«Zytlupe» über Identitätspolitik war nicht vulgär

In der Radiosendung «Zytlupe» vom 24. Juli 2021 bezeichnet die Spoken-Word-Artistin Fatima Moumouni Männer als Hoden und Frauen als Vulva. Ein Zuhörer beanstandet den Beitrag als vulgär und untragbar. Zudem sorgt er sich um den Jugendschutz. Die Ombudsleute sehen keinen Verstoss gegen das Radio- und Fernsehgesetz.

Ausgangspunkt von Fatima Moumounis satirischer Radiokolumne sind persönliche Erfahrungen: Wenn sie sich über frauenfeindliche oder alltagsrassistische Aussagen ärgere, werde sie häufig als zu empfindlich bezeichnet. Als Reaktion treibt sie diese Antwort auf die Spitze: Sie reduziert Männer und Frauen auf ihre Geschlechtsorgane und vergleicht die Empfindlichkeit der beiden Geschlechter. Dabei verwendet sie die Wörter «Vulva» und «Hoden».

Dies seien sachliche und nicht vulgäre Begriffe, hält die Hörspiel- und Satireredaktion von Radio SRF in ihrer Stellungnahme fest. Fatima Moumouni verwende sie als Metapher für etwas sehr Empfindliches und verkehre dann die Geschlechterklischees vom starken Mann und der empfindlichen Frau ins Gegenteil. Wenn sich eine Satiresendung der Sexualität bedient, erkennt die verantwortliche Redaktion darin nichts Anstössiges, sofern sie dies in einer ihrem Genre angemessenen Art und Weise tue. Dies sei in der beanstandeten Satire der Fall.

Als Satire erkennbar

So sehen es auch die Ombudsleute: «Vulgär» bedeute «anrüchig», «anstössig», «schlüpfrig». Keine dieser Bezeichnungen treffe auf die Begriffe «Vulva» und «Hoden» zu. Für die Satire ist kein Thema tabu, rufen die Ombudsleute in Erinnerung. Gemäss den programmrechtlichen Bestimmungen müsse der satirische Charakter für das Publikum erkennbar sein, was auf die «Zytlupe» zutreffe.

Jugendschutz nicht tangiert

Den Jugendschutz sehen weder die verantwortliche Redaktion noch die Ombudsleute gefährdet. Jugendliche, welche dem komplexen und anspruchsvollen Beitrag folgen könnten, würden sich über Moumounis Polemik freuen oder ärgern, seien jedoch nicht in ihrer Entwicklung gefährdet. Jüngere Kinder würden den Inhalt nicht verstehen und schnell das Interesse am Beitrag verlieren. Da der Beitrag keine umgangssprachlichen oder vulgären Begriffe für die Geschlechtsteile von Mann und Frau verwende, würden die Kinder auch nicht mit schmutzigen Klischees bedient.

Humor und Satire sind immer auch eine Frage des Geschmacks. Man kann sich darüber freuen oder ärgern. Einen Verstoss gegen gesetzliche Bestimmungen sehen die Ombudsleute im beanstandeten Beitrag jedoch nicht.

Text: SRG.D/dl

Bild: SRG.D/Illustration Cleverclip

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