SRF Kultur Online-Beitrag «Lange hier gelebt – aber nie angekommen: Einwanderer wandern wieder aus» beanstandet
6347
Mit Ihrer E-Mail vom 24. Februar 2020 beanstandeten Sie den Online-Artikel von SRF Kultur «Lange hier gelebt – aber nie angekommen» vom 23. Februar 2020, der auf dem Radiobeitrag «Tschau Svizzera – Migranten verlassen die Schweiz» der Sendung «Kontext» von Radio SRF 2 Kultur vom gleichen Tag basierte.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
«In Ihrem Internet-Beitrag ‘Lange hier gelebt – aber nie angekommen’ vom 23. Februar 2020:
- behaupten Sie, dass im Jahr 2018 insgesamt 98'431 Personen ausgewandert sind. In der entsprechenden Statistik des Bundes (siehe Beilage) steht jedoch auf Seite 6: Total ausgewanderte Personen = 80'749. Entweder haben Sie hier bewusst eine falsche Zahl angegeben oder aber Sie sind mir die Antwort schuldig, von wo Ihre Zahl von 98'431 Personen stammt.
- beziehen Sie sich auf die Statistik 2018, obwohl Ihnen bereits am 30. Januar 2020 (siehe ihre Sendung Rendez-vous von diesem Tag) die neue Statistik von 2019 vorlag. Diese gibt jedoch für 2019 eine Auswanderung von 79'973 Personen an (also 1,0% weniger Auswanderung als 2018), was natürlich nicht in ihrem Sinne liegt. Sie hätten ja so zugeben müssen, dass die Auswanderung wieder rückläufig ist.
- unterschlagen Sie in Ihrem Artikel, dass die Einwanderung 2019 total 140'554 Personen umfasste (gemäss Statistik des Bundes 2019), die Auswanderung 79'973 Personen, und schlussendlich ein Wanderungssaldo von +55'017 resultiert. Sie als Staatsfernsehen lassen Ihre Leser bewusst in die Irre laufen, indem Sie diese durch die selektive, mangelhafte Information glauben machen, es wären 98'431 Personen mehr ausgewandert als eingewandert, anstatt 55'017 mehr eingewandert.
- unterstellen Sie durch die einseitigen Interviews, die als Hauptgrund für die Auswanderung die ungastliche Bevölkerung in der Schweiz angeben, den Gegnern der PFZ latente Fremdenfeindlichkeit. Es gibt wohl kaum ein anderes Volk auf dieser Welt, das angesichts der durch die Personenfreizügigkeit und das dadurch erfolgte horrende Bevölkerungswachstum hervorgerufenen Probleme (Dichtestress, Zersiedelung, Verbetonierung, kaputte Natur, Stau, volle Züge, Arbeitslosigkeit, Unsicherheit am Arbeitsplatz, hohe Sozialabgaben, zerfallende Gesellschaft usw.) noch so friedfertig bliebe. Dies hat bereits der damalige Bundespräsident Didier Burkhalter am 17. Dezember 2014 festgestellt, indem er im Interview in der BZ bemerkte: <In vielen anderen Ländern hätte ein vergleichbarer Ausländeranteil wohl soziale Unruhen zur Folge> (und das bereits 2014!!!) . Ihre einseitige Berichterstattung ist natürlich Wasser auf die Mühlen der Befürworter der Personenfreizügigkeit. Die fühlen sich dann als fortschrittliche Weltbürger, die den dummen Andersdenkenden Fremdenhass vorwerfen können (siehe Kommentare zu Ihrem Artikel). Meiner Ansicht nach sind gute und schlechte Menschen gleichmässig auf der Erde verteilt und nicht von Religion, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache usw. abhängig. Wenn ich mit einem Menschenschlag Mühe habe, dann ist es mit demjenigen, der meint, die Wahrheit für sich gepachtet zu haben und keine andere Meinung zulässt.
