Darstellung des «Equal Pay» im US-Fussball bemängelt
Ein Beanstander kritisiert einen Beitrag von «SRF News» vom 22. Februar 2022 über Lohngleichheit im US-Fussball als wahrheitsfern. Im Bericht wurde der neuste Gerichtsentscheid erörtert, welcher den US-Spielerinnen gleiche Prämien für internationale Titel wie ihren männlichen Kollegen zusichert. Der Bericht sei unvollständig und gebe das Gesamtbild der Thematik nicht korrekt wieder.
Im Februar wurde bekannt, dass die US-Fussballnationalteams der Männer und Frauen künftig gleich entlohnt werden. Die Einnahmelücke zwischen Spielerinnen und Spielern sei geschlossen, auch Turnierprämien zum Beispiel für die WM sollen zukünftig angeglichen werden. «SRF News» nahm die Thematik in einem kurzen Bericht auf und erörterte den neusten Gerichtsentscheid, welcher den US-Spielerinnen gleiche Prämien für internationale Titel zusichert. Ergänzt wurde der Online-Artikel durch eine Einschätzung der US-Nationalspielerin Megan Rapinoe, die sich seit Jahren für «Equal Pay» im US-Fussball einsetzt.
Spielerinnen seien selbst verantwortlich
Der Leser beanstandet, durch den Artikel entstehe der Eindruck, die US-Fussballerinnen hätten unter diskriminierenden Prämien- und Einkommensbedingungen gelitten. Es fehle der Aspekt, dass die Fussballerinnen wegen eines früheren ausgeschlagenen Angebots selbst für die Ungleichbehandlung verantwortlich seien. Der Beanstander fordert eine Korrektur nach faktischen Ereignissen, welche die ganze Thematik unverfälscht abbilde: «Machen Sie Ihre Arbeit und bilden Sie das faktische Gesamtbild des Falles ab, nicht nur die ideologisierte und egozentrische Sicht gewisser Exponentinnen und ihres falschen Gleichstellungsnarrativs», so der Beanstander.
Die Redaktion widerspricht dieser Ansicht und betont, dass nirgends im Text erwähnt oder konkret angedeutet worden sei, dass die Fussballerinnen unter dem Ungleichgewicht, respektive der Diskriminierung persönlich gelitten hätten. Im Artikel werde lediglich der neuste Gerichtsentscheid erörtert, der den US-Spielerinnen gleiche Prämien für internationale Titel zusichert.
Bewusster Verzicht auf Historie
Zwar sei es korrekt, dass in der Meldung die Entwicklung und der lange Weg zum «Equal Pay» fehle. Auf diese Historie sei verzichtet worden, da es sich um einen kurzen Newsbericht handle, welcher das neuste Urteil bekannt gebe. Die Redaktion machte ausserdem auf frühere Berichte aufmerksam, in welchen die Thematik ausführlich behandelt worden war.
Die Ombudsstelle bekräftigt die Redaktion in ihrer Antwort. Der Beanstander bezieht sich hauptsächlich auf ein Urteil vom 1. Mai 2020, in welchem ein US-Gericht eine Klage wegen Lohnungleichheit abgelehnt hatte. Gegenstand des beanstandeten Beitrags war aber nicht das Urteil, sondern der Vergleich, der knappe zwei Jahre später geschlossen worden und am 23. Februar 2022 bekannt geworden ist. Es sei bei dieser interpretierten Vollzugsmeldung keineswegs notwendig, alle Facetten des «Equal Pay» im Beitrag auszuleuchten, zumal von der Redaktion keine kommentierenden Aussagen gemacht worden seien und die Einschätzung einer US-Fussballspielerin, die sich seit Jahren für «Equal Pay» ausspreche, auf der Hand liege. Somit können die Ombudsleute auch keinen Verstoss gegen das Radio- und Fernsehgesetz RTVG feststellen.
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