetzungen konsistent, von denen die Produzenten der Sendung nicht erwarten können, dass sie das Publikum bzw. die zahlende Bevölkerung einstimmig oder wenigstens mehrheitlich teilt; insbesondere setzen sie ohne Begründung voraus, dass 1. freie Wahlen kein demokratisches Resultat garantieren, dass 2. dem SRF bekannt ist, unter welchen Bedingungen freie Wahlen zu einem undemokratischen Resultat führen, und dass 3. In Thüringen ein solcher Fall vorliegt.

Dass die Beiträge unausgewogen sind ist konkret am unkritischen Interview mit Herrn Vogel erkennbar, der kommentarlos festhalten darf, dass eine Regierungsbeteiligung der AfD mit allen Mitteln verhindert werden muss. Ohne wiederum von ‘Komplotten’ zu sprechen wird zudem festgestellt, dass in diversen Bundesländern nur noch durch Mehrheitskoalitionen regiert werden kann; diese sind nicht sachlich begründet sondern dadurch, die AfD auszugrenzen. Im Übrigen hätte auch Kemmerich die AfD um jeden Preis von der Regierungsbeteiligung ausschliessen wollen.

Die Beiträge sind deshalb tendenziös: die Moderatoren schliessen sich der abschätzigen Sprache der Kommentatoren an, Meinungsäusserungen der Redaktion (bspw. rhetorische Fragestellungen) sind nicht als solche gekennzeichnet bzw. werden implizit transportiert, und sie widersprechen dem Vielfaltsgebot, zumal Gegenmeinungen nicht oder kaum (Ausnahme Herr Mitsch) berücksichtigt werden.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für das «Echo der Zeit» antwortete Herr Fredy Gsteiger, stellvertretender Chefredaktor von Radio SRF:

«Besten Dank für die Gelegenheit, Stellung zu nehmen zur Beanstandung von Herrn X. Er kritisiert die Berichterstattung über die jüngsten Ereignisse im Thüringer Landtag im ‘Echo der Zeit’ vom 5. und 6. Februar.

Konkret handelte es sich um ein einschätzendes Moderationsgespräch mit unserem Berlin-Korrespondenten Peter Voegeli, um einen zusammenfassenden Beitrag von Auslandredaktorin Simone Fatzer sowie um ein Interview, das wiederum Peter Voegeli mit Bernhard Vogel geführt hat.

Im Moderationsgespräch ist von einem Komplott die Rede. Herr X definiert den Begriff als Verabredung zu einem Verbrechen oder alternativ zu einer Verabredung zu einer moralisch verwerflichen Haltung. Mit diesen beiden Varianten erschöpfen sich allerdings die Definitionen für ein Komplott nicht: Es kommt noch die geheime Verabredung oder die Tatsache, sich heimlich zu verbünden dazu. Und wohl noch die eine oder andere weitere.

In diesem Fall lag für uns der Akzent auf der geheimen Verabredung. Moderator Roger Brändlin fragt rhetorisch: <Man darf wohl von einem Komplott sprechen...> Damit lässt er zwar die Möglichkeit offen, dass es sich um kein Komplott gehandelt hat. Ich räume allerdings ein, dass die Frage besser nicht rhetorisch, sondern offen formuliert worden wäre, zumal Peter Voegeli in seiner Antwort relativiert, <es sieht so aus...>.

Tatsächlich fällt es schwer zu glauben, dass es keinerlei Absprachen gegeben hat, wenn die CDU-Abgeordneten praktisch einhellig den FDP-Kandidaten wählen, obschon die Abstimmung ja geheim erfolgte. Jedenfalls wäre es ausgesprochen naiv gewesen, wenn FDP und CVP nicht zumindest damit gerechnet hätten, dass die AfD-Abgeordneten, wiederum geschlossen, nicht den eigenen Kandidaten, sondern jenen der FDP wählen könnten. Denn wie man das Ergebnis auch deutet: In taktischer Hinsicht war diese Wahl für die AfD erst einmal ein Triumph.

