SRF-Sendung «Arosa Humorfestival 2019/Teil 2» beanstandet
6339
Mit Ihrer E-Mail vom 19. Februar 2020 beanstandeten Sie die Sendung zum «Arosa Humorfestival» vom 9. Februar 2020 und dort den Beitrag von Peter Pfändler.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
«Wir lieben Comedy. Aber der Beitrag von Peter Pfändler gehört nicht ausgestrahlt. Er findet es offenbar lustig, von einer Frau zu sprechen, die nicht so verkrampft im Zug die Beine zusammenklemmen, sondern breit machen würde (und er macht es noch anschaulich vor!), wenn sie wüsste, wie viel Geld der Housi Leutenegger hat... Wir finden das voll daneben und eine Missachtung der Frauenwürde.»
B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Die Antwort kam von Herrn Daniel Kaufmann, Senior Producer Comedy:
«Gerne nehme ich zur Beanstandung von X und Y Y Stellung. Bei der Sendung ‘Arosa Humorfestival’ handelt es sich um eine Comedy- und Satiresendung. Satire ist ein besonderes Mittel der Meinungsäusserung, bei dem sich die Form bewusst nicht kongruent zu dem verhält, was sie hinterfragen will. Sie übersteigert die Wirklichkeit, verfremdet sie, stellt sie um, kehrt wieder zu ihr zurück, banalisiert sie, karikiert sie, macht sie lächerlich. Dabei ist es aus programmrechtlicher Sicht zentral, dass der satirische Charakter für das Publikum erkennbar ist. Der satirische Charakter bei ‘Arosa Humorfestival’ ist für den Zuschauer aufgrund des Sendeformats klar erkennbar.
Peter Pfändler spricht weder davon, dass die Frau ‘verkrampft die Beine zusammenklemmt’ noch sagt er, sie würde ‘die Beine breit machen’, wie die Beanstanderin und der Beanstander schreiben. Die Pointe ist nonverbal und lässt einen Spielraum, wie man die Posen des Comedians interpretieren möchte. Peter Pfändler spielt die Aktion im Rahmen einer Parodie. In diesem Falle imitiert er den prominenten Hausi Leutenegger. Ziel der Pointen in einer Parodie ist immer die Person, die parodiert wird. So richtet sich die Satire hier nicht gegen die Frau, sondern gegen Hausi Leutenegger.
Ich sehe keine Verletzung des Programmrechts.
Ich bedanke mich für die Gelegenheit zur Stellungnahme.»
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Jeder Satiriker und Komödiant hat seine eigene Methode, Personen oder Sachverhalte aufs Korn zu nehmen und damit die Leute zum Lachen zu bringen. Bei Peter Pfändler ist es die Fähigkeit, bestimmte Personen mit der Art ihres Gangs und ihres Verhaltens zu imitieren und damit kenntlich zu machen. So persifliert er einen typischen Kondukteur, den populären Schauspieler, Unternehmer und Millionär Hausi Leutenegger und den aus der Fernsehwerbung bekannten Chef der Fischer Bettwarenfabrik Au in Wädenswil am Zürichsee, aber nicht ihn, sondern seinen Bruder, der bei Peter Pfändler nicht Kissen und Bettdecken, sondern Kondome herstellt. Zum Typischen und Unverkennbaren gehört beim Kondukteur der wippende Gang, der eine Folge der Fortbewegung im ratternden Zug ist, bei Fischer die langweilige Sprechweise und bei Hausi Leutenegger die Bereitschaft zum Techtelmechtel. Was Satiriker aufs Korn nehmen, muss nicht 1:1 wahr sein, sondern kann enorm übertrieben sein, aber es muss auf einem wahren Kern beruhen. Ich schließe mich Herrn Kaufmann an, dass Peter Pfändler nicht die Frauen persifliert, sondern Hausi Leutenegger. Ihr Vorwurf zielt daher ins Leere. Die Satire von Peter Pfändler ist nicht frauendiskriminierend. Somit kann ich Ihre Beanstandung nicht unterstützen.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann
[1] https://www.srf.ch/play/tv/sendung/arosa-humorfestival?id=ec11fa1a-42b7-4b86-9f52-29153738572b
Kommentar