Wie ist es eigentlich zu rechtfertigen, dass das SRF sich so einseitig und immer wieder auf die Seite der Befürworter der Personenfreizügigkeit stellt (mit der Begrenzungsinitiative wird nun seit 1992 zum 7. Mal über die PFZ abgestimmt) und so im Vorfeld der Begrenzungsinitiative mit Steuergeldern, die auch von den Gegnern der Personenfreizügigkeit kommen, Stimmung gegen die Begrenzungsinitiative macht? Dass wir in einer Scheindemokratie leben, wo nur noch die vorgefasste Meinung des anerkannten Mainstreams anerkannt wird, wird immer offensichtlicher.»
B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Die Antwort kam von Herrn Damian Schnyder, Redaktionsleiter der Online-Redaktion der Abteilung Kultur:
Zu Punkt 1 der Beanstandung
<Die Beanstanderin führt mit Bezug auf die der Beanstandung angeheftete ‘Statistik Zuwanderung Jahr 2018’ vom Dezember 2018 des Staatsekretariats für Migration die Zahl von 80'749 aus der Schweiz ausgewanderten Personen an und erkundigt sich nach einer Erklärung für die im Beitrag genannte Zahl von 98'431. Als Quelle für die Zahlen und Grafiken im Artikel dienen die offiziellen Statistiken des Bundesamts für Statistik (BFS). In der Aufstellung ‘Auswanderung der ständigen Wohnbevölkerung nach Staatsangehörigkeit, 1991-2018’ des BFS ist die besagte Zahl der 98'431 ausgewanderten Personen zu finden. Diese Quelle ist im Artikel mit der Angabe ‘Quelle: Bundesamt für Statistik ’ deutlich ausgewiesen und verlinkt.[2]
In der Tat weist der von der Beanstanderin angeheftete Bericht des Staatsekretariat für Migration (SEM) unter ‘Auswanderung Ständige ausländische Wohnbevölkerung’ auf Seite 6 für denselben Zeitraum eine andere Zahl aus, nämlich 80'749. Diese unterschiedlichen Zahlen kommen zustande, weil BFS und SEM im Bereich der Bevölkerungsstatistik bzw. Ausländerstatistik teilweise unterschiedliche Datenquellen sowie verschiedene Bevölkerungsdefinitionen und Auswertungskonzepte verwenden. Dies führt zu unterschiedlichen Bestandes- und Migrationsdaten. Die Unterschiede in der Erfassung sind in der angehefteten Beilage ‘11. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU’ ab Seite 128 unter Anhang E tabellarisch dargestellt.
Das Thema unseres Beitrags ist der Wegzug von Personen aus der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung aus der Schweiz sowie die Entwicklung desselben und die Hintergründe dazu.
Das BFS geht von einer umfassenderen Definition der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung aus als das SEM. In den entsprechenden Aufstellungen des BFS ist zudem die Entwicklung der vergangenen Jahre nachvollziehbar. Deshalb sind die Daten des BFS besser als Grundlage für den Beitrag geeigneter als die des SEM.
Zu Punkt 2 der Beanstandung
Unter Punkt 2 wird beanstandet, dass in unserem Beitrag nicht die neusten verfügbaren Zahlen verwendet würden. Wie unter Punkt 1 erläutert, verwendeten wir für unseren Beitrag deklariert und verlinkt die Daten des BFS. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikels waren die Daten von 2018 die aktuellen verfügbaren Daten des BFS. Wie ebenfalls unter Punkt 1 erläutert, sind die entsprechenden Zahlen des BFS und des SEM nicht direkt vergleichbar. Der Einbezug der aktuelleren Daten des SEM von 2019 in die abgebildete Zeitreihe wäre deshalb irreführend gewesen.
Zu Punkt 3 der Beanstandung
Unter Punkt 3 wird beanstandet, die Redaktion habe das Publikum durch selektive, mangelhafte Information glauben gemacht, dass 98‘431 Personen mehr ausgewandert seien als eingewandert.
Im Text des Beitrags steht weder implizit noch explizit, dass ‘98'431 Personen mehr ausgewandert als eingewandert seien.’ Die Beanstandung, dass der Text dies ‘glauben machen’ wollte, weisen wir zurück. Das Thema des Artikels ist der Wegzug von Personen aus der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung aus der Schweiz. Dies wird anhand von zwei persönlichen Geschichten exemplifiziert und mit einem Interview mit einer Expertin eingeordnet. Der inhaltliche Fokus des Artikels liegt auf der Auswanderung von Ausländerinnen und Ausländern. Das Verhältnis von Aus- und Einwanderung von Ausländern, also die Zu- und/oder Abnahme des Anteils von Ausländern an der ständigen Wohnbevölkerung in der Schweiz, ist nicht Thema des Artikels.
