SRF News zu Einbürgerungen war sachgerecht

Ein Webbeitrag von SRF News zeigt auf, welche Kriterien mitentscheiden, wie leicht sich jemand in der Schweiz einbürgern lassen kann. Eine Beanstanderin stört, dass in diesem Zusammenhang auch die Herkunft genannt wird. Doch diese Kritik sei unbegründet, sagt die Ombudsstelle.

Darum geht es im beanstandeten Webbeitrag

SRF News berichtet über eine neue Studie, welche die Einbürgerungspraxis in der Schweiz untersuchte. Dies sechs Jahre nach dem Inkrafttreten des neuen Bürgerrechtsgesetzes. Die Studie zeigt auf: Seit 2018 sind deutlich mehr gut situierte Menschen mit hohen Bildungsabschlüssen eingebürgert worden. Der Artikel stellt die Frage: Fehlt es in diesem Prozess an Chancengleichheit?

Webartikel von SRF News vom 23. Mai 2024:
«Bildung, Geld, Herkunft: Das braucht es für den Schweizer Pass»

Was wird beanstandet?

Eine Beanstanderin moniert den Titel des Beitrags. Die Herkunft, wie im Titel behauptet, spiele bei den Verfahren keine Rolle. Somit handle es sich hier um eine Falschaussage.

Was sagt die Ombudsstelle?

Die Ombudsstelle stellt fest, dass sich der beanstandete Artikel nicht in erster Linie mit dem Einbürgerungsverfahren befasse, sondern generell mit der Frage nach den Veränderungen bei den Einbürgerungen durch das neue Bürgerrechtsgesetz.

Da seit dessen Inkrafttreten eine Niederlassungsbewilligung C für eine Einbürgerung notwendig sei und restriktivere Regeln für die Anrechnung der Aufenthaltsdauer ohne Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung gelten würden, spiele die Herkunft sehr wohl eine Rolle, so die Ombudsstelle. Einwanderer:innen aus EU-/EFTA-Staaten erhielten schneller eine Niederlassungsbewilligung als solche aus Drittstaaten. Hingegen würden Einwanderer:innen aus klassischen «Flüchtlingsländern» oft vorerst vorläufig aufgenommen und benötigten deshalb eine längere Aufenthaltsdauer in der Schweiz, bis sie einen C-Ausweis erhielten.

Auch die Sprache sei seit der Gesetzesreform wichtiger: Die Minimalanforderungen an die Sprachkenntnisse seien je nach Herkunftsland schwieriger zu erreichen – und für gewisse gar nicht. Weiter sei es in Bezug auf die Einbürgerung ein Unterschied, ob jemand in der Schweiz aufwächst – was man ebenfalls mit dem Begriff der «Herkunft» umschreiben könne. Und schliesslich sei das Bildungsniveau oft unterschiedlich, ob jemand aus einem europäischen Land oder einem Entwicklungsland in die Schweiz eingewandert sei.

Die Ombudsstelle erachtet deshalb das Sachgerechtigkeitsgebot von Art. 4 Abs. 2 des Radio- und Fernsehgesetzes als nicht verletzt.

Text: SRG.D/pz

Bild: SRG.D/Illustration Cleverclip

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