«Regionaljournal Basel Baselland» und SRF News Artikel beanstandet

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Mit Ihrem Brief vom 11. Februar 2020 beanstandeten Sie im Auftrag der Firma IWF AG zwei Beiträge von Radio SRF vom 22. Januar 2020, einerseits im «Regionaljournal Basel Baselland» [1], anderseits online auf SRF News [2], beide den Bundesgerichtsentscheid vom gleichen Tag in Sachen IWF gegen Kantonsgericht Baselland betreffend. Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

In Vertretung der Interessen der IWF AG [3] beanstanden wir eine Berichterstattung des Regionaljournals Basel Baselland vom 22. Januar 2020. Es handelt sich um einen im Regionaljournal ausgestrahlten Radio-Beitrag (‚Bundesgericht bestätigt Urteil des Baselbieter Kantonsgerichts teilweise‘ sowie den dazugehörenden, auf der Webseite des Regionaljournals publizierten Online-Beitrag (‚Kanton hat Auftrag definitiv willkürlich vergeben‘). Beide Beiträge sind noch in der gleichen Fassung wie ursprünglich auf der Webseite des Regionaljournals aufgeschaltet. Der zuständige Redaktor, Herr Matieu Klee, verbreitete den Bericht zudem gleichentags auf seinem privaten Twitter-Account mit den Worten ,<Jetzt bestätigt das Bundesgericht meine Recherche van 2018: Der Kanton Basel-Landschaft hat einen Auftrag willkürlich vergeben.> [4] Auch wenn es hier um die Beanstandung der Berichterstattung vom 22. Januar 2020 geht, rnüssen wir, in aller Kürze und unter Ausblendung zahlreicher Nebenschauplatze, zunächst etwas zu deren jahrelangen Vorgeschichte sagen. Bei Bedarf kann die IWF AG bzw. deren Muttergesellschaft, die Wirtschaftskammer Baselland, weitere Informationen bereitstellen.

1.Vorbemerkungen

Seit rund fünf Jahren berichtet Herr Matieu Klee regelmassig über die Wirtschaftskammer Baselland bzw. deren Tochterunternehmen, die IWF AG. Er hat sich dabei in der Region Basel als ‚Anti-Wirtschaftskammer‘-Journalist einen Namen gemacht und sich in zahlreichen Berichten regelrecht auf die Wirtschaftskammer eingeschossen, indem er wiederholt schwere Vorwürfe gegen die Wirtschaftskammer und deren Geschäftstätigkeiten richtete. In keinem einzigen der daraufhin teilweise von den Baselbieter Behörden in Angriff genommenen Verfahren wurde letztlich eine Gesetzesverletzung der Wirtschaftskammer festgestellt. Die einzelnen Verfahrensbeendigungen verkündeten SRF/Klee, ganz im Gegensatz zu den Recherchen, jeweils, wenn überhaupt, nur kleinlaut.

Anschauungsmaterial für die unerklärliche Fixierung Klees auf die Wirtschaftskammer Baselland bietet sein privater Twitter-Account der letzten zwei Jahre, wo er entgegen den publizistischen Leitlinien der SRF, wonach Redaktoren bei privaten Aktivitäten im Internet ‚äusserst zurückhaltend‘ sein sollten (Leitlinie 2.8.), immer wieder gegen die Wirtschaftskammer stänkert. Dabei wird auch deren Direktor, Christoph Buser, regelmassig angegriffen. Ein Beispiel: Herr Buser kandidierte im Jahr 2019 mit dem Wahlslogan <Mache, was wichtig isch> für den Nationalrat. Nach den Wahlen vom 21. Oktober 2019 (Buser war nicht gewählt worden) verbreitete Klee unter Anspielung auf Busers Slogan auf Twitter den Hashtag #mache, was zellt und tweetete, dass man nun ausrechnen müsse, wie viel jeder Kandidat pro Stimme ausgegeben habe - mit dem für alle Baselbieter sofort erkennbaren hämischen Subtext, dass hier Buser schlecht abschneiden würde.[5] Den Unterzeichnenden wäre nicht bekannt, dass etwa Rundschau- oder 10vor10-Redaktoren solche Tweets absetzen. Es ist nur ein Beispiel von vielen, das zeigt, dass für Herrn Klee die Berichterstattung über die Wirtschaftskammer und ihren Direktoren längst eine persönliche Angelegenheit ist. Bei Bedarf werden weitere Beispiele nachgereicht. Mittlerweile hält Klee sogar Vorträge über seine ‚Recherchen‘ über die Wirtschaftskammer. Am 28. Januar 2020 referierte er am Medienausbildungszentrum in Luzern im Rahmen des jährlichen ‚Recherchetags‘ zu seiner Berichterstattung der letzten Jahre über die Wirtschaftskammer, wobei er in Selbstbeweihräucherung seine angeblichen Rechercheleistungen der vergangenen Jahre pries. Dabei äusserte er sich unter anderem dahingehend, dass er bei Berichterstattungen über die Wirtschaftskammer Baselland regelmässig mit anderen Journalisten der Region in Kontakt trete, um sie zu ermutigen, ebenfalls aktiv zu werden, damit seine eigenen Berichte mehr Wirkung erzielten. Auch diese Episode zeigt, dass es Herrn Klee längst nicht mehr darum geht, sachlich, neutral und ausgewogen zu informieren, wie dies der SRF-Programmauftrag vorsähe und wie dies nach eigenen Erfahrungen der Unterzeichnenden die allermeisten SRF-Journalisten tun. Vielmehr soll die Wirtschaftskammer Baselland zielgerichtet und auf allen Ebenen angeprangert und geschädigt werden. Die ideologische Grundhaltung Herrn Klees und sein ‘anwaltlicher Journalismus‘ verunmöglichen ihm, unabhängig zu berichten (Leitlinie 1.2./4.1.).