Das Wort ‘Brandstifter’ haben wir nicht verwendet. Hingegen sprach in dem Beitrag der CDU-Generalsekretär davon, die FDP habe <mit dem Feuer gespielt und unser Land in Brand gesetzt>. Eine Einschätzung, die Peter Voegeli am Ende des Gesprächs in der Variante, es sei <das Haus in Brand gesetzt> worden, aufgegriffen hat. Man kann unterschiedlicher Meinung sein, ob das Sprachbild das bestmögliche ist oder nicht. Aufgrund der Ereignisse seit dem 5. Februar in Thüringen selber, aber ebenso in Berlin scheint es uns jedoch durchaus vertretbar. Dieses oder ähnliche Bilder wurden im Zusammenhang mit den Ereignissen in deutschen und internationalen Medien vielfach verwendet, von der linksliberalen ‘Süddeutschen Zeitung’ bis zur konservativen ‘FAZ’.

Am Folgetag, dem 6. Februar, kamen dann bei uns zwei renommierte Vertreter, ja quasi Urgesteine von FDP und CDU vor: Gerhart Baum und Bernhard Vogel, der selber jahrelang Thüringen regierte. Ein O-Ton stammt ausserdem von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Im Interview mit Herrn Vogel hat unser Korrespondent jene Fragen gestellt, die sich an jenem Tag stellten und auf die man vom erfahrenen CDU-Politiker Antworten erwarten durfte.

Auch hier: Niemand muss sich der Beurteilung oder Wortwahl der beiden anschliessen. Und beide decken selbstverständlich nicht das gesamte, recht breite Spektrum jener beiden Parteien ab, um die es in unserer Berichterstattung an den beiden Tagen ging. Aber es sind zwei langjährige, renommierte Politiker, die etwas zu sagen haben. Sie sind legitimiert, sich zu diesem Thema zu äussern. Es lohnt sich, ihre Haltung und Einschätzung kennenzulernen. Die Interviews mit den beiden tragen, aus unserer Sicht, zur freien Meinungsbildung bei. Denn gerade prononcierten Aussagen kann man sich entweder mit Überzeugung anschliessen oder sie entschieden ablehnen. Jedenfalls fordern sie das eigene Denken heraus und lassen nicht kalt.

Der Fall Thüringen wurde in der nationalen und internationalen Debatte sehr schnell zu einem Fall FDP und CDU. Beide Parteien tun sich nach wie vor schwer, ihn zu verarbeiten und Lehren daraus zu ziehen. Sie haben kein Patentrezept, das zu verhindern vermöchte, dass sie am Ende nachhaltig beschädigt aus ihm hervorgehen. Entsprechend lag der Fokus unserer Berichterstattung auf diesen beiden Parteien. Wir liessen daher zwei prominente Vertreter dieser Parteien zu Wort kommen. Und zwar solche, die nicht mehr im Amt sind und sich daher unabhängiger von machtpolitischen Überlegungen äussern können. Es hätte wenig zur Erhellung beigetragen, wenn wir im Zusammenhang mit dieser Kontroverse auch noch Vertreter der Linken, der SPD oder der AfD zitiert hätten.

Nach unserer Einschätzung haben wir keine Falschaussagen verbreitet, sondern in erster Linie mehr oder minder prononcierte Einschätzungen. Und somit das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt. Wir bitten Sie deshalb, sehr geehrter Herr Blum, die Beanstandung von Herrn X abzulehnen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendungen. Was ist die Aufgabe der Medien nach unerwarteten Ereignissen? Es ist ihre Aufgabe, diese Ereignisse einzuordnen, also sie zu interpretieren, durch Hintergründe zu ergänzen und zu erläutern, und sie zu kommentieren. Diese Aufgabe obliegt allen überparteilichen und nach journalistischen Kriterien arbeitenden Medien, unabhängig davon, ob es sich um Printmedien, Rundfunkmedien oder Onlinemedien handelt und unabhängig davon, ob sie abonnentenfinanziert, werbefinanziert oder gebührenfinanziert sind. Es wäre also möglich gewesen, dass Radio SRF den unerwarteten Ausgang der Ministerpräsidentenwahl in Thüringen und die dadurch ausgelöste politische Krise mit einem eigenen redaktionellen Kommentar – und nur mit diesem – aufgefangen hätte. Es war denkbar – wie es der Fall war -, dass Kenner der politischen Szene Deutschlands interviewt wurden und dass eigene Berichte und Analysen beigesteuert wurden.

Und hier muss gleich eine falsche Erwartung korrigiert werden: Das Radio- und Fernsehgesetz verlangt nicht, dass konzessionierte Rundfunkmedien die Vielfalt in jeder einzelnen Sendung spiegeln müssen. Das Vielfaltsgebot verlangt Vielfalt außerhalb von schweizerischen Wahl- und Abstimmungszeiten lediglich für das Programm im Längsschnitt: Beispielsweise innerhalb eines Jahres sollten die verschiedenen politischen Positionen angemessen zur Darstellung kommen.

