SRF News-Video «Per SMS wird vor Angriffen gewarnt» beanstandet
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Mit Ihrer E-Mail vom 26. Februar 2020 beanstandeten Sie das Video «Per SMS wird vor Angriffen gewarnt» auf SRF News vom 15. Februar 2020.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
«Ich beanstande diesen Beitrag aus mehreren Gründen:
- Mit der Hintergrundmusik wird eindeutig eine tendenziöse und negative Stimmung erzeugt. Damit wird das Gebot der Sachgerechtigkeit (Neutralitätsgebot) verletzt. Und vielleicht auch das Gebot der Transparenz, wenn der Beitrag dazu dienen soll, die Meinung in eine gewisse Richtung zu lenken.
- Die Aussagen der Protagonisten sind einseitig gewählt und bleiben so im Raum stehen. Den Aussagen lässt sich aus fachlicher Sicht in mehrerlei Hinsicht widersprechen. Zum Beispiel der Aussage: <Er hat keine Angst vor Menschen><Nein, er hat Angst vor nichts>. Dem liesse sich entgegnen, dass der Wolf mehrfach von Menschen gesehen und sogar gefilmt wurde - er zeigte dabei eine normale Fluchtreaktion. Auch dass die Angriffe stets Nachts stattfanden, zeigt, dass er sehr wohl den Menschen mied, sprich Angst hatte. Somit gibt es begründete Sachverhalte, die eine gegenteilige Einschätzung zu den Aussagen im Beitrag zulassen. Natürlich ist es legitim, dass die im Beitrag vorkommenden Personen ihre Einschätzung äussern. Aber das Gebot der Sachgerechtigkeit verlangt, dass diesen einseitigen und subjektiven Einschätzungen andere Aussagen hätten gegenübergestellt werden müssen.
- Die gezeigten Zäune, mit denen die Schafe angeblich geschützt würden, sind keine Zäune für den Wolfsschutz gemäss der rechtsgültigen Herdenschutzrichtlinie des Bundesamtes für Umwelt. Es handelt sich lediglich um Baustellenabschrankungen, die wohl wenig bis gar keine Wirkung gegen Wölfe zeigen. Dass diese Abschrankungen dort eingesetzt wurden, spricht nicht für eine Kompetenz der gezeigten Personen im Bereich des Herdenschutzes. Um das Gebot der Sachgerechtigkeit einzuhalten und kritischen Journalismus zu betreiben, hätte die Zweckmässigkeit der Zäune hinterfragt werden und beispielsweise die kantonale Herdenschutzberatung ebenfalls befragt werden müssen. Die kantonalen Herdenschutzberater bzw. -fachstellen sind amtliche Experten der Kantone, die den Betroffenen beratend zur Verfügung stehen und auch von den Medien kontaktiert werden können. Sie hätten auf die korrekte Zäunung hinweisen und darlegen können, dass die gezeigten Massnahmen nicht zielführend sind. Mit den gezeigten Baustellenabschrankungen wird für den Zuschauer der Eindruck erweckt, man müsse die Nutztiere gegenüber dem Wolf verbarrikadieren, damit sie sicher sind. Anerkannt wolfsabweisende Zäune gemäss Herdenschutzrichtlinie sind jedoch wesentlich kleiner, leichter und fügen sich besser in die Landschaft ein - ein wesentlicher Aspekt. Somit erweckt der Beitrag einen völlig falschen und tendenziösen Eindruck.
Grundsätzlich ist anzumerken, dass viele Sendungen von SRF zum Thema eigentlich als durchaus neutral und sachbezogen wahrgenommen werden. Auch die längeren Beiträge zum betreffenden Wolf im Thurgau in anderen Formaten waren durchaus akzeptabel und werden deshalb nicht beanstandet. Aber das Sachgerechtigkeitsgebot ist zwingend auch bei solchen kurzen Online-Angeboten einzuhalten.»