Zwischen dem SRF und Herrn Klee als Beklagten und der Wirtschaftskammer Baselland als Klägerin ist zudem aktuell ein Verfahren am Handelsgericht Bern hängig. Es geht um einen Bericht Klees vom 26. April 2018 (Titel: ‚Millionenskandal oder formaljuristisches Problem?‘) – das aufgrund dieses Berichts eingeleitete Strafverfahren wurde bereits nach zwei Monaten eingestellt. Die vorliegende Beanstandung richtet sich gegen einen Bericht, der sich nicht nur in die jahrelange Negativ-Berichterstattung einreiht, sondern auch eine gezielte Retorsionsmassnahme von Herrn Klee im Vorfeld der Hauptverhandlung dieses Verfahrens am 10. Marz 2020 darstellen dürfte. Für den vorliegend beanstandeten Bericht schickte Klee eine junge Journalistin, Frau Martina Polek, vor - obwohl es sich ja um seine ‘Recherche‘ aus dem Jahr 2018 handelt, wie er auf Twitter nochmals verkündete.

2. Hintergrund der Berichterstattung

Hintergrund der beanstandeten Berichte ist ein Streit um die Vergabe der Bearbeitung der Energieforderungsgesuche im Kanton Baselland. Ursprünglich bekam unsere Mandantin, die IWF AG, im Jahr 2017 vom Kanton Baselland den Zuschlag für die Bearbeitung der Gesuche. Die drittplatzierte Effienergie AG aus Zürich erhob daraufhin Beschwerde ans Kantonsgericht Baselland. Dieses nahm in seinem Urteil vom 18. Juli 2018 eine andere Gewichtung der Vergabekriterien vor und teilte den Auftrag direkt der Beschwerdegegnerin zu. Bei Bedarf kann dieses Urteil nachgereicht werden.

Das Bundesgericht seinerseits kam mit Urteil vom 22. Januar 2020 zum Schluss, dass eine solche direkte Zuteilung durch ein Gericht nur in klaren Fällen erfolgen könne, was vorliegend nicht der Fall sei. Es hob das Urteil des Kantonsgerichts Baselland und die Vergabe an die Effienergie AG auf und wies den Entscheid an die Vergabebehörde des Kantons Baselland zurück.

Der Entscheid ist aus drei Gründen aussergewöhnlich bzw. aufsehenerregend:

1) Es wurde eine öffentliche Urteilsberatung durchgeführt (4: 1 Stimmen), was nur in wenigen Fällen pro Jahr der Fall ist.

2) Das Bundesgericht stufte die sich hier stellenden Rechtsfragen selbst als solche von grundsätzlicher Bedeutung ein, was, wie jeder Jurist wird bestätigen können, ebenfalls selten vorkommt.

3) Generell haben nur 10-15 Prozent der bundesgerichtlichen Beschwerden Erfolg. In Submissionsverfahren ist dieser Wert nochmals um einiges tiefer, weil das Bundesgericht kaum je in den an sich grossen Ermessensspielraum der kantonalen Behörden und Gerichte eingreift.

Die Einschätzung des Bundesgerichts spricht für sich. Sie zeigt, dass nicht die ursprüngliche Vergabe durch den Kanton willkürlich war, sondern, wenn überhaupt, der nun aufgehobene Entscheid des Kantonsgerichts Baselland, ansonsten das Bundesgericht nicht in das grosse Ermessen der Vorinstanzen eingegriffen hätte. Beim Bundesgerichtsurteil handelt es sich also um nichts weniger als eine ‚dramatische Wende‘ zu Gunsten der IWF AG, wie beispielsweise die Baselbieter bz zu Recht schrieb.[6] Die IWF AG wird, sobald das schriftliche Urteil des Bundesgerichts vorliegt, dieses bei Bedarf nachreichen.

3. Korrespondenzen

Kennzeichen särntlicher Berichte Klees, so auch in diesem Fall, ist die manipulative Art der Informationsvermittlung, was sich vielfach in der irreführenden und tendenziösen Titel- und Lead-setzung äussert. Die IWF AG wies das SRF Regionaljournal Basel Baselland mit Schreiben vom 27. Januar 2020 darauf hin, dass mit den Berichten bzw. vor allem der Schlagzeile eine Falschinformation vermittelt wird.[7] Mit Schreiben vom 5. Februar 2020 liess der Rechtsdienst des SRF sinngemäss und angesichts der doch klar falschen und irreführenden Berichterstattung einigermassen überraschend ausrichten, man habe seitens des SRF alles richtig gemacht.[8] Entsprechend sieht sich die IWF AG gezwungen, die Berichterstattung bei der hierfür zuständigen SRF-Ombudsstelle zu beanstanden.

