Donald Trump beschäftigt die Ombudsstelle gleich mehrfach

Bild von Donald Trump beschäftigt die Ombudsstelle gleich mehrfach

Seit Monaten ist Donald Trump praktisch täglich in den Medien präsent. Mehrere SRF-Beiträge über ihn wurden seit seiner Wahl am 6. November bei der Ombudsstelle beanstandet. In drei Fällen wird SRF vorgeworfen, einseitig zuungunsten Trumps zu berichten. Die Ombudsstelle unterstützt einen Teil der Kritik – zeigt aber auch auf, wo die kritischen Bemerkungen am US-Präsidenten berechtigt sind.

Darum geht es in den beanstandeten Sendungen

In allen drei beanstandeten Beiträgen geht es um Donald Trump: Es ist dies einmal die «Rundschau», die am 6. November ausführlich über die US-Wahl berichtete. Ein zweiter Beitrag war ein Instagram-Video auf dem Kanal von «SRF News», in dem es um die feministische «4B-Bewegung» geht. Und schliesslich wurde ein «Tagesschau»-Beitrag beanstandet, der im Rahmen eines Jahresrückblicks auf die fälligen Zahlungen aufgrund von Verurteilungen in Strafprozessen aufmerksam machte.

«Rundschau»-Sondersendung vom 6. November:
«Im Zeichen der US-Wahlen»

Was wird beanstandet?

In allen drei Beanstandungen geht es darum, dass Donald Trump in den Augen der Kritiker:innen entweder verleumdet oder in dessen Persönlichkeit verletzt wurde.

Die erste Beanstandung zum «Rundschau»-Beitrag kritisiert die Behauptung der Moderatorin, Trump habe ein «Blutbad» angekündigt, sollte er nicht gewählt werden. In der von der «Rundschau» zitierten Aussage sei es um die US-Autoindustrie gegangen, die ein «Blutbad» erleben würde bei einer Nicht-Wahl Trumps. Mit einem Aufruf zur Gewalt habe dies nichts zu tun. Der Beitrag aber setze das Zitat in direkten Kontext zum Kapitolsturm vom 20. Januar 2021. Das sei irreführend.

Die zweite Beanstandung betrifft ein Instagram-Video, das auf dem Kanal von «SRF News» publiziert wurde. Darin wird Nick Fuentes, ein rechtsextremer Anhänger der White-Supremacy-Bewegung, als «Trumps Buddy» bezeichnet. Der Beanstander empfindet dies als «falsch und irreführend», da der US-Präsident sich von Fuentes distanziert habe und es keine Belege für eine enge Beziehung zwischen den beiden gebe.

Die dritte Beanstandung kritisiert schliesslich die «Tagesschau». Dort werde Donald Trump als «verurteilter Steuerbetrüger» bezeichnet, was faktisch falsch sei: Die besagte Millionenstrafe für Steuerdelikte aus dem Jahr 2023 galt dem Unternehmen «Trump Organization», nicht der Privatperson Trump. Die «Tagesschau» verletze durch ihre Berichterstattung die Privatperson Trump in dessen Persönlichkeit.

Was sagen die Redaktionen?

Die Redaktion der «Rundschau» gibt zu, dass die Wahl des beanstandeten Zitats unglücklich gewesen sei. Jedoch sei der US-Präsident bekannt für zweideutige und suggestive Aussagen. Kritiker:innen seien der Meinung, dass dieser Verweis auf ein «Blutbad» auch als Androhung politischer Gewalt habe interpretiert werden können. In anderen Kontexten habe Trump zudem gewaltverherrlichende Aussagen gemacht, welche die Moderatorin ebenso hätte heranziehen können. Die rund 70-minütige Sondersendung zu den US-Wahlen sei ansonsten kritisch und ausgewogen gewesen.

«SRF News» wiederum sagt zu ihrem Instagram-Video, dass Nick Fuentes nach Trumps Wahlsieg frauenfeindliche Äusserungen getätigt hatte. Trump und Fuentes hatten sich 2022 zum Nachtessen getroffen. Eine klare Distanzierung Trumps, wie es der Beanstander behauptet hatte, habe es nie gegeben – wohl, um einen Teil seiner Wählerschaft nicht zu verprellen. Zwar könne man keine Freundschaft nachweisen, doch «Buddy» bedeute auch nicht «Freund», sondern eher «Kumpel», was aufgrund des stattgefundenen Treffens und der Nicht-Distanzierung vertretbar sei. Es bestehe offenbar eine gewisse Nähe zwischen den beiden.

Bleibt die «Tagesschau» und der Fall der Steuerhinterziehung: Als Kopf und Namensgeber der «Trump Organization» stehe Donald Trump bei dem benannten Steuerhinterziehungsurteil in der Verantwortung, so die Redaktion in ihrer Stellungnahme. Jedoch sei man bei der Formulierung nicht präzise genug gewesen und der beanstandete Satz werde zu recht kritisiert.

Was sagt die Ombudsstelle?

Die Ombudsstelle befasste sich mit allen drei Fällen in separaten Schlussberichten (siehe unten).

Im Fall der «Rundschau» pflichtet die Ombudsstelle dem Beanstander bei, dass sich die besagte «Blutbad»-Aussage direkt auf die US-Automobilindustrie bezogen habe. Sie sei denn auch eindeutig und in keiner Weise suggestiv. Es sei ärgerlich, dass die «Rundschau» diese zu einem früheren Zeitpunkt von Medien falsch interpretierte Aussage Trumps wieder aufwärme und dabei den Kontext ausser Acht lasse. Zur Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots brauche es aber «eine gewisse Intensität». Der Fehler sei in einer 20 Sekunden langen Sequenz vorgekommen und habe nicht den Hauptfokus der über eine Stunde dauernden «Rundschau» betroffen.

Korrekt hingegen sei der beanstandete Instagram-Beitrag von «SRF News», so die Ombudsstelle. Trump sei als Abtreibungsgegner und für sexistische Aussagen bekannt. So etwa seine frauenverachtende Bemerkung, Frauen liessen ihm als Berühmtheit alles durchgehen. Beispielsweise: «Grab ‘em by the pussy.» Dies sagte er gegenüber dem Moderator Billy Busch. Vergleichbar sei die Aussage Nick Fuentes, die er nach Trumps Wahl im November 2024 per Video auf X tätigte: «Hey Schlampe, wir kontrollieren Eure Körper.» Beide Männer hätten sich also durch frauenverachtende Aussagen und Haltungen hervorgetan. Selbst wenn sich die beiden nie getroffen hätten: Gedanklich seien sie «Buddies».

Und schliesslich befasste sich die Ombudsstelle mit der «Tagesschau». Die kritisierte Aussage in der Anmoderation des besagten Beitrags stelle aufgrund des von der Redaktion eingeräumten Fehlers einen Verstoss gegen das Sachgerechtigkeitsgebot dar. Die Unterscheidung zwischen dem Unternehmen und der Privatperson hätte klar gemacht werden müssen.

Text: SRG.D/pz

Bild: REUTERS/Elizabeth Frantz/bearb. durch SRG.D

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