Ombudsstelle: Beitrag über AOC-Labelbetrug war zu salopp
Ein Winzer mischt verschiedene Weine zusammen und verkauft sie unter dem Walliser Qualitätslabel AOC. Die Ombudsstelle muss im Anschluss an einen «Schweiz Aktuell»-Beitrag über die Gerichtsverhandlung die Zulässigkeit der verwendeten Begriffe «Panschen» und «Fusel» prüfen.
Darum geht es in der beanstandeten Sendung
«Schweiz Aktuell» widmet sich in einem Beitrag einem Winzer, der das Walliser Wein-Label «Appellation d’Origine Contrôlée» (AOC) missbrauchte. Er hatte mehrere verschiedene Weinsorten, darunter Heida, Gewürztraminer und andere Weissweine sowie einen spanischen Wein, vermischt. Auf dem Etikett war aber nur die Walliser Sorte Heida aufgeführt. Über 800'000 Liter dieses falsch deklarierten Weins soll er verkauft haben. Er wurde zu einer Gefängnisstrafe von 42 Monaten ohne Bewährung verurteilt.
«Schweiz Aktuell» vom 2. September 2024:
«Betrug mit AOC-Qualitätslabel»
«Schweiz Aktuell» vom 2. September 2024:
«Betrug mit AOC-Qualitätslabel»
Was wird beanstandet?
Bei der Ombudsstelle gingen daraufhin zwei Beanstandungen ein, die sich beide an konkreten Begriffen stören, die im Beitrag verwendet werden. Der erste Beanstander kritisiert, dass im Beitrag von «Panschen» des Weins die Rede ist. Denn, so schreibt er, damit sei das Zumischen von Wasser gemeint, was der angeklagte Weinhändler nicht getan hätte.
Der zweite Beanstander stört sich am Begriff «Fusel», der in der Anmoderation und im Banner der Beitragsübersicht verwendet wurde. Denn mit diesem Begriff werde neben dem zugemischten spanischen Wein auch der ebenfalls verwendete Schaffhauser Wein mitgemeint. Mit der Kollektivbezeichnung «Fusel» werde das Schaffhauser Produkt als minderwertig dargestellt. Dies sei falsch und geschäftsschädigend.
Was sagt die Redaktion?
Zur Verwendung der Bezeichnung «Panschen» verweist die Redaktion sowohl auf den Duden als auch auf verschiedene Weinlexika. Dort werde deutlich gemacht, dass damit nicht nur das Mischen mit Wassern, sondern generell «mit etwas verfälschen» bedeutet. Dies treffe im vorliegenden Fall zu.
Zum Begriff des «Fusels» schreibt die Redaktion, dass die Qualität der zur Vermischung des Walliser AOC-Weins verwendeten Produkte – ob aus Spanien oder Schaffhausen – geringer gewesen sein muss als das Originalprodukt, da sonst der Betrug nicht funktioniert hätte. Selbst wenn die Bezeichnung als «Fusel» vielleicht umgangssprachlich verwendet worden sei, sei sie zutreffend. Dem Publikum sei bewusst, dass es sowohl in Spanien als auch in Schaffhausen herausragende Weine gäbe.
Was sagt die Ombudsstelle?
Die Ombudsstelle stützt in dieser Diskussion um Begrifflichkeiten nur einen der Beanstander.
Die Kritik an der Verwendung des Wortes «Panschen» lässt sie nicht gelten, da – wie von der Redaktion korrekt dargelegt – die Definition über die Vermischung mit Wasser hinausgehe. Der zur Anklage gebrachte Betrug könne deshalb sehr wohl mit dem Begriff «Panschen» umschrieben werden. Einen Verstoss gegen das Sachgerechtigkeitsgebot gemäss Art. 4 Abs. 2 des Radio- und Fernsehgesetzes stellt die Ombudsstelle hier also nicht fest.
Anders liegt der Fall beim Begriff «Fusel». Fachlich gesehen sei «Fusel» Alkohol, der noch unerwünschte Substanzen und Rückstände beinhalte. Dies sei hier nicht der Fall. Der Verurteilte habe zwar ein falsches Label verwendet, nicht aber eine unlautere Mischung vorgenommen. Nur umgangssprachlich beschreibe «Fusel» auch einen minderwertigen Wein. Da aber der Betrug mit dem AOC-Label im Zentrum des Beitrags steht, dürfe eine fachtechnisch korrekte und keine umgangssprachliche Erklärung seitens SRF erwartet werden.
Da der falsche Begriff «Fusel» sogar im Titel genannt werde, sei das Publikum in der Meinungsbildung getäuscht worden. Damit verstiess der Beitrag gegen das Sachgerechtigkeitsgebot gemäss Art. 4 Abs. 2 des Radio- und Fernsehgesetzes.