«Tagesschau»: Archivaufnahmen ohne korrekten Hinweis publiziert
Die «Tagesschau» publiziert in einem Beitrag zur Renteninitiative Archivaufnahmen, ohne diese als solche auszuweisen. Der Fehler wird dreifach beanstandet, die Redaktion leitet daraufhin die nötigen Schritte ein.
Darum geht es in der beanstandeten Sendung
In der «Tagesschau» vom 5. März 2024 wurde analysiert, was die Annahme der Initiative für eine 13. AHV-Rente für künftige Diskussionen in der Sozialpolitik bedeuten könnte. Es ging dabei um Begehrlichkeiten, welche der Erfolg der Initiative bei anderen sozialen Interessensgruppen weckt.
«Tagesschau Hauptausgabe» vom 5. März 2024
«Annahme der 13. AHV-Rente weckt Begehrlichkeiten»
«Tagesschau Hauptausgabe» vom 5. März 2024
«Annahme der 13. AHV-Rente weckt Begehrlichkeiten»
Was wird beanstandet?
Um den Erfolg der Initiative für eine 13. AHV-Rente symbolisch darzustellen, wird zu Beginn eine Gruppe pensionierter Personen gezeigt. Diese sitzen am Tisch und prosten sich zu. Die Aufnahmen entstammen einer «Einstein»-Sendung aus dem Jahr 2019. Gleich drei Parteien beanstandeten aufgrund dieser Sequenz den Beitrag, da die Bilder ohne Zustimmung der abgebildeten Personen in einen neuen Kontext gesetzt worden seien.
Besonders störend war für die Beanstandenden, dass eine der abgebildeten Personen vehementer Gegner der 13. AHV-Rente gewesen sei. Nun aber, so die Beanstandungen, werde der Eindruck erweckt, die pensionierten Personen würden sich zum Gewinn der Initiative zuprosten.
Was sagt die Redaktion?
Die Redaktion anerkennt, dass ihr hier ein Fehler unterlaufen war. Zwar sei es Usus, dass für die Illustration eines Themas Archivbilder verwendet würden. Im hektischen journalistischen Alltag sei es denn auch nicht möglich, für jede Sequenz neue Filmaufnahmen zu machen.
Jedoch habe man versäumt, die Bilder als «Symbolbilder» oder «Archivaufnahmen» zu kennzeichnen und so den Kontext für das Publikum klar ersichtlich zu machen. Für diesen Fehler entschuldigt sich die Redaktion.
Die Gesichter der gezeigten Personen wurden im Beitrag, der im Web zugänglich ist, unkenntlich gemacht. Darüber hinaus habe man das Archiv informiert, dass die Bilder aus dem «Einstein»-Beitrag künftig in keinem Zusammenhang mehr verwendet werden dürfen, so die Redaktion.
Was sagt die Ombudsstelle?
Die Ombudsstelle stellt in ihrem Schlussbericht fest, dass die Redaktion ihren Fehler eingesehen und die notwendigen Konsequenzen gezogen habe. Die Meinungsbildung für das nicht direkt involvierte Publikum sei durch den fehlenden Hinweis zwar nicht beeinträchtigt worden. Dennoch verstosse der Beitrag gegen das Sachgerechtigkeitsgebot gemäss Art. 4 Abs. 2 des Radio- und Fernsehgesetzes.
Der Grund dafür sei, dass im Originalbeitrag ein unzulässiger Zusammenhang zwischen den Bildern aus der «Einstein»-Sendung und der Initiative für eine 13. AHV-Rente geschaffen worden sei. Die abgebildeten Personen und ihr direktes Umfeld sähen die Meinungsbildung für sich also zurecht als verfälscht an.
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