Radio SRF1-Sendung «Persönlich» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 1. März 2020 beanstandeten Sie die Sendung «Persönlich»(Radio SRF 1) vom gleichen Tag und dort Aussagen des Gastes Katja Stauber.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Verunglimpfung des US-Präsidenten Trump durch Frau Katja Stauber. Sie nennt ihn einen notorischen Lügner, Sexisten und Gesetzesbrecher. Auch in einer Sendung wie ‘Persönlich’ hat Frau Stauber als Moderatorin den Anstand zu wahren. Wir wollen in der Schweiz keine gesellschaftsspaltenden, gebührenpflichtigen Medien wie in Deutschland.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Die Antwort für «Persönlich» kam von Herrn Christian Zeugin, stellvertretender publizistischer Leiter von Radio SRF 1:

«Ich nehme Stellung zur Beschwerde von Herrn X zu Aussagen von Katja Stauber in der Sendung Persönlich von Radio SRF 1 vom Sonntag 1. März 2020.

Dazu hier das das Transkript der beanstandeten Passage in der Sendung:

Zeitabschnitt: 00:13:21 bis 00:14:20

  • Sonja Hasler: zu Katja Stauber <... Als Herr Trump...>
  • Katja Stauber: <Oh, jetzt weiss ich, was kommt.>
  • Sonja Hasler: <... Als ein gewisser Herr Trump Präsident wurde von Amerika, haben Sie zwei Tage Schwarz getragen.>
  • Publikum lacht, Sonja Hasler lacht ebenfalls und fährt weiter: <Darf man das als Tagesschaumoderatorin?>
  • Katja Stauber: <Das ist eine gute Frage. Ich tat es einfach.> Sonja Hasler lacht
  • Katja Stauber: «Und... ja gut. Ich glaub es, es gab ja viele Leute die schockiert waren. Und ich fand, äh, also, ein Journalist, wir sind alles Menschen oder? Wir sind ja keine Roboter, die irgendwas in eine Kamera erzählen. Und wir haben Gefühle und Ansichten und ich finde, bei einem Sexisten und bei einem notorischen Lügner und jemand, der sich quasi über das Gesetz stellen möchte und äh... ich höre jetzt auf damit...» Sonja Hasler lacht
  • Katja Stauber: «...finde ich, darf man auch eine Haltung zeigen.» Sonja Hasler dazwischen bejahend «mhm, mhm».
  • Katja Stauber: «Und als Journalist, als Journalistin darf man auch eine Haltung zeigen, wenn es, wenn es gegen demokratisches Verständnis geht.»
  • Sonja Hasler: «Markus Knoblauch nickt ganz fest, Sie sind damit einverstanden?»
  • Publikum applaudiert
  • Katja Stauber: zum Publikum «Merci!»

Schluss der Passage. Markus Knoblauch redet nun über Tagesschausprecher Paul Spahn und seine Emotionalität.

Stellungnahme

<Sendungsporträt: ‘Persönlich’ ist kein heisser Stuhl und auch keine Informationssendung, sondern ein Gespräch zur Person und über ihr Leben. Jeden Sonntag sprechen Menschen über ihre Wünsche, Interessen, Ansichten und Meinungen. Das sind jeden Sonntag zwei bekannte Personen aus Kultur, Unterhaltung, Wirtschaft und Politik, die sich in der Sendung von ihrer persönlichen Seite zeigen.>

Die bekannte SRF-Tagesschau-Moderatorin Katja Stauber äussert sich wie vom Konzept der Sendung her vorgesehen sehr persönlich in der Sendung. In der beanstandeten Passage gibt sie ihrer persönlichen Meinung und Haltung Ausdruck zum US-Präsident. Für das Publikum vor Ort und auch für das zuhause ist jederzeit nachvollziehbar, dass Frau Stauber hier ihre eigene Haltung und Meinung zum Ausdruck bringt. Was nicht korrekt ist in der Beanstandung, dass Frau Stauber US-Präsident einen ‘Gesetzesbrecher’ nennt. Ihre Aussage lautete: er sei <jemand, der sich quasi über das Gesetz stellen möchte.>

Fazit

Man kann die Haltung und Meinungen von Frau Stauber, wie das Publikum vor Ort teilen oder wie Herr X nicht teilen, aus unserer Sicht äussert sich Frau Stauber nicht ‘unanständig’ gegenüber US-Präsident Trump. Dass US-Präsident Trump mit Absicht faktisch falsche Aussagen tätigt, zuletzt beim Ausbruch der Corona-Virus Krankheit, ist genauso hinlänglich belegt und von wissenschaftlicher Seite zigfach nachgewiesen, wie die Tatsache, dass er sich immer wieder gerne sexistisch äussert[2]. Frau Stauber nennt ihn nicht einen ‘Gesetzesbrecher’, sondern jemanden, der sich quasi über das Gesetz stellen möchte, was die Weltöffentlichkeit nur schon z.B. beim Impeachement-Verfahren problemlos mitverfolgen konnte.