4. Begründung

Sowohl der Online-Bericht als auch der Radio-Bericht verletzen in verschiedener Hinsicht das Sachgerechtigkeitsgebot (Art. 4 Abs. 2 RTVG). Wie fast immer, wenn Herr Klee über die Wirtschaftskammer Baselland berichtet, erfolgt die Anschwärzung nicht auf plumpe und für das Publikum erkennbar falsche Art und Weise. Vielmehr gelingt es ihm auch mit diesem Bericht, bei der Leser- und Hörerschaft mit ein paar gezielten Fehlinformationen bzw. einer gezielt falschen und irreführenden Gewichtung einen falschen Eindruck zu vermitteln. lm Vergleich zwischen Online- und Radio-Bericht ist Letzterer etwas weniger irreführend, weil das eigentliche Ereignis - die Aufhebung des kantonsgerichtlichen Entscheids und die Rückweisung zur neuen Prüfung sämtlicher Angebote - etwas besser abgebildet wird bzw. zur Geltung kommt. In der Wahrnehmung der gesamten Berichterstattung reicht das allerdings nicht aus, um den falschen Eindruck aufgrund des Texts und der Einleitung des Tonbeitrags zu korrigieren, zumal es der tendenziöse Online-Bericht ist, der vom Publikum auch später und noch viel häufiger zur Kenntnis genommen wird.

  1. Online-Bericht

Die für die Wahrnehmung des Durchschnittslesers/-hörers so entscheidende Titelsetzung und Formulierung des Vorspanns ist schlicht unwahr, irreführend und tendenziös.

  • Der Titel (‚Kanton hat Auftrag definitiv willkürlich vergeben‘) ist falsch: Erstens ist durch die nun erfolgte Rückweisung an den Kanton noch überhaupt nicht ‚definitiv‘ über die Vergabe entschieden worden. Von einer ‚willkürlichen‘ Vergabe an unsere Klientin war in der mündlichen Urteilsbegründung nicht die Rede. Auch das Kantonsgericht hat das nie so festgehalten.
  • Aufgrund des Leads (<Den Zuschlag erhielt 2017 eine Tochterfirma der Wirtschaftskammer Baselland. Diese Vergabe hob das Bundesgericht heute auf.>) entsteht der Eindruck, der Zuschlag an die ‚Tochterfirma der Wirtschaftskammer‘ sei definitiv aufgehoben worden. Es ist allerdings das Urteil des Kantonsgerichts, das aufgehoben wurde. Es wurde also nicht die Vergabe an <eine Tochterfirma der Wirtschaftskammer Baselland> aufgehoben, sondern im Gegenteil die Vergabe an deren Konkurrentin, die Effienergie AG. Die Vergabe wurde an den Kanton zur Neubeurteilung zurückgewiesen.
  • Aufgrund dieser Kombination aus Titel und Lead bildet sich das Publikum eine falsche Meinung. Der Durchschnittsleser, der die Schlagzeile liest, meint, die Wirtschaftskammer-Tochter IWF AG habe den Fall nun auch vor Bundesgericht verloren. Das Gegenteil ist der Fall, bedeutet doch eine Rückweisung des Bundesgerichts stets ein Obsiegen des Beschwerdeführers. Dass die Irreführung nicht zufälliq erfolgt - und sich Herr Klee darüber hinaus im eigenen Tweet auch noch berufen fühlt, sich selbst zu loben -, ist angesichts der Vorgeschichte augenfällig. Es werden nicht nur journalistische Sorgfaltspflichten nicht eingehalten, sondern es wird mit Absicht ein falscher Eindruck vermittelt.

Nicht nur die Schlagzeile ist falsch, auch im Übrigen sind die Schwerpunkte völlig falsch gesetzt. Zu thematisieren wäre gewesen, weshalb das Bundesgericht öffentlich berät, weshalb sich hier eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt, weshalb ins kantonale Ermessen eingegriffen wurde, weshalb der Entscheid des Kantonsgerichts falsch war. Das war das eigentlich Aufsehenerregende an diesem Entscheid. Man hätte also berichten rnüssen, was die Bundesrichter debattiert haben und weshalb sie zum Schluss kamen, den Entscheid an die Vergabebehörde zurückzuweisen. Auch wenn sich die Unterzeichnenden durchaus bewusst sind, dass man das Publikum nicht mit juristischen Fachdiskussionen langweilen sollte, sind das relevante Punkte, welche in einer ausgewogenen Berichterstattung nicht einfach totgeschwiegen werden können. Anschauungsmaterial, wie man dies in einer sachlichen, ausgewogenen und für den Leser verständlichen Art tun kann, bildet auch hier der Bericht der bz.[9] Bezeichnend für die unsachliche und tendenziöse Berichterstattung ist, dass im grau hinterlegten Textkasten das aufgehobene Urteil des Kantonsgerichts Baselland aus dem Jahr 2018 präsentiert wird und nicht etwa der aktuelle Bundesgerichtsentscheid, der erklärt, wieso dieses eben widerrechtlich war.