Zu Punkt 4 der Beanstandung
Zu den erhobenen Beanstandungen, dass die die Erzählungen der dargestellten Personen einseitig seien und als Hauptgrund für ihren Wegzug eine ungastliche Schweizer Bevölkerung angeben, sowie die Einschätzung der Beanstanderin, es handle sich um einseitige Berichterstattung zugunsten der Befürworter der Personenfreizügigkeit, halten wir Folgendes fest: Der Artikel gibt zwei persönliche Geschichten eines Auswanderers und einer Auswanderin wieder. Nur im ersten Fall wird angetönt, dass der Betreffende die Schweiz auch als ungastlich erlebt hat. Im zweiten Fall sind die Gründe für den Wegzug anderer Natur.
Im Interview mit der Migrationsforscherin werden vielfältige, weitere mögliche Gründe für den Wegzug von Ausländerinnen und Ausländern aus der Schweiz angeführt. Die Expertin differenziert und relativiert dabei aus wissenschaftlicher Sicht auch den Aspekt der ‘Ungastlichkeit’. Zitat:
Frage: <Gehen Migrantinnen und Migranten auch deshalb, weil sie sich nicht willkommen fühlen?>
Antwort: <Es kann sein, dass das eine Rolle spielt. Im Fall der Schweiz haben wir verschiedene Verschärfungen im Migrationsrecht beobachten können. Auch der Zugang zu Sozialhilfe wurde für verschiedene Migrationsgruppen erschwert. Es ist schwierig, das dingfest zu machen. Die Forschung zeigt aber, dass der Empfangskontext eine Rolle spielt. Ob Migrantinnen und Migranten einen warmen Händedruck erhalten oder die kalte Schulter gezeigt bekommen, kann einen grossen Unterschied machen.>
Den Nutzerinnen und Nutzern des Beitrags wird eine differenzierte Darstellung der Sachlage geliefert auf deren Grundlage sie sich eine eigene Meinung bilden können. Wir weisen deshalb den Vorwurf, die im Text eingebetteten Interviews seien einseitig, zurück.
Wir sehen an keiner Stelle des Texts ein Anzeichen dafür, dass Gegnern der Personenfreizügigkeit Fremdenfeindlichkeit unterstellt würde. Wir weisen auch diesen Teil der Beanstandung zurück.
Die Beanstanderin erhebt weiter den unspezifischen Vorwurf der einseitigen Berichterstattung und fragt im Weiteren nach einer Rechtfertigung für eine einseitige Berichterstattung von SRF zugunsten der Befürworter der Personenfreizügigkeit. Da die Beanstanderin zu diesen Aussagen keine konkreteren Angaben macht, sehen wir uns ausser Stande zu diesem Teil der Beanstandung Stellung zu beziehen.»
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung des Artikels. Zunächst gilt es zu unterstreichen, dass Sie ausschliesslich den Online-Artikel beanstanden, nicht den viel ausführlicheren «Kontext»-Radio-Beitrag. Ich habe mir den Radio-Beitrag auch angehört, beziehe mich aber in der Folge nur auf den Online-Artikel. Allerdings muss ich anfügen, dass es gut gewesen wäre, wenn Sie sich den Radio-Beitrag ebenfalls angehört hätten, denn dann würden Sie den Online-Artikel nicht so verzerrt wahrnehmen.
