Spezialsendung über Energiezukunft war zulässig

Im Rahmen des Sommer-Spezialprogramms berichtete «Schweiz aktuell» am 3. August 2021 über die Energiezukunft der Schweiz mit dem Fokus «neue erneuerbare Energien». Der Energie Club Schweiz beanstandete die Sendung als einseitig und zu unkritisch. Auch die Gästewahl wurde als nicht ausgewogen empfunden. Die Ombudsleute können die Beanstandung nicht unterstützen.

Die beanstandete Sendung ist Bestandteil der Themenwoche zum Thema «Wandel und Visionen – Grosses in der kleinen Schweiz». In der Sendung vom 3. August 2021 ging es um die Umsetzung der Energiestrategie 2050. Dabei legte die Redaktion den Fokus nach eigenen Angaben auf den Teilbereich «neue erneuerbare Energien». Der beanstandende Energie Club Schweiz vermisste in der Sendung Gegenargumente. Zum Beispiel hätten die Stimmen der unterlegenen, aber relevanten Minderheit bei der Volksabstimmung zur Energiestrategie von 2017 gefehlt.

Kritische Punkte aufgezeigt

Es sei nicht um eine Pro-Kontra-Diskussion gegangen, wendet die Redaktion von «Schweiz aktuell» in ihrer schriftlichen Stellungnahme ein. Die Energiestrategie sei 2017 vom Volk angenommen worden und stehe nicht mehr zur Abstimmung. Die Förderung von erneuerbaren Energien seien Bestandteil der Energiestrategie. Davon ausgehend habe die Sendung konkret auf die beiden «neuen erneuerbaren Energien» Wind- und Solarenergie fokussiert. Man habe anhand von Beispielen einerseits das Potential und anderseits die Schwierigkeiten von Wind- und Solarstrom aufgezeigt. Man habe auf Schwachpunkte, technische Hürden und gesellschaftliche Widerstände hingewiesen.

Unzufrieden war der Energie Club Schweiz auch mit der Gästewahl. Die meisten der in der Sendung auftretenden Gäste würden von der Energiewende profitieren und seien nicht oder zu wenig kritisch befragt worden. Anders sieht es die Redaktion: Man habe zwei kompetente Personen sprechen lassen, die sich von den Energieformen Wind und Sonnenstrahlung eine Zukunft erhofften. Die Moderatoren hätten in den Live-Gesprächen Schwierigkeiten und Schwachpunkte kritisch angesprochen und verschiedene Gegenargumente eingebracht. Das Publikum habe sich anhand der Beiträge und Gespräche eine eigene Meinung bilden können.

Aus der Optik des Publikums

Die Ombudsleute betonen, dass sie wie die Mehrheit der Zuschauerinnen und Zuschauer keine Fachspezialisten seien. Sie hätten dementsprechend nicht jede Sequenz einer Sendung detailliert auf ihre fachliche Vollständigkeit zu untersuchen. Entscheidend sei der Gesamteindruck und die Möglichkeit der Meinungsbildung.

Schon in der Anmoderation sei klar geworden, dass es sich in dieser Folge um die Energiewende hin zu genügend erneuerbaren Energien und damit um eine Vision gehandelt habe. Aufzuzeigen, welcher Energieträger unter welchen Umständen und bei welcher technischen Innovation welchen Energiebedarf decken könnte, sei bei der Ausrichtung der Sendung nicht möglich und auch nicht richtig gewesen. Zudem seien die verschiedenen erneuerbaren Energien durchaus kritisch beleuchtet worden. Der Beanstander habe Aussagen des Moderators aus Sicht eines Fachexperten interpretiert – ein breites Publikum tue das aber ganz anders.

SRF widme sich den erneuerbaren Energien oft und durchaus wohlwollend. Das sei aber nicht als Einseitigkeit zu qualifizieren. Der auch menschengemachte Klimawandel müsse erheblich auf die erneuerbaren Energien setzen, da nicht anzunehmen sei, dass die technologischen Innovationen rasch genug entwickelt werden könnten, um den Energiebedarf zu decken. Die Ombudsleute sehen die Bestimmungen des Radio- und Fernsehgesetzes durch die Sendung nicht verletzt.

Text: SRG.D/dl

Bild: SRG.D/Cleverclip

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