Ombudsstelle stellt sich hinter zweite «Arena» über Rassismus

Während die erste «Arena» vom 12. Juni 2020 zum Thema Rassismus 212 Beanstandungen einbrachte, monierten 16 Personen die zweite «Arena» vom 19. Juni 2020. Kritisiert wurde vor allem die Gästezusammensetzung: Am runden Tisch diskutierten «nur» schwarze Menschen und «nur» Frauen. Dies wurde als einseitig empfunden. Die Ombudsleute können die Argumente der Beanstander*innen nicht unterstützen und sehen das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt.

Nachdem die erste «Arena» zum Thema Rassismus am 12. Juni 2020 hohe Wellen geworfen hatte, reagierte SRF mit einer zweiten «Arena» unter anderem Setting. Ziel war gemäss «Arena»-Redaktion, «das emotional stark aufgeladene Thema Rassismus nochmals in einer ganz anderen Anlage und Form aufzunehmen». Dazu gab man das klassische, konfrontative «Arena»-Setting auf und setzte den runden Tisch ein, der schon einmal nach der gescheiterten AHV-Vorlage 2017 zum Zug gekommen ist.

Da in der ersten «Arena» das Thema Rassismus nicht ausreichend behandelt worden war, setzte die Redaktion in der Sendung vom 19. Juni 2020 den Schwerpunkt auf Rassismus gegenüber schwarzen Menschen. So wurden Gäste eingeladen, die von Rassismus gegenüber Schwarzen betroffen sind oder sein könnten. Es seien aber durchaus unterschiedliche Positionen und Meinungen vertreten worden, ist die Redaktion überzeugt. Kompetente Frauen sichtbar zu machen, ist der Redaktion ein Anliegen. Dass die Gästerunde in dieser «Arena» ausschliesslich aus Frauen bestand, habe sich jedoch rein zufällig ergeben.

Zusammensetzung Gästerunde war legitim

Die Ombudsstelle erinnert an die Programmautonomie, welche den Redaktionen bei der Wahl von Themen und deren Bearbeitung die Freiheit lässt. Eine Runde mit ausschliesslich weiblichen Gästen ist für die Ombudsleute insofern kein Problem, als es in der Vergangenheit oft genug vorgekommen sei, dass «nur» Männer vertreten waren. Auch dass keine weissen Menschen als Gäste vor Ort waren (abgesehen in den Einspielern), verstösst für die Ombudsleute nicht gegen das Sachgerechtigkeitsgebot. Erst recht nicht angesichts des diskutierten Themas und der unbefriedigenden «Arena» der Vorwoche.

Aber auch ohne die erste «Arena» zum Thema Rassismus wäre die Gästezusammensetzung am 19. Juni in den Augen der Ombudsleute zulässig gewesen. Denn die Vielfalt der Ereignisse und Ansichten muss in der Gesamtheit der Sendungen zum Ausdruck kommen und nicht in einer einzelnen Ausstrahlung (ausserhalb der «heissen Phase» vor Wahlen und Abstimmungen). Gemäss der «Arena»-Redaktion sei genau durch die zweite «Arena»-Sendung eine Vielfalt der Ereignisse und Ansichten zum Tragen gekommen.

Meinungsvielfalt war vorhanden

Damit eine Sendung sachgerecht ist, muss durch die eingeladenen Gäste ein breites Spektrum an Ansichten zum Ausdruck kommen. In der «Arena» vom 19. Juni waren gemäss Ombudsstelle Expertinnen zum Thema Rassismus vertreten und Personen, die politische Funktionen ausüben und politische Positionen vertraten. Wenn Expertinnen und Experten verschiedener Disziplinen zu ähnlichen Befunden gelangen, dürfe daraus nicht geschlossen werden, dass die Zusammensetzung einseitig sei. Zudem seien die politischen Positionen durchaus kontrovers gewesen. Das Sachgerechtigkeitsgebot sei durch die verschiedenen Ansichten der vertretenen Frauen gewahrt worden.

Text: SRG.D/dl

Bild: SRG.D/Cleverclip

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