Das eigentlich Relevante des Entscheids, nämlich die Rückweisung zur neuen Prüfung der Angebote, wird beiläufiq in den beiden Schlusssätzen kurz angesprochen, was vom Durchschnittsleser neben der falschen Schlagzeile und dem grauen Textkasten wohl kaum zur Kenntnis genommen wird. Auch hier also: Man versucht, die eigentlich wichtigsten Informationen gezielt zu verstecken, weil sie dem eigenen Narrativ abträglich waren. Interessiert hätte sicherlich auch, was die konkreten Auswirkungen des Entscheids sind, wer (Kanton Baselland? IWF AG? Effienergie AG) also die Energieförderungsgesuche in welchem Zeitpunkt (2018? 2019? heute?) nun überprüft und ob eine rückwirkende Auftragsvergabe überhaupt möglich ist. Auch hierüber, also tatsächlich interessierende Fragen, liest man nichts. Vielmehr ging es einzig darum, die IWF AG bzw. die Wirtschaftskammer Baselland erneut mit einer Schlagzeile zu diskreditieren und die eigene Recherche auf Twitter nochmals gebührend zu feiern.

  1. Radio-Bericht

Die Schlagzeile des Radio-Berichts ,<Bundesgericht bestätigt Urteil des Baselbieter Kantonsgericht teilweise> ist irreführend. Das Publikum bzw. der Durchschnittshörer wird aufgrund dieser Titelsetzung meinen, die IWF AG sei vor Bundesgericht unterlegen. Dies entspricht allerdings nicht den Tatsachen, wurde das Urteil des Kantonsgerichts doch aufgehoben und die Angelegenheit zurück an den Kanton zur Neubeurteilung geschickt. Dies entspricht einem Obsiegen der Beschwerdeführerin, was, wie erwähnt, in einem solchen Verfahren vor Bundesgericht aussergewöhnlich ist. Durch die Wortwahl in der Schlagzeile wird dieses Faktum allerdings falsch dargestellt, indem durch das letzte Wort ‚teilweise‘ lediglich vermittelt wird, dass das Urteil des Kantonsgerichts nicht vollumfänglich bestätigt worden sein soll. Der Einleitungssatz des Radio-Berichts,‘Kanton hat Auftrag willkürlich vergeben‘ ist falsch und entspricht nicht dem Urteil des Bundesgerichts. Wie bereits erläutert, zeigt die Einschätzung des Bundesgerichts, dass nicht die ursprüngliche Vergabe durch den Kanton willkürlich war (von einer ‚willkürlichen‘ Vergabe war in der rnündlichen Urteilsbegründung ohnehin nicht die Rede), sondern, wenn überhaupt, der nun aufgehobene Entscheid des Kantonsgerichts Baselland. Mit dem Einleitungssatz wird dem Publikum bzw. dem Hörer - insbesondere in Verbindung mit dem Titel ,‘Bundesgericht bestätigt Urteil des Baselbieter Kantonsgericht teilweise‘ - bewusst ein falsches Bild über die Sachlage vermittelt, indem suggeriert wird, das Bundesgericht habe den Entscheid des Kantonsgerichts gestutzt, womit indirekt behauptet wird, die IWF AG hätte auch vor Bundesgericht verloren. Die Schwerpunkte werden zudem - wie im Internet-Bericht - völlig falsch gesetzt. So wird in den ersten, für die Wahrnehmung so wichtigen Sekunden (0:17-0:38 des Radiobeitrages) über das Verfahren vor dem Kantonsgericht bzw. über die IWF AG berichtet. Zu thematisieren gewesen wäre allerdings, weshalb das Bundesgericht sich dazu entschieden hat, den Entscheid des Kantonsgerichts aufzuheben und den Ball zurück an die Vergabestelle zu geben. Interessant ist nämlich nicht das ursprüngliche Verfahren vor dem Kantonsgericht - über das 2018 bereits ausführlich berichtet worden war -, sondern vielmehr das aussergewöhnliche Urteil des Bundesgerichts und dessen Zustandekommen. Dies wären die relevanten Punkte gewesen, die in einer sachgerechten Berichterstattung hätten thematisiert werden rnüssen. Die SRFRedaktion um Herrn Klee hat allerdings das - für die IWF AG und die Wirtschaftskammer Baselland ausgesprochen positive - Urteil des Bundesgerichts erneut und bewusst als Plattform genutzt, um die negative Berichterstattung gegen die Wirtschaftskammer Baselland fortzusetzen. Obwohl der Radio-Bericht im Vergleich zum oben thematisierten Online-Bericht, wie erwähnt, marginal differenzierter über die Sachlage berichtet, führen auch hier die Falschinformationen (‚willkürlich‘) bzw. die falsche Gewichtung und der falsche Aufbau des Berichts dazu, dass sich der Durchschnittshörer eine falsche Meinung bildet. Er wird dem bewusst vermittelten Eindruck folgen, dass die IWF AG auch vor Bundesgericht verloren hat bzw. dass das Kantonsgericht Baselland im Wesentlichen richtig entschieden hat. Dies entspricht allerdings nicht den Tatsachen.

Aufgrund des Gesagten ersuchen wir Sie entsprechend höflich, sehr geehrter Herr Blum, sehr geehrte Damen und Herren, um Prüfung und Unterstützung der vorliegenden Beanstandung.