In der Sendung ‘Persönlich’ äussern die beiden Gäste immer ihre eigene Meinung und ihre eigene Haltung. Das Recht auf freie Meinungsäusserung hat in diesem Fall auch keinen Tatbestand erfüllt, wo die Moderation der Sendung ‘Persönlich’ hätte eingreifen müssen. Dies ist dem Publikum der Sendung ‘Persönlich’ stets transparent und aus unserer Sicht auch in keiner Weise ‘gesellschaftsspaltend’, weil wir davon ausgehen, dass unterschiedliche Meinungen keine Gefahr für die Gemeinschaft darstellen, solange sie sich im Rahmen der Gesetze bewegen, was hier absolut der Fall ist nach unserer Auffassung.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Man muss immer unterscheiden zwischen der privaten persönlichen Meinung und der beruflichen Rolle. Sonja Hasler spricht die Moderatorin Katja Stauber darauf an, dass sie nach der Wahl Donald Trumps zum amerikanischen Präsidenten zwei Tage Schwarz trug. Sie begründet das mit ihrer privaten Meinung über Trump, die im Übrigen auf Fakten beruht. Deutlicher gesagt: Journalistinnen und Journalisten sind keine Eunuchen, die in allen Themen, selbst in moralischen, neutral bleiben. Gerade politische Journalistinnen und Journalisten sind auch politische Menschen, die eine politische Meinung haben. Aber in ihrer beruflichen Rolle muss diese Meinung zurücktreten zugunsten einer faktenorientierten, distanzierten, neutralen Vermittlung. Die persönliche Meinung kommt in der Berufsrolle nur zum Zug, wenn Medienleute die Aufgabe haben, die Ereignisse zu kommentieren. Das tun sie aber an Radio und Fernsehen, im Unterschied zur Presse, eher selten.

Machen wir einen Vergleich: Wenn die Schweizerische Bundesversammlung Bundesrichter wählt, dann stützt sie sich auf Vorschläge der Parteien (die allerdings die Gerichtskommission im Vorfeld fachlich und charakterlich prüft). Das Bundesgericht ist nach einem bestimmten Parteienschlüssel zusammengesetzt. Wenn aber dann die Bundesrichter in der staatrechtlichen, strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Kammer Recht sprechen müssen, dann können sie nicht Parteipolitik betreiben, sondern dann müssen sie nach bestem Wissen und Gewissen Verfassung und Gesetz anwenden. Die Richter sind ein Beispiel dafür, dass die private Meinung und die berufliche Rolle durchaus auseinanderklaffen können.

Dasselbe gilt für die Journalistinnen und Journalisten: Sie dürfen eine Meinung haben, und sie sollen eine Haltung haben. Es wird erwartet, das Schweizer Journalistinnen und Journalisten nicht schweigen, wenn die Menschenrechte missachtet werden oder wenn die Demokratie untergraben wird. Man kann nicht völlig neutral über ein Massaker berichten. Man kann nicht emotionslos den Weltuntergang beschreiben. Genau dafür sieht der Journalismus Konzepte und Darstellungsformen vor: Mit dem Interpretationsjournalismus verschreibt er sich der Analyse, mit dem anwaltschaftlichen Journalismus betreibt er empathische Recherche, mit dem investigativen Journalismus stösst er vor zur Enthüllung, mit dem Meinungsjournalismus gibt er Kommentare ab. Katja Stauber hat deshalb gegen keine Regeln verstoßen: Weder mit ihrer Art, sich nach der Wahl Trumps zu kleiden, noch mit ihrem Kommentar über Trump in der Sendung «Persönlich». Ich kann daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann

[1] https://www.srf.ch/sendungen/persoenlich/chefarzt-knoblauch-trifft-tv-moderatorin-stauber

[2] https://theweek.com/articles-amp/655770/61-things-donald-trump-said-about-women

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