«Club»: Ombudsstelle befasst sich mit Grafik zur Zuwanderung
Im «Club» zum Thema Migration wurde eine Grafik gezeigt, die das Wanderungssaldo in Bezug zu den bewilligten Asylgesuchen zeigt. Zwei Beanstandungen monierten daraufhin, die Asylmigration werde nicht korrekt dargestellt. Die Ombudsstelle heisst diese Beanstandung aber nicht gut.
Darum geht es in der beanstandeten Sendung
Im «Club» vom 9. April 2024 ging es um die Zuwanderung in die Schweiz. Spezifisch stand die Arbeitsmigration im Fokus und damit die Frage, ob diese die Antwort auf den Fachkräftemangel in der Schweiz sein könnte oder ob die hohe Zuwanderung am Ende ein kostspieliges Nullsummenspiel sei.
«Club» vom 9. April 2024
«Zuwanderung: Wohlstandsgarant oder Nullsummenspiel?»
«Club» vom 9. April 2024
«Zuwanderung: Wohlstandsgarant oder Nullsummenspiel?»
Was wird beanstandet?
Grund für die zwei Beanstandungen, die bei der Ombudsstelle eingingen, war eine eingeblendete Grafik. Diese zeigt das Schweizer Wanderungssaldo in Relation zu den Asylgewährungen im Jahr 2023. Da aber laufende und abgelehnte Asylgesuche sowie die ukrainischen Geflüchteten mit Schutzstatus S darauf nicht abgebildet seien, sei das Bild in Bezug auf die Zuwanderung in die Schweiz verfälscht.
Was sagt die Redaktion?
Die Redaktion weist den Vorwurf zurück. Die Grafik sei im Kontext der Sendung zu verstehen: Da es um die Frage nach Lösungen für den Fachkräftemangel in der Schweiz ging, habe man mit der Grafik nur jene Personen aufgezeigt, die auch am Schweizer Arbeitsmarkt teilhaben könnten.
Dazu gehörten nebst den über das Freizügigkeitsabkommen mit der EU eingewanderten Personen auch jene, die eine Bewilligung ihres Asylgesuchs erhalten haben. Beide Zahlen würden entsprechend ausgewiesen, so die Redaktion. Die ukrainischen Geflüchteten hätten mit dem Schutzstatus S zwar ein vorübergehendes Bleiberecht und auch die Möglichkeit, sich eine Arbeitsstelle zu suchen. Doch ginge man davon aus, dass diese die Schweiz nach dem Ende des russischen Angriffskriegs wieder verlassen. Deshalb seien auch sie für den Fachkräftemangel keine langfristige Lösung und in der Grafik nicht dargestellt.
Hätte die Sendung das Asylverfahren der Schweiz zum Thema gehabt, so die Redaktion, hätte man die Grafik entsprechend angepasst.
Was sagt die Ombudsstelle?
Die Ombudsstelle schreibt in ihrem Schlussbericht, die Grafik sei von der Moderatorin korrekt kommentiert worden. Gefehlt habe aber der Hinweis, dass die gesamte Asylmigration sowie die ukrainischen Geflüchteten fehlten. Es wäre also sachgemäss gewesen, die Grafik entsprechend zu relativieren.
Dennoch heisst die Ombudsstelle die Beanstandung nicht gut. Denn: Für den Fokus der Sendung – der Fachkräftemangel – sei dieses Versäumnis ein Nebenpunkt. Auch gemäss der Bundesgerichtspraxis genügen nicht sachgemässe Wiedergaben von nicht im Fokus stehenden Nebenpunkten nicht für eine Sachgerechtigkeitsverletzung gemäss Art. 4 Abs. 2 RTVG. Die Moderatorin hätte ausserdem vor der Einblendung der Grafik darauf hingewiesen, dass zwischen Arbeits- und Asylmigration unterschieden werden müsse. Die Meinungsbildung zum verhandelten Thema der Sendung war durch die Grafik also nicht beeinträchtigt.
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