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für das «Regionaljournal Basel Baselland» antwortete Herr Michael Bolliger, stellvertretender Chefredaktor von Radio SRF:

«Ich danke Ihnen für die Möglichkeit, zur Beanstandung 6327 Stellung nehmen zu können. Ich tue das als stellvertretender Chefredaktor bei Radio SRF und Bereichsleiter in der Chefredaktion für die Regionaljournal-Redaktionen.

Die Beanstander kritisieren die Berichterstattung im Radio und auf der Webseite von srf.ch/news, Region Basel Baselland. Anlass der Berichterstattung war ein Bundesgerichtsentscheid vom 22. Januar im Zusammenhang mit einer Beschwerde gegen einen Entscheid des Baselbieter Kantonsgerichts von 2018.

Kurze Vorgeschichte

Die kantonale Rekursinstanz hatte damals den Auftrags-Zuschlag an die Baselbieter IWF AG als Bearbeitungsstelle von Fördergesuchen (im Energiebereich) annulliert. Die Baselbieter Bau- und Umweltdirektion hatte zuvor der Firma den Auftrag erteilt und andere Mitbieter in der Ausschreibung nicht berücksichtigt. Das Kantonsgericht Baselland kam im Juli 2018 einstimmig zum Schluss, der Zuschlag an die IWF sei rechtswidrig erfolgt. In der mündlichen Urteilseröffnung (das Regionaljournal und die anderen regionalen Medien zitierten damals in der Berichterstattung unter anderem die Gerichtspräsidentin) war die Rede von einer willkürlichen Vergabe gewesen. Gleichzeitig schrieb das Gericht der Zürcher Firma Effienergie den Auftrag zu.

Dagegen wiederum führte die IWF AG jetzt Beschwerde vor Bundesgericht. Dieses kam am 22. Januar zum Schluss, das Baselbieter Kantonsgericht habe den Auftrag zu Unrecht direkt an eine andere Firma weitergeben. Der Kanton müsse die Vergabe also neu erteilen. Den Entscheid der kantonalen Instanz, den Zuschlag an die IWF zu annullieren, stützte das Bundesgericht dagegen.

Über diesen Bundesgerichtsentscheid berichtete das ‘SRF-Regionaljournal Basel Baselland’ in der Abendsendung vom 22. Januar 2020 und stellte eine Zusammenfassung des Berichts nach der Sendung online.

Gegen diese Berichterstattung richtet sich die vorliegende Beanstandung.

Die Beanstander sprechen in ihrem Schreiben wahlweise von tendenziöser oder irreführender, stellenweise auch von falscher Berichterstattung, respektive falscher Gewichtung der Inhalte. Sie sprechen der Arbeit der Redaktion die Sachgerechtigkeit ab. Das entbehrt aus meiner Sicht jeder Grundlage.

Zu den einzelnen Punkten (chronologisch entlang der Beanstandung):

  1. Onlineartikel, Titel

<Kanton hat Auftrag definitiv willkürlich vergeben.>

Der Titel mag sprachlich wenig elegant sein, irreführend oder tendenziös ist er nicht.

‘Definitiv’ bezieht sich auf die Stellung des Bundesgerichts als letzte Instanz in diesem Verfahren, ‘willkürlich’ war die ursprüngliche Auftragsvergabe 2017 an die Firma IWF gemäss Kantonsgericht Baselland 2018.

Anders als in der Beanstandung dargestellt, hatte das Kantonsgericht im Juli 2018 von Willkür gesprochen, das wurde damals nicht nur im Regionaljournal so beschrieben, sondern auch in anderen regionalen Medien. So schrieb etwa die ‘Basler Zeitung’ am 19. Juli 2018:

<Gerichtspräsidentin Franziska Preiswerk hatte den Entscheid nämlich mit selten deutlichen Worten mündlich begründet. Man sei den Eindruck nicht losgeworden, dass die von der BUD für den Auftrag berücksichtigte Firma IWF AG von vornherein festgestanden sei und dass man quasi die Vergabekriterien auf sie ausgerichtet habe.

Gemäss den Ausführungen mehrerer Richter in der Urteilsberatung haben sich Bau- und Umweltschutzdirektion und Regierungsrat in diesem Fall willkürlich verhalten.> (Eintrag in der Schweizerischen Mediendatenbank SMD.)

  1. Onlineartikel, Lead

Die Beanstander kritisieren, es sei nicht die Vergabe an die IWF AG, die in Lausanne aufgehoben worden sei. Diese Darstellung im Lead sei falsch. Aus meiner Sicht ist die Verkürzung, wie sie hier gewählt wurde, zumindest missverständlich. Auch wenn die IWF AG den Auftrag durch das Bundesgericht nicht (wieder) erhalten hat, das Bundesgericht hob die direkte Auftragsverteilung an die IWF-Konkurrentin auf. Dieser Punkte hätte im Lead klarer zur Geltung kommen müssen.

  1. Onlineartikel, ‘absichtliche Irreführung’

Die in der Beanstandung hier gemachte Formulierung weise ich als absurd zurück. Der Lauf-Text des Artikels fasst in kurzer, aber korrekter Form und verständlicher Sprache zusammen, was der Entscheid des Bundesgerichts beinhaltet. Auf die diversen Bemerkungen in der Beanstandung über Regionalredaktor Matieu Klee gehe ich am Schluss in kurzer Form ein.