B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für SRF News äußerte sich Herr Alexander Sautter, stellvertretender Bereichsleiter:
«Mit Mail vom 26. Februar 2020 beanstandet Herr X ein Online-Video zum Thema ‘Wolf'. Der Beanstander kritisiert mehrere Punkte im Video – Hauptsächlich: Wahl der Musik, Darstellung des Zauns und die Frage, ob der Wolf Angst vor Menschen habe oder nicht.
Natürlich ist im Abstimmungskampf um das Jagdgesetz, das am 17. Mai 2020 hätte an die Urne kommen sollen, besonders sorgfältig mit diesem Thema umzugehen.[2] Allerdings befinden wir uns noch lange nicht in der ‘heissen Phase’, es sind also immer noch Beiträge möglich, welche einen bestimmten Blickwinkel des Themas zeigen.
Im beanstandeten Video ging es darum zu zeigen, wie sich ein Bauer in Will SG vor dem Wolf schützt. Zudem ist es wichtig zu wissen: Dieser Wolf in Wil war offenbar ein spezieller Wolf, der unterdessen auch abgeschossen wurde. Dies auch im Einverständnis mit Pro Natura – die Organisation hat den Abschuss gegenüber unserer Korrespondentin Livia Bättig ausdrücklich gutgeheissen.
Die Punkte im Einzelnen:
Grundsätzlich halten wir uns bei SRF an die wissenschaftlichen Definitionen - auch bei der Berichterstattung über den Wolf. Hier lautet der Eintrag im Brockhaus-Lexikon wie folgt:
Wolf [althochdeutsch wolf, eigentlich ‘der Reißende’], Canis lupus, in den unterschiedlichsten Lebensräumen vorkommendes, früher in ganz Eurasien und Nordamerika verbreitetes Raubtier aus der Unterfamilie der Hunde. (Eintrag abgerufen am 10. März 2020 um 09:05 Uhr.)
Der Wolf ist also ein Raubtier, das in den letzten Jahrhunderten auf unterschiedliche Art gesehen wurde. Im 20. Jahrhundert wurde er vor allem gejagt, um die Gefahr für Nutztiere der Bauern einzudämmen. Mit den Jahren hat sich der Blick des Menschen auf den Wolf verändert, immer wieder gab es Initiativen und Vorstösse, den Wolf zu schützen und ihm in der Schweiz wieder eine Lebensgrundlage zu geben. In diesem Kontext ist auch das aktuelle Jagdgesetz und insbesondere die Debatte darum zu sehen.
Der Wolf macht den im Video porträtierten Menschen Angst. Dabei machen wir keine grundsätzliche Aussage – sondern wir zeigen den Umgang des Bauern in Will mit dem Wolf. Dazu hat der Journalist eine Musik gewählt, die nach ‘Thrill’ klingt, nach Spannung. Genau das erlebt dieser Bauer jede Nacht, wie er sagt. Insofern halten wir den Musik-Einsatz hier für gerechtfertigt und sachgerecht.
Aufgrund seiner Angst schützt sich der Bauer auch mit einem Zaun – und zwar nicht auf der Weide, sondern auf seinem Hof. Die Bilder zeigen es: Auf dem Hof gibt es gerissene Schafe, der Bauer hat also rein objektiv gesehen Grund, sich zu schützen. Das tut er mit eben diesem Zaun. Es gibt in der Schweiz keine Vorschriften, wie solche Zäune aussehen müssen – der Bauer hilft sich mit dem Material, das er hat. Im Video ging es nicht um Zäune, es geht auch nicht darum, dass SRF bewertet, welche Zäune die Richtigen sind und welche nicht. Als Journalisten bilden wir ab, was ist. Auch hier sehen wir keinen Verstoss gegen das Sachgerechtigkeitsgebot. Anders wäre es, wenn es im Beitrag um die verschiedenen Zäune und deren Einsatz an verschiedenen Orten gegangen wäre. Dann hätte man die Zäune nach deren Wirksamkeit beurteilen müssen. Kernthema des Videos ist die Tatsache, dass sich die Bauern mit SMS vor Wölfen schützen. Auch dies bilden wir ab, weil es tatsächlich so geschieht.