Eine Situation, wie sie in Thüringen entstanden ist, kann man von der Sache her auf zwei verschiedene Arten betrachten. Unbestritten ist, dass der Landtag durch eine demokratische Wahl so zusammengesetzt wurde, wie er sich aktuell präsentiert, und dass auch die Wahl des FDP-Vorsitzenden Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten demokratisch zustande kam. Die Wahl war also legal, weil sie demokratisch legitimiert war. Ob man sie auch als politisch erwünscht und damit als politisch legitim empfand, ist eine andere Frage. Volk und Stände könnten in der Schweiz beispielsweise über eine Volksinitiative die Todesstrafe wieder einführen. Ein solcher Entscheid wäre legal und formal zu akzeptieren, aber inhaltlich müsste man ihn nicht gut finden. Daran zeigt sich, dass nicht alle Entscheide, die demokratisch zustande kommen, moralisch legitim sind.

Für Bundeskanzlerin Angela Merkel und für viele andere Politikerinnen und Politiker Deutschlands war die Wahl eines Ministerpräsidenten von Thüringen aus der kleinsten Partei und mit den Stimmen der AfD politisch unerwünscht und daher rückgängig zu machen. Nicht «undemokratisch», wie Sie unterstellen, sondern politisch unerwünscht. Auch die deutschen Medien kommentierten ja die Wahl als «politisches Erdbeben» und als «Schande». Es war daher richtig, dass sich Radio SRF vor allem darauf konzentrierte, die entstandene Lage zu analysieren und Stimmen deutscher politischer «Altmeister» wiederzugeben. So hat Deutschland-Korrespondent Peter Voegeli im Beitrag am ersten Tag eine klassische Analyse vorgenommen, an der nichts falsch war und in der er sich auch nicht durch irgendwelche Fantasien beflügeln ließ, sondern sich auf Fakten stützte. Im Beitrag am zweiten Tag kamen zwei «Altmeister» der deutschen Politik zu Wort, deren Gewicht Herr Gsteiger schon beschrieben hat: Der 88jährige Gerhart Baum (FDP) war 1978-1982 im Kabinett von Helmut Schmidt Bundesinnenminister und ist bis heute ein überlegener, klar denkender Kopf, der sich immer wieder in Talkshows zu Problemen der Gegenwart äußert. Er ist geprägt von den Freiburger Thesen der Liberalen, die von Karl-Hermann Flach ausgingen.[3] Der ebenfalls 88jährige Bernhard Vogel (CDU), Bruder von Hans-Jochen Vogel (SPD), war von 1976-1988 Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz und von 1992-2003 Ministerpräsident von Thüringen, folglich ein Kenner von Land und Leuten. Es ist von Interesse zu hören, wie sie denken, und im Interview mit Bernhard Vogel hat Peter Voegeli dem Gesprächspartner durchaus auf den Zahn gefühlt. Die Beiträge waren in keiner Weise tendenziös. Ich kann daher Ihrer Beanstandung nicht zustimmen.

Wenn ich Sie richtig interpretiere, so fanden Sie die Wahl von Thomas Kemmerich nicht nur demokratisch legitimiert, sondern auch politisch richtig, und Sie hätten sich gewünscht, dass er sich ein Kabinett und eine Mehrheit nach seinem Gusto zimmert, allenfalls auch unter Beteiligung der AfD. Diese Meinung kann man haben. Dieser Meinung waren aber die maßgebenden Bundespolitiker Deutschlands nicht, und dieses Meinungsbild galt es in den Sendungen von Radio SRF zu spiegeln.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann

[1] https://www.srf.ch/sendungen/echo-der-zeit/corona-virus-drohende-lieferengpaesse-bei-medikamenten

[2] https://www.srf.ch/sendungen/echo-der-zeit/neuwahlen-nach-umstrittener-absprache-in-thueringen

[3] Karl-Hermann Flach (1972): Noch eine Chance für die Liberalen. Eine Streitschrift. Frankfurt a. M.: S. Fischer, und: Karl-Hermann Flach, Werner Maihofer und Walter Scheel (1972): Die Freiburger Thesen der Liberalen. Reinbek b. Hamburg: Rowohlt.

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