Online-Reportage über «Breast Implant Illness» beanstandet

Machen Brustimplantate krank? Das Online-Reportageformat «rec.» schaute hinter das Phänomen «Breast Implant Illness» und sprach mit Betroffenen, welche die Implantate wieder entfernt haben möchten. Eine im Beitrag vorkommende Schönheitsklinik beanstandete den Beitrag als nicht neutral, nicht objektiv und rufschädigend. Zudem vermisste sie Zahlen zum Vorkommen in der Schweiz. Die Ombudsstelle unterstützt die Beanstandung in diesem Punkt. Bei den anderen Kritikpunkten sieht sie keinen Verstoss gegen die gesetzlichen Bestimmungen.

Die Beanstanderin wirft der Reporterin in «rec.» vor, durch ihre subjektive und negative Grundeinstellung zu Brustimplantaten das Publikum negativ zu beeinflussen. Zudem vermisst die Beanstanderin Aussagen von Frauen, die mit ihren Brustimplantaten glücklich seien.

In ihrer schriftlichen Stellungnahme weist die Redaktion die Kritik, das Publikum negativ zu beeinflussen, zurück. Berufsbedingt sei die Reporterin neugierig und kritisch – auch gegenüber dem Krankheitsbild bzw. Phänomen «Breast Implant Illness» (BII). Der Fokus von «rec.» sei auf diesem wenig erforschten Phänomen gelegen und auf Frauen, die ihre gesundheitlichen Probleme auf ihre Brustimplantate zurückführten. Es sei nicht um Brustvergrösserungen und die Zufriedenheit oder Unzufriedenheit von Patientinnen nach einer Operation gegangen.

Das Wesen einer Reportage

Dem Vorwurf, der Beitrag sei nicht objektiv, entgegnet die Redaktion, dass die Reporterin im beanstandeten Video aus ihrer Sicht erzähle und gleichzeitig die Thematik «Breast Implant Illness» von verschiedenen Seiten beleuchte und sachgerecht darstelle. Den kritischen Stimmen lasse sie ausreichend Platz.

So sehen es ebenfalls die Ombudsleute. Bei einer Nachricht oder einem Bericht werde Distanz gewahrt. Eine Reportage hingegen gehe nahe heran und erlaube auch subjektive Einschätzungen und Schlussfolgerungen, zumal sie – wie im monierten Video – nicht aus der Luft gegriffen seien.

Unzufrieden zeigte sich die Beanstanderin weiter mit den ausgewählten Ausschnitten aus dem Interview mit dem Facharzt und Gründer ihrer Klinik. Die verantwortliche Redaktion ist überzeugt, man habe das Interview gegenüber dem Gesprächspartner fair gekürzt, ohne den Sachverhalt oder die Aussagen zu verfälschen. Die verwendeten Ausschnitte würden die besten Argumente des Arztes enthalten. Auch die Ombudsleute können keine Rufschädigung der im Video gezeigten Klinik ausmachen. Es seien keine falschen Behauptungen geäussert worden. Der Arzt habe Gelegenheit gehabt, auf die von der Reporterin kritisierten Punkte – wie dem «Last Minute»-Angebot seiner Klinik – zu reagieren.

Wie häufig sind Probleme?

Gemäss Beanstanderin fehlten in der Reportage konkrete Zahlenrelationen. Man erhalte den Eindruck, «Breast Implant Illness» sei ein häufiges Vorkommen. Die Redaktion erklärt, es gäbe zwar Schätzungen zu BII, wissenschaftlich erhobene Zahlen für die Schweiz lägen jedoch nicht vor. Auf das Fehlen von gesicherten Daten habe man in der Reportage hingewiesen. Die Ombudsleute hingegen vermissen einen klaren Hinweis im Beitrag auf die Häufigkeit bzw. Wahrscheinlichkeit von Symptomen. Dieser wäre für operierte Frauen oder Frauen mit Operationswunsch hilfreich, um eine eigene Abschätzung des Risikos vorzunehmen. In diesem Punkt unterstützen die Ombudsleute die Kritik der Beanstanderin.

Bei den restlichen Kritikpunkten können die Ombudsleute keine Verstösse gegen das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) feststellen.

Text: SRG.D/dl

Bild: SRG.D/Cleverclip

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