  1. Onlineartikel, ‘falsche Gewichtung’

Dass weder im Radio noch online auf die juristisch/fachliche Würdigung des Entscheids eingegangen wurde, ist nicht Ergebnis ‘einer falschen Gewichtung’, wie die die Beanstandung führenden Juristen schreiben, sondern Ergebnis eines alltäglichen journalistischen Entscheides, auf die für ein breites Publikum relevanten Punkte zu fokussieren. Die Hauptaufgabe eines tagesaktuellen Info-Gefässes ist es, News, Vorgeschichte und ggf. Auswirkungen der neusten Entwicklung auch für nicht spezialisierte Hörer/innen und User/innen verständlich darzustellen.

Nach diesem journalistischen Muster (‘Entscheid’, ‘Vorgeschichte’, ‘Auswirkungen des Entscheids’) hat übrigens auch die Wirtschaftskammer Baselland selber an diesem 22. Januar ihre Medienmitteilung[10] aufgebaut, bestimmt auch mit der Idee, von einem breiteren Publikum in ihrer Aussage verstanden zu werden. Zwar wurde dort der Entscheid des Bundesgerichts als <Erfolg für die (...) IWF AG> gewertet, aber in der Darstellung insgesamt war auch dieser Text nach dem oben genannten Muster aufgebaut. Die Beanstander müssten so gesehen auch der Wirtschaftskammer selber eine falsche Gewichtung in der Berichterstattung vorwerfen.

  1. Onlineartikel ‘hinterlegter Textkasten’

Das Thema an sich, aber auch die Vorgeschichte des Bundesgerichtsentscheides sind je durchaus komplizierte Elemente, für die meist rasche online-mediale Rezeption nicht leicht zu vermitteln. Das Instrument eines Textkastens ist deshalb ein bewährtes Mittel, Hintergrundinformationen darzustellen. Für das bessere Verständnis der ganzen Geschichte hat sich die Redaktion entschieden, die Vorgeschichte hier darzustellen. Eine normale und korrekte Vorgehensweise.

  1. Radiobeitrag, Schlagzeile:

Was an der Formulierung ‘teilweise’ irreführend sein soll, ist mir schleierhaft. Das Bundesgericht bestätigte die Annullierung der Auftragsvergabe an die IWF AG, widersprach aber der Vorinstanz in ihrer direkten Auftrags-Zuteilung an eine andere Firma. Das Bundesgericht hat also die Vorinstanz in einem Punkt gestützt, ihr aber in einem anderen Punkt widersprochen. Das umschreibt man mit ‘teilweise’.

  1. ‘willkürlich’

Es wird nirgends gesagt, das Bundesgericht habe den Begriff «willkürlich» verwendet. Die Einstiegsfrage an die Reporterin lautete: «Was hat denn der Kanton (beim ursprünglichen Auftragsentscheid, d. Autor) damals falsch gemacht?» Antwort der Reporterin: «Der Kanton hat den Auftrag willkürlich vergeben. Das sagte das Kantonsgericht auch schon 2018.»

Die entsprechenden Zitate und weiteren Ausführungen zum Thema «Willkür» dazu sind oben bereits dargestellt.

  1. Radiobeitrag ‘falsche Gewichtung’

Die dazu gehörigen Ausführungen habe ich bereits oben unter Punkt 4 gemacht.

Erlauben Sie mir an dieser Stelle noch eine kurze Bemerkung zu den in der Beanstandung gemachten Bemerkungen zur Person von Matieu Klee, Redaktor beim ‘SRF-Regionaljournal Basel Baselland’.

Klee ist ein in der Nordwestschweiz bekannter Investigativjournalist. Unter anderem wurde 2016 mit dem ‘Swiss Press Award’ im Bereich ‘Audio’ ausgezeichnet. In der Vergangenheit hat er sich auch mehrfach kritisch-journalistisch mit der Baselbieter Wirtschaftskammer befasst. Mit der hier beanstandeten Berichterstattung war der Kollege aber nicht betraut, weder als Produzent noch als Reporter. Trotzdem wird der Eindruck erweckt (ein Beleg dafür fehlt, obwohl Juristen die Feder führten), Klee habe die Redaktion in diesem konkreten Sachverhalt quasi zur absichtlich falschen oder irreführenden Berichterstattung gedrängt oder die beteiligten Journalistinnen hätten selber dieses Ziel verfolgt. Die Redaktion des ‘SRF-Regionaljournal Basel Baselland’ unter der Leitung von Dieter Kohler besteht aus kritischen, eigenständigen Journalistinnen und Journalisten, die sich an die Regeln der kritischen und fairen Berichterstattung halten. Falls Fehler passieren, stehen sie dazu und lernen daraus. Die in der Beanstandung gemachten Aussagen haben jedoch unbegründet verleumderischen, zumindest diffamierenden, Charakter, sie wirken auf mich wie Druckversuche auf missliebige Journalisten (oder allenfalls Ombudsstellen?) mit denen man eine unkritische Berichterstattung erzwingen möchte. Ich weise sie im Namen der Chefredaktion in aller Form zurück.

