«Echo der Zeit»: Sachgerecht trotz ungleich vertretenen Pro- und Contra-Stimmen

«Echo der Zeit» vom 13. Februar 2024 beleuchtete die Frage, ob zukünftige neue EU-Verträge von Volk und Ständen angenommen werden müssten oder nicht. Ein Beanstander kritisiert die Sendung als unausgewogen. Die Gegner des EU-Pakets hätten dreimal mehr Sendezeit als die Befürworter erhalten. Die Ombudsleute unterstützen die Beanstandung nicht und erklären, wann die Ausgewogenheit innerhalb eines Beitrags zwingend ist.

Darum geht es in der beanstandeten Sendung

Ein definitives Mandat für Verhandlungen mit der EU über neue Verträge mit der Schweiz gibt es noch nicht. Doch bereits jetzt sorgen die Modalitäten für eine spätere Volksabstimmung für Diskussionen. Uneinig ist man sich darüber, ob die Vorlage dereinst die Mehrheit der Stimmen von Volk und den Kantonen benötigt oder nicht. Dies zeigte der beanstandete Beitrag auf.

Was wird beanstandet?

Der Beitrag sei nicht ausgewogen, moniert der Beanstander: Es kämen drei Personen zu Wort, die sich gegen das EU-Paket stellten: SVP-Nationalrätin Magdalena Martullo-Blocher, SVP-Parteipräsident Marcel Dettling und Carl Baudenbacher, emeritierter Professor für Europäisches Wirtschaftsrecht. Einzig eine Stimme, Europarechtsprofessorin Astrid Epiney, vertrete die befürwortende Seite. Gemäss Beanstander handle es sich faktisch um einen vorgezogenen Beitrag zu einer wahrscheinlich stattfindenden Abstimmung. Deshalb hätten die Stimmen seiner Ansicht nach ausgewogen sein müssen.

Bei ihrer Haltung, es brauche das Ständemehr, hätten die SVP-Vertreter:innen rein politisch argumentiert, ohne sich staatspolitisch oder rechtstheoretisch abzustützen. Mit Frau Epiney habe sich die Befürworterseite nur juristisch und nicht politisch äussern können.

Was sagt die Ombudsstelle?

Wäre es ein Beitrag im Vorfeld einer datumsmässig festgelegten Abstimmung gewesen, hätten die Ombudsleute dem Beanstander Recht gegeben. In der zeitlich «heissen» Phase vor Wahlen und Abstimmungen müssen alle Sichtweisen qualitativ und quantitativ gleichwertig zum Ausdruck kommen. Diese Bestimmungen seien im vorliegenden Fall jedoch nicht anwendbar. Eine allfällige Abstimmung stehe noch in weiter Ferne. Obwohl die gegnerischen Stimmen in der Überzahl gewesen seien, stellen die Ombudsleute deshalb keine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots fest.

Dass die eine Seite rein verfassungsrechtlich und die andere Seite politisch argumentiere, sei für das Publikum in diesem Stadium der Meinungsbildung nicht entscheidend, so die Ombudsleute. Das Publikum nehme zur Kenntnis, dass mit Epiney und Baudenbacher zwei Europa-Experten die Notwendigkeit eines Ständemehrs gegensätzlich beurteilten.

Text: SRG.D/dl

Bild: SRG.D/Cleverclip

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