«Schweiz aktuell» hat keine Ausbeutung von Schulhunden gezeigt

«Schweiz aktuell» vom 9. April 2024 zeigte den Einsatz von Hunden im Schulunterricht. Drei Beanstanderinnen kritisieren den Einsatz der Hunde als problematisch und nicht tiergerecht. Er entspreche nicht den heute geltenden Standards für tiergestützte Interventionen. Die Ombudsleute können die Beanstandungen nicht unterstützen.

Darum geht es in der beanstandeten Sendung

Der Beitrag – in Form einer Reportage – berichtet über den Schulalltag mit Hunden und wie Hunde in einzelnen Fächern unterstützend wirken können. Als Beispiel dient die Primarschule Leuzigen im Berner Seeland. Gezeigt werden die drei Hunde der Schulleiterin während des Unterrichts (Rechnen, Vorlesen) sowie beim Begleiten eines Kindes ins Schulhaus hinein. Nebst der Schulleiterin kommen ein Lehrer, ein Schüler sowie zwei Schülerinnen zu Wort. Am Schluss sieht man die Schulleiterin beim Spazieren und Herumtollen mit den Hunden auf dem Mittagsspaziergang.

«Schweiz aktuell» vom 9. April 2024:

Was wird beanstandet?

Die drei Beanstanderinnen sind selbst im Bereich der hundegestützten Pädagogik tätig. Sie monieren, der Einsatz der Schulhunde im gezeigten Beitrag entspreche nicht den heute geltenden Standards für tiergestützte Interventionen.

So seien die Hunde nicht ausschliesslich mit ihrer Bezugsperson im Einsatz. Die Hunde würden in ausbeuterischer Weise eingesetzt und instrumentalisiert. Zum Teil würden die Hunde umkreist und durch die Kinder bedrängt – die Hunde hätten keine Rückzugsmöglichkeiten. In einigen Sequenzen würden die Tiere ihr Unwohlsein deutlich zeigen. Ausserdem würden wichtige sicherheitsrelevante Aspekte im Umgang mit Hunden in der Schule ausser Acht gelassen. SRF zementiere so Bilder, in denen Tiere weder tier- noch fachgerecht eingesetzt würden. Ebenso werde der gezeigte Einsatz der Hunde diesbezüglich von SRF nicht kritisch hinterfragt.

Was sagt die Redaktion?

Als Vorbemerkung gibt die verantwortliche Redaktion zu bedenken, dass die Wissenschaft noch wenig darüber wisse, wie sich die schulische Mitarbeit auf Hunde auswirke. Deshalb gebe es noch keine klaren, evidenzbasierten Regeln für den Einsatz von Hunden im schulischen Kontext. Es gebe auch keine entsprechenden gesetzlichen Vorgaben dazu. Man orientiere sich an einem «Leitfaden hundegestützte Pädagogik», der immer wieder an neue Forschungserkenntnisse angepasst werde. Die absolut richtige Lehre vom Umgang mit Hunden und deren Einsatz in der Schule gebe es nicht und werde es wohl nie geben, betont die Redaktion.

Im Fokus des beanstandeten Beitrags sei der Einblick in den Schulalltag mit tierischen Begleitern gestanden. Die Reportage habe ein reales Abbild des Schulalltags vermittelt, ist die Redaktion überzeugt. Die Schulleiterin habe sich mit ihren Hunden gewissenhaft auf den Einsatz in der Schule vorbereitet. So habe sie eine Schulbegleitungsausbildung mit ihren Hunden und die Weiterbildung tiergestützte Pädagogik absolviert. Zudem verfüge sie über ein Zertifikat, das ihre Hunde für den Einsatz an der Schule als geeignet einstuft.

Die Lehrer:innen, welche an der Schule mit den Hunden arbeiteten, täten dies freiwillig. Ausserdem würden sie die Hunde gut kennen und seien von der Schulleiterin in die Thematik eingeführt worden.

Die Redaktion weist den Vorwurf, die Hunde auszubeuten und zu instrumentalisieren, entschieden zurück. Die Hunde würden sich offensichtlich wohlfühlen. Sie seien nicht permanent, sondern nur punktuell im Einsatz und erhielten ausreichend Pausen und Rückzugsorte. Die Hunde würden nicht ohne Aufsicht der Lehrperson gestreichelt, die Sicherheit der Kinder und Hunde sei stets gewährleistet. Die Kinder würden von den Lehrpersonen über den Umgang mit den Hunden aufgeklärt.

Was sagt die Ombudsstelle?

Die Ombudsleute weisen darauf hin, dass es sich bei dem relativ kurzen Beitrag in «Schweiz aktuell» nicht um eine wissenschaftliche Sendung zum Thema «tiergestützte Pädagogik» handle. Deshalb müsse man einen anderen Massstab an das Sachgerechtigkeitsgebot setzen als in einer fachspezifischen Sendung.

Es entspreche tatsächlich nicht den Grundsätzen der hundegestützten Pädagogik, dass Hunde an andere (Lehr-)Personen weitergegeben würden. Es gehe jedoch um einen für das breite Publikum gedachten Einblick in den Schulalltag mit Hunden. Zielpublikum seien das Schulumfeld sowie Eltern und Kinder.

Auch die Ombudsleute weisen darauf hin, dass es keine verbindlichen Vorschriften für den Schulalltag mit tierischen Begleitern gebe, ausser dem allgemeinen Tierwohl im Rahmen des Tierschutzgesetzes. «Schulhund» bzw. «Sozialhund» seien keine geschützten Titel und bei der Ausbildung herrsche ein Wildwuchs. Der Sachverhalt bzw. die Ausbildung zum Schulbegleithund seien nicht Gegenstand des Beitrags gewesen. Es wäre interessant, wenn SRF diesem Thema einmal einen eigenen Beitrag widmen würde.

Die Ombudsleute können bei den im Beitrag gezeigten Sequenzen keine dem Tierwohl abträglichen Handlungen erkennen. Sie sehen die Meinungsbildung nicht tangiert und stellen keinen Verstoss gegen das Sachgerechtigkeitsgebot fest.

Text: SRG.D/dl

Bild: SRG.D/Illustration Cleverclip

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