Fazit:

Die Berichterstattung zum Bundesgerichtsentscheid gegen einen Entscheid des Baselbieter Kantonsgericht vom 22. Januar war weder falsch noch irreführend oder nicht sachgerecht. Sie beantwortete die Frage, wie das Bundesgericht den Entscheid des BL-Kantonsgerichts vom Juli 2018 beurteilt. Aus Sicht des Publikums des Regionaljournals – und also der Region Baselland – war diese Frage die entscheidende, darum setzten sowohl die Radio-Berichterstattung als auch der Onlinebeitrag hier den Fokus. Beide Elemente bildeten den Sachverhalt in kompakter Form und verständlicher Sprache ab. Auch wenn die beiden Sätze im Online-Lead präziser hätten formuliert werden können, insgesamt war für das Publikum jederzeit klar, dass das Bundesgericht den Entscheid der kantonalen Instanz in zwei Punkten unterschiedlich beurteilte.

Für ein (juristisch) interessiertes Fachpublikum wären die in der Beanstandung erwähnten Punkte wie ‘öffentliche Beratung’ oder ‘grundsätzliche Bedeutung’ sicherlich ebenfalls relevant gewesen, das Publikum der tagesaktuellen Massenmedien ist aber ein breit interessiertes und kein Fachpublikum, darum entspricht es auch einem sachgerechten journalistischen Vorgehen, diese Punkte nicht oder nur am Rande in die Berichterstattung miteinzubeziehen.

Aus diesen und den oben genannten Gründen bitte ich Sie, sehr geehrter Herr Blum, die Beanstandung nicht zu unterstützen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung und des Onlineartikels. Gehen wir von den Fakten aus:

  • Die Bau- und Umweltschutzdirektion des Kantons Baselland vergab den Auftrag zur Prüfung von Gesuchen für Energiefördergelder an die IWF AG, eine Tochter der Wirtschaftskammer Baselland.
  • Gegen diesen Entscheid erhob die Effienergie AG, Drittplatzierte im Ausschreibungsverfahren, Beschwerde beim Baselbieter Kantonsgericht. Dieses taxierte den Entscheid der Bau- und Umweltschutzdirektion als willkürlich, hob ihn auf und übertrug den Auftrag an die beschwerdeführende Effienergie AG.
  • Gegen dieses Urteil wiederum rekurrierte die IWF AG ans Bundesgericht, während der Regierungsrat als Vertreter der Bau- und Umweltschutzdirektion auf den Weiterzug verzichtete. Das Bundesgericht entschied am 22. Januar 2020 an öffentlicher Sitzung mit 4:1 Stimmen, das Urteil des Baselbieter Kantonsgerichts insofern zu bestätigen, als die Vergabe an die IWF AG rechtswidrig war, und insofern aufzuheben, als es unzulässig war, dass das Gericht den Auftrag direkt an die Effienergie AG übertrug. Die Vergabebehörde in Baselland muss jetzt nochmals neu evaluieren und entscheiden.

Den Entscheid des Bundesgerichts, für den die Urteilsbegründung noch nicht vorliegt, hat der Jusletter wie folgt auf den Punkt gebracht:

<BGer – Das Kantonsgericht Basel-Landschaft hat den Zuschlag des Auftrags «Bearbeitungsstelle Fördergesuche Baselbieter Energiepaket» an die IWF AG zu Recht aufgehoben. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die Beschwerde des IWF hat es nur teilweise gutgeheissen, wie aus dem Dispositiv hervorgeht. (Urteil 2C_979/2018)>[11]

Die «Basellandschaftliche Zeitung», eigentlich «bz Region Basel», schrieb am 23. Januar 2020 unter dem Titel «Zurückgedreht: Das Bundesgericht sorgt für doppelte Baselbieter Niederlage»: «Das Bundesgericht hat ein Urteil des Baselbieter Kantonsgerichts vom Juli 2018 teilweise aufgehoben und de Vergabeentscheid zur Neubeurteilung an die kantonalen Behörden zurückgewiesen. Damit ist auch die Auftragsvergabe an eine Zürcher Firma hinfällig geworden, welche das Kantonsgericht selber in ihrem (sic!) Urteil vorgenommen hatte.» Die «Basler Zeitung» titelte: «Zurück nach Liestal zur Neuvergabe» und schrieb im Untertitel: «Auch das Bundesgericht hält die Vergabe eines Auftrags durch den Kanton Baselland an ein wirtschaftskammernahes Institut für rechtswidrig. Das Kantonsgericht darf den Auftrag aber nicht selber zuteilen.»

Alle Berichte laufen auf das Gleiche hinaus: Dass nämlich das Bundesgericht dem Beschwerdeführer IWF AG teilweise Recht gegeben hat und teilweise Unrecht: Recht bekam er insofern, als das Kantonsgericht nicht selber den Auftrag an seinen Konkurrenten vergeben durfte. Unrecht erhielt er insofern, als der ursprünglich an ihn erteilte Auftrag weiter als willkürlich und damit rechtswidrig taxiert blieb. Mit anderen Worten: Das Bundesgericht hat sowohl den Ursprungsentscheid der Bau- und Umweltschutzdirektion gerügt als auch den Entscheid des Kantonsgerichtes. Es war ein Doppelentscheid mit zwei roten Karten.

