Bundesgerichtsurteil zum «DOK»-Film über Adam Quadroni

Der «DOK»-Film «Der Preis der Aufrichtigkeit» über Adam Quadroni, Whistleblower im Bündner Baukartell-Skandal, erlebte den Gang durch alle Instanzen: Nach der Ombudsstelle der SRG Deutschschweiz und der UBI befasste sich auch das Bundesgericht am 2. Dezember 2021 mit dem «DOK».

Die Aufdeckung des Bündner Baukartells 2009 hatte landesweit hohe Wellen geworfen. SRF sendete am 4. Dezember 2019 den «DOK»-Film «Der Preis der Aufrichtigkeit» über Adam Quadroni, der die Aufdeckung ins Rollen gebracht hatte. Der Film ging der Frage nach, welche Folgen die Enthüllung des Baukartells für Whistleblower Quadroni hatte. Der «DOK»-Film wurde bei der Ombudsstelle der SRG Deutschschweiz beanstandet. In der Folge befassten sich auch die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI sowie das Bundesgericht mit dem Film.

Der damals amtierende Ombudsmann Roger Blum unterstützte in seinem Schlussbericht vom März 2020 die Beanstandung mehrheitlich nicht. Er gab dem Beanstander jedoch in drei Detailpunkten Recht. Der Beanstander gelangte mit einer Beschwerde gegen den «DOK»-Film an die UBI. Die UBI hiess am 28. August 2020 die Beschwerde gut. Dagegen legte die SRG Beschwerde beim Bundesgericht ein.

Das Bundesgericht hat nun am 2. Dezember 2021 die Beschwerde der SRG gegen den UBI-Entscheid b.849 zur Sendung «DOK» über den Whistleblower Adam Quadroni gutgeheissen. Es beurteilte die gegen den Gerichtspräsidenten im Dokumentarfilm erhobenen Vorwürfe anders als die UBI. Laut Bundesgericht betreffen diese Punkte Nebenaspekte der Haupterzählung. Die beanstandeten Sequenzen spielen demnach insgesamt eine untergeordnete Rolle und haben den Gesamteindruck nicht rechtserheblich beeinflusst. Der angegriffene Gerichtspräsident hätte zudem, auch ohne das Amtsgeheimnis zu verletzen, die Möglichkeit gehabt, seinen Standpunkt einzubringen. Das Bundesgericht ist deshalb zum Schluss gekommen, dass die Sendung das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt hat, obwohl sie in einzelnen Punkten anders und besser hätte gestaltet werden können.

Text: SRG.D/UBI

Bild: Schweizerisches Bundesgericht

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