Eine gewisse Berechtigung hat der Einwand des Beanstanders, der Bauer insinuiere, dass der Wolf vor Menschen keine Angst habe. Dies kommt in einem Halbsatz vor – ist aber nicht Kern des Beitrags. Natürlich wissen wir, dass der Wolf die Menschen meidet und sie ihn auch als Beute nicht interessieren. Hauptbotschaft des Bauern ist: Der Wolf fürchtet sich vor nichts und dringt hier bis zu meinem Bauernhof vor. In die Seele eines Wolfs schauen können wir alle nicht – deshalb lässt sich nicht zweifelsfrei klären, ob der Wolf wirklich ‘Angst’ vor dem Menschen hat. Was man aber als Satz noch ins Video hätte einfügen können: In der Regel geht für den Menschen vom Wolf keine Gefahr aus. Die Aussage des Bauern bezog sich eher auf dessen berufliche Existenz als auf dessen eigentliches menschliches ‘Leben’ - Insofern ist auch hier das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt. Zudem hat dieser Wolf offenbar anders ‘getickt’ als andere Wölfe, darum ist er ja auch abgeschossen worden, wie wir eingangs schon erwähnt haben. Wir bitten Sie, sehr geehrter Herr Blum, die Beanstandung in diesem Sinne zu beantworten.»
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung des Videos. Ich nehme das Video mehrheitlich so wahr wie Herr Sautter: Der Wolf hat im Raum Wil SG massiv Schafe gerissen, und die Bauern müssen etwas tun. Da rasch etwas geschehen muss, behilft sich der betroffene Bauer mit dem Material, das er zur Verfügung hat, und errichtet Zäune. Ich habe mir die Dokumente des Bundesamts für Umwelt durchgeguckt und finde keine spezifischen Vorschriften, wie Zäune zum Herdenschutz gestaltet werden müssen. Aber es gibt Empfehlungen:[3] So zeigt ein Video, wie ein idealer Zaunschutz auszusehen hätte, nämlich mindestens 90 Zentimeter hoch, elektrifiziert und mit gutem Bodenabschluss. Denn die Wölfe testen solche Zäune, und wenn sie können, dann graben sie «Kanäle», um den Zaun zu «unterwandern». Diese Zäune sind gedacht, um Tiere wie Schafe auf der Weide zu schützen. Im konkreten Fall muss der Bauer hingegen seinen Stall schützen. Da tut er mit der hohen Absperrung. Die Berichterstattung darüber ist sachgerecht.
Der Journalist fragt, ob der Wolf offensichtlich keine Angst habe, keine Angst vor...den Leuten. Der Bauer antwortet – und so verstehe ich es – «Är het Angscht vor nüt». Auch das ist im konkreten Fall korrekt, und auch hier ist die Berichterstattung sachgerecht.
Wo ich Ihnen hingegen beipflichte, ist in der Bewertung der Musik. Sie ist derart wild und laut, dass sie die erzählte Geschichte nicht unterstützt, sondern von ihr ablenkt. Sie stört das kognitive Verstehen und damit die Vermittlung. Sie ist ein Querschläger zur Verständlichkeit. Das ist nicht sachgerecht.
Insgesamt komme ich daher zum Schluss, dass ich ihre Beanstandung teilweise unterstützen kann.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann
[1] https://www.srf.ch/play/tv/srf-news/video/per-sms-wird-vor-angriffen-gewarnt?id=3faf0417-f84a-4056-8c2f-58c24070a803 ; https://www.facebook.com/watch/?v=2529464893960011
[2] https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home/uvek/abstimmungen/revision-des-jagdgesetzes.html
[3] http://www.protectiondestroupeaux.ch/zaeune-weitere-schutzmassnahmen/zaeune/#c59 , auch: https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/biodiversitaet/publikationen-studien/publikationen/vollzugshilfe-herdenschutz.html
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