Wie fielen nun die Berichte von Radio SRF im Audio- und Online-Bereich aus? Die Fakten waren in beiden Berichten korrekt enthalten, aber die Gewichtung war schief. Der Radiobericht begann mit der Vorgeschichte, wonach die IWF AG den Auftrag erhalten hatte. Zu Unrecht, habe das Kantonsgericht befunden. «Jetzt hat das Bundesgericht das Urteil bestätigt». Erst viel später, fast beiläufig, folgt der Hinweis, dass auch das Kantonsgericht eine Schlappe erlitten habe. Ähnlich der Onlineartikel: Der Titel «Kanton hat Auftrag definitiv willkürlich vergeben» legt das Gewicht auf jenen Punkt, bei dem die IWF AG nicht durchgedrungen ist. Auch im Text wird vor allem dieser Teil des Urteils betont: «Das Bundesgericht in Lausanne bestätigte am Mittwoch ein Urteil aus dem Kanton Baselland teilweise. Die Bundesrichter stützten damit den Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, das die Vergabe eines Auftrags durch die Bau- und Umweltschutzdirektion an die IWF AG aufgehoben hatte.» Erst ganz am Schluss, und eher beiläufig, wird erwähnt, dass das Bundesgericht dem Kantonsgericht die rote Karte gezeigt hat.

Während Sie in Ihrer Beanstandung herunterspielen, dass die IWF AG vor Bundesgericht nur einen Teilerfolg erzielte, gewichtete Radio SRF umgekehrt den Bundesgerichtsentscheid zu stark zugunsten des Kantonsgerichts. Die Fakten sind zwar in den Berichten alle korrekt enthalten (insofern sachgerecht in Bezug auf Vollständigkeit), und dennoch erhält das Publikum ein leicht schiefes Bild (insofern nicht sachgerecht in Bezug auf Bedeutungszumessung). Ich kann daher Ihre Beanstandung teilweise unterstützen.

Ergänzend noch ein Wort zu Matieu Klee. Sie unterstellen ihm, der Spiritus rector aller Berichte im weitesten Zusammenhang mit der Wirtschaftskammer Baselland zu sein. Das sind Behauptungen. Dass er die Vorgänge hin und wieder auf Twitter kommentiert, heißt noch lange nicht, dass er seinen Kolleginnen und Kollegen die Feder führt. Es ist infam, in der Beanstandung immer wieder so zu tun, als hätte Herr Klee die Berichte vom 22. Januar 2020 geschrieben. Doch im Zusammenhang mit dem Bundesgerichtsentscheid war er definitiv nicht auf dem Spielfeld. Im Übrigen ist es nur zu begrüssen, wenn jemand eine Kritik- und Kontrollfunktion gegenüber der Wirtschaftskammer Baselland ausübt, denn der Journalismus muss vor allem den Mächtigen auf die Finger schauen. Und die Wirtschaftskammer ist mächtig. Sie war weder unter der Leitung von Nationalrat Hans-Rudolf Gysin noch unter der Leitung von Landrat und Alt-Landrat Christoph Buser je zimperlich, wenn es um die Durchsetzung ihrer Interessen ging. Da ist es nur gut, wenn es furchtlose Journalistinnen und Journalisten gibt, die sich durch solche Mächtige nicht einschüchtern lassen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann

[1] https://www.srf.ch/play/radio/regionaljournal-basel-baselland/audio/basler-sp-fordert-laengeres-nachtflugverbot-?id=c6f5a37f-402e-4922-85dc-be501f0df894

[2] https://www.srf.ch/news/regional/basel-baselland/energiepaket-baselland-kanton-hat-auftrag-definitiv-willkuerlich-vergeben/

[3] Die Vollmacht lag der Beanstandung bei.

[4] Auszug Twitter-Account Matieu Klee, Beitrag vom 22. Januar 2020, abrufbar unter

https://twitter.com/MatieuKlee/status/1220037905151905793 , Ausdruck vom 11.

Februar 2020

[5] Auszug Twitter-Account Matieu Klee, Beitrag vom 21. Oktober 2019, abrufbar unter

https://twitter.com/MatieuKlee/status/1186162743579238401 , Ausdruck vom 11.

Februar 2020

[6] Artikel bz vom 23. Januar 2020, ,,Zurückgedreht: Das Bundesgericht sorgt für doppelte

Baselbieter Niederlage", abrufbar unter https://www.bzbasel.ch/baseI/baseIbiet/zurueckgedreht-das-bundesgericht-sorgt-fuer-doppelte-baselbieter-niederlage-136266869 , Ausdruck vom 11. Februar 2020

[7] Schreiben der Unterzeichnenden vom 27. Januar 2020 an SRF Regionaljournal Base!

Baselland.

[8] Schreiben des Rechtsdiensts des SRF vom 5. Februar 2020.

[9] Vgl. Anmerkung 6.

[10] https://www.kmu.org/sites/default/files/2020-01/MM_Vergabeentscheid.pdf

[11] https://jusletter.weblaw.ch/juslissues/2020/1008/bundesgericht-bestat_09b33977eb.html

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