Deshalb musste die UBI 2023 mehr Beschwerden behandeln

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) verzeichnete im abgelaufenen Jahr 38 neue Beschwerdefälle – sieben mehr als im Vorjahr. Erledigt hat die UBI 31 Verfahren, bei drei davon stellte sie Rechtsverletzungen fest.

2023 eröffnete die UBI 38 neue Beschwerdeverfahren, sieben mehr als im Vorjahr. Insgesamt 713 Beanstandungen gingen im gleichen Zeitraum bei den der UBI vorgelagerten acht Ombudsstellen der Radio- und Fensehveranstalter ein. Rund fünf Prozent der Fälle vor den Ombudsstellen mündeten damit im Berichtsjahr noch in eine Beschwerde an die UBI. Dies unterstreicht die wichtige Bedeutung der Ombudsstellen, die zwischen den Beteiligten vermitteln.

Seit 2022: Beschwerden über nichtveröffentlichte Kommentare möglich

Die 38 neuen Beschwerdeverfahren betrafen primär Fernsehausstrahlungen (12) und den Online-Bereich (12). Bei Letzterem ging es einerseits um veröffentlichte redaktionelle Publikationen und anderseits um die Handhabung der Kommentarspalte in Online-Foren der SRG. Beschwerden gegen den Umgang der Redaktion mit Kommentaren fallen seit einem Grundsatzurteil des Bundesgerichts vom 29. November 2022 in die Zuständigkeit der UBI. Dieser Entscheid ist ein Hauptgrund für die Zunahme der Beschwerdefälle.

Gegenstand der neu eingegangenen Beschwerden bildeten fast ausschliesslich Publikationen der SRG, nämlich von Schweizer Radio und Fernsehen SRF (29), Radio Télévision Suisse RTS (7) und Radiotelevisione Svizzera RSI (1). Die einzige Ausnahme stellte eine Sendung eines regionalen Privatradios dar. Primär gerügt wurden Nachrichtensendungen und andere Informationsformate. Thematisch standen Wahlen (Bund, Kantone Zürich und Tessin) und Abstimmungen (z.B. Klimaschutzgesetz), die innenpolitische Aktualität (z.B. Organspende), Konflikte im Ausland (Ukraine, Nahost) sowie Verkehrs-, Klima-, Energie- und Gesundheitsfragen im Zentrum der beanstandeten Publikationen.

In 3 von 31 Fällen Rechtsverletzung festgestellt

Im Berichtsjahr erledigte die UBI 31 Verfahren. In drei davon stellte die UBI insgesamt neun Rechtsverletzungen fest. Sowohl der Radiobeitrag als auch der entsprechende Online-Artikel von RTS über die Arbeitsbedingungen bei einem Genfer Lokalradio verstiessen gegen das Sachgerechtigkeitsgebot, weil der Standpunkt der angegriffenen Personen keine angemessene Erwähnung fand. Im Rahmen zweier Verfahren hiess die UBI sodann sieben Beschwerden des gleichen Nutzers von Kommentarspalten in SRF-Online-Foren gut, da die Nichtveröffentlichung der von ihm verfassten Kommentare eine Verletzung seiner Meinungsäusserungsfreiheit darstellte.

Was ist die UBI?

Die seit 1984 bestehende UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie setzt sich aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und einem dreiköpfigen Sekretariat zusammen. Präsidiert wird die Kommission von der Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin Mascha Santschi Kallay.

Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob Inhalte von ausgestrahlten Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Veranstalter und vom übrigen publizistischen Angebot der SRG (Online-Angebote inkl. Kommentarspalten, Teletext etc.) Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Publikationen verletzt haben. Dazu gehören insbesondere die rundfunkrechtlichen Informationsgrundsätze mit dem Sachgerechtigkeits- und dem Vielfaltsgebot, der Jugendschutz sowie die Beachtung der Grundrechte mit u.a. dem Diskriminierungsverbot oder der Achtung der Menschenwürde.

Ebenfalls zu beurteilen hat sie, ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zu einem Rundfunkprogramm oder zu einer anderen Publikation vorliegt. Die Beratungen der UBI sind grundsätzlich öffentlich. Entscheide der Beschwerdeinstanz können beim Bundesgericht angefochten werden. Nach rechtskräftig festgestellten Rechtsverletzungen führt die UBI regelmässig ein Massnahmenverfahren zur Behebung des Mangels und zur Vermeidung ähnlicher Rechtsverletzungen in der Zukunft durch.

Die UBI veröffentlicht ihren Jahresbericht in allen vier Landessprachen im Rahmen einer Broschüre. Sie hat diesen zuvor dem Bundesrat vorgelegt, dem sie jährlich Bericht zu erstatten hat.

Text: Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI)

Bild: SRG.D Maximilian Lederer

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