Sie verstehen offensichtlich den Artikel hauptsächlich als eine Statistikgeschichte. Es handelt sich aber bei dem Artikel in Wirklichkeit um eine Biographien- und Sozialgeschichte. Die Aussage ist, dass sich die Zahl der Eingewanderten, die aus der Schweiz wieder auswandern, in den letzten 15 Jahren ungefähr verdoppelt hat, und dass es ganz unterschiedliche Gründe dafür gibt. Von den drei individuellen Beispielen des Radio-Beitrags werden zwei auch im Online-Artikel erzählt: die Geschichte des Deutschen, der zusammen mit seiner Frau aus wirtschaftlichen Gründen in die Schweiz kam, sich aber nie angenommen und heimisch gefühlt hat, und jetzt wieder zurückkehrt nach Thüringen. Und die Geschichte der Dominikanerin, die als junge Mutter ihrem Schweizer Mann hierher gefolgt ist, jetzt aber mit ihren 6jährigen Tochter in ihre alte Heimat zurückkehrt, weil sie in dem warmen Land Linderung für ihre Krankheit erhofft, die sie seit einiger Zeit plagt. Dabei kommt zum Ausdruck, dass dafür, dass sich Eingewanderte in der Schweiz wohlfühlen, stets zwei Faktoren wichtig sind, nämlich einerseits die soziale Verankerung und anderseits die Integration in den Arbeitsmarkt.
Die Schweizerinnen und Schweizer gelten als eher reserviert. Das bekommen in der Deutschschweiz vor allem die Deutschen zu spüren, weil sich die alemannischen Schweizer, die ihnen so ähnlich sind, mehrfach von ihnen abgrenzen wollen: sprachlich (man spricht durchgehend Dialekt), sozial (man ist nicht so offensichtlich gesellig) und psychologisch (man zeigt, dass man anders ist: kleinstaatlich, neutral, direktdemokratisch, frankophon). Die Deutschen haben es daher mindestens so schwierig, in der Schweiz sozial Fuß zu fassen, wie Immigranten aus der Karibik, aus Sri Lanka oder aus Eritrea. Wenn Sie aber aus den Erfahrungen des Thüringer Beispiels schließen, Einwanderer würden wieder auswandern, weil die Schweiz ungastlich sei, dann haben Sie den Artikel nicht genau gelesen, und wenn Sie dann auch noch herauslesen, dass diese Ungastlichkeit ausschließlich den Gegnern der Personenfreizügigkeit zugeschrieben werde, dann fantasieren Sie. Nein: Es gibt vielfältige Gründe für die Wiederausreise und die Rückkehr in die alte Heimat: Beim Deutschen das fehlende Ankommen, bei der Dominikanerin die Hoffnung auf Linderung für ihre Krankheit im wärmeren Klima (und für die Eltern der Griechin im Radiobeitrag der immer vorhandene Plan, den Lebensabend dort zu verbringen, wo sie herkamen).
Der Artikel erhellt daher sehr schön, welche Gründe es dafür gibt, dass Eingewanderte wieder auswandern. Die Schweiz ist dabei kein Sonderfall. Auch in der gesamten Europäischen Union ist seit der Einführung der Personenfreizügigkeit die Mobilität nicht nur «hin», sondern auch «zurück» lebhafter geworden.
Das es aus verschiedenen statistischen Gründen im Staatssekretariat für Migration und im Bundesamt für Statistik unterschiedliche Zahlen gibt, ist ein Faktum und muss von SRF Kultur in diesem Zusammenhang nicht hinterfragt werden. Entscheidend ist, dass alle Zahlen, die verglichen werden, aus der gleichen Quelle stammen. Und das ist der Fall.
Mit der Begrenzungsinitiative hat der Artikel nichts zu tun, und Ihr Vorwurf, der Artikel würde einseitig Stimmung gegen diese Initiative machen, löst bei mir Kopfschütteln aus. Und es gibt überhaupt keinen Anhaltspunkt für Ihre Behauptung, «dass wir in einer Scheindemokratie leben, wo nur noch die vorgefasste Meinung des anerkannten Mainstreams anerkannt wird.» Sie haben es offenbar nicht gemerkt: Es geht in diesem Artikel nicht um Meinungen, sondern um Erfahrungen und um wissenschaftliche Befunde (die die Neuenburger Assistenzprofessorin Anita Manatschal beisteuert). Der Artikel ist sachgerecht. Ich kann deshalb Ihre Beanstandung nicht unterstützen.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann
[1] https://www.srf.ch/kultur/gesellschaft-religion/wochenende-gesellschaft/einwanderer-wandern-wieder-aus-lange-hier-gelebt-aber-nie-angekommen
[2] https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/kataloge-datenbanken/tabellen.assetdetail.9486113.html
Kommentar